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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1913
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- Deutsch
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1 ?1l) Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. /U 37, 14. Aeoruar I9l3. Es gilt nur, die rechte Grenze zu ziehen. Dadurch wird die Allge meinheit in ihren Rechten nicht geschmälert. Ich meine, der Reichstag tut eine Pflicht der Kultur, eine Tat der Kultur, wenn er die maß gebende Stelle im Reiche darauf hinweist, daß der Persönlichkeitswert des Dichters mehr geschützt wird als bisher. Es würde mir eine Freude sein, wenn Sie sich entschließen könnten, sich in diesem Be streben mit mir zu vereinigen. Es handelt sich hier um keine agra rische Frage, keine Frage des Eigennutzes, sondern nur um eine Frage der Kultur, um eine Pflicht der Kultur. Abg. Or. Müller-Meiningen sfortschr. Volksp.): Was der Abg. Oertel über die Sensationspresse gesagt hat, kann ich unterschreiben, auch begrüße ich das Lob der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen. Aber seine Freunde haben alle Bestrebungen, die Öffentlichkeit zu be schränken, unterstützt. Ich möchte den Abg. Or. Oertel bitten, auch unsere Bestrebungen über die Öffentlichkeit der Militärgerichtsver handlungen zu unterstützen. Da macht er ein sehr bedenkliches Gesicht. Er hat auch über die lox Heinze gesprochen. Den wirklichen Schmutz bekämpfe» auch wir. Wir sind gern bereit, auch gesetzgeberisch wirk lichen Mängeln gegenüberzutreten: aber auf dem Gebiete, von dem der Abg. Oertel gesprochen hat, genügen unsere Gesetze. Was nottut, ist mehr Selbstzucht, mehr Selbstschutz in den besseren Kreisen. Die meisten bedenklichen Erzeugnisse kommen aus Holland und Ungarn. In den Reklamen heißt es: die besten Abnehmer haben wir in Offizicr- kreisen nsw. In einem Prozeß in Wien hat sich der Angeklagte ge rühmt, mit den besten Kreisen der Geistlichkeit, des Adels und mit Offizierkreisen in Verbindung zu stehen. Strittig ist vor allem das Grenzgebiet der Kunst. Ich denke an das Verbot der Weber, der Maria von Magdala usw. Es ist viel besser geworden. Sie haben die Zeiten von vor 12 Jahren nicht mitgemacht. Solche Dummheiten der Zensur kommen doch nicht mehr vor. An einem neuen Vorstoß mit der Isx Heinze wird sich wohl der Staatssekretär die Finger nicht ver brennen. Warten wir also ruhig ab. Die jetzige Gesetzgebung ist vollkommen genügend. Es steht ein Gesetz gegen die Schundliteratur bevor. Eine Definition dieses Begriffs wird sehr schwer sein. Die Schundliteratur bekämpfen wir auch, aber es muß die richtige Grenze zwischen Schund und Kunst gezogen werden. Was das Urheberrecht betrifft, so hat der Abg. Oertel unzweifelhaft recht, daß das Urhebcr- gesetz zu wenig die Persönlichkeit des Urhebers schützt. Die Verstüm melung der alten und neuen Klassiker, diese sinnlose Schändung unserer Autoren, muß endlich einmal abgestellt werden. Notwendig wäre die Gründung eines Schutzverbandes gegen die Verelendung unserer Klas siker aus Gründen der Prüderie. (Zuruf rechts.) Ich habe sehr schönes neues Material. Auch 8 18 des Urheberrechts muß zugunsten der redlichen Journalistik einer Revision unterzogen werden. Die Par- sifalfragc möchte ich nicht aufrollen Staatssekretär des Ncichsjustizamts Or. Lisco: .... Da ich gerade das Wort habe, möchte ich noch auf einige andere Punkte ein- gehen, die in diesen Tagen zur Sprache gekommen sind. Zunächst ans das, was der Herr