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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1924
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- 1924-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1924
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- Deutsch
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Schloßpark, Eigentum des Königs von Sachsen, zum Bahnhof ange treten. Die traditionelle Bußtagswanderung hatte wieder ihren ge wohnten Verlauf genommen. Breslau, den 22. 11. 1924. Carl Müller i. Fa. Victor Zimmer, 2. Vorsitzender des Rübezahl. Messe sür Jagd- und Fischercibedarf, Waldwirtschaft und Wald verwertung in Leipzig. — Auf der Leipziger Ostermesse vom 1. bis 8. März 1925 wird oben bezeichnete Messe abgehalten werden, auf der auch allgemeine Jagdliteratur, solche über Fischereibedarf, Fisch zucht usw., sowie über Waldwirtschaft und Waldverwertung zur Aus stellung gelangen soll. Anmeldungen sind bis Anfang Dezember an Herrn vr. Liebscher in Leipzig, Petersstraße 23 zu richten. Gegen die Zersplitterung im Messewesen. — Wie gewichtige Stimmen aus dem Buchhandel sich auf unsere Rundfrage gegen das jetzt herrschende Meßunwesen ausgesprochen haben, so hat auch der vor kurzem beim Reichsverband der Deutschen Industrie gegründete Ausschuß für Messe- und A us st el l u n g s f r a g e n eine Entschließung gefaßt, die sich gegen die Zersplitterung im Messe wesen richtet und die die einstimmige Billigung des Vorstandes des Neichsverbandes der Deutschen Industrie gefunden hat. Die Erklärung lautet: »Das deutsche Ausstellungs- und Messewesen hat nach dem Kriege eine Entwicklung genommen, die sowohl vom Standpunkte der Indu strie, als auch im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft nicht wünschenswert ist. Die Entstehung einer größeren Anzahl von allgemeinen, örtlichen und Fachmessen sowie ähnlichen Veranstaltungen bedeutet für den Aussteller eine schwere finan zielle Belastung, der gegenüber ein entsprechender wirtschaft licher Erfolg nicht immer vorhanden ist. Das Ausstellungs- und Messeamt der deutschen Industrie ist daher der Ansicht, daß alles getan wecken muß, um das deutsche Messewesen auf ein solches Maß zuriickzuführen, das der Lage und den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft entspricht. Für die allgemeinen Messen ist das seit dem Jahre 1906 bestehende Ausstellungs- und Messeamt der Deutschen In dustrie die geeignete Stelle für die Beratung der staatlichen Aufsichts behörden; aber auch wenn es sich um Veranstaltungen provinziellen oder örtlichen Charakters handelt, ist eine Heranziehung der beteiligten Wirtschaftskreise vor der Genehmi gung von Messen und Ausstellungen zweckmäßig. Hinsichtlich der verschiedenen Arten von Messen wird folgendes fest gestellt: 1. Die Schaffung neuer fachlich und regional nicht beschränkter allgemeiner Messen muß den stärksten B ed >e n k e n b e g e g n e n. Es ist darauf zu achten, daß die Messen in den deutschen Randgebieten (Grenzmessen) keinen Um fang annehmen, der über ihre Bedeutung als Vorposten gegenüber dem benachbarten Auslande hinausgeht. In bezug auf diese allge meinen Messen ist zu untersuchen, inwieweit ihnen aus wirtschaft lichen Rücksichten eine Einschränkung auf einige Zweige der Industrie oder eine Einstellung auf regional-beschränktes Ausstellungsgebiet zu empfehlen ist. Auch die in- und ausländische Propaganda dieser Messen müßte sich zur Vermeidung falscher Vorstellungen über ihren Charakter in gleicher Weise beschränken. Es dürfte auch angebracht sein, Vereinbarungen über eine turnusmäßige Verteilung der Ver anstaltungen über das ganze Jahr hinaus zu treffen. 2. Das Ausstellungs- und Messeamt der Deutschen Industrie wird die Notwendigkeit der Veranstaltung von Fachmessen und Fachaus stellungen vor allem unter dem Gesichtspunkte zu überprüfen haben, ob sie von den maßgebenden fachlichen Organisationen unterstützt und gebilligt werden.