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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1921
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- 1921-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1921
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Redaktioneller Teil. idl- 164, 16, Juli 1SL1, Was nun das sogenannte Kompromiß anlangt, das zwi schen dem Vorstände des Verlegervereins (Zuruf: Nicht dem Vorstände!) —oder zwischen Herrn vr. Puetel und Herrn Nitsch- mann verabredet ist und befürwortet wird, so muß ich mich auch hiergegen entschieden aussprcchcn. Für mich wäre dieser Antrag nur annehmbar, wenn er lauten würde: Werden zwischen den Vorständen des Deutschen Verleger- Vereins und der Deutschen Buchhändlergilde oder zwischen Gruppen des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändlergilde oder sonst von Firma zu Firma Vertrüge geschlossen, usw. Bei diesem Wortlaut bin ich bereit, darauf einzugehen, aber sonst nicht. Ich halte es für notwendig, den Grundsatz zu betonen, daß allein Verabredungen von Firma zu Firma voll wertig sind. Wenn wir das nicht hineinbringen, so muß ich mich dagegen wenden (Sehr richtig!), und, meine Herren, ich glaube, daß der Verlegerverein auch allen Grund Hai, sich auf denselben Standpunkt zu stellen. Der Verlegervercin tut gut, sich überhaript nicht in die Sache hineinzumischen. (Sehr richtig!) Hofrat vr. Erich Ehlcrmann (Dresden): Es trügt vielleicht zur Abkürzung der Aussprache bei, wenn ich die folgenden Aus führungen mache: Gegen diesen Punkt 2 ist hauptsächlich das Bedenke» zu er heben, daß es hier den Anschein hat, als wenn überhaupt nur Abkommen von Organisation zu Organisation vorgesehen sind, denn es heißt: »Werden zwischen den Vorständen des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändlergilde oder zwi schen Gruppen des Deutschen Vertegervercins und der Deutschen Buchhändlergilde Vertrüge abgeschlossen- usw. Hier heißt es doch also ganz klar: entweder die Vereine als solche, oder be sondere Gruppen der Vereine verhandeln miteinander und schließen Verträge ab. Und nun kommt noch so ein Flickwerk hintendran, worin gesagt wird, daß die den Verträgen sich an schließenden Mitglieder dieser Gruppen oder auch Nichtmitglieder einbezogen werden können. Das scheint mir eine Unklarheit zu sein, die beseitigt werden muß, damit nicht später aus un klaren Verträgen und Beschlüssen Streitigkeiten erwachsen. Wir haben -uns deshalb heute auf meinen Vorschlag im Vorstand des Verlegervereins und im Beirat auf folgende Fas sung geeinigt: Werden zwischen den Vorständen des Deutschen Verleger- Vereins und der Deutschen Buchhändlergilde, zwischen Berufs gruppen dieser Vereine oder freien Gruppen von Verlegern und Sortimentern Verträge abgeschlossen über Bezugsbedin gungen, die den dem Vertrage sich anschließenden Firmen den Verzicht auf den Teuerungszuschlag ermöglichen, usw., wie der Wortlaut war. Damit ist dann wenigstens ganz klar gesagt: Wenn freie Gruppen untereinander verhandeln und abschließen, so soll das genau so gelten tvic die Verhandlungen von festen Gruppen. Wenn Herr vr. Springer ausdrücklich verlangt hat, daß auch gesagt werden soll: »der Abschluß vou Firma zu Firma -, so, glaube ich, ist das praktisch von keiner so durchschlagenden Bedeutung. Ich glaube kaum, daß in unserer Zeit selbst so große Firmen wie die Springerschc für sich allein Abkommen mit einer Gruppe von Sortimentern oder auch einzelne Verträge ab- fchließen, die wesentlich untereinander abwciche». Es wird sich in unserer Zeit immer darum handeln, daß sich, wenn die Gruppen auch noch so zwanglos sind, gewisse Vereinigungen von Verlegern zusammcnfindcn, die mit einer gewissen Gruppe von Sorti mentern Verträge abschließen. Und da tritt das Abkommen der einzelnen Firma zur einzelnen Firma zurück. Außerdem ist für dieses Abkommen von Firma zu Firma doch ganz allgemein fcsi- gelcgt, daß sie den Ordnungen usw. Vorgehen. Also ich meine, wir könnten hier, wo es sich darum handelt, ein Kompromiß zu finden, das den Wünschen der Gilde nach Möglichkeit entgcgenkommt, also diese Abschlüsse von Verträgen zwischen Vereinen oder Gruppen von Vereinen Vorsicht, aber auf der andern Seite doch auch die freie Vereinbarung ausdrück lich zuläßt, zum Ziele kommen und zu einem Kompromiß