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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1893
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- Deutsch
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4084 Nichtamtlicher Teil. HS 184, 6. Juli 1893. gesamten Urheberrechts ohne allen Vorbehalt, »so daß die Verlags handlung jederzeit beliebige Aenderungen im Inhalt des Werkes anzubringen oder die Herausgabe ganz zu unterlassen berechtigt sein soll.« Hier verzichtet der Autor noch ausdrücklich dem Ver leger gegenüber aus den Jndividualschutz; er erteilt im voraus seine Genehmigung zu jeder Verfügung, die der Verleger über das Geisteswerk trifft. In vorstehendem haben wir unsere Ansichten über Urheber recht und Verlagsrecht dargelegt. Was darüber hinausgeht, läßt sich unseres Erachtens nicht rechtlich normieren. Die angestrebte Reform unserer Urheberrechtsgesetzgebung wird Veranlassung geben, diese Fragen einer gründlichen Erörterung zu unterziehen. Wie wir es schon einmal angedeutet Habens, halten wir es der Be deutung der von den erwähnten Rechten geschützten Interessen für angemessen, die civilrechtlichen Normen iiber das geistige Eigentum und das Verlagseigentum in das bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Dahin gehört auch die Lehre vom Verlagsvertrag. Die Verletzung des Jndividualschutzes und des geistigen und Ver lagseigentums würden ihren Platz im Strafgesetzbuch finden. Es würde dadurch zum Ausdruck gebracht, daß man den Wert dieser wichtigen Materien anerkennt und sie als einen Teil unserer ordentlichen Rechte betrachtet. Es fügt sich diesem auch organisch ein, wenn man die Vorurteile gegen die Erweiterung der altehr würdigen, aber zu eng gewordenen Rechtsbegriffe überwunden hat. Für eine Verlagsordnung wäre auch unter diesen Umständen noch eine Berechtigung vorhanden. Sie müßte eine Feststellung der Bestimmungen enthalten, die der buchhändlerischen Usance an gehören. Zu den heute auf der Tagesordnung des öffentlichen Meinungsaustausches stehenden Punkten würden die Bestimmungen über die Höhe und Zahl der Auflagen gehören, zu der die Ver leger berechtigt oder verpflichtet sind, wobei eine Definition der Begriffe Auflage und Ausgabe am Platz wäre. Weiter gehört hierher die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Autor sein Manuskript zu liefern hat, und wann eine Verpflichtung zur Honorarzahlung beim Fehlen einer Vertragsbestimmung anzu nehmen ist, und wann das Honorar fällig wird. Ferner unter welchen Umständen die Bearbeitung eines Werks dessen Bestand angreift, und wann sie notwendig erscheint. Weiter wäre zu erörtern, was als zweckmäßige Veröffentlichung eines Werks an zusehen ist; in welchem Fall die Zusammenstellung einzelner Werke, oder die Einzelveröffentlichung eines zu einer Sammlung gehörigen Beitrags erlaubt ist, und nach welchem Zeitpunkt dies geschehen darf. — Und anderes mehr. Zum Schluß wollen wir unter Hinweis auf die in neuester Zeit hervorgetretenen Bestrebungen, das Verlagsrecht international zu regeln, bemerken, daß wir den in unserem Aufsatz behandelten Rechtsverhältnissen sehr wohl eine internationale Ausdehnung geben können, da sie von den besonderen Einrichtungen des Ver lagswesens in den verschiedenen Ländern unabhängig ist. Die Verlagsordnung dagegen steht auf dem Boden unseres eigentüm lichen Verlagsverkehrs. ") Altes und Neues S. 105. ^ilv krokesslo» ok dookuoIIiiiA. ä ttanäbook of practical liints tor tßo npprentiee unä dooksoller. 87 H.. Ororvoll. 8art I. XI, 65 8oitsn gl. 8". l^scv Xork 1893, Düs Oküos ok tbs Ullbliabsro' ^Vosklx. Lartoniort 2 H. Unter obigem Titel hat der Herausgeber der amerikanischen Buchhändlerzeitung slds kadlisbers' IVssLI^) Herr A. Growoll die Veröffentlichung eines Werkes über die verschiedenen Zweige des Buchhandels unternommen, das auch für uns nicht ohne Interesse ist, wenn auch der amerikanische Buchhandel in der Art seines Betriebes so grundverschieden von dem deutschen ist, daß ein junger deutscher Zögling bei Growoll wenig finden wird, das er bei uns anwenden könnte. Aber es bleibt stets belehrend, fremde Einrichtungen mit den unsrigen zu vergleichen, und sür die älteren Kollegen hat jede Bereicherung unserer Fachlitteratur ein ganz besonderes Interesse, zumal wenn man es mit einem so gewissenhaften, das umfassende Material so völlig beherrschen den Autor, wie Growoll ersichtlich einer ist, zu thun hat. Growoll hat sich eine große Aufgabe gestellt, gründliche Vor- stuvien gemacht und seine Arbeit in knapper Kürze und doch klar und verständlich zuerst in Dbo kudlisbers' VVoelclx ver öffentlicht. Diese Aufsätze liegen jetzt gesammelt in Buchform vor und sollen so fortgesetzt werden. Growoll behandelt sein Thema, die Buchhändler-Lausbahn, in allen ihren Phasen, vom Lehrling zum Gehilfen bis zum Prinzipal, in allen Haupt- und Nebenzweigen, welch' letztere namentlich in Amerika eine große Rolle spielen. Nach einer Einleitung über die Vorbildung eines Buchhändlers, wie er sie für nötig hält, kommt er zum Eintritt in den Beruf selbst. Hieran schließt sich eine vortreffliche Abhandlung über die biblio graphischen Hilfsmittel aller Länder, deren Titel sowohl nach den Nationen wie nach Len Materien von Growoll in seltener Vollständigkeit, übersichtlich geordnet und mit Erklärungen versehen, gegeben werden. Dann folgt eine Darstellung des Ladengeschäftes, wie es von den Sortimentern in Amerika betrieben wird. Die Kataloge, Geschäftspapiere, Buchführung, die Benutzung von Fachzeitschriften wird besprochen. Dann die Aufstellung des Lagers, wie solches am besten einzurichten und im Stande zu halten ist. Die Auslage, sowohl im Innern wie im Schau fenster, wird mit gebührender Wichtigkeit erörtert. Auch das Jnsertionswesen, die Verschreibung von Neuigkeiten, die Expe dition der Bestellungen u. a. m., Sachen, die ja alle auch bei uns Vorkommen, drüben aber durchaus verschieden, mehr kauf männisch kurz als bei uns behandelt werden und uns deshalb mitunter in seltsamer Beleuchtung erscheinen. Man ersieht aus dem Werke, daß drüben alles einen größeren Zuschnitt hat, daß größere Summen umgesetzt werden und daß unfern amerikanischen Kollegen offenbar die Sorge und Not des kleinen deutschen Sortimenters, der sich in mühevoller Arbeit aufreibt, unbekannt sind. Eine Probe dieses nationalen Reichtums und seiner teuren Bücherpreise giebt uns das Growoll'sche Buch selbst, das bei einem Umfange von nur 76 Seiten den enormen Preis von 2 Dollars — 8 Mark hat. Allerdings ist es geradezu luxuriös ausgestattet, Papier und Schrift sind mustergiltig, meiner Meinung nach weit über das zulässige Maß hinaus, weil dadurch der Preis ganz unnötig verteuert ist. Aber ein Liebhaber schöner, ja glänzender Ausstattung kann seine Freude daran haben. In einem Anhänge weist der Herausgeber aus die übrigen Werke hin, die aus dem Verlage von »Dko kubliodsrs' V/oslcl^« hervorgegangen sind. Bekanntlich wurde dieses Buch händlerorgan von einem Deutschen Namens Leypoldt im Jahre 1852 gegründet, und die bibliographischen Leistungen desselben sind, wenn man die dortigen Schwierigkeiten der Ausnahmen in Betracht zieht, wohl mit als die besten unter den Bibliographieen aller Länder anzusehen. Namentlich die kurzen Inhaltsangaben, die die Redaktion den meisten Titeln folgen läßt, sind sehr wertvoll sür den Leser. So beherrscht denn schon seit Jahren »Dtw kublisbsrs'XVookl^r den amerikanischen Bücher markt vollständig mit seinen Veröffentlichungen. Als solche seien hier genannt: Dko Dublisbsrs' 'lVookl^. Erscheint wöchentlich. Preis jähr lich postfrei 3 K. Preis einer Anzeige: 1 Seite 20 K, '/»Seite 12 O, 'Z Seite 6 S, »/, Seite 4 K, 1 Zeile 10 Cts. Dbs InbrLrz'ckournLl Okkeial ocgan ot tbs ^.morioao libiar/ assoeiation. Erscheint seit 1876. Preis jährl. 5 K. Dbo Intorar^ lXovr. Lelsetio isviovv ok eurront litoraturs. Erscheint seit 1868. Preis jährl. 1 K.
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