Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210716
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192107160
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210716
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-07
- Tag1921-07-16
- Monat1921-07
- Jahr1921
-
7195
-
7196
-
7197
-
7198
-
7199
-
7200
-
7201
-
7202
-
7203
-
7204
-
1049
-
1050
-
1051
-
1052
-
1053
-
1054
-
1055
-
1056
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
184, 16, Juli 1921, Redaltioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. Sie können doch niemand verbieten, wenn zwei einen Beitrag schiiegen, daß sic de» auch in geeigneter Form veröffentlichen; Sie können es nicht verbieten, und wenn Sie es nicht verbieten können, müssen Sie es auch gestatten, Friedrich Maas (Berlin): Ich glaube, daß vielen Sorti mentern gar nicht damit gedient ist, daß ihre Firma genannt wirb; denn es ist gewissermaßen ein Geschäftsgeheimnis, Ver öffentlichen Sie nur das Ergebnis! Ich habe gar lein Interesse, das; mein Konkurrent weiß: ich habe mit denen die und die Be dingungen, I)r, Alfred Giescüc (Leipzig): Meine Herren, zweifellos Hai die buchhändlerische Öffentlichkeit, wie das schon gesagt worden ist, ein Interesse daran, von der Tatsache des Abschlusses eines solchen Beitrags, der den zuschlagfreien Verkauf von gewissen Vertagen ermöglicht, unterrichtet zu sein, (Sehr richtig!) Ich möchte Vorschlägen, daß man »Umfang« wegstrcicht und sagt: Der Abschluß solcher Verträge ist in geeigneter Weise zu ver öffentlichen, (vr, Fritz Springer: Die Firmen, die solche Ver einbarungen getroffen haben, sind zu nennen!) — Soweit wollte ich gar nicht gehen. Sagen Sie doch einfach: Der Abschluß ist zu veröffentlichen! Wie das auszulegen ist, darüber kann man sich dann verständigen. Fritz-Otto Kinsing (Leipzig): Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Veröffentlichung einer Liste von Firmen, die ein Übereinkommen getroffen haben, zugleich die Veröffentlichung einer schwarzen Liste darstellt von Firmen, die diesem Überein kommen nicht beigctreten sind. Außerdem scheint mir die Ver öffentlichung solcher Verträge eine Veröffentlichung von Ge schäftsgeheimnissen zu sein (Sehr richtig!), und ich meine, wir müssen darauf hinauskommcn, was vorhin vorgeschlagcn wor den ist: daß cs Sache beider Vertragskontrahemen ist, zu ent scheiden, ob sie eine solche Vereinbarung veröffentlichen wollen oder nicht. Hermann Nicmeycr (.Halle a, S.): Meine Herren, ich glaube, praktisch ist es notwendig, daß die Verlegerfirmen genannt wer den, daß die Verleger sagen: wir haben unsere Sonderbedin gungen einer Gruppe von Sortimentern zugestanden. Es kann doch der Falt eintretcn, daß ein Rundschreiben aus der Post ver loren geht und der Sortimenter von den Sondcrbcdingungen überhaupt nichts erfährt, die ein Verleger hinausgegeben hat. Für eine geordnete Geschäftsführung ist cs unbedingt notwendig, daß die Verleger das bekannt machen, damit man unterrichtet ist. Die Sortimenterfirmen zu veröffentlichen, würde ich nicht empfehlen; da stehe ich auf dem Standpunkte des Herrn Kla- sing: das würde gewissermaßen Verrat eines Geschäftsgeheim nisses sein. Ein Sortimenter kann ja den Beschluß fassen, sich für eine ganz besondere Kategorie von Büchern einzusctzcn und mit soundsoviel Spezialverlegern abzuschlicßcn. Das würde dann die Konkurrenz erfahren. Aus diesem Grunde halte ich eine Veröffentlichung der Sortimenterfirmen nicht für zweckmäßig, Kommerzienrat Artur Seemann (Leipzig): Meine Herren, einigermaßen ist ja die Sache jetzt geklärt. Wenn ich aber morgen einen Abschluß mit verschiedenen Sorlimentsfirmen treffe, so weiß ich noch immer nicht, was ich eigentlich drucken- lassen soll, Soll ich drucken lassen: Diejenigen Firmen, die hier verzeichnet sind, haben mit mir das Abkommen geschlossen? (Rufe: Nein!) Oder soll ich drucken lassen: Ich habe mit 2ö Firmen ein Ab kommen geschlossen (Ruse: Nein!), wonach diese Sortimcnts- firmen sich verpflichtet haben, keine Rotstandszuschläge mehr zu erheben, und ich habe ihnen dafür einen entsprechenden Rabatt cingeräumt? Das würde ich allenfalls für publizierbar ansehen, Oder soll ich sagen: Die betreffenden Firmen bekommen dafür, daß sie auf die Zuschläge verzichten, das und das? Irgend etwas muß man doch publizieren. Wenn die Herren vielleicht die Güte hätten, ein Schema aufzustellen, wie sic sich die Sache denken! Gotilieb Braun (Marburg): Die Sache ist sehr