Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1935
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- 1935-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1935
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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X- 168, 23. Juli 1S3S. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Daß wir als Buchhändler — möglichst immer wieder als geschloffene Front! — bei allen öffentlichen Gelegenheiten unserer Stadt: Ausstellungen, Jubelfeiern, Ta gungen usw. mit Buchausstellungen vertreten sein müssen, wird heute kaum noch bestritten. Wir müssen darum kämpfen, daß hinter allen Geschehnissen, welcher Art sie immer sein mögen, die Spiegelung im Buche sichtbar wird, die allein sowohl unserem Wissen wie unserem inneren Erleben Gehalt und bleibende, un verlierbare Gestaltung zu geben vermag. Und gerade aus diesen mehrfach berührten Gründen: warum der Buchhändler hier oder dort als einzelner nichts, als Glied einer Gemeinschaft aber viel oder gar alles erreichen kann — aus diesen Gründen sollten wir darum ringen, allmählich aus einem Stande, der wir heute geworden sind, im tiefsten Sinne zu einer Bewegung zu werden! Wie der Wandervogel einst durch seinen Einsatz es fertigbrachte, weiten Schichten des Volkes doch einen tieferbegründeten Lebensstil anzuerziehen, wie die Lcbens- reformbewegung es tatsächlich durch unermüdliches Mühen ver mochte, große Teile des Volkes an eine sinnvollere Lebenshal tung heranzuführen und wie der Nationalsozialismus in beispiellosem unerbittlichen Kampfe es erzwang, daß ein 100 Millionenvolk sich wieder seiner Sendung und seiner Mög lichkeiten bewußt wurde, so müssen auch wir Diener des Schrift gutes ohne Aufhören in geschlossener Formation zusammcnstehen, daß nicht die ewigen Werte der Menschheit vom brausenden Takt äußerlicher und vergänglicher Augenblickssortschritte überbrüllt und beiseitegcschoben werden! Hierzu gehört aber — um bescheiden wieder in unseren All tag zurückzukehren — vor allem eins: die menschlich kameradschaftliche Einheit in unseren Betrie ben! Nicht nur selbstverständlicher Burgfrieden muß überall bei uns herrschen, sondern ein starkes Gefühl für die Ge meinsamkeit unserer Aufgaben! Das bedingt auch ein weitgehendes Verständnis dafür, daß die Arbeit der Fach schaft der Angestellten ja nicht um der schönen blauen Augen der Jungbuchhändler willen da ist, sondern daß ihre Auswirkungen in jedem Falle und restlos dem Betriebe zugute kommen! Da muß man wirklich auch einmal bereit sein, seine Leute an solchen Fachschaftsabenden eine halbe Stunde früher heimgehen zu lassen! Und dann müßten wir danach trachten, dahin zu kommen, .daß jeder Lehrling während seiner Lehrzeit mindestens einmal, wenn möglich aber sogar zweimal Gelegenheit hat, eine buchhändlerische Freizeit zu besuchen, ohne daß ihm diese sechs oder zwölf Werktage auf seinen Urlaub angerechnet werden! Denn auch diese Wochen sind bei aller frischfröhlichen Erholung, die sie bieten, doch in erster Linie wieder Arbeit und Gesichtskreiserwei terung auch zugunsten des Hauses, dem man verpflichtet ist. Und zum Schluß sollte man eine weitere Anregung aus den vielen Buchhändlertreffen der letzten Jahre ziehen: hier ist eine über ganz Deutschland reichende Buchhändlergemeinde entstanden, die in den herzlichsten Beziehungen zueinander steht und sich immer wieder hier oder dort gerührt in die Arme sinkt, wenn mal wieder eine Gelegenheit die Leute »vom selben Regi ment« zusammengeführt hat. Für viele ist ohne Zweifel gerade dieses kameradschaftlich-herzliche Einssein mit so vielen braven Standcsgenossen die einzige Triebfeder, die sie zu unseren Treffen führt! Da gehe man ruhig auch noch den einen Schritt weiter und mache künftig — wie das bei anderen Standesorganisationen längst selbstverständlich ist — auch persönliche und familiäre Er eignisse der großen Buchhändlerfamilie im Börsenhlatt bekannt! Das scheint nebensächlich zu sein, ist es aber nicht. Gerade in der letzten Zeit sind mir einige Fälle begegnet, von denen ich mit Sicherheit weiß, daß sie allüberall im deutschen Buchhandel auf herzlichste Anteilnahme gestoßen wären