Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130214
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191302141
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130214
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-02
- Tag1913-02-14
- Monat1913-02
- Jahr1913
-
1700
-
1701
-
1702
-
1703
-
1704
-
1705
-
1706
-
1707
-
1708
-
1709
-
1710
-
1711
-
1712
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 37, 14. Februar 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Tisch». Buchhandel. 1709 sFortsetzung zu Seite 1668.) Deutscher, bald als Franzose fühlt, je nachdem es die Umstände erfordern. Als er 1896 von der Firma G. E. Stechert in New Jork der unlauteren Konkurrenz und verleumderischen Beleidigung beschuldigt, vor dem Handelsgericht der Seine stand, gab er, in der offenbaren Absicht, einen besonders günstigen Eindruck auf seine Richter zu machen, seinen patriotischen Empfindungen in nachstehendem Appell Ausdruck: »tzuk sä (VV.'ch nallonLÜto, gu'il ticut pur 8U naissauee, ne l'u xas kiiipkeliL üs äkmariclsr porir 868 tioi8 6irkuiit8, N68 6N k"rano6, la iltttioilttlitÖ kruntzÄwc «1s8 1893, au Ü6U ä6 leur Iai886r le ckroit äc la olioi8ir 6ux -mtzm68 ü l'Lge äc wur ii.ujorilc. Uarmioos 1roi8 6nkant8, 11 ^ a ckcux xartzou 8 , gu 1, u u jour , Nr. iV 6 l t 6 r 1'6 8 p 6 r 6 paioront a la Trance l6ur äcttc ckc rccoir- iiai88an66 paar 1'iio8pita11l6 6t 1a protec tion, gu'il8 ont trouvc68 clan8 C6paz^8, gul 68t la 86CONÜ6 patric Ü6 leur per 6.« Dieser Wechsel auf die Zukunft, aus dem sich un schwer das politisch - geschäftliche Glaubensbekenntnis des Herrn Weller herauslesen läßt, so vorsichtig auch die Worte gefaßt sind, hinderte indes nicht seine Verurtei lung, da anscheinend die französischen Richter sich einen inneren Zusammenhang zwischen seiner patriotischen Offerte und der Schuldfrage nicht konstruieren konnten. Da Herr Wetter neuer dings mit wesentlich anders gearteten patriotischen Gefühlen hausieren geht, so kann diese Reminiszenz vielleicht denen von einigem Nutzen sein, die sich in seiner Geschäftspraxis noch nicht genügend auskennen oder gar glauben sollten, daß Herr Weiter für sie die Kastanien aus dem Feuer holt. Red. Aus dem Reichstage. Bei Beratung des Justizetats ist in der Sitzung des Reichstags vom 11. Februar auch die Krage der Schmutz- und Schundliteratur im Zusammenhang mit anderen Rechtsfragen behandelt worden. So weit diese Erörterungen von allgemeinem Interesse für den Buch handel sind, geben wir sie nachstehend nach dem Bericht des Reichs anzeigers wieder: Mg. Or. Ortet sdkons.): .... Man hat sich früher gewundert, woher in älterer Zeit das Interesse an Schinderhannes, an Rinaldini, an Lips Tullian und ähnlichen Helden stammte; die Kreise von soge nannter Bildung, meist auch vom Besitz, finden denselben Geschmack an de» modernen Sternickels, die wollen durch diese Dinge gekitzelt sein und spüren in den Gerichtsberichten darüber nach, ob sie da nicht ein Körnchen Schlüpfrigkeit entdecken können, und der Presse wird zu- gcmntet, ans diesen Geschmack Rücksicht zn nehmen. Das dürfen wir nicht tun, wir müssen die Lescrschaft zn einem geläuterten Geschmack erziehen, und da muß Öffentlichkeit und Presse Hand in Hand gehen. An den Pranger gehören die Blätter, die diesem perversen Geschmack Rechnung tragen. Ich freue mich der Ankündigung eines Entwurfs, der den Kamps gegen Schmutz und Schund durch Schrifttum und Kunst anfnehmen soll. Diese Aufgabe ist uns allen gestellt, und wenn sie richtig durchgeführt wird, werden auch die Herren von der äußersten Linken ihn mit uns führen. lZuruf links)... Sie führen ihn schon, um so bester. Wir haben ihn seit langer Zeit geführt und sind dabei viel fach im Stich gelassen worden, nicht nur bet den sogenannten Aus schreitungen, sondern bei den eigentlichen Zielen des Kampfes; ich gebe aber zu, daß es in den letzten Jahren damit besser geworden ist, auch in der Presse. Es ist besser geworden, auch durch die begründete Organisation. Ich glaube eine Dankespslicht zu erfüllen, wenn ich dem vielverkanntcn Manne, der heute nicht mehr dem Reichstage ange hört, dem Abgeordneten Noeren, bezeuge, daß seine unermüdliche Ar beit es gewesen ist, die diese Organisation in die Wege geleitet hat und hoffentlich zum Siege führen wird. Bester geworden ist es auch bezüglich der Polizei. Gott sei Dank, greift sie jetzt etwas schärfer zu, und nicht mit Glacehandschuhen. Um diesen Unrat wegzufegen, nimmt sie nicht mehr einen Rutenbesen, sondern eine eiserne Harke. Bester auch ist es geworden bei den Gerichten, die eine Zcitlang auch zn milde urteilten. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, daß nach einer gerichtliche» Entscheidung derjenige, der einen anderen mit irgend welchen Anpreisungen unzüchtiger und unsittlicher Schriften über schwemmt, wegen Beleidigung strafbar ist. Das ist im Volke noch nicht bekannt, und ich möchte jedem Empfänger von solchen Schmutz- anpreisungen raten, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen. Anders sind ja die Herrscbaften nicht zn packen. Sie müssen so bestraft werden, > daß sie einen solchen Gedanken anfgeben. Leider finden immer noch Freisprechungen statt, die man unmöglich verstehen kann. Bei solchen Freisprechungen muß man sich sagen: Um Gottes willen, wenn das gedruckt werden darf, und wenn das i» die Hände unreifer Menschen geraten kann, so ist das doch die größte Gefahr. Es liegt mir fern, anzunehmen, daß irgend ein Richter nach seiner inneren Überzeugung einen Fehlspruch getan hat. Ich nehme auch nicht an, daß er allzu sehr unter dem Eindruck gewisser Sachverständiger gestanden hat, die hier zitiert worden sind. Ich gehe auch nicht so wett, wie der Abgeord nete Belzer, dem ich sonst im einzelnen zustimme, daß ich diese Sach verständigen in unseren Prozessen über ernste oder heitere Kunst ganz ablehnen möchte. Aber wie nun, wenn diese Sachverständigen sich direkt widersprechen? Dann hat der Richter doch wieder die Aufgabe, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Und wie nun, wenn diese Sach verständigen auf einem und demselben politischen und künstlerischen Standpunkt stehen und sich doch widersprechen? Dann ist der Richter in der unangenehmen Lage, dennoch seine Entscheidung zu treffen. Ich will die Sachverständigen durchaus nicht beseitigt wissen. Aber gewisse Bücher, die lediglich Cochonnerien enthalten, bedürfen eines Gutachtens gar nicht. Es gibt eben zweierlei Sachverständige, sone und sone, wie der Berliner sagt. Deshalb sage ich, die bestehenden Gesetze genügen noch nicht, sie genügen ja, um die gemeinsten Zoten und Eindeutigkeiten von der Jugend fernzuhalten, aber es gibt jetzi eine Art Literatur, diese bietet allerhand Schlüpfrigkeiten, auf die Sinnlichkeit berechnete Darstellungen, versteht cs aber, sich mit einem Mäntelchen zu umhüllen, mit dem Mäntelchen der Wissenschaftlich keit, der Medizin, der Volkskunde. Sieht man schärfer hin, so ist es lediglich Schmutz und Schund, und Kunst und Wissenschaft wird da durch mitprostituiert. Ich glaube, die Männer der Wissenschaft werden mit uns diese