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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1666 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 37, 14. Februar 1913. Lieferung amtlicher Karten gegen Rabattgewährung vermitteln. Auf Wunsch können auch die Mittelspersonen ein kleines Zweig lager unterhalten. Eine rege Beteiligung der Buchhandlungen hierbei kann der Heeresverwaltung nur erwünscht sein und wird vorausgesetzt; sie werden sich wegen Übernahme von Zweigstellen an die Vorsteher der zuständigen Vertriebsstellen zu wenden haben, deren Sitz s. Zt. bekannt gegeben werden wird. Im übrigen werden auch von Seiten der Vertriebsstellen-Vorsteher in erster Linie die Buch handlungen zur Übernahme von Zweigstellen angeregt werden. Das Kriegsministerium gibt sich der Hoffnung hin, daß sich daraus eine ersprießliche Geschäftsverbindung entwickeln möge. Der Kriegsminister, gez. von Heeringen. Leipzig, den 7. Februar 1913. Hochwohlgeborner Herr! Hochgebietender Herr Staatsminister! Euerer Exzellenz bestätigt hiermit der ganz ergebenst Unterzeichnete Vor stand mit dem Ausdruck ehrerbietigen Dankes den Empfang der gefälligen Zuschrift vom 22. Januar d. I. — 138/1. 13. L. 1 —. Von Euer Exzellenz Ausführungen hat der Vorstand in seinen Ende Januar zu Leipzig stattgefundenen Sitzungen zwar mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen, glaubt es aber doch dem deutschen Buchhandel schuldig zu sein, Eurer Exzel lenz die nachfolgenden Darlegungen noch unterbreiten zu müs sen, in der zuversichtlichen Hoffnung, daß sie für Euer Exzellenz weitere Entschließungen von Einfluß sein möchten. Wir nehmen zunächst mit Dank Kenntnis von der gefäl ligen Mitteilung, daß die im Buchhandel verbreitete Ansicht, die Einrichtung der Kartenvertriebsstellen der Landesaufnahme würde eine Ausschaltung des Buchhandels aus dem Vertriebe der Generalstabskarten zur Folge haben, eine mißverständliche gewesen ist. Nachdem aber die Landesaufnahme die irrefüh rende Bekanntmachung in allen amtlichen Blättern eines großen Teiles der Monarchie erlassen hat, in der sie wörtlich sagte: »Der bisherige Bezug von Generalstabs karten durch die Buchhandlungen wird da mit aufgehoben«, scheint uns die Bitte nicht unbillig zu sein, wenn die Landes aufnahme loyaler Weise Veranlassung nehmen wollte, ihre zu mißverständlichen Auffassungen Anlaß gebenden Veröffent lichungen in geeigneter Weise an denselben Stellen zu berich tigen. Die Annahme des Buchhandels, daß ihm der Vertrieb der amtlichen Karten entzogen werden würde, wurde noch un terstützt durch die von der Verlagsbuchhandlung R. Eisen- schmidt in Berlin, der Hauptvertriebsstelle der Karten, am 1. April 1912 im amtlichen Organ des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler abgegebene Erklärung, daß sie an Buch handlungen der Provinz Pommern keine Karten mehr liefern würde und daß von der Kartenbertriebsstelle dem Buchhandel ein Rabatt nicht gewährt werden würde. Hiermit war doch jede Bezugsmöglichkeit für den Buchhandel ausgeschlossen, und die Auffassung, daß bei der neu geplanten Vertriebsart der Buchhandel ausgeschaltet werden sollte, war nach unserem Da fürhalten völlig gerechtfertigt. Um diese nunmehr im Buch handel zur Verbreitung gelangte falsche Auffassung zu besei tigen, richten wir weiter an Euer Exzellenz die ergebene Bitte, hochgeneigtest anordnen zu wollen, daß die Königliche Landes aufnahme der amtlichen Vertriebsstelle, der Verlagsbuchhand lung von R. Eisenschmidt in Berlin, aufgibt, ihre irre führende Bekanntmachung vom 1. April 1912 im Buchhändler börsenblatt baldigst zn berichtigen. Was nun die Bemühungen des Buchhandels um den Ab satz der Generalstabskarten anbetrifft, so haben wir aus Euer Exzellenz Ausführungen zu unserer Freude entnommen, daß dieselben vom Königlichen Kriegsministerium nicht verkannt werden In der Tat darf auch der Buchhandel den Anspruch er heben, an der von Jahr zu Jahr gestiegenen Verbreitung der Karten in erheblichem Maße mitgewirkt zu haben. Es sind uns von