und so dazu beigetragen hätten, das Bewußtsein verschworenen Verbundenseins zu stärken und bewußt zu machen. ErstwennwirsountergeschickterAusnutzung des ganzen um und vor uns liegenden Geländes zu einem Block, zu einem zähen Verband ent schlossener Fackelträger geworden sind, also wirklich und wahrhaftig zu einer echten Be wegung — erst dann werden wir auch den über hauptmöglichen letzten Erfolg herausholen, wenn wir »ins Volk gehen« —, sei es einzeln in den alltäglichen Fällen, sei es als geschlossene Phalanx, wenn es um unsere großen Verpflich tungen vor der Gesamtheit unseres Volkes geht! Devisenverkehr Behandlung der Devisenanträgc des der Reichsschrifttumskammer unterstehenden Schrifttumsgewerbes durch die Devisenstellen. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt durch Nunderlaß Nr. 146 D. St. — Ue St. sl, 8, V 7. Behandlung der Tevisenanträge des der Reichsschrifttumskammer unterstehenden Schrifttumsgewerbes) Dev. A 2/32 951/35 vom 17. Juli 1935 fol gendes mit: Um bei der zur Zeit angespannten Devisenlage für das Schrift tumsgewerbe eine gleichmäßige Behandlung sämtlicher Devisenanträge gewährleisten zu können, ordne ich für die der Zuständigkeit der De visenstellen unterliegenden Anträge der der Reichsschrifttumskammer unterstehenden Mitglieder des Schrifttumsgewerbes folgendes an: I. Anträge auf Erteilung von Devisenerwerbsgenehmigungen sind der Reichsschrifttumskammer, Berlin W 8, Leipziger Straße 19, mit dem Ersuchen um Stellungnahme zu übersenden. Befürwortet die Reichs schrifttumskammer den Antrag, so kann der erforderliche Devisen betrag in die Devisenanforderungsliste unter den jeweilig in Betracht kommenden Posten ausgenommen werden. Soweit es sich um Zah lungen nach Ländern handelt, in denen eingefrorene deutsche Gut haben vorhanden sind, kann auch gemäß Abschnitt V meines Allge meinen Erlasses — Nr. 215/35 D. St. — verfahren werden. Falls eine Zuteilung von Devisen nicht erfolgt, bin ich in kultur- oder nationalpolitisch ganz besonders wichtigen Fällen damit einver standen, daß mir der Antrag mit Bericht vorgelegt wird. Bon der Reichsschrifttumskammer nicht befürwortete Anträge sind abzulehnen. II. Bei Anträgen auf Genehmigung der Verwendung angefallener Devisen ist entsprechend zu verfahren und die Genehmigung grund sätzlich nur zu erteilen, wenn der Antrag von der Reichsschrifttums kammer befürwortet wird. Soweit die Anträge auf Erteilung von allgemeinen oder Einzel devisenverwendungsgenehmigungen auf die Bezahlung von Schrift- stenerhvnoraren gerichtet sind, kann den Anträgen ohne Stellung nahme der Reichsschrifttumskammer entsprochen werden, wenn der Erlös aus dem Auslandsverkauf oder Verleih von Büchern oder anderen Werken ausschließlich zur Honorarzahlung an die Verfasser dieser Werke verwandt werden soll. Wird die Verwendung des Er löses auch für Honorarzahlungen an andere Schriftsteller beantragt, so ist zunächst die Stellungnahme der Reichsschrifttumskammer ein zuholen. Anträge, die die Reichsschrifttumskammer nicht befürwortet, sind abzulehnen. III>. Anträge, die auf Zahlung im Wege eines Verrechnungsabkom mens, auf Einzahlung auf Sperrkonto eines Ausländers, auf Zah lung an einen Inländer zugunsten eines Ausländers, auf Zahlung an einen Ausländer zur Verwendung im Inland, auf private Verrech nung und auf Einrichtung eines Ausländerinkassokontos (IV, 13 Ri.) gerichtet sind, sind der Reichsschrifttumskammer zur Stellungnahme zuzuleiten. Von der Reichsschrifttumskammer befürwortete Anträge können genehmigt werden, nicht befürwortete Anträge sind mir im Berichtswege zur Entscheidung vorzulegen. Anträge auf Einrichtung eines Ausländersonderkontos für Jn- landszahlungen (IV, 14 Ri.) sind nach vorheriger gutachtlicher Äuße rung der zuständigen llberwachungsstelle der Reichsschrifttumskammer mit der Bitte um Stellungnahme und Weiterleitung an mich zu über senden. IV. Sofern die Antragsteller eine Stellungnahme der Reichsschrift tumskammer gleichzeitig mit ihren Anträgen einreichen, bedarf es einer besonderen Vorlage der Anträge an die Reichsschrifttumskammer durch die Devisenstellen nicht. 603
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