ge langen, das allen Wünschen gerecht wird. 1046 Was den dritten Absatz anlangt, so ist es natürlich eine unannehmbare Sache, daß die Gültigkeit dieser Verträge abhängig gemacht werden soll von der Veröffentlichung, daß sie also nicht eher in Kraft treten sollen, als bis sie veröffentlicht sind. Es muß aber scstgelegt werden, daß Abschluß und Umfang solcher Verträge bei Inkrafttreten in geeigneter Weise zu veröffentlichen sind. Ich glaube, auch da würden die Schwierigkeiten behoben sein. Ich verstehe es ja wohl, daß einzelne Verleger nicht den Wunsch haben, diese Abkommen bekannt zu geben, aber anderer seits muß man es doch Wohl als eine Forderung der Billigkeit ansehcn, daß Verleger sowohl wie Sortimenter wissen, woran sie sind, und daß über diejenigen Abkommen, die in irgendwie größerem Kreise geschlossen werden, doch die Öffentlichkeit unter richtet wird. Außerdem glaube ich, daß das eine Forderung ist, aus der das Sortiment unter allen Umständen bestehen wird. Ich möchte deshalb glauben, daß ein solcher Kompromißantrag wie der, auf den wir uns heute geeinigt haben, Wohl eine Basis geben könnte, um in der Hauptversammlung des Börscnvcrcins zum Frieden zu kommen. vr. Oldenbourg jun. (München): Meine Herren, zur Ergän zung dessen, was Herr vr. Springer ausgeführt hat, möchte ich einiges hinzufügen, nachdem es doch jetzt durch die Ausführungen des Herrn Hofrat vr. Ehlcrmann den Anschein gewinnen könnte, ats wenn wir tatsächlich schon zu einem Kompromiß in der Sache gekommen wären. Die Sache liegt aber tatsächlich anders. Wir müssen uns zunächst klar vor Augen halten, wie die ganze Entstehungsgeschichte dieser Sache überhaupt gewesen ist. Der wissenschaftlickte Verlag hat dem wissenschaftlichen Sortiment ein Angebot gemacht, wie es vom Sortiment über haupt noch nie für möglich gehalten worden ist. Daraufhin ist dieses Angebot infolge der Arbeit des Herrn Nitschmann in der letzten außerordentlichen Hauptversammlung — ich möchte sagen: zurückgewiesen worden. Wir haben dann erklärt, daß wir so zusagen den »Gistzahn« ausbrechen und dem Sortiment, das nicht an diesem Abkommen beteiligt ist, die alten Bezugsbedin gungen belassen, daß wir also keinen Strafrabatt - wie sich Herr Nitschmann ausdrücktc — einführen wollen. Run sind wir soweit gekommen, daß dieses Angebot auch wieder zurückge wiesen ist, und wir haben uns nun in dem Vicrundzwanziger- ausschuß wirklich von allen Seiten redliche Mühe gegeben, eine Form zu finden, die beiden Teilen gerecht werden kann. Aber an dem springenden Punkte sind wir nie zu einer Übereinstim mung gekommen, und das ist nämlich der — das kommt gerade in den Verhandlungen des Herrn vr. Paetel mit Herrn Nitsch mann ganz deutlich zum Ausdruck —: Herr Nitschmann steht und füllt mit dem Eintreten dafür, daß die Gilde in irgendwelcher Form ihre Hand dabei im Spiele hat. (Sehr richtig!) Er legt Wert darauf, daß diese Abkommen von seiner Seite beeinflußt werden. (Zustimmung.) Das heißt: er will haben, daß der Sortimcnterstamm, den sich der einzelne Verlag allein bilden kann und infolgedessen auch bilden muß, von ihm mit ausgestellt wird, und das versucht er bei allen Kompromitzanträgen immer wieder mit hineinzubringen. Dagegen müssen wir uns auf das allerenergischste wehren. Es ist ganz unmöglich, die Verhandlungen von Firma zu Firma dadurch zu beeinflussen, daß eine Organisation cingreift, und zwar meiner Auffassung nach, wenn man es genau durchdenkt, in geradezu unsittlicher Art. Denn stellen Sie sich vor: Ich komme mit dem Sortimenter überein, daß die und die Bezugs bedingungen für ihn ausreichend sind, um ihm die Existenz zu gewährleisten und den nötigen Gewinn zu sichern, und es kommt dann eine Organisation und sagt zu dem Sortimenter: Dieses Übereinkommen darfst du nicht betätigen, das erlaube Ich dir nicht. — Das ist meiner Auffassung nach letzten Endes direkt unsittlich, denn es wird damit die Freiheit der Vereinbarung, wie sic uns nach den Satzungen unbedingt zusteht, vollständig auf gehoben. Dazu kommt nun das Weitere: die Frage der Veröffent lichung der Firmen, die an solchen Abkommen beteiligt sind. Mir erscheint das zunächst schon als eine technische Unmöglichkeit. Stellen Sie sich vor: es wird tatsächlich diese Vereinbarung in
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