mehreren Firmen größerer Städte Angaben gemacht worden, die beweisen, daß der Absatz von Karten der Landes aufnahme von Jahr zu Jahr, teilweise recht erheblich, zuge nommen hat. Die Absatzstatistik, welche die Landesaufnahme über den buchhändlerischen Bezug der Karten führt, wird Euer Exzellenz die Angaben über den steigenden Absatz durch den Buchhandel vollauf bestätigen. Daß die Karten der Landesaufnahme gegenüber den Kar tenwerken der Privatindustrie doch nicht ganz den Absatz er reicht haben, den sie vielleicht hätten finden können, dürfte darin seinen Grund haben, daß diese Karten die schlecht rabattiertesten sind, die sich auf dem Markte befinden, und deshalb dem Buch händler nur einen sehr kargen Gewinn lassen. Es ist daher be greiflich, daß manche Buchhändler ihr Vertriebsinteresse an deren Kartenwerken zugewandt haben, an denen sie einen höheren Verdienst haben. Bei den stetig wachsenden Spesen der buchhündlerischen Betriebe, die gerade in diesen Tagen wieder durch die neuen Lasten des Angestellten-Versicherungs- gesetzes eine sehr empfindliche Vermehrung erfahren, läßt sich ein bescheidener Gewinn nur noch erzielen, wenn ein Minimal- Rabatt von 25 Prozent gewährt wird. Würden dem Buchhandel entsprechende Bezugsbedingungen eingeräumt, so zweifeln wir nicht, daß der Absatz der Generalstabskarten eine wesentliche Zunahme erfahren dürfte. Um zu zeigen, wie nachteilig die Maßnahmen der Landes aufnahme auf den Absatz ihrer Karten wirken werden, fügen wir eine Anzeige bei, die jetzt schon ausdrücklich auf die Aus schaltung des Buchhandels hinweist.*) Daraus ergibt sich, daß das Vorgehen der Landesaufnahme auf den Absatz der amt lichen Kartenwerke ruinös wirken wird und daß unsere in unserer Eingabe vom 15. Mai 1912 ausgesprochene Annahme, daß aus dem verringerten Vertriebsinteresse des Buchhandels ein Mindererlös aus dem Verkauf von Karten für den Staat zu erwarten ist, in vollem Umfange ihre Bestätigung finden wird. Was die Frage des vermehrten urheberrechtlichen Schutzes anbetrifft, so können wir beim besten Willen nicht erkennen, wie dieser durch die neue Vertriebsorganisation erreicht werden soll. Die Landesaufnahme hatte ja bisher schon in allen Fällen der Verletzung ihrer Urheberrechte die Befugnis, dagegen ein zuschreiten und die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen. Sie hat das unseres Wissen bisher stets unterlassen, aus wel chen Gründen, ist uns nicht bekannt. Aber inwiefern sie in Zukunft die Wahrung ihres urheberrechtlichen Schutzes in zweckdienlicherer Weise durchzuführen in der Lage sein wird, vermögen wir nicht einzusehen. Was die zukünftige Beteiligung des Buchhandels an dem Vertriebe der Karten anlangt, so scheint uns eine solche nur denkbar, wenn es ihm wie bisher unter Benutzung der einmal bestehenden buchhändlerischen Organisation möglich ist, seinen Bedarf an Karten in der ihm gewohnten billigen und geschäfts mäßigen Weise zu beziehen, und ihm auf seine Bezüge ein an gemessener Rabatt gewährt wird, der ihm für seine Bemühun gen einen bescheidenen Gewinn läßt. Es wäre für uns des halb von besonderem Interesse gewesen, wenn Euer Exzellenz uns über die für den Buchhandel in Zukunft zur Geltung kom mendeil Bezugsbedingungen für die Karten Mitteilungen ge macht hätten, damit wir in der Lage wären, unseren Mitgliedern davon Kenntnis zu geben, wie sie sich vom 1. April d. I. ab bei dem Vertrieb von Generalstabskarten zu verhalten haben. Wenn, wie wir aus den Angaben Euer Exzellenz entnehmen dürfen, neun verschiedene Vertriebsstellen im ganzen Bereich der Reichskriegsverwaltung für den Vertrieb der Karlen einge richtet werden sollen, mit denen sämtlich der Buchhandel sich in Verbindung setzen müßte, um die in den Bereich der Vertriebs stellen fallenden Bestellungen seiner Kunden zu erledigen, so er klären wir Ener Exzellenz heute schon, daß ein derartiges *) Bezieht sich auf die Anzeige der Fa. Mar Bruuuema»» in Kassel in Nr. 23 des Bbl. v. 29. Jan. 191?. Ned.
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