Abg. Müller-Meiningen angeführt hat: die Frage der Einziehung von Büchern, von Kunstwerken, die schwere Bedenken hervorgerusen hat, wenn der betreffende Verfasser nicht hat gehört werden können. Solche Klagen sind auch an das Reichsjustizamt ge langt und sind insofern nicht unbegründet, als, wie Herr Or. Müller- Meiningen schon hervorhob, in solchen Fällen die Beteiligten nach dem bestehenden Gesetz nicht gehört zu werden brauchen. Deshalb war in dem Entwurf der Strafprozeßordnung, der Ihnen seinerzeit vorgelegt wor den ist, eine Anhörung der Beteiligten ungeordnet worden. Der Ent wurf ist, wie Sie wissen, leider nicht zur Verabschiedung gekommen: die Frage wird deshalb bei der späteren Reform gelöst werden müssen Abg. Heine <Soz.) .... Die allgemeinen Sätze des Kollegen Oertel, so richtig sie waren, helfen uns nicht einen Schritt weiter. Wir wissen doch, wie eine ganz unwissende Staatsanwaltschaftsbehörde gegen die ernstesten künstlerischen Werke vorgegangen ist. Ein Bild, ein ernstes, bedeutendes Werk, wird als unsittlich angeklagt: das Gericht sagt: die Absicht, unsittliche Empfindungen zu erregen, kommt daher, weil die Brüste des Weibes gerade in der Mitte des Bildes sich be finden. Diese Ahnungslosigkeit von den Notwendigkeiten einer künst lerischen Komposition ist es, die mir fürchten müssen. Die Konfiskation des Buches von Hyan »Die Verführten« im Widerspruch mit Gericht und Gesetz ist ein ganz unglaublicher Skandal. Hier ist dringend Ab hilfe nötig, wie auf anderen Gebieten. Wir müssen ein neues Preß- gesetz haben, das die niaterielle Frage regelt; allerdings ist zu fürch ten, daß ein neues Preßrecht noch schlechter wird als das alte. . . . Abg. Bell (Zentr.) .... Was die Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild betrifft, so stellt sich der Richter ein Armutszeugnis aus, der nicht zu entscheiden wagt, ob eine Schrift oder ein Bildwerk unzüchtig ist oder nicht. Es wäre bedauerlich, wenn in einem ge sitteten Staate nicht einmal der Richter über das gesunde Volks empfinden urteilen könnte. . . . Zum 100jährigen Bestehen der Buchhandlung von Kluge L Strvhrn in Reval am (1.) 14. Februar 1913. Im Jahre 1813, in der Zeit, wo die »große Armee«, geschlagen und vernichtet, auf Rußlands weiten, öden Gefilden ein unrühmliches Ende fand und der Stern des korsischen Eroberers zu erbleiche» be gann, lebte in Reval in schweren äußeren Verhältnissen der Sproß einer alten, hochangesehenen Patrizierfamilic, Arnold Georg Eg gers, dessen Großvater Hans Jakob Eggers im Jahre 1713 aus Lübeck nach Reval eiugewandert war, wo er bald ein sehr angesehener Kaufherr wurde. Georg Eggers, geboren im Jahre 1791, mußte srüh selbst für seinen Unterhalt sorgen und trat bei dem Seidenhändler Philipp Riesenkampff in die Lehre. Nebenbei bekleidete er noch einen Posten an der sogenannten »Quartierkammer«, wo bestimmte Gerechtsame der Stadt erhoben wurden. Der geistig überaus rege Jüngling, der keine weitgehende Schulbildung hatte genießen können, beschäftigte sich in seinen Mußestunden, so viel er konnte, »mit Büchern«. Im Februar 1813 gelang es dem vorwärtsstrebenden, damals 22jährigen Eggers, aus dem Nachlaß eiues Buchbinders zu guten Bedingungen einen größeren Posten Bücher zu erwerben. Nun begann er diese zunächst auszuleihen. Sein Geschäftslokal war die enge Amtsstube der Quar- tierkammer, wo er verpflichtet war, die Nächte, auf dem Geldkasten mit den städtischen Geldern schlafend, zu verbringen. Im Jahre 1815 wird ein gut gelegenes