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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
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620 Börsenblatt f. d. Dtschn. BuLbanbel. Nichtamtlicher Teil. 12, 16. Januar 1911. Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 645 '1g>uedlli1>L Läirion. Vol. 4237: öLronsss Orer^: keltiooLt 6ov6ir»m6nt. 1 ^ 60 in OriA.-lieinenhä. 2 20 o); in Ori§.-668eh6ll1rl)6. 3 Bereinsbuchhandlung in Innsbruck. 17 4 Verlag der „Lustigen Blätter" (vr. Eysler L Co.) 641 G m. b. H. in Berlin. 1 ^ 60 ^ I. I. Weber in Leipzig. 632 Zeit'Berlag in Berlin. 648 Zürcher L Furrer in Zürich. 631 Abhandlungen herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Sprache in Zürich: XI. Heft: Gröger: Die althochdeutsche und altsächsische Kom- positionssuge mit Verzeichnis der althochdeutschen und altsächsischen Composita. 10 Nichtamtlicher Teil Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalicnhandel in Amerika. New Dort und Leipzig, den 1. Januar 1911. Sehr geehrter Herr Kollege! Es ist Ihnen bekannt, daß der Börsenverein der Deutschen Buchhändler seit dem Jahre 1891 in New Dort eine Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandel unterhält, die dem Rechtsschutze deutscher GeisteLprodukte in Amerika dient, und deren Verwaltung der Firma Breilkopf L Härtel bzw. deren New Volker Zweig hause anvertraut wurde. Die ungünstigen gesetzlichen Zu stände brachten es mit sich, daß von dieser wichtigen Ein richtung früher nur der Musikverlag in stärkerem Maße Gebrauch machte, der Buchverlag jedoch ziemlich selten. Inzwischen haben sich nun aber die Verhältnisse für den Schutz deutscher Bücher, nicht zum wenigsten durch die verständnisvolle, vom Börsenverein stets dankbar anerkannte Mitwirkung der Amtlichen Stelle, unvergleichlich viel günstiger gestaltet, und die Zahl der zur Eintragung ge langenden Werke ist demgemäß schon jetzt von Jahr zu Jahr in erfreulicher Weise gestiegen. Es scheint daher jetzt der Zeitpunkt gegeben zu sein, dem Schutze und dadurch der Verbreitung deutscher Bücher tu Amerika erhöhte Aufmerksamkeit znzuwcnden, und wir benutzen gern den Beginn eines neuen Jahres, um den deutschen Verlagshandel hierauf erneut und recht eindringlich hinzuweisen, mit der Bitte, im kommenden Jahre von den im Interesse der Gesamtheit getroffenen Einrichtungen recht häufig Gebrauch zu machen. Verschließen Sie sich bitte nicht länger der Tatsache, daß der erste und wichtigste Schritt zur Hebung des allseitig be klagten geringen Absatzes deutscher Bücher in den Vereinigten Staaten in der möglichst umfassenden Ausnutzung der be stehenden Schutzmöglichkeiten liegt. Wenn mit Erfolg drüben für ein deutsches Buch eiugelreten werden soll, so ist die ganz unerläßliche Vorbedingung hierfür, daß der formelle Rechtsschutz dafür erworben wurde, denn sonst ver fällt cs, sobald es sich als gangbar erweist, dem Nachdruck; umgekehrt aber ist die Liste der zum Schutz eingetragenen Werke, wie sich bei den Musikalien gezeigt hat, ein treff liches Mittel zu deren Verbreitung. Copyright und Propaganda für deutsche Bücher sind also untrennbar miteinander verknüpft, und wenn zurzeit große Pläne zur Steigerung des Absatzes deutscher Bücher in Amerika erwogen weiden, so haben die selben nur dann Aussicht auf Verwirklichung, wenn der Verlagsbuchhandel von den neuen Copyright-Bestimmungen den rechten Gebrauch macht und das kleine Opfer nicht scheut, auch wo er nicht bestimmt auf einen sofortigen Erfolg rechnen kann. Bedenken Sie bitte, daß ein einziger Treffer alle bis herigen Aufwendungen zehnfach wieder einbringcn wird! Daß der derzeitige gesetzliche Schutz in Amerika tatsächlich ein genügender ist, dafür zeugt eine ganze Reihe von Fällen, in denen wir die Rechte deutscher Verleger erfolgreich ver treten haben, worüber nähere Auskunft gern zur Verfügung steht. — Zu Ihrer Orientierung fassen wir nachstehend noch mals die neuesten Vorschriften zur Erlangung des Copyright schutzes zusammen, und betonen ganz besonders, daß wir nach wie vor bereit sind, die betreffenden Sendungen für Amerika auch bei unserem Leipziger oder Berliner Hanfe in Empfang zu nehmen und kostenlos nach drüben zu befördern, wodurch sich Ihre Spesen auf ein Minimum verringern. Auch alle Korrespondenzen, An fragen usw. können nach Leipzig oder an unser Berliner Haus gerichtet werden und dürften weitaus in den meisten Fällen von dort aus direkte Erledigung finden, wie wir auch die erforderlichen Formulare jederzeit liefern. Wir bitten also im Interesse des gesamten deutschen Buchverlages um sorgfältige Beachtung unserer Ausführungen, und hoffen, daß schon das neue Jahr 1911 die ersten Früchte der gemeinsamen Bemühungen zeitigen wird. In vorzüglicher Hochachtung Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Knust- und MufikaUcnhandel. Breitkopf L Härtel. Vorschriften zur Erlangung des Copyrightschuhes in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Vermittelung der Amt lichen Stelle in New Bork. Einsendung der Pflichtexemplare. Zwei Exemplare der besten Ausgabe des zu schützenden Werkes müssen der -Amtlichen Stelle« in New Uork sofort nach Erscheinen zugehen. Die Einlieferung kann bei Breitkopf L Häitel in Berlin oder Leipzig eifolgen, von wo aus die Exemplare kostenlos nach Amenka befördert werden. Vertrieb des Werkes sofort statthaft. Das betr. Werk kann sofort nach Erscheinen in den Handel gebracht werden, ohne daß die Nachricht über die erfolgte Eintragung in Washington abzuwarten ist oder die amtliche Beschei nigung des Copyright-Amtes durch Vermittelung der Amt lichen Stelle in die Hände des betreffenden Verlegers gelangt. Schutzfähige Werke. Folgende Werke können durch Copyright gegen Nachdruck geschützt werden t Bücher, Perio disch erscheinende Werke (einschl. Zeitungen), Vorträge, Pre digten, Reden usw. szum öffentlichen Vortrag bestimmt),
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