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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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218, 18. September 1923. Redaktioneller Teil. Der Steuerabzug verdoppelt. — Vom 16. September 1922 ob wer den die Ermäßigungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn wiederum erhöht, und zwar auf das Doppelte der für die erste Septemberhälste geltenden Sätze. Sie betragen von diesem Zeitpunkte ab a) für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau monatlich je 720 900 Mk., wöchentlich je 172 800 Mk.; b) für jedes auf dem Steuerbuch vermerkte minderjährige Kind monatlich 4 800 000 Mk., wöchentlich 1 152 000 Mk.; c) für Werbuugskosten und sonstige Abzüge monatlich 6 000 000 Mk., wöchentlich 1440 000 Mk. Ermäßigung der Anzeigensteucr. — Dem »Neichsgesetzblatt« Nr. 76 vom 28. August 1923 entnehmen wir folgende Verordnung über dieErhöhung der Staffeln des §27 Abs. 1 dcsUmsatz- stcuerges ctzes vom 21. Augnst 1923. Auf Grund des 8 27 Absatz 3 dev Umsatzsteuergesetzes vom 24. De zember 1919 (Rcichsgesetzbl. S. 2157) in der Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 1923 (Neichsgcsetzdl. 1, S. 4W) wird nach Zustimmung dcS Reichsrats verordnet was folgt: Artikel I. Die Steuer für die Übernahme von Anzeigen nach 8 26 ermäßigt sich in Abweichung von 8 27 Abs. 1 des Gesetzes bei Zeitungen und Zeitschriften von den ersten 50 Millionen Mk. des innerhalb eines Kalcnder- viertcljahrcs vereinnahmten Entgelts auf ^ vom Hundert; von den nächsten 50 Millionen Mk. des innerhalb eines Kalender- vierteljahrcs vereinnahmten Entgeltsauf 1 vom Hundert; von den nächsten 50 Millionen Mk. des innerhalb eines Ka- lenderviertelja'hrcs vereinnahmten Entgelts auf 1)-L vom Hundert; von den darüber hiuansgehendcn Beträgen auf 2 vom Hundert. Artikel II. Die Bestimmungen des Artikels I treten mit Wirkung vom 1. Aug. 1923 ab in Kraft. Berli n, den 21. August 1923. Der N e i chs m i n i st e r der Finanzen, vr. Hilferdiug. Kreisvcrein Ost- und Wcstpreußischer Buchhändler. — Für die in oer heutigen Nummer augekündigte Hauptvcrsammlmig in ANeu st e i u am 23. September ist folgendes Programm vorgesehen: Sonnabend, den 22. September 1923, abends 8)4 Uhr: Begrüßung im Königlichen Hof. Sonntag, den 23. September 1923, vormittags 10'/. Uhr: Haupt versammlung im Hotel Kronprinz.. (Tic Damen versammeln sich um 11 Uhr im Cafe Grützuer zu einem Spaziergang durch die Stadt.) — Tagesordnung: 1. Jahresbericht; 2. Rechnungslegung; 3. Festsetzung des Voranschlages und dcS Beitrages für das neue Nercinsjahr; 4. Satzungsänderung; 5. Wahl des Vorstandes; 6. Ort der nächsten Hauptversammlung. — Nachmittags 2 Uhr: gemeinschaftliches Mittag essen. Nachmittags 5 Uhr: gemeinschaftlicher Spaziergang durch Len Stadtwald. Abends 8 Uhr: gemütliche? Beisammensein im Königlichen Hof. Montag, den 24. September, vormittags 7.48 U>hr: Abfahrt nach Osterode. Vormittags 9 Uhr: Motorbootfahrt auf dem Drewenzsee „ach Pillankcu. Frühstück im Gasthaus Neu-Zoppot. Mittags 1 Uhr: Mittagessen in Osterode. Danach Spaziergang durch die Stadt, nach dem Bi'Smarckdenkmal, hier Abschiedskafsee. — Abfahrt in Richtung nach Insterburg 7.09 Uhr, Abfahrt in Richtung nach Elbing 8 Uhr. Der Ankauf von Rcichcsilbcrmünzcn durch die Neichsbankanstaltcn findet vom 17. September an bis auf weiteres zum 5 500 060fachen Betrage des Nennwertes statt. Die Erhebung -der Nachsoröcrungen geschieht im Wege des Post- nachnahmcvcrsahrens. Tie Verlagspostanstalten haben zu diesem Zwecke den Verlegern ans ihren Antrag mitzuteilen, wieviel Stücke ihrer Zeitungen und Zeitschriften zurzeit bei den Absahpostanstalten' bestellt worden sind. Der Verleger läßt darauf in der ihm mit- ' geteilten Anzahl N a ch na h m c k a r t c n mit anhängcnder Zahlkarte auf eigene Kosten für alle Postbezieher Herstellen. jDcr linke Teil der Vorderseite hat zu lauten: Nacherhebung von Zei- j tungsbezugsgeld. Nachrichtcnblatt Nr. 681. Zeitungssachc nach Der rechte Teil der Vorderseite der Karten ist vom Verleger wie bei 'gewöhnlichen Nachnahmckarten unter Angabe des nachzuerhebeuden Be trags und des Absenders auSzufiillen und mit dem Nachnahmezettel zu versehen, dagegen bleibt der Raum für die Angabe des Namens des Beziehers frei. In dem für die Freimachung der Karten bestimmten , Raum ist der Vermerk anzubringen: »Gebühren bezahlt«-. Im übrigen , bleibt es dem Verleger überlassen, die Rückseite der Karte nach eigenem Ermessen zu bedrucken und auf der Vorderseite einen Vermerk darüber anzubringen, was mit der Karte im Falle vergeblicher Vorzei gung geschehen soll. Muster des Formulars ist am Schluß abgedruckt. Die Karten sind in jedem Falle — auch wenn der Verleger seine Zeitungen und Zeitschriften selbst verpackt und daher die Namen der Absatzpvstanstaltcn kennt — bei der Verlagspostanstalt ausznliefern, die sie durch Stempelabdruck oder in sonst geeigneter Weise mit einem Prii- sungsvcrmerk zu versehen und den Absatzpostanstalten einzeln oder unter Umschlag zuzusühren hat. Die Absatzpostanstalten versehen die Karten ans Grund der Absatzbücher oder der Stammkarten mit der An schrift der Bezieher und behandeln sie alsdann wie andere Nach- nahmekarten. Bei offenbaren Versehen der Verlagspostanstalt sind die fehlenden Karten von dieser nachznsordern. Die Kosten dieses Verfahrens haben die Verleger in Höhe der Ge bühr für einen Fcrnbrief im Gewicht bis zu 20 Gramm — gültig am Lage der Einreichmi'g der Nachnahmekarten bei der Verlagspostanstall — für jedes bestellte Stück der Zeitungen oder Zeitschriften, gleichviel ob die Nachnahme eingelöst wird oder nicht, an die Verlagspostanstall zu erstatten, der Betrag umfaßt auch die Befördernngs- und Vorzeige- gcbühr der Nachnahmckarte. Die Gebühr für die Rücksendung des eingezogenen Betrages und die Emziehung'sgebnhr sind abzuziehen und einzubehaltcn. Muster der Nachnahmekarten: Roter ^inchnabme-ettelX Nacbnabme Nachrichtenblatt Nr. 691. (Betrag) Absender:- Zeitungssache An nach Eine 100-Millioncn-Notc. — In der nächsten Zeit werden Bank noten zu 100 Millionen Mark in den Verkehr gebracht werden. Die Noten werden nur ans einer Seite bedruckt sein. Nachfordcruttgen von Zcitungs- und Zeitschriscenbezugsgeidern j,n Postvertricb für September. — Das in Berlin am 14. September anS- gegebene Nachrichtcnblatt des Neichspostmi'nistcrinms Nr. 93 enthält folgende Verfügung: Um den Verlegern Gelegenheit zu bieten, die P o st b e z n g s p r c i s e ihrer Zeitungen und Zeitschrif ten für den laufenden Monat dem gesunkenen Geldwert nachträglich noch anznpassen, wird mit sofortiger Wirkung folgendes Verfahren zngelassen: Zeitnngsverkehr mit dem Saargebict. — Nach einer Mitteilung der Postverwaltimg des Saargcbicts kann daselbst das Verfahren der Festsetzung der ZcitnngSblczugspreise nach Grundpreisen und Schlüssel zahlen nicht zugelassen werde». Die im Saargebict erscheinenden Zei tungen werden daher in der Zeitungs-Preisliste Abteilung la auch fernerhin mit festen Preisen angegeben werden. Für den Vertrieb der im übrigen Reichsgebiet erscheinenden Zeitungen nach dem Sach gebiet gelten die für den A n s 1 a n d v e r t r i e b angcmeldeten Preise. Der Zeitungsöicnst mit dein Saargebict ist im übrigen wie bisher unmittelbar zwischen den Verlags- und Absatz-Postanstalten ab zuwickeln. Die Zcitungsverleger beim NeichSpostministcr. — Vertreter der Zeitungsverleger wurden am 12. September vom NcichSpostminister I)v. Höfle empfangen, um die Schwierigkeiten, unter denen die Ver legerkrcise gegenwärtig leiden, und ihre Wünsche hinsichtlich des Post- zeitnngsvcrtriebs zu besprechen. Der Neichspostminister drückte seine 1 Bereitwilligkeit aus, die Verleger bei der Überwindung der Schwie rigkeiten nach Kräften zu unterstützen und den Postzeitungsvertrieben 1 jedes betriebstechnisch ausführbare Entgegenkommen zu gewähren. 89b*
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