Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1921
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 164, 16. Juli l'^'l. in den folgenden Tagen nahm der Briefstrom noch dauernd zu. Es liefen Briefe von Schuljungen und Schulmädchen, von Professoren und Lehrern, von Geistlichen und Landwirten ein, und selbst ein paar Namen von literarischem Rufe befanden sich unter den Briefschreibern. Damit war die Frage, um die es sich handelte, allerdings beantwortet, und der Leiter des Geschäftshauses erklärte, das; seine Überzeugung von der Wirksamkeit der Zeitungsanzeigen durch diesen Versuch außer ordentlich gestärkt sei.« 8k. Antwortpslicht iin Gcschäftslcbcn. Schweigen gilt als Zustim mung auch bei »freibleibenden« Angeboten. (Nachdruck verboten.) — Gegenwärtig, wo die Preisbildung ein höchst unsicherer, unberechen barer Faktor des gesamten Wirtschaftslebens ist, spielt die Klausel »freibleibend« eine noch lange nicht ausgcspielte Rolle. Sie deckt den jenigen, der die Ware anbietet, und sichert ihn gegen Verlust, wenn er bei steigenden Preisen die Ware selbst erst cinkaufen, oder wenn er als Fabrikant plötzlich vor unerwartetem Aufwand für Rohmaterial oder Arbeitslöhne gestellt wird. Demgegenüber darf aber auch der jenige, der das freibleibende Angebot annimmt, nicht jedes Rechts schutzes beraubt sein. Zum mindesten hat der die Ware Anbietendc die Pflicht, sich nach Empfang der Annahmcerklärung unverzüglich zu äußern, ob das Geschäft perfekt werden soll, andernfalls gilt die Be stellung als angenommen. Diesen außerordentlich wichtigen Grundsatz hat das Reichsgericht in einer seiner jüngsten Entscheidungen (28. I. 21. Aktenzeichen III 331/20) ausgesprochen. Es führt des näheren aus: Wie weit man auch die Grenzen des Nicht-Gebundcnseins eines mit der Klausel »freibleibend« Ware Anbietendcn stecken mag, so viel steht fest, daß er nach Treu und Glauben verpflichtet ist, auf eine dem »frei bleibenden« Angebote entsprechende unverzügliche Bestellung gleichfalls ohne schuldhaftes Zögern zu antworten. Auch derjenige, der ein »frei bleibendes« Angebot macht, gibt dem Gegner zu erkennen, daß er mit ihm unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen in ein Vertrags verhältnis treten wollte. Wenn dieser daher unverzüglich und vorbe haltlos seine Bereitwilligkeit dazu erklärt, hat er auch ein Recht darauf, unverzüglich zu erfahren, ob diese zu einem festen Vertragsschlusse führt oder nicht, damit er seine weiteren geschäftlichen Maßnahmen zu treffen in der Lage ist. Die auch im Schrifttum anerkannte Ant wortpflicht des Antragenden entspricht deshalb ebenso der Natur der Sache wie der Billigkeit und liegt im Interesse der Rechtssicherheit. Erfüllt er sie nicht, schweigt er, so muß er sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als hätte er die Bestellung ausdrücklich ange nommen. Der deutsche Postschcckverkchr hat 1020 einen gewaltigen Auf schwung genommen und die Ncichspostverwaltung vor Aufgaben ge stellt, die eine Reihe durchgreifender Neuerungen und eine Umstel lung der Betricbscinrichtungen erforderlich machten. Da durch den Übergang der Postvcrwaltungen in Bayern und Württemberg auf das Deutsche Reich am 1. April 1920 ein einheitliches deutsches Postschcck- wesen gebildet worden ist, erscheinen in dem Geschäftsbericht für 1920 zum erstenmal die Ergebnisse für das ganze Deutsche Reich. Die Zahl der Postscheckkundcn ist von 437 667 Ende 1919 um 184 676 oder 42 v. H. auf 622 343 Ende 1920 gestiegen. Ter Gesamtumsatz betrug bei 335 Mil lionen Buchungen rund 684 Milliarden Mark, das sind gegen das Vorjahr 446 Milliarden Mark oder 188 v. H. mehr. Bargeldlos wur den 556 Milliarden Mark oder 81 v. H. des Gesamtumsatzes beglichen. Das Guthaben hat von 3,4 Milliarden Mark Ende 1919 auf 7,6 Mil liarden, also um 4,2 Milliarden Mark Angenommen. Die Gesamtein nahme aus dem Pvstscheckverkehr betrug 232 Millionen Mark. In diesen gewaltigen Verkchrsziffern spiegelt sich die deutsche Geldwirtschaft wider. Wenngleich die hohen Umsätze zum Teil aus die Geldentwertung zurückzuführen sind, konnten die günstigen Ergeb nisse doch nur dadurch erzielt werden, das; die Erkenntnis von den Vor zügen und Vorteilen des Postscheckverkehrs im deutschen Volke allge mein Eingang gefunden und, wie der Zugang von rund 185 000 Post- schcckknndcn, die Umsätze des bargeldlosen Zahlungsausgleichs und die 335 Millionen Buchungen dartun, zu einer ausgiebigen Benutzung der Postscheckeinrichtungcn angeregt hat. Mangel an 15 Ps.-Marken. - Von der Ncichspostverwaltung wird uns geschrieben: In den rückliegendcn Wochen ist wiederholt über den Mangel an 15 Ps.-Marken geklagt worden. Eine Berliner Zeitung erklärte dabei von vornherein, auf eine Erwiderung der Postverwal tung verzichten zu müssen, da es eben einen triftigen Grund für solche Vorkommnisse überhaupt nicht gäbe und bei der Portoerhöhung von 1920 schon dieselbe Erscheinung zu beobachten gewesen sei. Gleichwohl möchte die Neichspostvcrwaltung demgegenüber anführcn, daß die NeichSdruckerci, sobald sich bei den Vorcrmittlungcn über die letzte Post- gebührcnerhöhung die neuen Gebührensätze — Mitte Februar — mit einiger Sicherheit übersehen ließen, alsbald Auftrag erhalten hat, ihren Arbeitsplan vornehmlich auf die Anfertigung derjenigen Wert zeichen einzustellen, nach denen bei Inkrafttreten der neuen Gebühren der Bedarf besonders groß sein wird. Diese Anordnung bezog sich namentlich auf die Herstellung von 15 Ps.-Marken, die vor dieser Gc- bührenerhöhung eine Zeitlang im Verkehr nicht ge braucht worden waren. Die vom Neichspostministerium im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Gebührensätze wurden dann aber von den gesetzgebenden Faktoren wiederholt geändert. Infolgedessen konnte die Neichsdruckcrei 15 Ps.-Marken in großen Mengen nicht anfertigen. In ähnlicher Weise hatten sich im Jahre 1920 die Verhandlungen der gesetzgebenden Körperschaften über die damalige Gebührcnvorlage b i s in die letzten Tage vor ihrem Inkrafttreten hingezogen. Beide Male vermochte deshalb die Neichsdruckcrei mit der Herstellung neuer Markenvorräte erst zu beginnen, als über die künftigen Gebührensätze kein Zweifel mehr bestand. Bei dem in Betracht kommenden Mil li o n e n bedarf an Wertzeichen war unter diesen Umständen der be klagte Markenmangcl, der inzwischen behoben ist, leider vorübergehend unvermeidlich. Falsche Rcichsbanknoten zu 10 Mark. — Von den Neichsbauknotcn zu 10 Mark mit dem Datum vom 6. Februar 1920, die seit Anfang Januar d. I. dem Verkehr zugeführt werden, ist eine Fälschung aufgc- taucht, die als solche bei einiger Aufmerksamkeit an den nachstehend aufgeführten hauptsächlichsten Merkmalen zu erkennen ist. a) Papier: Das Wasserzeichen fehlt. Der kupferbraunc Fascrstreifen ist durch schwachen Strichaufdruck geschickt vorgetäuscht. (Striche sind im Ge gensatz zu den Fasern des echten Faserstrcifcns mit einer Nadel zu entfernen.) K) Vorderseite: Gesamteindruck dem der echten Noten ähnlich. Im graubraunen Druck fehlen unter den Worten »Neichsbank- note« des oberen Feldes und »Neichsbankdirektorium« des unteren Feldes die Hellen Zierflächen (gut sichtbar). Die Hellen Zicrranken in den dunkelbraun getönten Eckfeldern — mit Zahlen 10 — sind auf fallend dick und unregelmäßig nachgebildet, e) Rückseite: Erheblich hellere Tönung. In der Mitte der Verzierung unter dem rechteckigen Mittelfelde sind die auf echten Noten deutlich sichtbaren kleinen Buch staben »mb« durch einen Schnörkel — ähnlich einem »N« ersetzt. Die Typen des Strafdrucks und der Worte »Mark« sind ungleich (ver gleiche »Mark« rechts zu »Mark« links). Vor Annahme dieser Nach ahmungen wird gewarnt. — Gleichzeitig wird in Erinnerung ge bracht, daß das Ncichsbank-Direktorium für die Aufdeckung von Falschmünzerwcrkstätten und für zweckdienliche Mitteilungen, die zur Festnahme und Bestrafung von Herstellern und wissentlichen Ver breitern von falschen Rcichsbanknoten führen, Belohnungen ausgelobt hat, die im Einzelfalle, je nach der Gefährlichkeit der Falschstücke, dem Umfang des Münzverbrechens und dem Maße der Beihilfe bei der Aufdeckung, bis zu einer Höhe von 10 000 .// bemessen werden und so wohl an Fahndungsbeamte, als auch an Privatpersonen zur Verteilung kommen können. Auch in den Fällen werden angemessene Belohnun gen gezahlt, in denen durch die Aufmerksamkeit des Publikums und der Beamten Mttnzverbrechen verhütet werden. (W. T. B.) PersoualnachrlLtell. Prozeß gegen vr. Dintcr. — Aus Kassel wurde gemeldet: Vor dem hiesigen Landgericht wurde die vom Zentralverein deutscher Staats bürger jüdischen Glaubens gegen Di-. Dinier erhobene Anklage wegen Gotteslästerung verhandelt, vr. Dintcr, der sich selbst verteidigte, wurde von der Anklage der Gotteslästerung freigcsprocheu. Fritz Reuters »Mining« gestorben. — Wie bekannt, hat Fritz Reuter zu vielen seiner Erzählungen Personen aus dem Volke als dichterisches Modell gewählt. Jetzt ist in Lübz in Meck lenburg Frau Ingenieur Voß gestorben: viele Ncuterfreundc und fast die ganze Bürgerschaft gaben diesem einstigen Liebling des platt deutschen Dichters das letzte Geleit. Frau Voß war in ihrer Jugend die »Mining« aus der »Stromtid«. Reuter fand an ihr diejenige Ge stalt, die allein wegen ihrer natürlichen Urwüchsigkeit für sein Dich- terwerk als »Mining« in Betracht kommen konnte. »Minings« Schwester »Lining« deckt längst die Erde. Beide waren die Töchter des Jochen Nüßlcrschen Ehepaares. Frau Voß bewahrte viele Andenken an Fritz Reuter auf, der sie unsterblich gemacht hat. Hermann Hcrre f. — Am 12. Juli ist in München der 1864 in Preußlitz bei Anhalt geborene Historiker Hermann Herre gestorben. Bald nach seiner Promotion in Leipzig 1890 ist er als Mitarbeiter der Historischen Kommission nach München übcrgesicdelt, wo er vor allen: als Mitherausgeber der deutschen Neichstagsakten des ausgehenden Mittelalters tätig war. 1056
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