Lokal in der »Nähe des großen Marktes« 1 Treppe hoch erworben, auch hatte Eggers inzwischen den städtischen Posten aufgegeben. Jetzt wurden auch französische Bücher in den Betrieb des Geschäfts ausgenommen- Im Jahre 1819 gewinnt das Geschäft dadurch einen Aufschwung, daß ein wohlhabender Verwandter Eggers in Riga beim Kommerzienrat Hartmann akkre ditiert. Dieser vermittelt nun Eggers alles, was in Westeuropa an Büchern neu erscheint. Das Geschäft nimmt einen schnellen Auf schwung, so daß es Eggers am 31. März 1827 wagen kann, sich von Hartmann zu trennen und die Firma Johann Ambrosius Barth in Leipzig mit seiner Kommission zu betrauen. Im Jahre 1823 war Franz Kluge, damals lljährig, als Lehrling bei Eggers eingetreten, um bald dessen unentbehrlicher Mit arbeiter zu werden. Mißhelligkeiten aller Art mit Barth nötigte» Eggers im Jahre 1829, die damals sehr beschwerliche und auch kost spielige Reise von Reval über Berlin nach Leipzig zu machen, wo er tatkräftig die Interessen seiner Firma förderte und die ganze Zeit der Ostermesse miterlebte. Von dieser Reise sind hochinteressante Briese an seine Gattin und Verwandte daheim erhalten. Zurückgekehrt, über ließ er mehr und mehr die Arbeiten der Buchhandlung seinem Mit arbeiter Kluge, dem er im Jahre 1835 den ganzen, inzwischen sehr ansehnlich gewordenen Betrieb ans 17 Jahre verpachtete. Sein leb hafter Geist und seine unerschöpfliche Arbeitskraft drängten zu immer neuen Unternehmungen. Am 1. April 1836 gründete er in St. Petersburg im Verein mit Pelz, den er 1829 in Leipzig kennen gelernt hatte, die Firma Eggers L Pelz, die später in EggersL Co. umbenannt wurde und noch heute besteht. Nun wandte er sich ganz industriellen Unternehmungen zu. Nach einer zweiten Reise, die ihn in Westeuropa weit herum führte, legte er mehrere Fabriken und Be triebe an, die alle über Erwarten gut einschlnge». Franz Kluge, geb. 1899, der Sohn eines deutschen Stell machermeisters in Fellin in Livland, hatte durch ungewöhnlichen Fleiß und große kaufmännische Begabung sich in kurzer Zeit im Buch handel so gut eingearbeitet, daß er schon früh seinen Chef vertreten konnte. Im Jahre 1847 wurde sein Pachtvertrag der Eggersschen Buch handlung gelöst. Franz Kluge gründete aber am 1. Januar dieses Jahres eine selbständige Verlagsbuchhandlung, die später einen sehr große» Aufschwung nahm und sich namentlich durch den Verlag von Schulbüchern und wertvollen baltischen Werken einen guten Namen im In- und Auslande erwarb. Diese Verlagsfirma ging »ach dem Tode von Franz Kluge im Jahre 1882 an seine Tochter, die Hofrätin Adele Weiß geb. Kluge, über, die sie am 1. Juli 1885 ihren, Sohne Robert Weiß und ihrem Schwiegersohn Arthur Ströhn, käuflich abtrat, in deren gemeinschaftlichem Besitz sie sich noch heute als: Franz Kluge's Verlag befindet. Im Jahre 1837 war ein Verwandter von Georg Eggers, Carl Ströhm, als Mitarbeiter in die Buchhandlung eingetreten. Dieser, der Sprosse einer aus Schweden nach Livland eingewanderten Familie, war im Jahre 1812 geboren, hatte nach Absolvierung des deutschen Gymnasiums in Reval von 1832—37 in Dorpat Medizin studiert, je doch aus Gesundheitsrücksichten das Studium aufgegeben. Nachdem er erst als Mitarbeiter seines Schwagers Franz Kluge in die Eggcrs- sche Buchhandlung eingetreten war, beschloß er im Jahre 1848 eine eigene Buchhandlung z„ gründen und versandte auch ein dies bezügliches Zirkular. Einen Monat später übernahmen indes die bei-
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