Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140224
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191402247
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140224
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-02
- Tag1914-02-24
- Monat1914-02
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 45, 24. Februar 1914. Feste, das noch im Vorsommer stattfindcn soll (höchstwahrscheinlich 8 Tage nach Kantate, am 16. nnd 17. Mai), außer den Vertretern be freundeter Kollegen-Vereine, recht viel frühere Mitglieder bei dieser frohen Gelegenheit in ihrer Mitte begrüßen, um mit ihnen nach langen Jahren wieder einmal in schönen Erinnerungen an früher zusammen verlebte Saldo-Zeiten nnd -Geschicke zu schwelgen und alte Bande der > Freundschaft und treuer Kollegialität zu erneuern. Es ergeht daher hiermit der Aufruf an alle früheren Mitglieder in der Nähe und Ferne, die noch gern an ihre hannoversche Gehilfenzett und die im Saldo ver lebten Stunden zurückdenken, baldigst ihre jetzige Adresse dem der zeitigen 1. Vorsitzenden (Heinrich Warnecke i/H. Hahnsche Buchhand lung) anzngebeu, damit allen in Betracht kommenden Interessenten seinerzeit die Einladungen mit Programm usw. zugehen können. Ein herzliches Willkommen ist jedem Festteilnehmer sicher! Ein neues Volksschulgesetz in Lippe. — Im Lippeschen Landtag wurde am 20. Februar nach jahrelangen Beratungen das neue Volks- schulgesctz endgültig in dritter Lesung verabschiedet. Die wichtigsten Bestimmungen bringen staatliche und Fachaufsicht, Beseitigung bzw. Einschränkung der Prügelstrafe, Einführung des achten Schuljahres, Verminderung der Maximalschülcrzahl um zwanzig. Der Verband Deutscher Handlungsgehilfen beruft auf Sonntag, den 17. Mai, vormittags ^11 Uhr, die 29. ordentliche Hauptversamm lung des Verbandes nach Leipzig in die Kammersäle des Zentral- thcaters (Eingang Thomasring) ein. Neue Bücher, Kataloge etc. Katalogs von Sebustsr L Uoskklsr in Lsrlin. 1. lisbsnsbüebsr, dlsrnoirsn nnck Krisis, Nonograplrisn uncl Ks- sa^s. KI.-8°. 28 8. Unsgsgsbsn Im Ksbrnar 1914. 2. Das moderne Buch. Neuheiten der Jahre 1913 und 1914. Lcx.-8°. 16 S. m. Abbildungen. 3. Nusitzbncbsrsi. lZiograpbisn mit lZilcksrn, Kssa^vvsrtzs nnck Asitselrrikt. Ksx.-8°. 16 8. 4. Schöne Literatur. Die hundert besten Romane und Novellen. Kl.-8°. 32 S. Ausgegeben im Januar 1914. 5. Versbiichcr. Lyrik und Drama, Anthologien nnd Aphorismen. Kl.-8°. 24 S. Ausgegcben im Februar 1914. Blätter für Bücherfreunde. (Intsr koiia krnetus.) Illustrierte perio dische Übersicht über die Neuerscheinungen der Literatur. Heraus geber: Paul Schikowsky, Verlag F. Volckmar in Leipzig. XIII. Jahrgang. Nr. 5. 15. Februar 1914. Gr.-8°. S. 209-256 mit Abbildungen. Aus dem Inhalt: Ein wichtiges chemisches Nachschlagewerk (Rüdi- slllc, Professor Or.A., Nachweis, Bestimmung und Trennung der chemischen Elemente). — Student-Philhellene-Musikant (Daniel Elster) von Walter von Molo (Wien). — Kleine Mitteilungen. — Pcrsonalchronik (Or. Eduard Brockhaus ch). — Bibliographie. — Perlen aus neuen Büchern. Personalnachrichten. Auszeichnungen. — Herrn Hofbuchhändler Moritz Perles, Seniorchef der gleichnamigen Firma in Wien, wurde von Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich das Ritterkreuz des Franz Josef- Ordens verliehen. — Von derselben Stelle wurde der K. u. K. öster reichisch-ungarische Konsul Herr Carl Schräg, Inhaber der Hofbuch handlung Heinrich Schräg, Nürnberg, zum Generalkonsul ernannt. Sprechsaal. sOhne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zu § 7 des Berlagsrechtsgesetzes. Auf die Rechtsfrage im »Sprechsaal« der Nr. 40 des Börsenblattes vom 18. Februar 1914, Seite 272, möchte ich, ohne einer eingehenderen Antwort von anderer Seite vorgreifcn zu wollen, nur kurz darauf Hinweisen, daß die Kommentare über die dort angeschnittene Frage mal wieder verschiedener Meinung sind. Daude schreibt (Urheber- nnd Verlagsrecht 1910, Bemerkung zu 8 7 des V.G.), daß der Verleger, sofern er die Anzeige unterläßt, an der Ausführung der Ersatzexemplare nicht gehindert wird, daß jedoch die Unterlassung einen Schadensersatzansprnch des Verfassers begrün den könne. Ein Widerspruchsrecht sei dem Verfasser nicht gewährt. Demnach kann Daude die Unterlassung der Anzeige nicht so auf fassen, daß dadurch die Wiederherstellung der untcrgegangenen Exem plare eine unzulässige wäre. Die Unterlassung berechtigt nur zum Schadensersatz. j Die gleiche Meinung vertritt auch der Allfeldsche Kommentar, der ! sogar ausdrücklich ausfllhrt, daß die Unterlassung der Anzeige den Ersatz nicht deshalb zum Nachdruck mache, daß aber »unter Umständen« sich an die Unterlassung eine Verpflichtung zum Schadensersatz knüpfen könne. Der Boigtländer-Fuchs'sche Kommentar, 2. Aufl., schweigt über die Frage, dagegen schreiben Kuhlenbeck, Urheberrecht und Verlags recht, Leipzig 1901, sowie Mittelstaedt-Hillig, Verlagsrecht, Leipzig 1901, beide ohne Angabe von Gründen, daß »die Anzeige Voraus setzung der Ersatzbefugnis« sei. Heinitz und Marwitz in der Guttentagschen Sammlung stehen dem gegenüber auf dem Standpunkt, daß die vorherige Anzeige nicht von Be deutung für die Ausübung dieses Rechts sei, also kein Nachdruck vor liege, wenn eine vorherige Anzeige nicht erfolge; doch mache die Unter lassung der Anzeige den Verleger schadensersatzpflichtig. Daß der Verfasser berechtigt wäre, wegen der Unterlassung der Anzeige vom Vertrage zurückzutreten, scheint mir ganz unbegründet, da das Gesetz festsetzt, unter welchen Bedingungen der Verfasser be rechtigt ist, vom Vertrage znrückzutreten. Interessant wäre auch, zu erfahren, wie sich Kuhlenbcck, Hillig und Mittelstaedt das Vorgehen des Verlegers denken, wenn eine Anzeige an den Verfasser nicht möglich ist, weil z. B. der Verfasser verstorben ist und dessen Erben nicht auffindbar sind; oder wenn der Verfasser, ein Forscher, z. B. eine Reise nach Japan angetrcten hat. Ich meine unmaßgeblich, baß man zu ganz unhaltbaren Resultaten käme, wenn man die Anzeige an den Verfasser als zwingende Voraus setzung dafür setzen wollte, daß die Anfertigung der Ersatzexemplare kein Nachdruck wird. Berlin. Or. jnr. Hans Rob. Engelmann i/Fa.: Wilhelm Engelmann. Warnung. Ein Reisender Horst von Ehser gibt wahrheitswidrig den Buchhandlungech an, mit uns in Verbindung zu stehen. Er hat ver schiedene Firmen durch Übergabe gefälschter Bestellscheine be schwindelt. Wir empfehlen, Ehser bei Vorkommen festnehmen zu lassen und der Staatsanwaltschaft in Freiburg (Baden), die ihn sucht, Mitteilung zu machen. Bei dieser Gelegenheit bemerken wir, daß alle von uns ge sandten Reisenden mit schriftlichem Ausweis, auf den betr. Monat lautend, versehen sind bzw. von uns den Buchhandlungen vorher avisiert werden. Stuttgart. Union Deutsche Verlagsgesellschaft. Auf den Spuren Peter Ganters. (Vgl. Nr. 43 u. 44.) Auch wir erhielten einen Brief mit genau dem gleichen Wortlaut wie dem in Nr. 43 erwähnten, nur trug er die Unterschrift »von Schlemmer«, und die Sendung sollte nach Göttingen gehen. Das Schreiben, das auf rosa Papier eine eingeprägte Krone trägt, kam auch von Hannover, datiert 18. Februar. Uns kam die Sache gleich verdächtig vor, denn wenn jemand 14 Tage in einer Stadt sich auf hält, wo mehrere Buchhandlungen sind, braucht er nicht von einer anderen, weit entfernt liegenden Stadt sich ein Buch besorgen zu lassen und noch Nachnahme- und Porto-Spesen zu bezahlen. Wir hatten daher den Brief unerledigt abgelegt. Koblenz, 22. Februar 1914. W. Groos, Hofbuchhandlung. Außer dieser Zuschrift gingen in der gleichen Angelegenheit noch weitere Meldungen aus Oppeln, Stadthagen, Graudenz Zerbst, Liegnitz, Gnesen, Gleiwitz und Salzburg ein. Hoffentlich er halten wir nun auch bald die Anzeige von der Festnahme des Schwindlers. Red. Warnung. (Vgl. Nr. 42.) Derselbe Schwindler stellte sich Mitte Januar auch bei mir mit einer Liste ein, auf der sich 48 neue Abonnenten auf die Zeitschrift »Die Lese« angeblich selbst eingezeichnet hatten, und beanspruchte ^ 1.— Provision für den Abonnenten. Auf meine Erklärung hin, ich wolle mich zuvor bei den angegebenen Abonnenten erkundigen, ob die Sache ihre Richtigkeit habe, versprach er, am Nachmittag wiederzukommen. Ich erkundigte mich daraufhin telephonisch bei einigen der angegebenen Abonnenten, die mir erklärten, den Herrn weder zu kennen, noch auf die betr. Zeitschrift abonniert zu haben. Der Schwindler selbst zog es vor, nicht mehr wiederzukommen. M.-Gladbach. Peter Palmen. Verantwortlicher Redakteur: Emil T h o m a s. — Verlag: Der B » r I e » » c r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche« Buchhändlcrhau«. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. - «dressc der Nedaktton nnd Expedition: Leipzig, Gerichtsweg LS sBuchhändlerhauS». 3(2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder