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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1899
- Sprache
- Deutsch
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151, 3. Juli 1899. Nichtamtlicher Teil. 4851 glicder unserer Korporation mit Auszeichnungen bedacht und von der Vorstehung zu dieser Anerkennung beglückwünscht. Unsere Bestellanstalt hat auch im verflossenen Jahre ohne Anstand funktioniert und war bestrebt, ihrer Aufgabe in erhöhtem Maße gerecht zu werden. Unser Diener Gustav Weitzendorf war am 4. August 25 Jahre im Dienste der Bestellanstalt. Ich habe ihn zu diesem Gedenktage beglückwünscht und mit einem Ehren geschenke bedacht. Die Aufgaben der Vorstehung bezüglich Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses werden nicht aus dem Auge verloren, und namentlich wird bei der Aufnahme von Lehrlingen der Nach weis einer genügenden Vorbildung, eventuell die Ergänzung der selben durch Besuch einer Handelsschule, mit Strenge gefordert. Meine vielfachen Aufforderungen in diesem Sinne, die zu wieder holen ich auch die heutige Gelegenheit benutze, sind nicht erfolglos geblieben. Das Ministerium hat für die Beurteilung von Angelegen heiten des Urheberrechts die Errichtung von Sachverständigen- Kollegien angeordnet, in denen durch Ernennung von 5 Mit gliedern seitens des Unterrichtsministers auch unsere verschiedenen Geschäftszweige vertreten sind. Mit dem neuerrichteten Gewerbegerichte ist eine Institution ins Leben gerufen, die in Streitfällen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzugreifen bestimmt ist. Die Wahlen der Beisitzer haben Anfang d. I. stattgefunden, und ich habe Sie seiner Zeit zur Ausübung dieser Pflicht aufgefordert. Die am 1. Juni 1898 von der Regierung im Abgeordneten hause eingebrachte Vorlage über Aufhebung des Zeitungs- und Kalenderstempels ist wegen der bekannten parlamentarischen Wirren nicht zur Verhandlung gelangt. Die erhoffte Erleichterung und der damit verbundene Aufschwung der Zeitungs-Industrie sind auf diese Weise leider nicht eingetreten. Für die werkthätige Unterstützung, die ich seitens der Herren im Ausschüsse, seitens des Vorsteher-Stellvertreters Herrn Heck, des Kassierers Herrn Friese und namentlich des Sekretärs Herrn Junker gefunden habe, drängt es mich, meinem herzlichen Danke auch hier Ausdruck zu Heben. Die geschäftliche Lage in der abgelaufenen Periode muß leider als durchaus ungünstig bezeichnet werden. Ueberproduktion, über mäßige Konkurrenz auf jedem Gebiete auf der einen Seite, all gemeiner Niedergang des Verkehrs und der wirtschaftlichen Ver hältnisse, Nationalitätenhader, Uneinigkeit und Zwietracht bei fortwährendem Anwachsen der Steuern und Spesen auf der anderen waren die Signatur des Zeitraumes. Wie soll da ein Blühen und Gedeihen von Handel und Gewerbe denkbar sein? Lassen Sie mich mit dem Wunsche schließen, daß recht bald ein Umschwung eintreten möge, dessen Rückwirkung sich auch auf unsere Geschäftszweige erstrecken und günstigere Zeiten für den österreichi schen Buch-, Kunst- und Musikalienhandel bringen möchte. Zu diesem mit Beifall aufgenommenen Geschäftsbericht ergreift niemand das Wort; er wird sodann einstimmig an genommen. Zu Punkt 2 der Tagesordnung übergehend, sieht die Versammlung von der Verlesung des sich in den Händen der Anwesenden befindenden gedruckten Kassenberichtes ab, erteilt dem Kassierer Herrn Otto Friese einstimmig die Entlastung und votiert ihm unter Beifall den Dank für seine Mühe waltung und erfolgreiche Thätigkeit. —- Herr Friese er stattet sodann den Bericht über den Voranschlag pro 1899, der, ebenso wie der Antrag auf Beibehaltung der geltenden Umlagen, angenommen wird. Der Vorsitzende verliest den von einem hierzu be stellten Komitee erstatteten Wahlvorschlag, fordert die An wesenden zur Abgabe der Stimmen auf und bittet die Herren Oswald Möbius und Adolf Robitschek, das Amt der Stimmzähler zu übernehmen. Der Vorsitzende berichtet sodann über den ersten Antrag