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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1911
- Strukturtyp
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- 1911-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1911
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- Deutsch
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halber Gebühr in allen Fällen auf dreimal 24 Stunden festgesetzt. v. Die Telegramme unterliegen allen Vorschriften der Aus- führungs-Übereinkunft zum Internationalen Telegraphen- vertrage, soweit nicht im Vorstehenden etwas anderes bestimmt ist. Wegen der Ausdehnung der Maßnahme auf weitere über seeische Länder sind Verhandlungen im Gange. Verurteilvngeri »»egen Vertriebs unzüchtiger Schriften. — Einer der umfangreichsten Prozesse, die der Kampf gegen den Schmutz in Wort und Bild bisher gezeitigt hat, ist am 23. De zember vor der 13. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin nach fast fünfstündiger Dauer zu Ende geführt worden. Die Anklage aus § 184 I StGB, richtete sich gegen einen Berliner Buch händler, bei dem seinerzeit durch die Kriminalpolizei eine Un masse pornographischer, sadistischer und masochistischer Werke sowie eine große Reihe von Abbildungen, Postkarten usw. beschlag nahmt wurden. Da die sämtlichen, zum Teil recht umfang reichen Werke verlesen werden mußten, wurde die Verhandlung unendlich in die Länge gezogen. Am Schlüsse der Verhandlung beantragte der Staatsanwalt sechs Wochen Gefängnis. Das Gericht schied einige Bücher, die nach seiner Ansicht einen künstlerischen und wissenschaftlichen Anstrich haben und einer künstlerischen Rhetorik nicht entbehren, aus, hielt aber den weitaus größten Teil der unter Anklage gestellten Bücher und Abbildungen für durchaus unzüchtig und verurteilte den Angeklagten zu der höchsten zulässigen Geldstrafe von 1000 eventuell für je 15 .k 1 Tag Gefängnis, indem es annahm, daß auf das Vorgehen des Angeklagten mindestens der äoIu8 sventualis anzuwenden sei. Eine weit empfindlichere Strafe wurde vor kurzem über einen süddeutschen Buchhändler wegen des gleichen Vergehens verhängt. Hier handelte es sich u. a. um Publi kationen aus den Wiener Verlagen von Fritz Freund und C. W. Stern, speziell um nachstehende Werke: 1. John Grand- Tarieret, Erotik in der französischen Literatur; 2. Cary v. Karwarth, Erotik in der Kunst; 3. James Grunert, Roman aus Berlin; 4. Bernhard Stern, Jllustr. Geschichte der erot. Literatur; 6. Jllustra- tionsproben aus den Privatdrucken des Verlags von C. W. Stern; 6. Das tolle Hundert; 7. Die 7 Hauptsünden, 7 Bilder von Leböque; 8. Balkangreuel, 12 Bilder von Smith; S. Deveria und sein Kreis; 10. Crsbillon der Jüngere, Sittenbilder unserer Zeit; 11. Henri Monier, Meisterwerke der erotischen Literatur Frankreichs; 12. Miniaturen von Foneron, Meisterwerke der erotischen Literatur Frankreichs; 13. Memoiren des Saturnin von La- bouche; 14. Die Lesbierinnen, Dialog von Proudhomme; 16. Abenteuer einer Pariser Kokotte von Brennwald; 16. Das Buch der 1000 Nächte und der einen Nacht; 17. Peter Fendi, 40 erotische Aquarelle; 18. Sodom, ein Spiel in 5 Akten von Rochester; 19. Schwester Monika von Hoffmann; 20. Liebe von Michael v. Zichy. Hiervon wurden Nr. 16—20 ausgeschieden, da sich der Nachweis nicht erbringen ließ, daß der Angeklagte diese Werke vertrieben habe. Trotzdem zu gunsten des Angeklagten berücksichtigt wurde, daß er in seinem erst vor wenigen Jahren begründeten Geschäft mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, lautete das Urteil auf zwei Monate Gefängnis und Tragung der Kosten. Hinsichtlich der unter 1—16 aufgeführten Werke wurde auf Unbrauchbarmachung der zu ihrer Herstellung bestimmten Formen und Platten erkannt. Zum zweihunderijährige« Roufseau-J«bilä«m. — Aus Genf wird der Neuen Freien Presse geschrieben: Die Rousseau- Gesellschaft, die vor sieben Jahren in Genf gegründet wurde und der die Wissenschaft neben einem für die Rousseau- Forschung kostbaren Archiv die periodisch erscheinenden »^n- valss äsaa äaequss R,ou88sa.u« verdankt, rüstet sich bereits zu den Jubiläumsfeierlichkeiten, mit denen am 28. Juni der zweihundertjährige Geburtstag Rousseaus festlich begangen werden