einfach. Der Sinn der ganzen Abmachung ist doch der, daß unter gewissen Be dingungen, die der Verlag dem Soctimcni zu gewähren bereit ist, der Teuerungszuschlag fallen soll; infolgedessen muß jeder Sorti menter die Verlegerfirmen kennenlernen, die solche Bedingungen stellen. Wenn das nicht ermöglicht würde, so würde ja eine Geheimniskrämerei eines Sortimenters in einer Stadt gegen über seinen Kollegen entstehen. Wir wollen doch nicht die Sache in der Weise ausnützen, daß ich beispielsweise als Sorti menter ohne Teuerungszuschlag verkaufe, meine Kollegen am Orte darüber in Unkenntnis lasse und diese in Unkenntnis der Abmachungen mit Teuerungszuschlag weiter verkaufen! Jeder Sortimenter muß wissen: die Bücher des und des Verlags können ohne Teuerungszuschlag verkauft, werden. Dann richtet sich der Sortimenter danach. Die Verlegersirmen brauchen nur die Be dingungen bekanntzugebcn, unter denen sie liefern, I>r, Otto Bielefeld (Freiburg i, B,>: Die Sache ist vollständig geklärt. Es würde meinem Gefühl nach genügen, wenn Sie sagen: Das Verzeichnis derjenigen Verlagssirmen, lvelche Vor zugsbedingungen gewähren, ist von den Beteiligten zu veröf fentlichen. De, Wilhelm Ruprecht (Göttingen) (zur Geschäftsordnung): Ich stelle den Antrag auf Schluß der Debatte. Gesprochen ist jetzt wirklich genug. Ich meine, es muß nur sestgesteiit werden: Hat Herr 1)>, Gicsecke, der befürwortet hat, daß nur die Ver leger genannt werden, einen bestimmten Antrag gestellt, der zur Abstimmung gelangen kann? Gottlieb Braun (Marburg): Ich habe ihn formuliert: »Die Namen derjenigen Verlegerfirmen, die den Verkauf ohne Teue «ungszuschlag ermöglichen, sind zu veröffentlichen«, Vorsitzender Nr, Georg Pactel (Berlin): Ich stelle den An trag vr, Gicsecke, Braun, 1>r, Bielefeld: Die Namen derjenigen Verlagsfirmen, die den Verkauf ohne Teuerungszuschlag ermöglichen, sind zu veröffentlichen zur Abstimmung. vr. Alfred Gicsecke (Leipzig): Noch ein Wort zur Formulie rung! Können wir nicht einfach Bezug nehmen auf Punkt 2 und sagen: »die durch solche Abkommen den zuschlagfreien Ver kauf ermöglichen, sind zu veröffentlichen«? Vorsitzender vr. Georg Paetel (Berlin): Dann darf ich diesen Antrag zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, die gegen diesen Antrag sind, sich zu erheben, (Geschieht.) - Der Antrag ist angenommen. Ich habe Ihnen nun noch einen Brief des Schutzver - bandes Deutscher Schriftsteller dazu vorzulesen: Die kommende Hauptversammlung des Buchhündler-Bör- fenvereins mit dem Punkt 5 der Tagesordnung, der einen Fort bestand der Notstandsordnung vom 5, Oktober 1820 in der abgeänderten Formsassung vom 13, Februar 1921 und den ans den Verhandlungen des außerordentlichen Ausschusses des Börsenvercius sich ergebenen Änderungen und Einschränkungen bis Kantate 1922 Vorsicht, gibt dem Schutzverband Deutscher Schriftsteller die Veranlassung, noch einmal eindringltchst gegen den Fortbestand dieser Notstandsordnung Einspruch zu er heben. Die von dem Sortimentsbuchhandel geforderten Ra battsäyc von 35, bzw, 457°, die sich durch die Lieferung Von Partieexemplarcn noch wesentlich erhöhen, haben eine so außer ordentliche Verteuerung der Bücher zur Folge, daß dieselbe von den Produzenten, das heißt von den Schriftstellern nicht mehr vor der Öffentlichkeit verantwortet werden kann. Eine weitere Folge dieser Rabattsorderungen muß nol- gedrnngencrweise eine Verminderung der Autorenhonorare sein, wie ja auch die zwischen einzelnen Verlegern und ihren Autoren in der letzten Zeit gepflogenen Verhandlungen solche verminderten Rabattsätze, z, B, von 20 auf 157°, ergeben haben. So sehr wir im Interesse des kaufenden Publikums und eines klareren Verhältnisses der Schriftsteller zum Verleger die Wiederherstellung der Grundlage aller Verlagsverträge, den festen Ladenpreis wünschen und künftighin ein Abgchen vom festen Ladenpreise durch Erhebung besonderer Sorti menterzuschläge durchaus bekämpfen werden, so kann diese Wiederherstellung nicht auf Kosten der Autoren und auf Kosten des kaufenden Publikums geschehen. Der Sortimenter hat durch seine Rabatte an jeglicher Preiserhöhung des Buches teilge nommen, und selbst die den Autor nicht rabattierten sogenann- ten Verlegerzuschläge wurden dem Sortiment wiederum ra- battiert. Es liegt also weder ein wirtschaftlich noch kulturell zu verantwortender Anlaß vor, durch organisatorische Zwangs- I0SI
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht