Ai 164, 16. Juli 1621. Bekannt«!, buchh. Vereine soweit sie nicht Organe d. B.-V. sind. B»n°Eu i.». D«-». 711S Die Erklärung der Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger im Börsenblatt Nr. I6l vom lZ. Juli I92l erfordert folgende Richtigstellung: 1. Zwischen dem Vorstande der Deutschen Buchhändlergilde und der Vereinigung schönw'ssenschaftltcher Verleger ist niemals die Vereinbarung geiroffen worden, die hlaterschriften für den Vertragsentwurf Anfang Mai zu sammeln. Im Gegenteil ist am 30. Aoril von mir dem Vorsteher der Vereinigung schönwiffenschaftlicher Verleger der Vorschlag gemacht worden, zunächst die Verlegerzustimmungen zu sammeln (bis etwa 20. Mai), dann die Sortiment,r-3'stimmungen (bis etwa 10 Juni) und dann die im Vertrage erwähnte Stammliste auf- zustcllen. Da der Vorsteher der Vereinigung swLnw'ffensckafilicher Verleger in seinem Antwortschreiben vom 4. Mai diesen Vorschlag Nicht erwäbnt, war meine Annahme berechtigt, daß er dem Vorschläge zu st im me und mit der Sammlung der Verleqerunier chmsten beginne. Am 25. Mai fand ein Televhong.spräch zwischen Herrn Cohn und mir statt, in dem H rr Cohn behauptete, meinen Brief vom 30. April nicht zu kennen. Mil Schreiben vom 26. Mai bestätigte er aber dann trotzdem den Empfang und schrieb wörtlich: „. . . . Von unserem Briefwechsel habe ich nachträglich nochmals Kenntnis genommen und gebe zu, daß Sie darin Vorschläge gemacht haben, auf die ich nicht eingeaangen bin, nämlich dahingehend, daß ich bi« zum 20. Mai und Sie dann bis zum 10. Juni die !1nterschc>flen sammeln würden. . . Der Abdruck des Vertragsentwurfes und seine Empfehlung durch den Vorstand der Deutschen Buchhändler gilde ist dann verabredungsgcmäß im Glldeblatt vom 15. Juni erfolgt. 2. Erst nach dieser Veröffentlichung und der loyal durchgeführten Empfehlung seitens des Vorstandes der DBG. erichien im Börsenblatt vom 23 Juni die Eiklärung der 53 Lualitäteverleger, und ebenso wurde erst nach der Veiöff ntlichung die Annahme des Londoner Ultimatums mit ihren unausbleiblichen wirtschaftlichen Folgen, von denen in der O -M noch garnicht geiprochen werden konnte, bekannt. Während ferner Herr Schumann in der Hauptversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine namens der Vereinigung schö wissenschaftlicher Verleger in Aussicht gestellt hatte, daß die Mehrzahl der großen schönwissenschaftlichen Verleger das Abkommen unterzeichnen würde (Börsenblatt Nr. 138. S. 836) und Herr Eohn in einem Briefe an mich vom 26. Mai von ein bis zwei (!) Verlegerfirmen spricht, die de n Vertrag nicht beislimmen wollen, stellte es sich dem entgegen durch die Veröffentlichung der ichönwiffenschgstlichen Gruppe vom 23. Juni heraus, daß die über wiegende Mehrheit der für den Vertrag in Betracht kommenden s ch ö n w isse n s ch a fl- liehen Verleger nicht mitmachen wolle. 3. Da die Empfehlung der Deutschen Buchhändlergilde im Gildeblatt vom 15. Juni nur von annähernd dem 6. Teile ihrer Mitglieder gebilligt wurde, zahlreiche Mitglieder und Vereine aber durchaus ablehnend ant worteten, hat der Vorstand der DBG einstimmig beschlossen, von seinen Verhandlungen mit der Vereinigung schön- wissenschaftlicher Verleger, die nach der eigenen Bestätigung des Herrn Cobn noch nicht zu einem Vertrage geführt hatten, zurückzulreten, weil die Voraussetzungen für den Vertrag in keiner Weise erfüllt schienen. 4. Was die Sortimenterliste, die die Vereinigung schönwissenschaftlicher Verleger im Börsenblatt Nr. 158 und 16l vc,öffentlich!, betrifft, so sind dem Vorstande der Deutschen Buchhändlergilde zahlreiche Schreiben von Sorlimenlsfirmen zugegangen, die energisch Einspruch gegen ihre Einreihung in diese Liste erheben, da sie garnicht daran denken, dem Vertrage beizutrcten. Woher die Vereinigung schönwiffenschaftlicher Verleger die Berechtigung zur Aufnahme dieser Firmen herleitet, dürfte der Klärung noch bedürfen. Berlin, den 14. Juli 1921 Paul Nitschmann I. Vorsteher der Deutschen Buchhändlergilde