soll. Während man diesen Feierlichkeiten einen wissen schaftlichen und internationalen Charakter zu verleihen gedenkt, hat das Institut National Gonevois, das ein Bindeglied zwischen Schriftstellern und Dichtern und den Freunden schöner Wissenschaften und Künste bildet, in seiner letzten Sitzung be schlossen, ein besonders für das Volk und die Jugend' bestimmtes Festprogramm auszuarbeiten. Das Programm der Rousseau-Gesellschaft liegt in seinen großen Zügen bereits vor. Es umfaßt zunächst eine Monographische Ausstellung im Müsse Rath, zu der das oben erwähnte Archiv, das Genf so- Zusagen zum Zentrum der Rousseau-Forschung erhoben hat, sowie die Stadt selbst aus ihren reichen Schätzen beisteuern werden. Beabsichtigt wird dabei, in drei verschiedenen Sälen alle Bilder und wichtigeren Werke zu gruppieren, die auf die »Neue Heloise«, den »Emil« und die »Bekenntnisse« Bezug haben. Einen anderen, nicht minder interessanten Punkt im Festprogramm bildet die Aufführung des »vsvia äu Villahs« und des »Pygmalion«, die von den Mitgliedern der Kunst- und Literaturgesellschaft veranstaltet werden soll und voraus- sichtlich auf einer Naturbühne im Parc Revilliod in der Nähe der Ariana vor sich gehen wird. Drittens hat man, um die Genfer Bevölkerung sowie die hier wohnenden Fremden und Studenten mit Rousseau und seinem Werk vertraut zu machen, einen Zyklus von zehn öffentlichen Vorträgen in der Aula der Universität angesetzt, von denen der erste bereits Mitte Januar stattfindet. Später sollen noch an anderen Orten derartige Vor- träge veranstaltet werden. Endlich ist der achte Band der Annalen der Gesellschaft insofern als Jubiläumsband gedacht, als er aus der Feder namhafter Schriftsteller und Gelehrten Aufsätze ent halten wird, die in populärer Weise das Publikum auf die viel gestaltige Bedeutung des großen Genfers aufmerksam machen. Festlegung deS Osterfestes. — Über dieses Thema äußerte sich die Handelskammer zu Augsburg am 24. November folgender maßen: »Am zweckmäßigsten ist der Vorschlag, der Ostern unge fähr in die Mitte des bisherigen Osterzeitraums, nämlich auf den ersten Sonntag nach dem 4. April, d. i. den dritten Sonntag nach Frühlingsanfang verlegen will. Für diesen Vorschlag hat sich auch der Deutsche Handelstag ausgesprochen. In diesem Zeitpunkt ist die Arbeitshäufung des Quartalsschlusses bereits überwunden und andrerseits der neue Monat noch nicht zu weit vorgeschritten. Es würde sich hierdurch eine mögliche Schwankung des Osterfestes zwischen dem 6. und 11. April ergeben, was erträglich wäre.« D*Anrr«uzioS »Sang an die Dardanellen« in Italien verboten. — Wie Berliner Blättern aus Padua gemeldet wird, hat die Zensurbehörde den Vertrieb des neuesten Kriegsliedes von Gabriele d'Annunzio, »Sang an die Dardanellen« in ganz Italien verboten, da das Lied Angriffe gegen Österreich enthält. Der »Sang an die Dardanellen« war in Buchform in Venedig erschienen und der Ertrag des Buches für die Witwen und Waisen von in Tripolis gefallenen Soldaten bestimmt. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Nachdem Herrn Paul Dietrich, Mit inhaber des Kunstverlags und -Sortiments Dietrich L Co. in Brüssel, bereits im vorigen Jahre anläßlich des Besuchs des Deutschen Kaisers in Brüssel der preußische Kronenorden verliehen wurde, ist er jetzt von dem König der Belgier mit dem Kronen- orden und Titel Odsvalisr äs I'orärs äs la eouronns ausgezeichnet Sprechsaal. Aufgeklebte Fakturen. In vielen Häusern ist es Sitte, die Fakturen auch für Buch händler im Auslande auf die Pakete zu kleben. Um ein Ab handenkommen bei der Zollbesichtigung (in Rußland auch noch bei der Zensurbesichtigung) zu vermeiden, müssen die Fakturen von den Kommissionären abgelöst und gesondert versandt werden, was nicht nur einen Mehraufwand an Arbeit am Kommissionsplatze verursacht, sondern auch zur Folge hat, daß die Fakturen leicht zerrissen, die Preise unkenntlich gemacht werden und Differenzen nicht zu vermeiden sind. Es empfiehlt sich daher, für Ausland pakete die Faktur stets nur aufbinden zu lassen.*) Riga. E. Brüh ns. *) Die Mahnung scheint uns nicht nur für das Ausland, ' sondern auch für das Inland angebracht. Red.
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