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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1936
- Strukturtyp
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- 1936-03-05
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1936
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel schert. Immerhin könnte man durch Preisausschreiben die Film- dichter zu solchem Werk ermuntern. — Im allgemeinen wird die Buchwerbung andere Wege suchen müssen. Wertvoll ist hierbei vor allem die -verkleidete Werbung-. Das Buch als solches könnte und müßte im Film erhöhte Beachtung finden. Das kann ge schehen, ohne die Filme wesentlich zu ändern. Warum müssen in fast allen Filmen Zigaretten und Likörgläscr ihre erhebliche Nebenrolle spielen? Die Regisseure sollten sich überlegen, ob man den darstellenden Personen nicht auch einmal ein Buch in die Hand geben sollte. Warum spielen so viele Szenen im Cafe oder In der Bar? Könnte man nicht auch Bibliotheken oder Buchhandlungen als Schauplätze wählen? Gerade wegen des hohen Kulturwertes, der im guten Buche liegt, wäre diese Neuerung zu überlegen. Vor allem aber müssen kurze, packende Werbefilme in das Programm der Lichtspieltheater ausgenommen werden. Wir kön nen uns nur auf Andeutungen beschränken. Wir denken an Kurz filme, als Illustration des Wortes von Reichsministcr Or. Goebbels: -Im deutschen Buche findet sich der deutsche Mensch, der deutsche Arbeiter, der deutsche Bauer wieder; aus ihm holt er sich Kraft zur Erfüllung seiner täglichen harten Pflicht im Dienste seines Volkes.« Das Buch als Helfer und Freund. Der Film zeigt etwa eine Hochgebirgslandschaft oder ein Städtebiid. Ein Wan derer liest im Reiseführer einige Erklärungen, die mit dem Bilde in Zusammenhang stehen. — Oder der Film zeigt einige Szenen aus dem inhaltsarmen Leben des Arbeitslosen. Dann zeigt er, wie das gute Buch Ausbildung (z. B. Sprachstudium), Zerstreuung fz. B. Kunst, Reiscbeschreibungcn) und ge meinsame Freude (z. B. Vorlesen von Geschichten in der Familie) bringen kann. Die Dichtkunst als Lebensmacht. — Oder der Film zeigt, wie der Facharbeiter aus dem Buche Rat und Belehrung holen kann. Alles in anschaulichen, packenden Bildern! — Kulturfilme sollten unsere Bibliotheken, Hand- schriftensammlungen, Bolkslesehallen, ebenso unsere Verlags- Häuser und Buchhandlungen zeigen, nicht nur in der Woche des Deutschen Buches! In allen diesen Fällen aber sollte weniger für bestimmte Bücher, sondern für das Buch im allgemeinen (also etwa für den Reiseführer allgemein) geworben werden. Die nach außen gerichtete Buchwerbung muß erst einmal für das Buch und dann erst für di e Bücher werben. Wo soll nun diese Art Werbung stattfindcn? überall, wo sich die Möglichkeit dazu bietet. Aber mit der Einschränkung, daß die Werbefilme Rücksicht nehmen auf die örtlichen Erfordernisse. Das Buch als Reiseführer hat wenig Wert an Orten, wo viele Arbeitslose sind, ist aber angebracht, wo für Reisen der Organi sation »Kraft durch Freude« geworben wird. Die Werbefilme sollten also besondere Vermerke tragen: -Geeignet für Jndustrie- gcgenden«, -Geeignet für Orte mit Fremdenverkehr« u. a. — Es ist nicht nötig, daß solche Werbefilme täglich laufen. Der allzu häufige Eindruck stumpft ab. Besser ist es schon, die Zeiten der Werbung genau zu überlegen: Die hohen Feiertage — und zwar die religiösen wie die nationalen — kommen in Frage, die Zeit vor den großen Ferien, besondere Gedenktage, wie z. B. das Jubi läum eines großen Dichters, Künstlers oder Gelehrten. Es fragt sich noch, wer die Herstellung solcher Werbefilme organisieren soll. Die Antwort ist einfach: Ein kleiner Fachaus schuß mit ideenreichen Praktikern. Dieser Fachausschuß sollte alle Erfordernisse studieren, die brauchbaren Ideen sammeln und sich ten und in die Tat Umsetzern Ist diese Vorarbeit geschehen, so wird an jedem Ort ein Vertrauensmann Fühlung nehmen mit den Leitern der Lichtspieltheater. Die Propagandakosten werden sich bezahlt machen, da es höchstwahrscheinlich ist, daß dem Buch handel neue Absatzgebiete erschlossen werden. Wenn es auch noch verfrüht wäre, Einzclvorschlägc zu machen, so läßt sich grund sätzlich sagen, daß die allgemeine Buchwerbung für das Buch Sache des Sortimentsbuchhandels, die Werbung für die Bücher im einzelnen Sache der Verleger sein müßte. Wir müssen nun noch genauer fassen, was propagiert wer den soll, dabei kommen wir wieder zurück aus die Verschiedenheit der extensiven und der intensiven Werbung. Die extensive Wer bung wird das Buch im allgemeinen propagieren. Sie wird in immer neuen Variationen den Zuschauern und Zuhörern zurufen: »Werdet Freunde des Buches! Erkennt, welche ungeahnten Schätze sich euch im Buche erschließen! Das Buch ist euer Lehrer, euer Berater, euer Seelsorger, Arzt und Rechtsanwalt, euer Freund und treuer Begleiter«. Dieses Thema wird der Tonfilm in Bild, Wort und Musik eindrücklich und in immer neuen Gestalten ver kündigen. — Aber die Werbung darf nicht im allgemeinen stecken bleiben. Es genügt nicht, den Menschen immer nur zuzurufen: »Lernt das Buch schätzen und lieben!« — Wenn man nicht auch den Weg zum Buche zeigt. Der Werbefilm wird den Buchhändler und Bolksbibliothekar als Buchberater zeigen, möglichst in sehr anschaulichen, packenden Bildern. — Darüber hinaus werden einzelne Werbefilme auf besondere Bücher Hinweisen: Im Vor frühling auf Bücher des Gartenbaues, an historischen Tagen auf Geschichtsbücher, an hohen religiösen Feiertagen auf wertvolle religiöse Bücher. Die Auswahl muß aber wirklich volkstüm- l i ch sein und sich auf Bücher beschränken, die Aussicht haben, ge lesen zu werden. Gerade hier herrscht noch zuviel »Intellektualis mus«. Man versucht oft das Volk für Bücher zu interessieren, die niemals wirkliche Volksbücher werden können. Es gilt zu fragen: Welche Bücher erfüllen alle Ansprüche aus der ganzen Volks genossenschaft und besitzen doch zugleich die Eigenschaft, den Leser höher zu führen? Die ganze Tonfilmwerbung ist in Frage ge stellt, wenn sie zur Werbe-Jnslation führt und wenn sich jeder Autor und Verlag darum bemüht, seine Werke an den Mann zu bringen. Der Fachausschuß müßte unerbittlich darüber wachen, daß in der Hauptsache für das Buch im allgemeinen geworben werden soll. Die Propaganda für einzelne Bücher sollte nach Mög lichkeit einige besonders lehrreiche Teile des Buches in Wort und Bild zeigen, — etwa einige Szenen aus dem Roman, einige Bilder von der Reisebeschreibung. Anschauliche Werbung! mutz die Losung sein. Das Netz muß weit ausgeworfen werden, damit alle erfaßt werden, die irgend für das Buch prädestiniert sind. Das ist eine Kulturaufgabe, aber auch eine Frage der wirtschaftlichen Existenz des deutschen Buchhandels. Die Werbung durch den Tonfilm ist vielleicht mehr als jede andere imstande, das Volk in weitesten Kreisen zu erreichen. Wir schließen mit dem Wort, das Reichs minister Or. Goebbels der Sonderausgabe für die Woche des Deut schen Buches von '»Buch und Volk» mit auf den Weg gab: »Das Buch kommt wie alles echte Kulturgut vom Volke und will zum Volke wieder zurück. In ihm sind die Werte Gestalt geworden, die, aus Rasse und Scholle geboren, die Nation tragen und er halten«. Den Weg des Volkes zum Buche und des Buches zum Volke zu ebnen, dazu soll uns die Tonfilm-Werbung helfen. Keine Kennziffer-Anzeigen mehr für gewerbsmäßige Angebote und Gesuche Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat folgende Entschei dung (veröffentlicht in »Wirtschaftsmerbung« 1936 Nr. 3/4) getroffen: Waren und Leistungen dürfen nicht lediglich unter einer Kennziffer (Chiffre), einer Fern sprechnummer oder einer sonstigen Deckbezeich nung des Werbenden gewerbsmäßig öffentlich angezeigt oder gesucht werden. Für diese Entscheidung waren für den Werberat u. a. folgende Erwägungen maßgebend: Soweit die Deckbezeichnung einer Anzeige dazu führen kann, daß der Leser ihre Gewerbsmäßigkeit nicht erkennt, widerspricht die Anzeige bereits der Bestimmung des Werberates, daß jede Werbung die Möglichkeit einer Irreführung vermeiden muß (Ziff. 6 der zwei ten Bekanntmachung des Werberates). Der Werberat hat aber nicht nur Wahrheit und die Vermeidung der Möglichkeit einer Irreführung in der Werbung geboten, sondern auch Klarheit und allgemein die Beachtung der Anschauungen eines ehrbaren Kaufmanns. Nach diesen Gesichtspunkten sind Deckbezeich nungen bei gewerbsmäßigen Anzeigen auch dann unerlaubt, wenn durch die Deckbezeichnung keine Irreführung hervorgerufen werden kann. Der ehrbare Kaufmann scheut sich nicht, sich zu Anzeigen, die seinem Gewerbe dienen, offen zu bekennen. Er lehnt auch, wie der 209
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