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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1913
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- Deutsch
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Jahre ein Musikstück nochmals auf das Programm setzen, bei den mittleren und kleinen, die 5 — 15 Abende veranstalten, kommt eine solche Wiederholung kaum in zehn Jahren einmal vor. Reisende, Künstler oder Gruppen (Kapellen), die das Deutsche Reich mit einem Programm abgrasen, kann man dementsprechend höher einschätzen, ebenso die Gartenkonzerte, die jedes Jahr ein paar neue Schlager, die im nächsten Jahr kein Mensch mehr hören will, ihrem eisernen Bestand von ungeschützten Sachen zufügen. Heute schon geben einige Verleger, die ver mutlich falsch unterrichtet sind, ihr Orchestermaterial nur leih weise ab. Dem Sortimenter kann das vollständig gleichgültig sein, denn beim Ankauf ist dessen Nutzen ebenso bescheiden wie beim Verleihen, manchmal noch knapper, Seide kann bei Orchestermaterial der Sortimenter überhaupt nicht spinnen. Trotzdem hat man sich früher nicht für meine Ansicht, das Pauschquantum abzuschaffen, begeistert und wird es vermutlich auch jetzt nicht tun. Zweifellos ist es auch, daß dem deutschen Musikleben noch in absehbarer Zeit eine Anstalt Nr. 5 erblühen wird: die Looiätä des ^.»teurs, Gompositsurs et bxl Neues de IVlusique, Paris, die nur durch die uneigennützige Vermittlung der deutschen Verleger, die vor kaum acht Monaten noch nicht den unglaublichen Despotismus des Leiters der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer durchschaut hatten, sich zur Weiterführung ihrer Verbindung mit dieser bereit erklärte. Der Bruch aber wird kommen, muß kommen, denn die Franzosen sind nicht so langmütig wie wir Deutschen. Was nun? Wer ist Besitzer des Aufführungsrechts dieses oder jenes Werkes, das ein Konzertgeber verkaufen will, und wer soll ihn da beraten? Doch sicher der Sortimenter durch den Verleger. Leider weiß dieser bei den fortwährenden Übergängen von Verlagswerken oft selbst nicht, an wen sein Vorgänger diese Rechte übertrug. Jedenfalls ist es die Pflicht jeden Verlegers, soweit er dazu imstande ist, seine Erzeugnisse, die sich zu Konzertzwecken eignen, ausnahmslos deutlich zu bezeichnen (Aufdruck oder Stempel), durch wen das Auf führungsrecht des betreffenden Werkes zu erlangen ist. Das schuldet er dem Sortimenter, der bei diesem Wirrwar unmöglich ohne diese Angabe informiert sein kann. Die Konzertgeber, namentlich die Konzertvereine, werden vorläufig auf Abschlüsse mit den Anstalten verzichten und von Fall zu Fall für einzelne Werke Abmachungen treffen. Da liegt es im Interesse eines jeden Verlegers, wenn er durch den Sortimenter den betreffenden Konsumenten aufklärt. Nun fehlt nur noch, daß sich die 5 An stalten untereinander in die Haare fahren oder durch Preis unterbietungen und sonstige kleinere Scherze sich Konkurrenz zu machen versuchen. Diesen Gedanken will ich aber lieber nicht weiter verfolgen, denn dann würde aus dem Chaos ein Kuddelmuddel werden, bei dem die Konzertgeber und mit ihnen die bedauerlichen Sortimenter, ähnlich wie begehrte Herren bei einer Damenwahl, aus den Armen eines Staatsanwalts in die des andern fliegen können. Die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer hat sehr unklug gehandelt, den Kampf gegen die Ammre vom Zaune zu brechen. Sie überschätzte dabei in ihrem Starrsinn die Langmütigkeit der Verleger und unterschätzte deren Kraft und Einigkeit. Mag auch heute noch eine kleine Zahl der Verleger aus Gründen persönlicher Rücksichtnahme zur Genossenschaft Deutscher Tonsetzer halten, auf eine neue Nachgiebigkeit der sich von ihr Abgewandten wird sie vergebens rechnen können. Ge schädigt hat sie die Komponisten, zu deren Schutz sie sich angeblich zusammengeschlossen hatte, vor allen Dingen aber sich selbst, denn ihr Mitgliederstand wird in einer Weise geschwächt, daß ihn ein Zuwachs schwerlich ergänzen oder ausgleichen kann. Haben die Verleger erst ihre eigene Anstalt oder sich der Ammre angeschlossen, so werden sie auch nur Werke von Komponisten erwerben, die ihnen auch die Ver wertung des Aufführungsrechts mit übertragen, während sie auf diejenigen verzichten werden, die sich dagegen sträuben. Das dürfte vielleicht eine kleine, freudig begrüßte Ernte sein, die aus der ungesunden Saat des