Afterwistenschast, diese Schein- und Schmutzkunst ver urteilen. Eine solche Afterwissenschaft und -Kunst muß die Volksseele vergiften. Deshalb begrüßen wir die in Aussicht gestellte Vorlage mit großer Freude. Die edle Kunst hat nichts zu fürchten. Im Inter esse der edlen Kunst liegt es, daß die Grenze schärfer gezogen wird, damit sie in um so hellerem Glanze erstrahlt. Mein letzter Wunsch bezieht sich auf das Urheberrecht. Ich habe an diesem Urheberrecht mit gewirkt. Ich habe mit dem Abgeordneten Or. Mülller-Meiningcn zu sammen gekämpft, Schulter an Schulter, soweit es meine Höhe und die Beschaffenheit unserer Schultern zuließ, um dem Urheber einen längeren Schutz seiner geistigen Arbeit zuteil werden zu lasten. Wir sind in dem Kampfe ehrenvoll unterlegen. Vielleicht hätten wir gesiegt, wenn nicht die gewaltige Persönlichkeit des Heimgegangenen Abgeordneten Richter sich seinem Freunde Müller-Meiningen immer hindernd in den Weg ge stellt hätte. Run, wir haben uns getröstet. Jetzt ist die Sache wieder, um ein deutsches Wort zu gebrauchen, aktuell geworden, dadurch, daß die Schutzfrist für das Weihefestspiel des Parsifal abläuft. Der Reichs tag wird sich in dieser Beziehung noch mit einer Petition zu be schäftigen haben, die bereits in der Petitionskommission beraten wor den ist. Zu triumphieren liegt noch kein Anlaß vor. Ich gehöre aller dings nicht zu denen, die ihr eigenes Urteil über die Petitionsunter schriften stellen, wie das bisweilen geschehen sein soll. Eins möchte ich aber zur Erwägung anheimgeben: Der Urheber eines Dramas muß es sich jetzt unter Umständen gefallen lassen, daß sein Schauspiel 80 Jahre nach seinem Tode von jedem überall aufgeführt werden darf. Denken Sie sich doch einmal in den Geist eines Schauspieldichters hinein. Ein Schauspiel, das in die tiefsten Tiefen des Menschenlebens hineingreift, das die Mysterien der Religion behandelt, das nur zum Lesen bestimmt ist und seine ganze Weihe und Eigenart verliert, sobald es auf den Bretter» gespielt wird, auf den Brettern, die einst die Welt bedeuteten, aber jetzt vielfach der Halbwelt dienen, ein solches Schauspiel erscheint auf denselben Brettern, auf denen am nächsten Tage Enthüllungen stattfindcn, ans denen die Schlüpfrigkeit ihre Orgien feiert. Ein solcher Dichter hat keine Möglichkeit, zu verfügen, daß sein aus seiner tiefsten Seele geschaffenes Drama nicht auf den Brettern aufgeführt wird. Das ist ein Unrecht gegen die Persönlichkeit des Dichters. ES handelt sich ja gar nicht um eine größere Ausnutzung pekuniärer Interessen, sondern nur um eine Sicherung seelischer Erzeugnisse der Muse. Wäre cs nicht am Platze, solchen Dramen einen größeren Schutz zu gewähren, die in freier Natur aufgesührt werden, Werken, die politische, patrio tische oder soziale Stoffe behandeln? Warum sollte dem Dichter nicht die Möglichkeit gegeben werden, für allezeit zu bestimmen, daß dieses sein Geisteswcrk nur dort aufgesührt wird, z. B. unter den Tannen des Harzes oder sonstwo? Es handelt sich doch um rein ideale Ziele. Allerdings schafft der Dichter nicht allein aus sich heraus, er hat teil- genommen au den Errungenschaften der Kultur. Er muß also damit einverstanden sein, daß die Gesamtheit nach einer gewisse» Zeit Herrin dieses geistigen Eigentums wird. Aber die Gesamtheit nimmt ja in anderer Weise au diesem geistigen Eigentum teil. Solche geistigen Produkte gehören nicht ans die Bühne, cs ist eine durchaus berech tigte Forderung, daß die Persönlichkeit des Dichters geschützt wird
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht