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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1879
- Sprache
- Deutsch
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^ 121, 28. Mai. Nichtamtlicher Theil. 2163 pr. Post), das ist für den Verleger in den meisten Fällen ziemlich gleichgültig! Bedenken wir aber, daß wir eben viel darüber verhandelt haben, wie den zu gut gestellten Leipziger Sortimentern und ihren Nachbarn das Schleudern zu legen sei, so müssen wir uns wohl zweimal besinnen, ehe wir den Herren in Berlin entgegenkommen und sie mit den Leipzigern auf gleichen Fuß stellen. Wir sind viel mehr dafür, daß auch für Leipzig die frankirten Sendungen bald möglichst aufhören mögen, sofern die dort domicilirenden Sorti menter nicht einen Theil der Frachtkosten zu übernehmen bereit sind, und wenn die Herren in Berlin frei sein wollen von allen Spesen, so müssen sie dafür ein besseres Aequivalent bieten, als die kostenfreie Benutzung ihrer Bestellanstalt. Wenn nicht — dann nicht! X. Zur Aufklärung. Berlin, 21. Mai. Vom Minister der geistlichen rc. Ange legenheiten ist an sämmtliche Königliche Regierungen, das König liche Provinzial-Schulcollegium hier, die Königlichen Consistorien in der Provinz Hannover und den Königlichen Ober-Kirchenrath zu Nordhorn folgender Erlaß gerichtet worden: Durch meinen Erlaß vom 6. März 1877 habe ich darauf aufmerk sam gemacht, daß bei der Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs zu Erinnerungsgaben an Schüler oder Schülerinnen, zu welchen öfters Magistrate, Vereine und Schulfreunde Mittel zur Verfügung stellen, unter den Büchern namentlich solche sich eignen, welche das Leben Sr. Majestät durch schlichte Zusammenstellung der Urkunden und Thatsachen in genügender Vollständigkeit und geordneter Folge dem Leser vorführen Unter den mir bekannt gewordenen Ver suchen solcher Darstellung habe ich unter anderen das Buch genannt: Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I. Reden, Proclamationen, Kriegsberichte rc. Berlin, Verlag von Elwin Staude. In gleicher Weise ist auch seitens kirchlicher Behörden zur Verbreitung des Buchs in den Gemeiden verfahren. Bei der infolge meines Erlasses an einer höheren Lehranstalt von der Mehrzahl der Schüler und sämmt- lichen Lehrern durch Vermittlung des Direktors gemachten Bestellung einer großen Zahl von Exemplaren hat sich die eben so auffällige als betrübende Thatsache ergeben, daß in vielen der von der Verlagsbuch handlung übersendeten Exemplaren eine ausführliche Ankündigung ein gelegt war von zwei in demselben Verlage erschienenen, auf den Ge- schlechtsgenuß bezüglichen Schriften, welche, wenn auch ihre Strafbarkeit aus Grund des tz. 184. des Strafgesetzbuches der endgültigen richter lichen Entscheidung noch harrt, jedenfalls bei jugendlichen Lesern that- sächlich keinen andern Erfolg haben können, als die Erregung der sinn lichen Begierde. Schon die in der Ankündigung selbst enthaltene aus führliche Angabe des Inhaltes und der Tendenz reicht hin, diese verderbliche Wirkung herbeizuführen. Die Anzahl der Exemplare der fraglichen Ankündigung, welche von Schülern der betreffenden Anstalt eingeliesert worden sind, so wie der Umstand, daß dieselben zwischen unaufgeschnittenen Blättern des genannten patriotischen Buches versteckt sich fanden, läßt den Gedanken an einen bloßen Zufall, der hierbei ge waltet, nicht füglich auskommen; aber selbst unter einer solchen Voraus setzung bleibt der Erfolg einer schweren sittlichen Gefahr für die Jugend der nämliche. Infolge dieser Vorgänge hebe ich hiermit die in meinem Erlasse vom 6. März 1877 enthaltene Empfehlung der genannten Schrift des hiesigen E. Staude'schen Verlages ausdrücklich auf, und mache außer dem alle Schulbehörden und Vorstände von Schulen, welche etwa eines der in diesem Verlage erschienenen patriotischen Bücher (außer den er wähnten Reden auch ein ,,Gedenkbuch zur Feier der goldenen Hochzeit Sr. Majestät rc.") bereits bestellt haben, dafür veranwortlich, daß kein Exemplar in die Hände der Schüler oder Schülerinnen gelange, bevor es auf das Vorhandensein etwaiger verderblicher Einlagen genau unter sucht und eventuell derselben entledigt ist. Sollten Einlagen der vor- bezeichneten Art irgendwo sich finden, so sehe ich darüber sofortigem Berichte entgegen. Danach ist das Erforderliche schleunigst zu veran lassen Berlin, den 14. Mai 1879. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. Falk. Zur Aufklärung über die in diesem Erlaß erwähnte auffallende Thatsache halte ich mich für verpflichtet, dem gesammten Buchhandel nachstehend das Schreiben mitzutheilen, das ich sofort am Tage der Bekanntmachung an den Cultus-Minister gerichtet habe. Ich bemerke ferner, daß ich am Montag den 19. d. Mts. ein zweites Schreiben an den Minister absandte, in welchem ich auch alle Buchhandlungen namhaft gemacht habe, welche größere Partien der „Reden rc." von mir bezogen haben, um so nach allen Richtungen hin die beantragte Untersuchung zu erleichtern. Nur aus dem in den Zeitungen veröffentlichten Erlaß habe ich Kenntniß von der Thatsache erhalten. Ich weiß bis jetzt noch nicht, wann und wo und wem dies passirt sein soll und bei wie viel Exemplaren. Stellt die Untersuchung fest — wie ich bestimmt erwarten kann —, daß dies höchstens nur an einem Ort und nur bei einer ganz geringen Anzahl von Exemplaren möglich gewesen sein kann — während allein in diesem Jahre schon drei große Auf lagen davon verkauft wurden —, so ergibt sich die Absichtslosigkeit von selbst, und kann ich dann die Beurtheilung dieses Erlasses der unparteiischen öffentlichen Meinung überlassen. Elwin Staude. Sr. Excellenz dem CultuS-Minister rc. Herrn l)r. Falk. Ew. Exellenz Circnlar-Erlaß vom 14. d. Mts. kommt mir soeben durch die Zeitungen zu Gesicht. Die darin mitgetheilte Thatsache er. füllt mich mit großem und aufrichtigem Bedauern. Ich beeile mich, Ew. Excellenz Aufklärung überden Sachverhalt in Nachstehendem zu geben: Der betreffende Prospect ist bestimmt, medizinischen, naturwissen schaftlichen, philosophischen und volkswirthschaftlichen Schriften meines Verlages beigelegt zu werden. Ich habe wiederholt und ausdrücklich mein Personal aufgesordert, unbedingt nie denselben an Schüler rc. zu verbreiten. Welcher un glückliche Zufall dies doch geschehen ließ, habe ich in diesem Augenblick noch nicht ermitteln können. Ich gebe aber Ew. Excellenz mein Ehrenwort darauf, daß jede Absichtlichkeit meinerseits dabei ausgeschlossen gewesen ist, und beantrage, daß mein Personal eidlich darüber vernommen wird, ob ich nicht immer wiederholt darauf aufmerksam gemacht habe, daß ein Beilegen dieser Prospekte an Schüler rc. durchaus unstatthaft sei. Ich weiß nicht, von welchem Orte aus Ew. Excellenz die fragliche Thatsache gemeldet worden ist. Um aber Ew. Excellenz einen vollen Einblick in den Vertrieb zu geben, und um Ew. Excellenz eine einzu- leitcnde Untersuchung, um die ich dringend bitten muß, zu erleichtern, überreicheich in der Anlage ein Verzeichniß von allen Schulanstalten, welche bei mir Bestellungen auf die „Reden des Kaisers" gemacht haben. Ich hoffe, daß die anzustellenden Ermittelungen Ew. Excellenz die Ueberzeugung verschaffen werden, daß die Annahme einer beabsichtigten Verbreitung dieser Prospekte in den Kreisen der Schüler als durchaus ausgeschlossen anzusehen ist, und daß es sich im vorliegenden Falle um ein allerdings sehr beklagenswerthes, meinerseits aber doch unver schuldetes Versehen eines mit der Expedition beauftragten jungen Mannes handelt. Wenn ich mich also in dieser Hinsicht durchaus frei von aller Schuld fühle, so kränkt es mich darum doppelt, daß mir eine derartige Absichtlichkeit zugemuthet wird. Meine zahlreichen und intimen Be ziehungen zu renommirten und hochangesehenen Autoren schützen mich vor dem Verdacht, auf solchen unerlaubten Wegen meinen Absatz zu suchen. Für Diejenigen aber, die mich nicht kennen, bin ich, resp. ist meine Thätigkeit in jenem Erlaß schwer verdächtigt worden, und hätte ich deshalb wohl hoffen können, daß nach dem Grundsatz: „ä-iickiatur et, ultara, pa.i-8" vor der allgemeinen Veröffentlichung einer derartigen schweren Anklage die Sache einer eingehenden Untersuchung unterzogen worden wäre. Ans alle Fälle aber appellire ich an das hohe Gerechtig. keitsgefühl, das alle Handlungen Ew. Excellenz seither geleitet, und darf ich mit Bestimmtheit hoffen, daß, wenn die cinzuleitende Unter suchung ergeben wird, daß es sich nur um einen vereinzelten Fall handelt, der durch die Unachtsamkeit eines bei mir Angestellten herbei geführt ist, — daß dann Ew. Excellenz nicht ermangeln werden, auf demselben Wege den Sachverhalt zur Kenntniß zu bringen und damit meine geschäftliche Ehre zu rehabilitiren. Was die qu. Werke selbst anbelangt, so gestatte ich mir die Be merkung, daß das eine Werk von der gesammten Presse des In- und Auslandes auf das wärmste empfohlen worden ist, und daß das andere — dessen Verfasser ein hiesiger Professor, ein Gelehrter von anerkanntem Rufe ist — allerdings Angriffen ausgesetzt gewesen ist, daß aber daS Königliche Stadtgericht zweimal sein Urtheil dahin abgegeben hat — auf Grund vorliegender wissenschaftlicher Gutachten —, daß dasselbe einen wissenschaftlichen Charakter habe und deshalb unbeanstandet bleiben müsse. Sollte auch in einer weiteren Instanz eine hiervon abweichend? 289*
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