'<mr liii Bestellzettel f. Mttgl. u. Nichtmitgl. -le Zeile 3 M. Wochen-Anzeiger: Mitglieder die Zelle L.S5 M.. Sette 7S0 lM, >/. Srlte 3Y0 M., »/. Seite 1YS N^Nicht^ttgstr^tt '/, S^tt^S^LV Seltt Nr. 1S3 (R. 110). Leipzig, Sonnabend den 15. Juli 1932. 8S. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Ans Grnnd des dom D«utsck>en Reichstag am 1ö. Mai 1922 angenommenen Gesetzes Hai der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika in einer Proklamation die G e g e n s e i t i g ke i t des Urheberschutzes festgestellt. Nach Mitteilung des deutschen Auswärtigen Amtes ist anzunehmen, d a ß d e r A b l a u f d er F r i st v o n 15 M o n a I e n f ü r A n m e l d u ng d e r i n d e r Ze i t v om I. A n g ust 1 9 I 4 b i s z n m 2. I u l i 1 92 1 er sch ie n e n e n W e r ke e r st a m 2. O k t o b e r d. I. a b< läuft. Das Amerika-Institut übernimmt daher auch noch Anmeldungen solcher Werke, für welche die in der Bekanntmachung im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 27. Mai d. I. festgesetzte Frist nicht gewahrt ist, kann aber eine Gewähr für die rechtzeitig« Anmeldung in den Bereinigten Staaten (2. Oktober) dieser später angemeldeten Werke nicht übernehmen. Die Firma Breitkopf L Härtel vermittelt von jetzt ab keinerlei Eintragungen mehr. Infolge der sprunghaften Entwertung der Mark kann ein Umrechnungskurs für den Dollar nicht mehr genannt werden. Es wird gebeten, den Betrag von einem Dollar in der Währung der Vereinigten Staaten zu überweisen zuzüglich eines Betrages von P 0,10 zur Bestreitung der Unkosten des Amerika-Instituts für Schreibkräfte, Verwaltung und Packen der Bücher, Transport kosten, Bankspesen usw., also zusammen P 1,10. Die Überweisung des Betrages erfolgt am besten durch Bankbermittlnng an die Bank des Amerika-Instituts, G e b r. Arnhold, Berlin W. 56, Französische Straße 33. Für die bereits eingezahlten Beträge an das Amerika-Institut und Breitkopf L Härtel in Leipzig haben beide Stellen umgehend Dollarnoten gekauft. Sie werden, soweit die Beträge dem Dollarknrse zur Zeit des Dollarkaufs nicht entsprachen, die Valutadifferenz unmittelbar von den Einzahlern nachfordern. Nach diesen für die nachträgliche Anmeldung gegebenen Richtlinien ist von nun an auch.die Anmeldung der nach dem 2. Juli 1921 erschienenen Werke zu behandeln. Anmeldeformulare sind für 0,50 Mark je Stück beim Amerika-Institut, Berlin N. W. 7, Untversitätsstraße 8, erhältlich. Leipzig, den 14. Juli 1922. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 11r. Ackermann, Syndikus. Kreisverein der Nheinisch-Westfälischen Buchhändler. Die 79. ordentliche Hauptversammlung des Kreis- Vereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler am 9. Juli 1922 zu Königswinter faßte einstimmig folgende Ent schließungen: l. Den zunehmenden Anzeigen der Verleger »Preise freibleibend, maßgebend der am Liese rungs tage gültige Preis« kann das Sortiment nicht länger stillschweigend gegenüberstehen. Auf diesem Wege macht der Verlag ein Lagerhalten für den Sortimenter glatt unmöglich. Ein Verkauf der Lagerbestände zu Preisen, die nicht einmal eine Wiederbeschaffung aus dem Erlöse gestatten, muß in kürzester Frist zum Zusammenbruch führen. Der einfachste Begriff von Treu und Glauben im geschäftlichen Leben verlangt, daß er höhte Preise erst nach gehöriger Bekanntmachung unter Wah rung einer angemessenen Frist in Kraft treten. Die Geschäftsstelle des Kreisvereins wird beauftragt, die ihr bekanntwerdenden Fälle und zngehenden Meldungen von unterlassener, ungenügender oder verspäteter Bekanntgabe von Preisänderungen listenmäßig zusammenznstellen und den Mitgliedern durch Rundschreiben monatlich zur Kenntnis zu dringen, um die Sortimenter in den Stand zu setzen, sich vor den zerstörenden Folgen solcher Rücksichtslosigkeit zu schützen. ll. Da erfahrungsgemäß Buchungsfchler weit häufiger ans Verleger- als auf Sortimenteiseite Vorkommen, sehen wir uns, insbesondere mit Rücksicht auf die Anzeige Münchener Verleger (Bbl. Nr. 150) gezwungen, für di« Richtigstellung unberechtigter Mahnungen in Zukunft eine Gebühr von min destens 5. — Mark zuzüglich des Postgeldes für den Brief zu berechnen. Selbstverständlich werden hiervon alle diejenigen Verlagsfirmen nicht betroffen, die, wie bisher im Geschäfts- lcben allgemein üblich, ihre geschäftlichen Unkosten selbst tragen. Mülheim-Ruhr, den 10. Juli 1922. Geschäftsstelle des Krrisverrins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, vr. Klages, Syndikus. S77