der Vorstehung auf Aenderung des 8 2 der Statuten. Infolge neuer Verordnungen bezüglich der Handhabung der Gewerbe ordnung werden buchhändlerische Konzessionen nur erteilt, sobald der Bewerber die Aufnahmszusicherung in unsere Korporation durch provisorischen Erlag der Eintrittsgebühr ausweist. Da wir nach der gegenwärtigen Fassung unserer Statuten gezwungen sind, jeden Gewerbetreibenden aufzu nehmen, der die Konzession für einen buchhändlerischen Betrieb besitzt, so ist es nur eine Frage der Zeit, daß bei der Menge der seitens der Behörden ausgegebenen Konzessionen an Mcht- buchhändler binnen kürzerer oder längerer Frist ein lleber- wiegen dieser Nebeubuchhändler über die eigentlichen Korpo rationsmitglieder stattfinden muß, was leicht zu großen Unzu kömmlichkeiten führen und einen energischen Schutz unserer buchhändlerischen Interessen schwer beeinträchtigen kann. Die Vorstehung stellt daher nach genauen: Studium der Frage und nach Einholung entsprechender Informationen den An trag, Z 2 der Statuten möge die nachfolgende Fassung er halten : 8 2. Umfang und Sitz der Korporation. Die Korporation, für welche diese Statuten gilüg sind, umfaßt jene Personen, welche auf Grund einer Konzession im Gemeindegebiete der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien (Gesetz vom 9. Dezember 1890, R.-G.-Bl. Nr. 45) als Hauptgewerbe eine Buch-, Kunst- und Musikalien handlung, einschließlich des Antiquariats, sowie Verlags unternehmen dieser Art selbständig oder als Pächter — allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen — be treiben, dann die selbständigen Besitzer oder Pächter von diesen Zweigen ungehörigen Leihinstituten als Mitglieder (Z 3) und deren Gehilfen und Hilfsarbeiter einschließlich der Lehrlinge als Angehörige (Z 9), und hat ihren Sitz in Wien. Gewerbeinhaber (wie Buchbinder, Papier händler, Reisebureaux rc.), welche einen der oben genannten Geschäftszweige nur als Nebengewerbe betreiben, gehören der Korporation nicht an. (Die gesperrt gedruckten Stellen bedeuten die Zusätze gegenüber dem derzeit geltenden Text.) Herr Schurich regt an, auch den Kommissionsbuch handel ausdrücklich zu erwähnen. Der Antrag wird sodann nach kurzer Debatte angenommen und der Vorstehung über lassen, der Anregung des Herrn Schurich bei der Schluß redaktion Folge zu geben. Der Vorsitzende schreitet hierauf zu den zwei nächsten Punkten der Tagesordnung. Die Vorstehung hatte in ihrer Sitzung am 13. Sep tember 1898 beschlossen, die vom »Verein der österreichisch ungarischen Buchhändler« in seiner Hauptversammlung vom 27. Juni 1898 angenommene »Verkehrsordnung« gegen die von der nächsten Korporationsversammlung zu erteilende Indemnität auch für die Mitglieder der Korporation als solche für bindend zu erklären. Die Verkehrsordnung war infolgedessen allen Mitgliedern der Korporation, sofern sie nicht Mitglieder des Vereines sind, zugesandt worden. Die Vorstehung erbittet nun diese Indemnität, die ihr auch einstimmig erteilt wird. Mit Rücksicht auf die in nächster Zeit zu gewärtigende Aktivierung der Krankenkasse der Hilfsarbeiter und auf An regung des Obmannes der Hilfsarbeiter-Versammlung stellten die Herren Konegen und Müller in der letzten Vor- stehungssitzung den Antrag, die Korporationsversammluug möge dieser Kasse den Betrag von 1000 fl., unter Aufrecht erhaltung des bereits erteilten Darlehens, als Geschenk überweisen. Die Versammlung erklärt sich hiermit einverstanden und genehmigt auch das der Krankenkasse von der Vorstehung erteilte zinsenfreie Darlehen. Herr Burger dankt namens der Hilfsarbeiter für diesen Beschluß. Hiermit ist die Tagesordnung erschöpft. Herr Fey- Felber meldet sich noch zum Wort, um die Teilnahme der Gehilfen an den Hilfskassen zu erbitten. Der Vorsitzende entwirft ein Bild der prosperierenden Thätigkeit der Hilfskasse und erwähnt der eben stattgehabten vierten Generalversammlung dieser Kasse. Eine Aenderung 645
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