« Geschäftliche Merk- und Kcnnworte in Drucksachen (8 7, IX der Postordnung). — Als »sonstige geschäftliche Merk- und Kennworte« im Sinne der Verordnung vom 1. Oktober 1924 kommen nur solche zu den Absenderangaben in enger Beziehung stehen den Angaben in Frage, die zur näheren Bezeichnung des geschäft lichen Unternehmens ein für allemal Geltung haben und denen nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung beizu messen ist. Diesen Voraussetzungen entsprechen z. B. die nachstehend aufgeführten, namentlich im Kopfe von Briefbogenvordrucken gebräuch lichen Angaben: Kurz« Hinweise auf den Umfang und die Bedeutung des Geschäfts oder Betriebs, auf erhaltene Auszeichnungen; Aufführung der Ge schäftszweige, Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsabteilungen, der Zweigniederlassungen usw.; im besonderen z. B. die Zusätze: »Erste und größte Fabrik für . . .«, »Gegründet 1850«, »Goldene Medaille' auf der Ausstellung in . . .«, »Eigene Spinnerei«, »Spezialität: Fi-- gurenmalerei«, »Abteilung: Strickwolle«, »Zweigniederlassung: Würz burg« u. dgl. Nicht zugelassen sind dagegen folgende Angaben: Buchnngs- zeichen, Zahlungs- oder Lieferungsbedingungen (z. B. »ohne jede Ver bindlichkeit für uns«, »Freibleibende Preise für . . .«, »Zahlung in Goldmark«), Erläuterungen zu Reklameabbildungen (z. B. »Druckt wie Schreibmaschinenschrift«) oder besondere Mitteilungen wie: »Auf der Leipziger Frühjahrsmesse Stand 415«, »Beachten Gie genau unsere neue Anschrift«, »Nachstehende Kurse verstehen sich in Goldmark«, »Zu sendung durch die Post«, »Bei späterem Bedarf Preisrllckfrage halten« usw. (Verfügung des Rcichspostministeriums.) Umsang des Postschcckverkehrs im Deutschen Reich Ende Oktober. Zahl der Postscheckkunden Ende Oktober 798 773 Zahl der Postscheckkunden Ende September 791828 Mithin Zugang im Oktober 6 947 Ans den Konten sind im Oktober ausgeführt 24 920 000 Gutschriften über 4 074 537 000 Rentenmark, 14 979000 Lastschriften über 4 025 661 000 Rentenmark,. Umsatz 39 899 000 Buchungen über 8100 188 000 Rentenmark, davon sind bargeldlos beglichen 6 326 377 000 Rentenmark. Die neuen Buchbinderlöhne. (Vgl. Bbl. Nr. 275.) — Vom Ver band Deutscher Buchbindereibesitzer wird uns mit geteilt: »Die Lohnverhandlungen des Verbandes Deutscher Buch bindereibesitzer, die am 17. November in Berlin stattfanden, gestal teten sich sehr schwierig. Hatten doch die Druckerlöchne eine wesent liche Erhöhung erfahren, sodaß wir unter einer gewissen Zwangs lage standen. Die Gehilfen forderten auch prompt 83 Pfg. in der Spitze. Da im Laufe der Verhandlungen von Gehilfenseite nicht das nötige Entgegenkommen gezeigt wurde, so mußten die Verhandlungen abgebrochen werden mit dem Hinweis, daß man das Reichsarbeits ministerium um einen Schiedsspruch ersuchen werde. Im Lause der folgenden Tage konnte aber doch noch eine Verständigung mit den Gehilfen erzielt werden, und es wurde daher eine Vereinbarung ge troffen derzufolge für die Zeit vom 20. November 1924 bis 4. Februar 1925 der Spitzenlohn für den verheirateten Gehilfen der Ortsklasse l mit 76 Psg. festgesetzt wurde. Das Lohnschema gestaltet sich also folgendermaßen: Stundenlöhne für die Zeit vom 20. November 1924 bis 4. Februar 1925- in Goldpfennigcn. 1. Ledige Gehilfen: I II III IV V VI o) 42,5 41 40 38,5 36,5 35 d) 50 48,5 47 45 43 41,5 o) 57 55 51,5 49 47 6, 61,5 59,5 58 55,5 53 50,5 e) 66 64 62 59,5 57 54,5 k) 70,5 68,5 66,5 63,5 61 58 2. Verheiratete Gehilfen: o) 61,5 59,5 58 55,5 53 50,5 ck) 66 64 62 59,5 57 54,5 «) 70,5 68,5 66,5 63,5 61 58 k) 76 73,5 71,5 68,5 65,5 62,5 3. A r b e i t e r i n n n e n: 1a) 20 19 18,5 18 17 16,5 b> 25 24,5 23,5 22,5 21,5 20,5 2s) 25 24,5 23,5 22,5 21,5 20,5 d) 30,5 29,5 28,5 27,5 26 25 3a) 36 35 34 32,5 31 29,5 b) 40,5 39 38 36,5 34,5 33 <-) 45,5 44 43 41 39,5 37,5 Es kann nicht genug betont wecken, daß die Verleger selbst die größte Schuld an diesen ganzen Lohnerhöhungen zu tragen haben. Von Verlegerscitc wurde während des ganzen Jahres fast kein Auf trag erteilt. Immer wieder mußten die Vertreter der Buchbindereien, die während der schlechten Sommermonate geradezu um Aufträge bettelten, um über die schwere Zeit hinwcgkommen zu können, mit leeren Händen heimkehren. Jetzt knapp vor Weihnachten nun drängt der Verleger und erteilt Auftrag über Auftrag und bereitet so die Plattform für die Bestrebungen der Gehilfen vor. Der Verleger hätte eigentlich alle Veranlassung, unser Gewerbe nicht in die Bahnen eines reinen Saisongewerbes zu drängen. Es darf aber der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß die ! Auftraggeber der Buchbindereien aus diesen Verhältnissen die Kon-
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