^ 83, 12. April 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. DtschN. Buchhandel. 3913 Bekanntmachung. Gemäß K 20 seiner Geschäftsordnung gibt der Unterzeichnete Wahlausschuß die Bestimmungen der Geschäftsordnung, die sich auf die Hauptversammlung beziv. auf die Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereinsausschuß beziehen und soweit sie zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheinen, nach stehend bekannt: Hauptversammlung. 8 11- Folgende Formulare werden bis zu Beginn der Hauptversammlung — soweit angängig hat es schon am Nachmittage zuvor zu geschehen — durch den Wahlausschuß ausgegeben: s) Eintrittskarten zur Hauptversammlung; b) gestempelte Wahlzettel; ch Ausweiskarten für Abstimmungen über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte; c>) Stimmzettel für jeden Gegenstand der Tagesordnung, über den die Satzungen tz 17 Absatz tz geheime Abstimmung vorschreiben; 6) einen weiteren Stimmzettel für eine unvorhergesehene geheime Abstimmung. Alle diese Formulare müssen das Datum der Hauptversammlung haben. Die Formulare b—e müssen sofort klar erkennen lassen, ob der Inhaber nur für sich stimmt oder wieviel Stimmen er einschließlich seiner eigenen hat. An die Leipziger Mitglieder, soweit sie keine Stimmvertretungen haben, sendet die Geschäftsstelle diese Formulare spätestens am Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung. 8 12. Zur Annahme der Wahlzettel haben Vertreter des Wahlausschusses sich rechtzeitig am Eingänge des Saales, in dem die Hauptversammlung stattfinden soll, einzufinden. Mit Eröffnung der Hauptversammlung erlischt die Verpflichtung des Wahlausschusses zur Entgegennahme weiterer Wahlzettel. Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereiusausschnß. 8 17. Die Zeit der Wahlmänner-Versammlnng setzt der Wahlausschuß fest, in der Regel für den Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung. 8 18. Die Leitung der Wahlmänner-Versammluug geschieht von dem Vorsitzenden oder einem Mitglied« des Wahlausschusses, ein zweites Mitglied des Wahlausschusses führt das Protokoll. Bei Eröffnung gibt der Leiter an die Wahlmänner die Wahlzettel aus. 8 19. Die Wahl, an der sich nur die Wahlmänner beteiligen, erfolgt durch Abgabe der Wahlzettel in einem Wahlgange. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der in der Versammlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Ergibt der erste Wahlgang die erforderliche Stimmenanzahl nur für weniger Kandidaten, als Posten zu besetzen sind, so wird für jeden noch freien Posten ein besonderer Wahlgang vorgenommen. Nur die Kandidaten des ersten Mahlganges können in diese engere Wahl kommen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Wahlleiters. Das Protokoll ist außer vom Wahlleiter und Protokollführer auch von zwei Wahlmänuern zu unterzeichnen und dem Vorstande des Börsenvereins einzureichen. 8 20. Abdruck dieser Geschäftsordnung hat acht Tage vor jeder Hauptversammlung auszugsweise, soweit dies zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheint, einmal im Börsenblatt zu erfolgen. Hierbei erlaubt sich der Wahlausschuß darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlmännerversammlung zur Wahl zweier Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereinsausschuß am Sonnabend, den 19. April 1913, Punkt 9 Uhr vor mittags beginnt, damit für die Herren Wahlmänner die Möglichkeit besteht, an der Hauptversammlung des Deutschen Ver- legervereins teilnehmen zu können. Dresden, den 12. April 1913. Der Wahlausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. vr. Erich Ehlermann, Vorsitzender.