Börsenblatt für den Beiträge für da« Börsenblatt sind a» die Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthlim des BörscnverclnS der Deutschen Buchhändler. ^ 132. Leipzig, Mittwoch den 11. Juni. 1879. Amtlicher Theil. Petition des Börsenvorstandes der Deutschen Buchhändler wegen Wiederherstellung des Ausfuhrzolles auf Lumpen. Die Tarif-Commission des Hohen Bundesrathes hat von der in erster Lesung des Zolltarifs in Aussicht ge nommenen Wiederherstellung eines Ausfuhrzolles auf Lumpen bei der zweiten Lesung aus zolltechnischen Gründen abgesehen und in dem dem Hohen Reichstage vorgelegten Zolltarife die seit dem Jahre 1873 bestehende freie Ausfuhr festgehalten. Der deutsche Buchhandel, als der Hauptkonsument von Druckpapier, muß in der Fortdauer der freien Lumpen ausfuhr eine Schädigung sowohl seiner, als der Interessen der weitesten Kreise der Bücherkäufer erblicken, und der Unter zeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, zu dessen Obliegenheiten die Ergreifung aller Maßregeln gehört, welche geeignet sind, das Interesse des deutschen Buchhandels zu fördern, glaubt eine Pflicht zu erfüllen, wenn er dem Hohen Reichstage seine Bedenken im Nachstehenden ehrerbietigst vorträgt. Wie die Motive zu dem Entwürfe des Zolltarifs es ausdrücklich erwähnen, wurde die deutsche Papierindustrie durch Aushebung des Aussuhrzolles auf Lumpen zur Verwendung minder werthvoller Surrogate und zur Herstellung der ordinäreren Papiersorten gedrängt. Der Verlagsbuchhandel mußte bei dem hohen Preise der surrogatsreien Papiere von der Verwendung derselben zu allen denjenigen Büchern und periodischen Schriften absehen, welche für die weitesten Kreise bestimmt sind und deshalb einen außerordentlich niedrigen Verkaufspreis bedingen. In erster Linie stehen in dieser Beziehung die vom Gymnasium herab bis zur Volksschule gebrauchten Schul bücher. Das zu diesen verwendete Papier konnte, wegen seiner Billigkeit, schon seit geraumer Zeit vor Aufhebung des Aus suhrzolles aus Lumpen, kein ausschließlich aus solchen bestehendes Fabrikat sein. Der Procentsatz des Surrogats und dessen Qualität beeinträchtigten aber die Haltbarkeit nicht in dem Maße, wie es seit der Aufhebung des Ausfuhrzolles geschieht, wo durch die ganz unverhältnißmäßige Verwendung des Holzstoffes und der geringsten die Ausfuhr nicht verlohnenden Lumpen sorten die Haltbarkeit eines aus solchem Papiere gedruckten Buches in einer Weise beeinträchtigt wird, welche den Käufer desselben in sehr erheblicher Weise schädigt. Wenn in Betracht gezogen wird, daß die Käufer von Schulbüchern allen Bevölkerungsschichten angehören, und daß die überwiegende Mehrzahl derselben zu den Armen und wenig Bemittelten zu rechnen ist, so muß der Verlust, welcher durch die schnelle Abnutzung unentbehrlicher Unterrichtsmittel der Gesammtheit der Bevölkerung entsteht, schwer ins Gewicht fallen. Wenn durch die Erhebung eines Ausfuhrzolles auf Lumpen dieselben der deutschen Papierfabrikation mehr wie bisher erhalten bleiben, so wird der Verlagsbuchhandel in die Lage versetzt werden, die Grenze, bis zu welcher er ein aus solchem Stoffe oder nur mit einem geringen Procentsatz von Surrogat fabricirtes Papier bisher verwenden konnte, nach unten zu erweitern und dadurch einen Uebelstand zu beseitigen, dessen Bedeutung er nie unterschätzt hat, dessen Beseitigung aber unter den gegebenen Verhältnissen nicht in seiner Macht lag. Aber auch für alle übrigen literarischen Erzeugnisse wird die verminderte Ausfuhr des für die Herstellung eines haltbaren Papiers unentbehrlichen Rohstoffes von wesentlichem Nutzen sein, namentlich in einer hoffentlich nicht zu fern liegenden Zeit, in welcher durch die Beseitigung der allgemeinen Stockung der Geschäfte auch der Verlagsbuchhandel in der Lage sein wird, seine Thätigkeit in ausgedehnterer Weise solchen literarischen Unternehmungen wieder zuzuwenden, auf welche er jetzt nothgedrungen verzichten muß. Tritt dann ein gesteigerter Bedarf von besseren Papiersorten wieder ein, so wird Sechiundvierzigster Jahrgang. 314