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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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stütz UNg notleidender Schriftsteller Zufällen solle. Herr Hönisch soll großes Jutcresfc für eine derartige Neuregelung des Urheberrechts gezeigt haben, wenn er auch vcrständigerweise meinte, das; die deutschen Dichter und Schriststeller sich aus eigener Kraft durch ihre Organisation vor den drohenden Gefahren bewahren möchten. Das wäre wirklich ein guter Rat gewesen, und mau weiß auch, daß Autorcnvcrbände aller Art fleißig dabei sind, sich zu organisiere». Immerhin, in einer Zeit, in der die Klinke der Gesetzgebung so viel von unkundigen Hän den in Bewegung gesetzt wird, ist Vorsicht am Platze. Darum kann cs nichts schaden, wem; der Vorschlag einmal wieder be leuchtet wird. Einmal wieder — denn dieser neu scheinende Gedanke ist «in alter Ladenhüter. Ist doch die Besteuerung der Ver leger gemeinsreicr Werke zugunsten von Hilfskassen für Schrift steller »nd Tonsctzer gar zn lockend, »sozial- nennt man das setzt. Schon der Schrifistellertag in Wiesbaden l898 beschloß so, Avcnarius regte 1900 im Kunstwart eine Goethcstifiung auf dieser Grundlage an; die Genossenschaft der Komponisten berik? sich in einer Eingabe an den Bundcsrat (um I960) aus das ita lienische Gesetz*). In der zur Beratung des geltenden Gesetzes über Urheberrechte eingesetzten Reichstagskommission verdichte ten sich diese Bestrebungen zu dein Anträge eines ß 64»: Wer nach dem Ablaufe der Schutzfrist Schriftwerke und Werke der Tonkunst vervielsälllgi und gewerbsmässig verbreitet oder Büh- ucuwerkc oder Werke der Tonkunst öffentlich auffiiljrt. hat alle drei Jahre von dem flir diesen Zeitraum ermittelten Reingewinn zehn vom Hundert an den Reichskanzler abzuslihren. Aus diesen Ein nahmen hat der Reichskanzler bedürftigen Witwen und Verwandten von Schriststeller» und Komponisten des Inlands Unterstützungen zn gewähren. Die Verteilung erfolgt durch den Reichskanzler oder den von ihm bestellten Vertreter unter Mitwirkung eines Beirats, der a»S vierzehn Mitgliedern besieht, von denen der Bundcsrat vier ans seinen Mitgliedern, sechs ans den Kreise» der Urheber und Verleger, der Reichstag vier ans seine» Mitgliedern wählt. Aller siins Jahre sindet eine Rcnwahl sämtlicher Mitglieder statt. Im übrigen wird die Organisation des Beirats durch ei» vom Bundksrat zn erlassendes Regulativ und seine Tätigkeit durch eine selbst gegebene Geschäftsordnung geregelt. Dieser Antrag schloß eigentlich drei Gesetzentwürfe in sich: einer Nelchseinkommensteuer, eines Gesetzes über Buchführung im Buchhandel und eines Gesetzes über Versorgung der Hlnterblic- ' Venen von Schriftstellern und solchen, die sich lm Leben dafür ge halten haben. Tl« llnmögllchkeii der Durchführung wurde sofort ln der Presse (z. B. Börsenblatt 1901, 34) überzeugend nachgewie- len, ebenso in der Reichstagskonnnission von dein Staatssekre tär Niebcrdlng (Kommissionsderlcht S. 83—85). Der Antrag wurde schließlich unschädlich gemacht durch den Beschluß, dem Reichstage folgende Entschließung vorzuschlagen: Den Reichskanzler z» ersuchen, zu erwägen, ob nicht bei der neue» ScranSgabe von Werken der Literatur und der Tonkunst, deren Urheberrecht nicht mehr geschlitzt ist, sowie bei der Auffüh rung solcher Werke von den Verlegern und den gewerbsmäßigen Unternehmern von Ausführungen eine Abgabe erhoben werden kann, deren Ertrag zur Untklstnvuug von bedürftigen Schriftstellern und Komponisten des Inlands, sowie deren bedürftigen bintcr- bliebenen und Verwandten zu verwenden ist. AVer sogar diese Entschließung wurde im Reichstage »als ein vollständig tolgcborcnes Kind abgclchnt. Tics Kind will also setzt abermals auf die Welt kommen und wartet anscheinend, nur auf die richtige Hebamme. Da seien zur Vorsorge einige Fragen gestellt. -r) O b ) e k l d c r B e ste »e r u n g. Gehören dazu nur deut sche Werke oder auch Werke der Weltliteratur, nur der neueren Zelt (von wann an?) oder aller Zeiten? Oder in Beispielen: Sollen die Sprüclre Salomos und Homer und Walther von der Vogclweidc und Shakespeare und Molidre bcslcncrt wer den? Oder wo ist die Grenze? v) Subjekt der Besteuerung. Der Verleger ver dient kein Mitleid, von ihm sei nicht die Rede. Aber vielleicht