Kampfes hervorsprießen könnte, ein bescheidenes Nachlassen der so oft beklagten Über produktion. Zweifellos erwächst daraus auch eine Schwächung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, unter deren Herrschaft dem deutschen Konzertleben schwere Wunden zugefügt wurden. Zu diesen Schädigungen gehört auch die fast vollständige Verdrängung der jungen unbekannteren Komponisten aus den vornehmen Konzerten, das Vordringen der Ausländer, wofür ich mein Beweismaterial in dem Artikel »Deutsches Konzert- und Musikleben« in Nr. 35 von 1913 niederlegte. In Ver bindung damit steht das Anschwellen der Werke auf den Pro- grammen, deren Schutzfrist bereits erloschen ist, zu ungunsten der lebenden Komponisten, selbst derer, die sich bereits einen Namen erworben haben. In welcher Weise die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer ihr anvertraute Werte verwaltet hat, davou bietet ein über raschendes Bild der Geschäftsbericht der Österreichischen Ge nossenschaft der Komponisten und Verleger, die Ende 1911 der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer die bisher ausgeübte Vertretung entzog. Im Jahre 1911 vereinnahmten die Öster reicher, selbstredend zuzüglich der Beträge aus Österreich und anderen Staaten, 238,182 Kronen, 1912 stieg der Betrag auf 378,415 Kronen, also um ein Mehr von 136,233 Kronen. Der dadurch erzielte Reingewinn von 206,316 Kronen setzte diese Genossenschaft in den Stand, die Mitgliederpension, die bisher 700 Kronen betrug, auf 1000 Kronen, die Witwen pension von 350 Kronen auf 500 Kronen zu erhöhen. Die Genossenschaft ist der Ansicht, und wohl mit Recht, daß ihr ein wesentlicher Teil dieses gewaltigen Zuwachses durch die eigene Wahrung ihrer Rechte in Deutschland zugefallen ist. Große, unersetzliche Verluste stehen der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer und allen, die Aufführungsrechte zu vergeben haben, in absehbarer Zeit bevor: Richard Wagner wird nach Ablauf dieses Jahres Gemeingut, Franz Liszt am 1. Januar 1917 und Johs. Brahms am 1. Januar 1828. Im Kon zertjahr 1911/12 haben diese 3 Komponisten 32,02»/„ sämt licher zu Gehör gebrachten geschützten Werke (9334) für sich beanspruchen können. Welche Komponisten werden diesen gewaltigen Ausfall decken? Ich wüßte keinen, der auch nur annähernd eine solche Lücke füllen könnte. Vorläufig aber haben die Konzertgeber noch auf schwere Lasten zu rechnen, auch wenn sie von Fall zu Fall die Aufführungsrechte zu er werben versuchen. Verschmähen sie diesen Ausweg, so haben sie mindestens mit drei, vielleicht aber noch mit mehr An stalten Abschlüsse vorzunehmen. Wohl wird und muß es ge lingen, das bisher der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer gezahlte Pauschquantum entsprechend zu kürzen, freilich wieder nur durch schwere Kämpfe, denn bei dem unglaublichen Eigensinn, mit dem deren Geschäftsleitung an den vermeintlichen Rechten der Deutschen Tonsetzer-Gesellschaft festhält, ist das als be stimmt vorauszusetzen. Mehrausgaben bleiben trotzdem dem Konzertgeber nicht erspart, obwohl neue größere Einnahmen sich nicht so ohne weiteres hervorzaubern lassen, so daß nach Einschränkungen auf anderen Gebieten gefahndet werden muß. Da kommen denn stets die Neuanschaffungen für Notenmaterial an die Reihe. Man greift nach den in der Bibliothek vorhandenen Beständen, setzt sich noch intensiver, als das bisher schon geschehen ist, mit befreundeten Vereinen in Verbindung, — und ein gegen seitiges Leihverhältnis steht bald in voller Blüte. Der schädigende Einfluß des Satzes des tz 11 des Urheberrechts: »Die ausschließliche Befugnis (des Urhebers) erstreckt sich nicht auf das Verleihen« ist trotz aller Bemühungen der Vorstände der Musikalienhändler-Vereine noch nicht ausgemerzt worden, trotzdem Komponisten, Verleger und Sortimenter gleichmäßig geschädigt werden. Bei derzumZweckederBeseitigung dieses Satzes zusammengetretenen Versammlung in Berlin am 4. Juli 1912 führte der Staatssekretär aus: — »das ge werbsmäßige Verleihen sei schon durch einen Vorbehalt bei Erteilung des Aufführungsrechts leicht zu unterdrücken«. — Vor dem gewerbsmäßigen Verleihen fürchten wir uns ja nicht, sondern vor dem, wo eine Hand die andere wäscht! In allererster Linie werden jetzt wieder die Musiksorti menter ihre Haut zu Markte zu tragen haben, die Dirigenten
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