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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1935-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1935
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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MsMatM-mDeMckmVMmM Nr. 188 (R. 82). Leipzig, Donnerstag den 11, Juli 1935, 182. Jahrgang. Bekanntmachungen Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Ernste Verwarnungen durch den Präsidenten der Reichs schrifttumskammer. lWiederholt aus Rr, 144 und ISS,) Unter dem 14, Juni hat der Präsident der Reichsschristtums- kammer dem Buchhändler Paul Nitschmann in Berlin eine ernste Verwarnung erteilt. Gleichzeitig hat aus Antrag der Reichsschrifttumskammer das Geheime Staatspolizeiamt die Be schlagnahme des Buchhändlergildeblattes Nr, 3, Jahrgang 19 vom l, Juni 1935 verfügt. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer erteilte unter dem 24, Juni 1935 dem Buchhändler Hermann Beyer, In haber der Firma Hermann Beyer Verlag in Leipzig O 5, Charlottenstraße 25, eins ernste Verwarnung, Gleichzeitig ersuchte die Reichsschrifttumskammer den Verlag, die weitere Auslieferung der gegenwärtig im Vertrieb befindlichen Auflage von »vr, Königs Mentor für Schüler und Schülerinnen» mit sofortiger Wirkung einzustellen. Mitteilung der Geschäftsstelle Ergänzung zum Werbekalender für Juli 1935 Sonderfenster: „Nährstand Literatur" am 14. Juli 1935 Die Ausstellungen von Bauernliteratur (Romane und Fachschriften) im Erntemonat können vorteilhaft mit dem 40, Geburtstag des Reichsbauernführers R. Walther Darrö am 14. Juli in Verbindung gebracht werden. Die Reichsschrifttumskammer weist uns darauf hin, daß an diesem Tage auch in der Presse das Werk des Reichsbauernsührers ein gehend besprochen wird. Wir empfehlen deshalb, die sen Tag zur Veranstaltung einer Sonderaus stellung wahrzunehmen, L e i p z i g, den 10, Juli 1935, I, A,: Schulz, Mitteldeutscher Buchhändler-Verband Gehilfenprüfung Es ist geplant, im Laufe des Monats Oktober eine Gehilfen prüfung anzusetzen, um den in den Heeresdienst eintretendcn Lehrlingen eine Abschlußprüfung zu ermöglichen, Meldungen hierzu nimmt der Vorsitzende der Prüfungskommission des Mit teldeutschen Buchhändler-Verbandes, vr, Huch in Gießen, Seltersweg 87, entgegen, Frankfurt a, M,, den 8, Juli 1935, Karl Bohle, Gauobmann, Verband Sächsischer Buchhändler (Gau Sachsen I) Gehilfenprüfung Der Verband bittet seine Mitglieder um Mitteilung, wie viel Lehrlinge für eine Gehilfenprüsung im September d, I, in Frage kommen, um sich auf Grund dieser — vorerst unverbind lichen — Anmeldungen über die näheren Einzelheiten schlüssig werden zu können. Die erbetene Mitteilung ist bis zum 18. Juli d, I, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Helmut Voigt i, Fa, Arnoldische Buchhandlung in Dresden-A, 1, Wcbergasse 2, ein zusenden, Dresden, den 9. Juli 1935, Helmut Voigt, Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Verband der Buchhändler in Polen Am Sonntag, dem 4. August 1935, um 15 Uhr, findet in Lissa im Hotel »Konrad» die 16. ordentliche Haupt versammlung statt. Die Einladung hierzu mit Tagesordnung geht den Mitglie dern direkt zu. Kattowitz, den 8. Juli 1935. Der Vorstand: i, A,: vr. Horst Kriedte, Der Normal-Verlagsvertrag Von Assessor Günther Gentz, Justitiar der Reichsschrifttumskammer Mit dem 3, Juni 1935 hat die »Anordnung der Reichs schrifttumskammer über einen Normal-Berlagsvertrag» (Börsen blatt Nr, 142) Rechtswirksamkeit erhalten. Weite Kreise haben sic bereits seit einigen Wochen erwartet, denn die Besprechungen in der Kammer, an denen eine größere Anzahl von Verlegern und Schriftstellern teilgenommen hat, waren schon seit geraumer Zeit abgeschlossen. Inzwischen hat die Anordnung noch die Ge nehmigung des Reichskommissars für Preisüberwachung gefun den, und auch der Reichsminister für Volksaufklärung und Pro paganda und Präsident der Reichskulturkammer hat dem Nor malvertrag zugestimmt. Damit sind jahrzehntelange Be mühungen der Schriftsteller- und Verlegervereinigungen und monatelange Bemühungen der Reichsschrifttumskammer von Erfolg gekrönt. Der Dank gebührt in erster Linie dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler, der Fachschast Verlag, dem Reichsverband Deutscher Schriftsteller und den Verlegern und Schriftstellern, die an dieser Anordnung maßgeblich mitgearbeitet haben. Die Anordnung ist gleichwohl kein Kompromiß von hundert verschiedenen Meinungen, schon deshalb nicht, weil nicht zwei Jnteressenparteien einen Kollektivvertrag zusammengebastelt haben, sondern der Präsident der Kammer autoritär angeordnet hat. Daß die endgültige Fassung die vorherige Zustimmung beider Teile gefunden hat, war für das Zustandekommen nicht wesensnotwendig, darf aber als glückliches Vorzeichen für die Handhabung der Bestimmungen in der Praxis angesehen werden. Die Anordnung will im wesentlichen nichts Neues bringen. Sie will nur das Brauch tum, das sich zwischen dem pflichtbewußten Ver leger und Schriftsteller herausgebildet hat, auch für die Außenseiter verbindlich erklären, 561
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