Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19241215
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192412157
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19241215
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-12
- Tag1924-12-15
- Monat1924-12
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
18904 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 293, 15. Dezember 1924. Papierverbrauchern kann nur geraten werden, die vorstehenden vom Zentralausschuß der Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Industrie stammenden Angaben hinsichtlich der »dringenden Nachfrage« nur nicht zu wörtlich zu nehmen. Dahinter verbirgt sich mehr oder weniger der Anreiz, mit den Papierbestellungen nicht länger zurückzuhalten. Es steht andererseits aber fest, daß die Lager der Fabri kanten und Grossisten noch stark gefüllt sind; der Bestand soll natürlich auch an der sich nach oben bewegenden allgemeinen Preiswelle teilueh- men. Die Papierfabrikanten usw. behaupten, daß die Verkaufspreise kaum die Höhe weiter steigernder Produktionskosten decken. Diese Me lodie ist allerdings aus der Inflationszeit her nur allzugut noch be kannt; sie zieht nicht mehr. Zahlungsbedingungen. — Einige Konventionen haben in der letzten Zeit ihre Zahlungsbedingungen geändert. Verschiedene dieser Zah lungsbedingungen sind schärfer geworden, größtenteils haben aber die Verbände Zahlungsbedingungen zur Durchführung gebracht, die der Not der Zeit Rechnung tragen. Die Maschinenfabrikan- tc n beharren noch immer auf folgenden Zahlungsbedingungen: ^ bei Bestellung, vor Versand, ^ 30 Tage darnach. Diese Zahlungs bedingungen, die selbstverständlich für die heutige Zeit durchaus nicht passen, werden von einigen Maschinenfabriken strikte durchgesührt. Der größte Teil der Maschinenfabriken aber hat mildere Bedingungen, und zwar werden Forderungen gestellt: bei Lieferung, V- 30 Tage nachher, andere: 30 Tage nach Ablieferung, noch andere Maschinen fabriken verkaufen heute ihre Maschinen mit Zielen von 6—12 Mo naten, allerdings mit der Klausel, daß die Maschinen bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben. Die bankmäßigen Zin sen müssen bezahlt werden für die Zeit, die über 30 Tage nach Abliefe rung der Maschine geht. Die Textilfabrikanten haben Ziele von 4, 6 und 8 Wochen. Bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen werden häufig 2°/, oder 1)4 26 Skonto gewährt. F i l z f ab r i k a n te n. Zahlungen nach 4—6 Wochen. Ein Skonto wird bei dieser Konvention größtenteils nicht gewährt W a l z e n m a s s e f a b r i k a n te n. Auf den Rechnungen wird größtenteils der Vermerk aufgedruckt: Zahlbar innerhalb 10 Tagen. Die Walzeugußanstalten gewähren aber stillschweigend größtenteils ein Ziel von 30 Tagen, d. h., die erste Mahnung erfolgt erst nach vier Wochen. Schriften. Die Vereinigung der Schriftgießereien hat immer noch folgende Zahlungsbedingungen: Für Beträge über 1000 Mark zahlbar binnen 14 Tagen mit 226 Skonto oder nach diesen 14 Tagen zahlbar mit einem 3-Monats-Akzept, Diskontzinsen zu Lasten des Käufers. Bei Rechnungen unter 1000 Mark zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 226 Skonto, vom 15. Tage ab Berechnung von Verzugs zinsen, und zwar 1°/m für den Tag. Farben. Die dem Verbände angeschlossenen Farbenfabrikanten geben ein Ziel von 30 Tagen und gewähren bei Bezahlung innerhalb 2 Tagen einen Skonto von 2A. Verzugszinsen sind verbandsseitig nicht festgelegt. Ka l i k o fab r i ka n te n. Die Kalikofabrikanten haben ihre Zahlungsbedingungen vor einiger Zeit gemildert in der Weise, daß die Zahlung nach 4 Wochen zu erfolgen hat. In der letzten Sitzung der Kalikofabrikanten ist nun beschlossen worden, ans keinen Fall über das Ziel von 4 Wochen hinauszugehen, und zwar sind die Grossisten verpflichtet worden, bei Überschreitung dieses Zieles 15A Verzugs zinsen zu erheben und die Abnehmer darauf hinzuweisen, daß die Verzugszinsen auf Grund eines Beschlusses der Deutschen Kalikofabri kanten unter allen Umständen eingezogen werden müssen und daß bei ergebnislosem Ablauf einer Frist von 8 Tagen der Verband für die Lieferanten die Einziehung übernimmt. Die Konvention der Kalikofabrikanten fällt ja schon immer durch besondere Preispolitik und durch besonders scharfe Bedingungen auf. Alle Gewebe, die aus Baumwolle hergestellt sind, stehen heute zum größten Teil gegenüber 1913 noch um über 10026 höher, trotzdem die Baumwolle in diesem Fahre ganz bedeutend gefallen ist. Im Jahre 1913 kostete 1 KZ amerikanische Rohbaumwolle 1,295 M., im Januar 1924 3,45 M. und im Oktober dieses Jahres 2,45 M., also ein Rück gang vom Januar bis Oktober von 3026. Alle Artikel aus Baum wolle sind in diesem Jahre einmal ermäßigt worden (jetzt zum Teil wieder erhöht), sodaß der Preis ziemlich derselbe geblieben ist. Bei Kaliko ist eine Ermäßigung von 1026 eingetretcn. Jetzt drohen nun die Kalikofabrikanten jedem, der nicht binnen 30 Tagen bezahlt, mit der Klage und mit der Berechnung von 1526 Verzugszinsen. Es ist ivahrscheinlich, Laß diese Bedingungen nicht werden durchführbar sein, denn wenn heute ein Käufer Bedingungen unterschreibt und auch be stimmt glaubt, sie einhalten zu können, so muß er doch damit rechnen, daß die Zahlungseingänge nicht so sind und daß er beim besten Willen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Derartige Zahluugsbe- dingungen verschärfen die Wirtschaftslage und sind nicht dazu an getan, die Gesundung Deutschlands zu fördern. Papier. Zahlbar innerhalb 14 Tagen. Bei Überschreitung des Termins werden 226 Verzugszinsen berechnet. Bald jede Konvention hat, wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, andere Zahlungsbedingungen. Dieser Zustand ist unhaltbar, es muß unbedingt wieder zu einer Gleichmäßigkeit kommen. Ri. Mctallmarktbcricht von »Deutscher M e t a l l h a n d e l« A. - G. in Berlin-Ober schöne weide vom 12. Dezember 1924. — Wie zu erwarten, zeigen die heutigen Schlußkurse, besonders für Blei, Zink und Kupfer, eine wesentliche Steigerung gegenüber den Notierungen vom 5. Dezember. Obwohl die feste Tendenz des Londoner Marktes zum Teil auf Meinungskäufe zurückzuführen ist, so spielt doch hier bei auch der wirkliche Bedarf eine große Nolle. Im allgemeinen wird damit gerechnet, daß auch für die nächste Zeit diese feste Tendenz Vorhalten und eher noch eine weitere Steigerung der Kurse eintreten wird. Am deutschen Metallmarkte kommt die feste Tendenz der Lon doner Börse besonders stark zum Ausdruck, da hierbei noch die Steige rung des englischen Pfundes in der Umrechnung berücksichtigt werden muß. Promptes Zink und Blei wird außerordentlich stark gesucht, und die Notierungen hierfür werden infolge der Knappheit in den nächsten Tagen eine nicht unwesentliche Steigerung erfahren. Altmetalle sind auch weiterhin noch sehr gesucht, da das Angebot, abgesehen von der eingeführten Auslandware, gegenüber der Nach frage verhältnismäßig gering ist. Der Londoner Metallmarkt schließt heute mit folgenden No tierungen: Kupfer, prompt L 65, 3 Monate L 66, Zinn, prompt L 259^, 3 Monate 2 262X, Blei, nahe Sichten L 41?L, entfernte Sichten L 39>L, Zink, nahe Sichten L 36^8, entfernte Sichten b 36'/s. Die heutigen Berliner Notierungen für Neumetalle stellen sich ungefähr wie solgt: Raffinadekupfer Mk. 125.—/120.50 per 100 Kilo, Hüttenweichblei Mk. 80.50/81.50 per 100 Kilo, Hüttcnrohzink Ziro k k Mk. 75.—/77.— per 100 Kilo, Neinzink Zero XX 99,9°/«ig Mk. 84.—/86.— per 100 Kilo. Bankazinn Mk. 510.-/520.- per 100 Kilo, Hüttenzinn Mk. 500.-/510.- per 100 Kilo, Antimon regulus Mk. 118.—/120.— per 100 Kilo, Stereotypemetall Mk. 90.— per 100 Kilo, Setzmaschinenmetall Mk. 89.— per 100 Kilo. Postfrachtstücke »ach Spanien. — In dem durch die Speditionsfirma Elkan L Co. in Hamburg vermittelten Postfrachtstückverkehr nach Spanien (auf dem Landwege über Frankreich) sind fortan Postfracht- stttcke ohne und mit Wertangabe bis zum Gewicht von 20 KZ zuge lassen. Gleichzeitig sind die für die Beförderungsstrecke ab Ham burg zu erhebenden Gebühren anderweit festgesetzt worden. Ferner haben die Absender den Begleitpapieren zu Postfrachtstücken nach Spanien (auf dem Landwege über Frankreich) sind sortan Postsracht- zuständigen spanischen Konsul beglaubigtes Ursprungszeugnis bcizu- fügen. Die Beigabe von Rechnungen ist nicht erforderlich. Näh-re Auskunft erteilen die Postanstalten. Bnchcr-Vcrbote im besetzten Gebiet. — Die Rheinlandkom mis s i o n hat durch Beschluß vom 4. Dezember ö. I. (Nr. 17 049/lk. (7. I. 17 k.) den von der Firma Otto Weber in Heilbronn a. N. heraus gegebenen Kalender »Deutscher S ch w a b e n k a l e n d e r 19 2 5 * in den besetzten Gebieten verboten. Weiter hat sie durch Beschluß vom 6. d. M. (Nr. 17 OEI/tt. (7 I. 17 k.) die vom Deutschen Schutzbund, Motzstraße 22 in Berlin W. 30. veröffentlichte und vom Arbeitsausschuß deutscher Verbände verbreitete Broschüre: »Französische Mordbrenner am deutschen N h e i n« in den besetzten Gebieten ebenfalls verboten. PersonlllliMWeli. 70. Geburtstag. — Herr Gustav Günther, Leiter der Ver lagsabteilung der Firma H. Krumbhaar in L i e g n i tz, hat am 6. De zember in voller körperlicher und geistiger Frische sein 70. Lebensjahr vollendet. Herr Günther hat schon 37 Jahre lang der Firma Krumb- Haar treue Dienst« geleistet und ist als Vorsteher der Geschäftsstelle
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder