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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1913
- Strukturtyp
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- 1913-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1913
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- Deutsch
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5234 Börsenblatt f. d. Dtschn, Buchhandel. Redaktioneller Teil. .4? 111, 17. Mai 1913. Chaotische Zustände im Musikaltenhandel. Von Ernst Challier sen., Gießen. Der 17. und 18. April 1913 gehörte in Leipzig dem Musikalienhandel, er hatte in diesem Jahre, um nicht mit dem Buchhandel zu kollidieren, mit Erfolg die Woche vor Kantate zu seinen Beratungen gewählt. Am 17. tagte in den Vor mittagsstunden die Rabattkommisston, in den Nachmittags stunden der Musikalten-Verleger-Verein und am 18. die Haupt versammlung des Deutschen Musikalienhändler-Vereins. Diese Prüfte die Resultate der sorgfältig vorgearbeiteten Rabatt kommisston gewissenhaft nach und nahm mit kleinen Ab weichungen die gemachten Vorschläge an. Der kritische Punkt war auch diesmal wieder die Rabattfrage (Kundenrabatt), die nun die dritte Hauptversammlung besonders beschäftigte. Geruht hat ja die Frage nie, da es hierbei zu viele Ansichten gibt und nicht jeder sich von einer Kirchturmspolitik frei machen oder überzeugt werden kann, daß die Bedürfnisse in den verschiedenen Gegenden unseres lieben Vaterlandes weit auseinandergehen. Die meisten schweigen sich vor oder bei der Versammlung gänzlich aus, vermeiden auch ihre Wünsche, da ja doch nur ein Bruchteil in Leipzig an wesend ist, durch unser Fachorgan, das jedem ein weißes Blatt zur Verfügung stellt, kund zu tun. Wenn dann aber die Hauptversammlung gesprochen hat, erheben sie ihre Stimme zu lauten Klagen. Der Vorstand, dem ja das Wohl und Wehe unseres Standes besonders am Herzen liegt und der nicht jeden Beschluß mit einem drakonischen »Ruhe ist die erste Bürgerpflicht« aufnötigen will, hat 1911, als die Rabattfrage wieder auf der Tagesordnung stand, einmal ein bindendes Resultat zutage fördern wollen. Zu diesem Zweck schlug er vor — möglicherweise kam der praktische Gedauke auch aus der Mitte der Versammlung heraus —, eine Spezialkommission für diese scheinbar unlösbare Frage zu bilden. Das geschah. Aber als kurz vor Kantate 1912 das Resultat der Kommission bekannt wurde, erhob sich ein Sturm, an dem sich diesmal nicht nur die bisherigen Schweiger beteiligten, sondern auch solche Sortimenter, deren Stimmen man nicht gern ungehört übergeht. Bei der Hauptversammlung 1912 beschloß man daher die Rabattfrage von der Tagesordnung abzusetzen und die Kom mission durch geeigneten Nachschub zu erweitern. Diese ver stärkte Gruppe legte dann in der Hauptversammlung 1913, nachdem sie mit tonangebenden Lokalvereinen (Berlin, Leipzig) Fühlung genommen und außerdem noch einen Fragebogen an die Vereinsmitglieder versandt hatte, ihre Beschlüsse vor. Der Kundenrabatt wurde dann auch dergestalt festgelegt, daß als äußerste Grenze bei Ordinär-Artikeln 20»/o, bei Netto- Artikeln 5»/g zu gelten hat. Über den Begriff von Ordinär und Netto im Musikhandel behalte ich mir vor das Für und Wider zu erwägen, oder besser ausgedrückt, nach Möglichkeit objektiv zu besprechen. Wird nun der Musikalienhandel lange Ruhe auf diesem Gebiete haben? Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Noch viele weitere Fragen hat die diesjährige Haupt versammlung erledigt. Da ich aber nicht die Absicht habe, einen erschöpfenden Bericht zu bringen, was allein meinem Herrn Kollegen, dem Referenten über »Musik und Musikalienhandel«, zusteht, so will ich nur noch eines Punktes gedenken, der nur als Bericht auf der Tagesordnung stand. Es handelt sich um den Kampf der Ammre gegen die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, über die ich bereits ausführlich in Nr. 59 Aus kunft erteilte und über die der erwähnte Kollege wohl weiter Wissenswertes berichten wird. Ich begnüge mich daher hier mit dem Faktum, daß dieser Kampf, wie die Versammlung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins vom 17. April mich belehrte, auch von diesem ausgenommen worden ist, ohne mich weiter auf die Einzelheiten dieser interessanten Verhandlung einzulassen. Die Majorität der großen Musikverleger hatte vor ca. 6 Jahren nach hartem Kampf gegen die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer die Verwertung ihrer Aufführungsrechte dieser, die im Jahre 1903 eine Anstalt für musikalisches Auf führungsrecht begründet hatte, für alle Zeiten übertragen. Zu einem Rücktritt waren ja die Verleger berechtigt, doch konnten nach den Vereinbarungen die einmal übergebenen Werte nicht zurückgezogen werden. Ob solche Verträge bis ans Ende aller Dinge — für den vorliegenden Fall bis zum Ab lauf der Schutzfrist, wo ja die Rechte von selbst erlöschen — unlösbar sind, vermag ich bei meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen nicht zu entscheiden. Ich hoffe aber, daß die Möglichkeit der Trennung einer von Hause aus so unglück lichen Vernunftehe — Liebe war nie vorhanden — nicht so ganz von der Hand zu weisen ist. Das mögen die vortreff lichen Rechtsanwälte des Vereins, die Herren Or. Hillig, Or. Mittelstädt und die vielen vrs. jur., die als Juniorchefs unseren Stand schmücken, durch ihr reiches Wissen entscheiden. Ich meine, daß sich bei allen Verbindungen Leistungen und Gegenleistungen gegenüberstehen müssen. Das ist nachweislich nicht geschehen, wenigstens nicht von seiten der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, während die Verleger den Verträgen ent sprechend ihre Werte ausgeliefert haben. Vorläufig stehen wir vor einem Chaos! Wie wird es entwirrt werden? Bis zum 1. Januar 1912 hatten die Konzertgeber (Virtuosen, Komponisten, Künstlergruppen, Konzertvereine) und die mit diesen arbeitenden Sortimenter nur eine Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht, mit der sie zu arbeiten hatten. Dort mußten sie mehr oder weniger schwere Opfer bringen, hatten aber doch die Gewißheit, nun ohne Furcht vor dem stets im Hintergründe dräuenden Staatsanwalt — das war der stets hilfsbereite Faktor gegen die wider den Stachel lötenden Konzertgeber — ihrer Kunst zu leben. Im Jahre 1911 kündigte die Oesterreichische Genossenschaft der Kompo nisten und Verleger zum 31. Dezember desselben Jahres der deutschen Anstalt die Vertretung wegen Schädigung ihrer Interessen. Jetzt hatten die Konzertgeber mit zwei Anstalten zu rechnen, denn der ebenso schlaue wie bedenkliche Schachzug, den die deutsche Anstalt unternahm, indem sie durch Zirkular von Mitte Dezember 1911 ihre Besteuerten aufforderte, schnellstens bis zum 31. Dezember langjährige Abschlüsse zu machen, wodurch die Österreicher vorübergehend lahmgelegt werden sollten, ist doch nicht jedermanns Geschmack. Gewiß haben manche, da die Zeit drängte — was wohl auch nicht ganz unabsichtlich war —, um sich vor neuen Be lästigungen zu schützen, den nicht ganz einwandfreien Vor schlag angenommen. Die Mehrzahl hat jedoch, soweit sie sich nicht überhaupt den nicht übermäßig geschickten Manipulationen zu entziehen verstand, auch mit den Österreichern Abschlüsse gemacht und muß jetzt an zwei Stellen Tantiemen zahlen. 1911 trat dann noch die Ammre hinzu, die sich freilich vorläufig nur mit der Besteuerung mechanischer Musikinstru mente befaßte. Es gibt aber in dieser Klasse Instrumente, die eine Vollkommenheit aufweisen, die sich selbst im vornehmen Kon zertsaal bereits das Bürgerrecht erworben hat. Diese Ammre ist als dritte musikalische Steuerbehörde anzusehen. Trotzdem muß ihr das höchste Lob für ihre tadellose kulante Geschäfts führung gezollt werden. Selbst aus den Spalten der Fachzeit schriften der Musikinstrumentenbranche tönt das Echo der darin sich äußernden Tributpflichtigen anerkennend wider. Es ist nun höchst wahrscheinlich, daß die jetzt frei gewordenen Ver leger — es ist die große Mehrzahl aller in Frage kommenden — sich als Anstalt Nr. 4 zusammenschließen werden. Auch wenn sich diese neue Gruppe mit der Ammre assoziierte, könnte meiner Meinung nach eine vollkommene Verschmelzung schwer ausführbar sein, dazu sind die Materien und die bisher üblichen Besteuerungsformen zu ungleich. Ich für meine Person, als den Konzertgebern nahestehend, war ja auch bei den musikalischen Aufführungen für eine Lizenzbesteuerung, wie sie jetzt die Ammre ausführt, und halte diese Form noch heute für ebenso ausführbar wie ein Pauschquantum, ja sogar als viel gerechter. Das Bedenken, daß die vielen Wiederholungen unkontrollierbar sind, ist ganz hinfällig. Schon vor Jahren habe ich zahlenmäßig nachgewiesen, daß selbst die größten Konzertinstitute nur ganz ausnahmsweise in zwei oder gar einem
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