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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110116
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191101166
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110116
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-16
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1911
- Autor
- No.
- [5] - 621
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Dramatische und musikalisch-dramatische Werke, Musikalien, Landkarten, Kunstwerke (Bilder, Entwürfe, Plastische Werke usw.) und Photographien. Es können jedoch auch andere als die oben erwähnten Gattungen von Werken Copyright erlangen. Das Gesetz zieht in dieser Beziehung keine Grenzen. Copyright-Vermerk. " Alle Exemplare eines zu schützenden Werkes (nicht nur die zur Hinterlegung be stimmten zwei Exemplare) müssen den vorschriftsmäßigen Vermerk tragen, der bei Büchern, Zeitschriften, dramatischen und dramatisch-musikalischen Werken, sowie bei Musikalien wie folgt lauten muß: »Oop/rigbt 19 . . (Jahr des Erscheinens), bv kl. kl. (Name des Antragstellers (Verlegers^)« z. B. »Oopxrigbt 1910, bv Rrieäriob Ilokweister-, während bei Landkarten, Bildern, Photographien, plastischen Werken usw. ein (*0) auf der Bildfläche nebst Mono gramm oder Geschäftsmarke des Antragstellers und an geeigneter Stelle am Rande oder auf der Rückseite dessen Name erscheinen soll. Anbringung des Copyright-Vermerkes. A. Bei Büchern auf der Rückseite des inneren Titels. K. Bei Zeitungen usw. möglichst am Kopfe des Titelblattes. 6. Bei Musikalien am Fuße der ersten Notenseite, v. Bei Landkarten, Kunstwerken usw. wie bereits oben angegeben. Neuauflagen von Werken. Werke, die in neuer Auflage erscheinen und Revisionen, Änderungen, Zusätze usw. enthalten, müssen neu eingetragen werden. Bücher, aus mehreren Bänden bestehend und zu gleicher Zeit erscheinend, gelten als eine Eintragung. Periodisch erscheinende Werks. Bei diesen muß jede einzelne Lieferung zur Eintragung gelangen. Musikalien. Für diese gelten folgende Vorschriften: a. Werke in Heft- oder Buchform gelten als eine Ein tragung. b. Werke aus einzelnen Nummern bestehend und einzeln herausgegeben, jedoch geistig ein geschlossenes Ganzes bildend mit einer individuellen Titelbenennung, wie z. B. der Liederzyklus »Eliland- von Fielitz oder eine Suite für Piano, gelten ebenfalls als eine Eintragung. a. Werke, die aus mehreren Nummern bestehen, aber nicht als »Ganzes» gedacht sind und irgendwelchen geistigen Zusammenhang nicht haben, können nicht als eine Eintragung zur Anmeldung gelangen, sondern in solchen Fällen muß jede Nummer einzeln eingetragen werden. Kunstwerke usw. Bei Gemälden, Entwürfen, plastischen Werken usw. genügt cs, daß photographische Re produktionen mit dem vorschriftsmäßigen Vermerk versehen hinterlegt werden. Schutzfrist. Die Dauer des Schutzes beträgt 28 Jahre vom Tage der Eintragung an gerechnet. Dieser Schutz kann jedoch für weitere 28 Jahre verlängert werden, wenn während des letzten Schutzfristjahres eine Neueintragung stattfindet. Verfall des Copyrights. Das Copyright erlischt und eine Geldstrafe von 100 A sowie eine Extrastrafe im Betrage des doppelten Ordinärpreises des betreffenden Werkes wird erhoben, wenn der Copyrightinhaber der gesetzlichen Vorschrift für die Eintragung nicht entspricht und einer dementsprechenden Mahnung des Register ok tlox^rigbts innerhalb sechs Monaten nicht Folge leistet. Eintragungs-Kosten. Die Kosten jeder Eintragung Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. durch die Amtliche Stelle in New Jork betragen K.