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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1913
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- Deutsch
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- Saxonica
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5196 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 109, 15. Mai 1913. Ein Roman, dessen geschichtlicher Untergrund das Jahr 1821 bildet und die Carboneria zum Gegenstände hat, wurde von G. Marcvtti bei Flli. Trebes-Mailand unter dem Titel I-u Cliu- eodins, (Frcs. 5.—) herausgegeben. Der Roman hat als solcher keinen hervorragenden Wert, doch ist die Schilderung des italienischen Lebens aus jener Zeit höchst beachtenswert und inter essant. Uber unsere Kolonie in Erythräa ist bei G. de Agostini-Novaca ein O'Orikies eoonvmiou betitelter Band (Frcs. 16.—) erschienen, der die besondere Beachtung der Kolonisten verdient. G. Oberosler. Kleine Mitteilungen. Sann ein Lieserungsvcrtrag durch einrn Reisenden ausgelöst wer den? — Nach § 55 des H.-G.-B. finden die Vorschriften des 8 64 über die Handlungsbevollmächtigten auch Anwendung auf diejenige Klasse von Handlungsbevollmächtigten, die als Handlungsreisende zur Vor nahme von Geschäften in Orten verwandt werden, an denen sich eine Niederlassung des Geschäftsinhabers nicht befindet — im Gegensätze zu denjenigen Handlungsbevollmächtigten, welche als sogenannte Stadt reisende zur Vornahme von Geschäften, zwar gleichfalls außerhalb der Geschäftsräume des Geschäftsinhabers, aber an Orten, an denen sich eine Niederlassung desselben befindet, verwendet werden. Im 2. u. 3. Ab satz dieser Paragraphen ist die gesetzlich zu vermutende Erweiterung der Vertretungsmacht, die rücksichtlich dieser Klasse von Handlungs reisenden gilt, bestimmt. Danach gelten sie insbesondere für ermäch tigt, den Kaufpreis aus den von ihnen abgeschlossenen Verkäufen ein zuziehen und dafür Zahlungsfristen zu bewilligen. Auch die Anzeige von Mängeln einer Ware, die Erklärung, daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde, sowie andere Erklärungen solcher Art können dem an wesenden Reisenden gegenüber abgegeben werden. Der Reisende ist aber nicht ermächtigt, derartige, ihm gemachte Anzeigen ober Erklä rungen zu genehmigen oder eine die Nichtgenehmigung derselben ent haltende Erklärung abzugeben. Insbesondere steht ihm auch nicht das Recht zu, die Zurverfügungstellung der Ware zu genehmigen, die Mängelrüge anzuerkennen oder sich mit der Wandlung oder der Min derung gemäß 8 465 des B. G.-B. einverstanden zu erklären. Vor kurzem ist nun die Frage aufgeworfen worden, ob ein Reisen der berechtigt war, einen Lieferungsvertrag, den er mit einem Besteller abgeschlossen hat, zu lösen. Die Mannheimer Handelskammer hat sich hierüber wie folgt geäußert: Es ist davon auszugehen, bah es sich im vorliegenden Falle um einen Handlungsreisenden im Sinne des 8 55 des H.-G.-B. handelt: In dem Rahmen, in dem es einem solchen Reisenden gestattet ist, Ge schäfte abzuschließen, kann es bisweilen Vorkommen, daß vom Reisenden ein zwischen ihm und einem Dritten bereits abgeschlossenes Geschäft wieder aufgehoben wird; das ist jedoch nur solange möglich, als die durch den Reisenden vertretene Firma noch keine Kenntnis von dem Vertragsabschluß erlangt hat. Sobald ihr aber durch den Reisenden von dem Vertragsabschluß Mitteilung gemacht worden ist und sie ihn stillschweigend oder ausdrücklich bestätigt hat, ist die Vermittlerrolle des Reisenden zu Ende; von jetzt ab liegt es außerhalb seines Aufgaben kreises, darüber zu entscheiden, ob es etwa dem Prinzipal angemessen erscheinen ober seinen geschäftlichen Dispositionen entsprechen könnte, ein vom Reisenden abgeschlossenes Geschäft rückgängig zu machen. Anher in dem Fall, daß der Reisende dem Kunden eine entsprechende Vollmacht vorlegt, oder daß der Kunde von dem Prinzipal über eine weitergehende Bevollmächtigung des Reisenden Kenntnis erhalten hat, kann der Kunde nicht annehmen, daß der Reisende Vollmacht hat, ein durch ihn vermitteltes Geschäft wieder rückgängig zu machen. Das gilt um so mehr, wenn es sich, wie im vorliegenden Falle, um ein Ge schäft von recht erheblichem Umfange handelt. Eine Vollmacht, Ge schäftsabschlüsse für den Geschäftsbetrieb des Prinzipals rückgängig zu machen — eine nur ausnahmsweise vorkommende Disposition —, wird in der Regel nur bei solchen Angestellten angenommen werden können, die in weiterem oder engerem Umfang mit der Geschäftsleitung betraut sind, nicht aber bei einem Reisenden, der nach Befähigung und Stellung lediglich für den Verkauf angestellt ist. Der Gedanke des wirtschaftlichen Zusammenschlusses der bildenden Künstler zieht wettere Kreise. Auch in Hamburg ist jetzt in einer Kllnst- lerversammlung am 8. Mai nach einem Vortrag des Malers Joachim v. Blllow-Berlin die Gründung einer Ortsgruppe für Nordwestdeutsch land beschlossen worden, die sich ganz an die Grundsätze anschließcn wird, die vom Hauptausschuß der allgemeinen deutschen Kunstgenossen schaft in Verbindung mit Berliner Künstlern aller Richtungen aufge stellt wurden. In Dresden hat sich ebenfalls ein Verein mit derartigen Zielen gegründet, in Düsseldorf, in Darmstadt stehen gleiche Grün dungen bevor. Neue Bücher, Kataloge etc. Vom kiöttlieüsrl IVancksrn. Lins .4usrvsk> Autsr Lüetrsr von cksut- seksm Land nnck Volle usrv. 48 Zeiten, lllnstr. Leipri^, L. Volvkmsr. Linkst llierru 54X38 em. in rv>si Lsrdsn, grün und Oold mit gleielllsutenckem Lite!. Das inhaltlich recht ansprechende Verzeichnis erhebt, wie schon aus dem Titel hervorgeht, auf Vollständigkeit keinen Anspruch. Ge rade dadurch aber soll dem Sortiment, neben der üblichen Ver wendungsweise des Vertriebsmittels, eine andere Form der Pro paganda erleichtert werden, die der geschlossenen Schau fensterausstellung. Daß eine sorgfältigere Pflege des Schaufensters dem Sortiment bringend not tut, haben wir an dieser Stelle schon wiederholt erörtert. Die vorliegenden Vertriebsmittel, Verzeichnis und Plakat, scheinen geeignet, das Sortiment in dieser Richtung mit Erfolg zu unterstützen. Die Auswahl beschränkt sich auf nur ca. 120 im Sortiment meist vorrätige oder doch leicht erreich bare Werke, die sich recht wohl zu einer kleinen Ausstellung ver einigen lassen. Auch das Thema kann als gut gewählt bezeichnet werden. Das Plakat ist wirkungsvoll; die ganze Propaganda dürfte den Firmen, die sie unternehmen, zur Empfehlung gereichen. Durch eine besondere, als »Ausstellungskatalog« eingerichtete Aus gabe wird bas Zusammenwirken des Katalogvertriebs und der Schaufensterpropaganda noch besonders begünstigt. Persoualnachrichten. Fünfzig Jahre Berufstätigkeit. — Auf eine fünfzigjährige Tätig keit im Buchhandel können zwei in der Berliner Gehilfenschaft ge achtete und beliebte Kollegen, die Herren Friedrich Müller und Richard Höfer zurückblicken. Friedrich Müller erlernte den Buchhandel bei Carl Hiersche in Suhl >1863—67), einem Sortimentsgeschäft von damals nicht seltener Vielseitigkeit. Zu den Obliegenheiten des Lehrlings ge hörte es, auf tagelangen Wanderungen Sommer und Winter die neuesten Erscheinungen der Zeitschriften, Vieharzneibücher, Brief steller und ähnliche im Thüringer Land vielbcgehrte Geistes produkte im direkten Verkehr mit der Kundschaft in bares Geld umzusetzen. Außerdem wurde dem Lehrling im Buchlaben noch Gelegenheit geboten, sich dem Vertriebe von Seife, Haaröl, Brust pulver, Rheumattsmusketten und Gichtwatte mit Erfolg zu widmen. Den so vorgebildeten Buchknecht führten die Wanderjahre nach Boizenburg (Herolds Buchhandlung 1869—73), nach Oldenburg (Carl Stalltngs Sortiment 1873—74) und schließlich in den Verlag von Fr. Bartholomäus in Erfurt (1874—76), von wo aus es ihm gelang, einen ersten Posten im Victoria-Verlag (Franz Ebhardt) in Berlin zu erreichen. Mit dem Verkauf der Ebhardt'schen Modenzeitungen an Franz Lipperheibe ging auch Friedrich Müller in diese Firma übet und war dort bis 1887 tätig. Als Ernst Dominik in diesem Jahre die »Gute Stunde« und die Firma »Deutsches Verlagshaus« gründete, wurde Müller Geschäftsführer des Unternehmens. Ende des Jahres 1900 beteiligte er sich an der Gründung einer Fachzeitschrift »Der Fouragehandel« und übernahm außerdem im April 1902 die Redaktion und Geschäftsleitung der »Deutschen Kolportagezeitung«. In dieser Stellung wirkte er mit sichtbarem Erfolge bis April 1911, wo er sich gezwungen sah, seine Kräfte ganz der inzwischen in den betreffenden Fachkreisen zu Ansehen und Bedeutung gelangten eigenen Zeitschrift zu widmen. Richard Höfer trat im Mat 1863 als Lehrling in die -o^rgs- buchhandlung von Beruh. Friedr. Voigt in Weimar ein und blieb dort als Gehilfe noch bis 1868. In den Jahren 1868—70 war Höfer in I. Schneiders Sortiment in Mannheim und 1871—72 in I. Rickers Universitätsbuchhandlung in Gießen als Gehilfe tätig. Sechs weitere Jahre (1872—78) gehörte er zu den Mitarbeitern des Verlages von Fr. Bartholomäus in Erfurt, um im Januar 1879 als Kassierer der Buchdruckerei von Rudolf Masse eine Lebensstellung zu finden, in der er heute noch als einer der ältesten Beamten der Firma wirkt. Beide Jubilarc waren als Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Vcrbandes im Jahre 1884 auch Mitbegründer des Donnerstagsklubs Berliner Buchhändler. Mit ihren zahlreichen Freunden werden alle, die den beiden Kollegen in den Jahrzehnten ihres Wirkens nähergctreten sind, ihnen ein weiteres erfolgreiches Schaffen und den ungetrübten Genuß des in langer Lebensarbeit Erreichten von Herzen wünschen. -V 3. IK. Lerantwortlichcr Redakteur: Emil T h o m a ». — Berlag: Der Bkrsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhau», Hospitalstrahe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tu Leipzig. — Adresse der Redaktion: Lctpzig-R., Gerichtsweg 2» (BnchbLndlerhanS).
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