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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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^ 32, 9. Februar 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. mühungen nicht entdecken kann, die aber jeder Jüngling, jedes junge Mädchen, die auch nur vorübergehend in Waren häusern tätig gewesen sind, kennen sollen? Im allgemeinen die Großsortimente und den Reisebuchhandel zu verdächtigen, ist bequem, aber nicht zu verwerten; der Globus-Verlag mag sein Wissen zugunsten des kranken Sortiments der Über wachungskommission etwas detaillieren, dann erst könnten seine Ausführungen zum Heile des Musikhandels und der ihm angeschlossenen Warenhäuser verwendet werden. Fachkalender für den Buch- und Zeitschriften handel (Deutscher Colportage - Kalender) 1914. Im Aufträge des Central - Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler bearbeitet von Arthur Klein. Kl. 8°. (176 S.) Berlin, Central-Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler. In Leinen gebunden ^4 —.70 no. bar. Kalender für Buchhandlungs-Reisende für das Zahr 1914. Herausgegeben vonHäuslcr L Teilhaber, Reisebuchhandlung, Stuttgart. Kl. 8°. (127 S.) Stutt gart, Häusler L Teilhaber. In Leinen gebunden ^ 1.— ord. Die beiden hier genannte» Kalender sind Fachkalcnder und ge treue Spiegelbilder der Arbeit, wie sie in den beiden Zweigen des Buch handels, dem Kolportage- und Reiscbuchhandel geleistet wird. Beide sind den Bedürfnissen dieser Geschäftszweige nach Möglichkeit ange paßt und sollen die praktische Arbeit des Einzelnen erleichtern, indem sie ihn instand setzen, den für ihn im Berufe wichtigen Wissensstoff in Form eines Taschen- und Nachschlagebuchs stets mit sich zu führen. Dem entsprechend enthält der Fachkalen der für den Buch- und Z e i t s ch r i f t e n h a n d e l neben den Kalendarien, Notizblättern und unvermeidlichen Inseraten eine Zusammenstellung der beachtenswer testen Beschlüsse der Generalversammlungen des Central-Veäeins, eine Abhandlung über die Versichcrungspflicht des Buch- und Zeit schriftenhändlers, eine Vorstandsliste für das Vereinsjahr 1913/14, die Anträge und Beschlüsse der Generalversammlung des Ccntral- Vereins in Straßburg, die Satzungen des Central-Vereins, die Ge schäftsordnung desselben, die Geschäftsordnung der Kasse für Unter- stützungs- und Sterbefällc, die Geschäftsordnung für die Verwaltung des Vereinsorgans, die Verkehrsordnung für den deutsche» Buch- und Zeitschriftenhandel, die Geschäftsordnung der Kommission zur Wah rung der Vcrkehrsordnnng, die Geschäftsordnung der freiwilligen Kasse für Unterstützung und Prämiierung der Angestellten, Usancen, Vereinskalcnder, Notizbuch usm. Der Kalender ist gut ausgestattet und als Taschenbuch sehr handlich. Der Kalender für B u ch h a n d l u n g s r c i s e n d c ist keine Vereins-, sondern eine Privatpublikatio» der Firma Häusler L Teil haber in Stuttgart. Eingeleitet wird er durch eine Abhandlung von Hermann Heiberg »Vom Bücherlcsen«, die der im Pfeilstückerschen Verlag s. Z. erschienenen Broschüre: »Was soll ich lesen?« entnom men ist. Beigegeben sind u. a. die in der Hauptversammlung des Ver eins der Reise- und Versandbuchhandlungen im Januar v. I. ge faßten Beschlüsse über die Festsetzung der Mindcstraten, ein Auszug aus den Verkehrsbestimmungen der Firma Häusler L Teilhaber für Buchhandlungsreisende, Bestimmungen über Kranken- und Unfallver sicherung der Reisenden dieser Firma, Vcrkanfsbestimmungen, ein Ver zeichnis von geeigneten Werken für den Reisebuchhandel nsw. Neben dem Kalendarium finden wir Formulare zur Zusammenstellung von Aufträgen, Notizblättcr usw., dazwischen reichlich Inserate der Ver leger und Ncisebuchhandlungen. Auch dieser Kalender ist durchaus zweckentsprechend eingerichtet und gut ausgestattet. Kleine Mitteilungen. Der Verband der Fachpresse Deutschlands E. V. hielt am 13. Ja nuar im großen Saale der Berliner Handelskammer unter dem Vor sitze des Verlagsbuchhäudlers Georg Elsncr seine sayungsgcmäßc Generalversammlung ab. Aus der reichen Tagesordnung ist besonders der Vortrag des Rechtsanwalts Or. Höniger hervorzuheben, der über die Wehrsteuer unter Berücksichtigung des Fachzeitschriftcnverlages sich in sehr eingehender Weise äußerte, Or. Höniger steht auf dem Standpunkte, daß für die Fachzeitschriften ein Verlagswert in der Steuererklärung nur in dem Falle zu deklarieren ist, wenn auch in die Bilanz des Verlegers die Zeitschrift nüt einem Vermögenswert ein gestellt ist. Diejenigen Verleger, die ihre Zeitschriften völlig abge- schriebe» oder überhaupt nie einen Vcrlagswert derselben in ihrer Bilanz aufgeführt hatten, seien auch nicht zur Deklaration verpflichtet. Wer dagegen eine Zeitschrift angekauft habe und dafür einen bestimm ten Betrag gezahlt und diesen als Aktivposten in seiner Bilanz führe, sei zur Versteuerung desselben nach den Bestimmungen des Gesetzes gehalten. (Vgl. hierzu die Art. in Nr. 19 u. 22 des Bbl. Red.) In der Besprechung der Ausführungen des Vortragenden, die z. T. lebhaften Widerspruch fanden, traten recht abweichende Anschau ungen zutage, so daß mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß die neue Steuer zu recht unifangreichen Verhandlungen mit den Steuerbehörden, deren Ansichten bisher unbekannt sind, führen wird. Unter der Heiter keit der Versammlung wies Or. Höniger darauf hin, daß die ersten Ent scheidungen des preußischen Obcrverwaltungsgerichts auf dem Gebiete der Wehrsteuer voraussichtlich im Jahre 1917 zu erwarteil seien, nach dem der Zcnsit seine Steuer längst habe zahlen müssen. Die Ergünzungswahlen für den Vorstand ergaben Wiederwahl der Herren Boll und Worms-Berlin, Schaper-Hannover und Keller- Stuttgart, sowie Neuwahl des Herrn Franz Francke-Berlin. Ans dem eingehenden Jahresbericht des Vorstandes, den der 1. Schriftführer Worms zur Verlesung brachte, seien folgende bemer kenswerte Darlegungen hervorgehoben: Das Hauptinteresse des Vorstandes und der Mitglieder sei auf die Fertigstellung des seit Mitte 1912 in Arbeit befindlichen Mitglieder verzeichnisses gerichtet gewesen, mit dem zugleich in dem Stichwort verzeichnis den Behörden ein bequemes Hilfsmittel für die Vergebung der behördlichen Ankündigungen an zuständige Fachzeitschriften über mittelt werden sollte. Wenn auch die Arbeit der Kommission sich lange hingezogen habe, so habe der Vorstand doch die Genugtuung, daß das Verzeichnis bei Behörden und Mitgliedern eine fast einmütige, sehr bei fällige Aufnahme gefunden habe, die den Vorstand ermutige, zu ge gebener Zeit eine neue Auflage vorzubereiten. Die jetzt vorliegende Ausgabe werde zweifellos den Fachzeitschriften der Verbandsmitglicöer eine große Zahl von Behörden zu ständigen Inserenten gewinnen. Ein breiter Raum in den Verhandlungen der Vorstands- und Berbandssitznngen sei den Vorarbeiten an der Bugra geschenkt worden. Mit besonderer Wärme betont der Bericht die bewundernswerte Energie und Hingabe, die der Vorsitzende der Gruppe Fachpresse, Herr Verlagsbuchhändler Wilhelm Diebencr in Leipzig, während des letzten halben Jahres dem schönen Plane, eine würdige Vertretung der Fachpresse auf der Bugra zu erzielen, gewidmet habe. Eine imposante Darbietung des deutschen Fachzeitschriftcnverlages auf der Bugra stehe nun außer Frage, und es sollten nunmehr auch die Kollegen, die mit ihrer Anmeldung noch zögerten, aus ihrer Reserve heraustreten. Unerfreuliche Überraschungen habe im abgclaufenen Jahre die Postverwaltung hervorgerufen, die in jeder einzelnen Fachzeitschrift plötzlich eine Koukurrenzanstalt gegen die gesetzlich geschützte postalische Beförderung erblickt habe. Gegen Mitte 1913 habe plötzlich eine Reihe von Pvstanstaltcn, namentlich Südöcutschlands, die Beförderung außer gewöhnlicher Beilagen mit den Streifbandscndungeu beanstandet und gegen die beteiligten Verleger wegen Verstoßes gegen 8 3 der Postgesetz- Novelle Strafantrag gestellt. Erst auf dringliche persönliche Vorstellung des Vorsitzenden habe das Neichspostamt zwar angeordnet, daß vor läufig an dem bestehenden Brauche festgchalten werden könne, aber man habe keinen Zweifel gelassen, daß amtlichcrseits ein Verstoß gegen das Postgesctz in der Verbreitung von außergewöhnlichen Beilagen mit den Streifbandscndungeu erblickt würde, daß aber allgemein erst dann gegen Verleger vorgegangen werden sollte, wenn die Rechtslage hinreichend geklärt sei. Auch das endgültige Verbot der Postverwaltung betr. das Ein- klebcn und Einheften von außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen sei um so befremdender gewesen, als von amtlicher Stelle bis vor kurzem eine stillschweigende Duldung, so lange sich nicht erhebliche Unzuträglichkeiten ergäben, in Aussicht gestellt worden sei. Kurzerhand im Wege der Ver ordnung sei das Einklcben von Beilagen zur Unmöglichkeit gemacht worden, und man habe die Vorschläge des Verbandes für eine sichere Kontrolle des Beilageninhalts der einzelnen Nummern, die die Postbc- hörde cingefordert hatte, gar nicht erwartet. Das Einignngsamt des Verbandes, dem die Herren Boll (Vor sitzender), Or. Salomon, Or. Schäfer und Hopfe als Beisitzer ange hören, sei zweimal in Anspruch genommen worden. Diese Einrichtung des Verbandes habe vornehmlich den Zweck, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ans friedliche Weise beizulcgen. Außerdem sei aber auch das Einigungsamt bereit, seine Mitwirkung für die Schaffung fester Tarife innerhalb bestimmter Zeitschristengruppcn zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand stehe auf dem Standpunkt, daß das strikte Fest halten an den einmal geschaffenen Tarifen nicht nur ein Gebot der Klugheit, sondern geradezu eine Grundbedingung für die gesunde Fortentwicklung des FachzeitschriftengewerbcS sei. 189
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