— sür Mitglieder und 8.— für Nichtmitgliedec des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler. Amtliche Stelle für den deutschen Luch, Aun!! »ud Mnsikalienverlag. ttsnäbuck äer pspierkunNe. 2nw kla°d sedtsAen unä snw Unterriodt übsr Verrvenänng, Von Or. kaut Hemm. Aveits errveiterto Anklage. 6r. 8°. VIII, 400 8. dlit 130 lls-rtbiläern unä 3 kardigen lakein. I-siprig 1910, lb. drieben's Verlag (I-. Rennau). Rrosodiert 9 gebnnäen 10 ^ SO H orä. Die erste Auflage dieses trefflichen Werkes hat im Jahre 1904 in wissenschaftlichen und Fach-Kreisen eine sehr gute Aufnahme gefunden: bereits im vorigen Jahre erschien daher die 2. Auflage, vielfach auf Grund der vom Verfasser in zwischen weiter gesammelten Erfahrungen umgearbcitet und um 3^/z Druckbogen erweitert; auch die Zahl der Textbilder ist gestiegen, von 104 auf 130. Der Verfasser, durch seine zahlreichen Veröffentlichungen und Forschungsarbeiten in den Fachkreisen bestens bekannt, teilt seine Ausführungen über das Papier in vier große Abschnitte, denen er eine kurze Einleitung und eine Erklärung des Begriffes »Papier» vorausschickt. Teil I. Die Verwendung des Papiers umfaßt, in Gruppen übersichtlich gegliedert, die zahlreichen, ver schiedenen Papierarten, die heute in so großer Mannig faltigkeit auf den Markt kommen, daß ein kundiger Führer nötig und den Papierverbrauchern und Papieroerarbeitern ein willkommener Freund ist. Schreib-, Druck-, Zeichen-, Lösch-, Filtrier-, Kopier-, Pack-, Pergament- und zahlreiche andere Papiere aus allen Gebieten der Papierfabrikation werden von allgemeinen und speziellen Gesichtspunkten aus sach kundig und gründlich besprochen. Teil II behandelt die Herstellung des Papiers. Nach einer geschichtlichen Einleitung werden die Rohstoffe der Papierindustrie besprochen, ihre Verarbeitung zu Halbstoff ge schildert, die Bereitung des Ganzstoffes und seine Über führung zu Papier dargestellt, alles in klarer, verständlicher Sprache unter Beigabe guter Abbildungen, so daß auch der Laie eine gute Übersicht über die einzelnen Stufen der Papierfabrikation erhält. Den Schluß des Teiles bilden die Angaben über das Fertigmachen des Papiers zu markt gängiger Ware: Feuchten, Glätten, Schneiden, Sortieren, Falzen usw. bis zum Verpacken. In Teil III schildert uns der Verfasser die Prüfung des Papiers. Dieses Kapitel ist besonders gründlich be arbeitet und verdient um so mehr Beachtung, als vr. Klemm an der Ausarbeitung und Schaffung der Prllfungsverfahrcn als Forscher in hohem Maße beteiligt ist. Nach einer Ein leitung über die Ziels, Aufgaben und Entwickelung des Prüsungswesens schildert er im allgemeinen die Grundlagen der Papierprüfung (äußere und innere Eigenschaften der Papiere), bespricht kurz die Qualitätsnormen für Papier und geht dann zur Prüfungstechnik selbst über. Eingehend werden alle heute gebräuchlichen Prüfungsverfahren zur Be stimmung der Festigkeit und Dehnung, des Falzwiderstandes, Aschengehaltes, der Stoffzusammensetzung, Leimfestigkeit, Saug- sähigkeit usw. beschrieben, unter Beigabe zahlreicher Abbildungen von Apparaten, Maschinen, Fasern usw., die das Ver ständnis für das Gesagte wesentlich erleichtern. Zu diesem Teil gehören auch die drei am Schluffe des Buches einge- S3
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