das »Reclambändchen des armen Mannes« oder sonstige Volks- schrlsten? Sie waren ehemals Wohlfell, sind jetzt freilich tüchtig in die Hohe gestreikt worden, aber auf 10°/» mehr kommks viel leicht nicht an. Wie steht's damit? c) Vollstrecker der Besteuerung. Natürlich der Staat oder in seinem Aufträge eine neue Behörde, etwa wie die Papicrbewirtschastungsstelle. Die führt eine Rolle der Verleger und Auch-Verlegcr, läßt sich von ihnen die Zahl der gedruckten gemeinfreien Werke anmelden (aus Unterlassungen steht Gefäng nis- oder hohe Geldstrafe), schnüffelt die Geschäftsbücher durch und zieht die 10 oder 15°/» ein. Nützliche »soziale« Nebenwirkung: 500—1000 neue Beamtenstellcn. Ist das so gemeint? <i) Nutznießer d e r B e ste u e r un g. Wer ist hilfsbe dürftiger Schriftsteller? Wer ist überhaupt Schriftsteller? Goethe oder Bismarck waren eigentlich keine, Luther auch nicht; sie hatten andere Hauptberuse. Aber Schmock ist doch Schriststeller, beson ders wenn er schreibt links? Warum soll er Nicht zu den lachen den Erben Homers gehören? Aber wer siebt die Leute der Feder auf Zugehörigkeit zum Bau und auf Hllfsbedürftigkeit? Wer bestimmt die Höhe und Dauer der Zuwendung? Eine weitere Relchsbehördc mit 500 Beamten und 200 Schreibmaschinen? Wer den die vielen Beamten nicht die ganze Steuer den armen Schrift stellern wegzehren? Ich könnte noch mehr fragen, tue das auch vielleicht später. Vorerst sei abgewartet, ob und wann mit der Besteuerung von Hammurabi, Moses und den Propheten ernst gemacht wird. Dann können wir Buchhändler Weller mltrcden, d. h. wenn es dann noch Buchhändler gibt und nicht nur organisierte Mitglieder des Vcrlcgervcreins und der Gilde. Nachschrift. Gleichzeitig mit der Korrektur geht mir Nr. 903 der »Kölnischen Volkszcitun g < vom 19. No vember zu, in der Herr G. Hölscher dem Sinne nach unge fähr dasselbe aussprichl wie ich. Er meint u. a., ob die Nation verpflichtet sei, Leute zu unterstützen, die den Einfall hatten, sich in einen Schrlftstellervercin aufnehmen zu lassen. Es würden das hauptsächlich Leute sein, die aus den Werken anderer Nutzen ziehen wollen, deren eigene Werke aber keine Aussicht haben, dreißig Jahre nach ihrem Tode einen Streit zu enifesseln. (Bei dieser Gelegenheit sehe ich, daß die »Kölnische Volkszeltung immer noch an ihrer schrccklicl>en Antiquaschrift festhält, meines Wissens allein oder fast allein unter de» deutschen Zeitungen. Nicht einmal die naheliegende Möglichkeit, in den unbegründeten Ver dacht der Liebedienerei vor der Entente zu kommen, hat sie bis jetzt dazu vermocht, zu der vor drei oder vier Jahren abgestrcif- ten dentsckten Schrift zurückzukchrcn.) Die italienische Gesctzqcbnna gewährt dem Antor «ine vierzlq- iährige Schutzfrist nach Erscheinen des Werkes und tlibt nach Ablauf dieser Frist für eine weitere Zeitdauer von vierzia Jahren die Ver- öfsentltchnna des Werkes neuen Abaabe einer Tantieme a» die Rechtsnachfolger des Urhebers frei. Für die buchhändlarische Fachbibliothek. Alle flir diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Redaktion des Börsenblattes, Leipzig, BuchhändlerhauS, Gerichtsweg 26, zu richten. Vorhergehende Liste 1926, Nr. 262. Bücher, Broschüren usw, ^stivim, b'vrü., Komm.-0 68., üsrlin bk. 36, ^Villüenow- str. 16: I<atalc»x ükc-r Ilküm-l^rnmittnl und metkoeiiseiio >Verks BahnhofSbnchh a n del, D e r. 15. Jahrgang, Nr. 21/22 vom 15. November 1626. Mit der literarischen Beilage »Der Bücher markt des Aahnhofsbuchhandels«. 2. Iahrg.. Nr. 13/14 vom 15. November 1626. Leipzig-Reudnitz, Kvnstantinstr. 8, Verlag des Vereins Deutscher Bahnhofsbnchhändler. An§ dein Inhalt: Bericht über die antzerordentliche Hauptversammlung des Ver eins Deutscher Bahnhofsbnchhändler am 24. Oktober 1626 zu Leipzig. Von L. — Kurt Locle: -Hermann Stilke: Zum 56. Ge burtstage am 23. November 1626. vidiia^rspkiseües Institut, I^eipri§ u. ^Vien: Vor- B ü ch e r b o t e , Deut sch e r. Zeitschrift zur Stärkung des Dentsch- gedankens im Schrifttum. Schriftleiter: hanS Lüstenödcr. 1. Jahrgang, Nr. 21/22 vom November 1626. Frankfurt a. M., Bicbergassc 6, Verlag der Deutschen Buchhandlung G. m. b. h. AuS dem Inhalt: G. h. Franke: Die Verwirr,mg der Wahrheit. Die Indenfrage in England. - Bücherbesprechungen. 14.33
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