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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 168, 23. Juli 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. V. Unberührt bleiben die Bestimmungen des RE 169/34 DSt für die Anträge der der Reichspressekammer unterstehenden Verleger. Bezahlung von Mustern, Modellen, Büchern und Zeitschriften. Der vom Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ver öffentlichte Rnnderlas; 143/35 D.St. betreffend Bezahlung von Mustern, Modellen, Büchern und Zeitschriften ent hält keine Neuregelung für den Buchhandel. Hierfür gilt immer noch das Rundschreiben 6 312 der llberwachungsstelle für Papier, das seinerzeit von der Auslandabteilung den anfragenden Firmen aus- gehänöigt worden ist. Argentinien. Die argentinische wissenschaftliche Akademie richtete an den Finanzminister den Antrag, für die Einfuhr von Büchern Tevisen- vorgenehmigungen, d. h. also den gegenüber dem freien Devisenmarkt niedrigeren offiziellen Kurs zu gewähren. In der Eingabe wird darauf hingewicsen, das; die Einfuhr von Büchern für die öffentlichen Bibliotheken und für die privaten Leserkreise infolge des hohen Kurses des freien Marktes eine so starke Belastung erfahren habe, daß die wissenschaftliche Ausbildung darunter leide. Die Einfuhr von Büchern sei in den letzten Jahren ständig weiter zurückgegangen. Für den Staat aber könne die Gewährung des offiziellen Kurses keine fühl bare finanzielle Belastung bedeuten. Brasilien. Die Bezahlung der brasilianischen Einfuhr mit ausländischen Zahlungsmitteln ist in Zukunft von der Genehmigung der Devisen kontrollstelle des Laneo äo Lragil abhängig. Diese Vorschrift gilt auch für die auf Verrechnungsmarkbasis über Reichsmark-Sonder konto zu bezahlende Einfuhr aus Deutschland. Für die Devisen zuteilung zum offiziellen Kurs müssen — nach einem Bericht der Deutschen Überseeischen Bank — dem Lauvo äo Lra8i1 folgende Doku mente eingereicht werden: 1. fünfte Ausfertigung der Konsulatsfaktura, mit anhängender konsularisch legalisierter Handelsfaktura, die den Vermerk enthalten muß, daß die darin aufgesührten Preise den tatsächlichen Exportmarkt preisen der Ware entsprechen. Für diesen Vermerk ist zweckmäßiger weise folgender Wortlaut zu wählen: »Tie Handelskammer in ..... bestätigt, daß der Fakturenbetrag richtig errechnet und der Wert der tatsächliche Verkaufspreis der Ware ist. Ferner wird bestätigt, daß die aufgeführten Preise mit den gegenwärtigen Exportmarktpreisen der betreffenden Waren übereinstimmen und daß die Waren Ursprungs sind«. Diese Klausel muß vom Exporteur unterzeichnet und von der zuständigen Handelskammer bestätigt sein. Die Handels kammerbestätigung ist vom brasilianischen Konsul zu beglaubigen. Bei gleichzeitiger Einreichung mit der Konsulatsfaktura erfolgt die Be glaubigung kostenlos. 2. Eine Ausfertigung der in Brasilien aufgemachten Zolldekla ration mit Quittung über den gezahlten Zoll. Bei Postsendungen ist die Vorlage der von der Handelskammer beglaubigten Handels faktura sowie der Zollabfertigungsnota erforderlich. Können bei gegen Zahlung auszuliefernden Dokumenten bzw. Postpaketen die vorerwähnten Papiere nicht sofort beigebracht werden, so muß der Warenempfänger zwecks Erlangung einer Devisengeneh migung ein Verpflichtungsschreiben bei der Devisenkontrolle ein reichen, daß er die vorerwähnten Dokumente innerhalb bestimmter Fristen beibringen wird (im allgemeinen 60 Tage, in Sao Paulo für Postpakete binnen 15 Tagen). Lettland. Der Leiter der Valutakommission Lettlands hat auf Anfrage über die Bezahlung der Warenimporte in Lettland die Erklärung abgegeben, daß allgemein die Genehmigung der Valutakommission zur Einzahlung auf ein Verrechnungskonto oder Beschaffung ausländischer Devisen durch die Latvijas Banka in Fällen, in denen kein Verrech nungsverkehr mit dem betreffenden Herkunstslande besteht, erst dann erteilt werden kann, wenn die Einfuhr und Verzollung der Ware vor hergegangen ist. Tie im Artikel 5, Abs. 2 festgelegte Bevollmächti gung für Kreditinstitute, den Warenimport zu kreditieren, wurde von ihm dahin ansgelegt, daß sich diese Bestimmung nur auf solche Fälle beziehe, wo die Versanddokumente an eine lettländische Bank zum Inkasso gesandt worden sind. In solchen Fällen wird die Valuta kommission auf Antrag die Einzahlungsgenehmigung auf das Ver rechnungskonto auch vor der Verzollung der Ware gestatten, da sonst die Auslösung der Ware aus dem Zoll nicht erfolgen könnte. Fachschaft der Angestellten — Gau Pfalz-Saar Der Gau Pfalz—Saar veranstaltet am 28. und 29. September in dem kleinen plälzischen Städtchen L a n d st u h l bzw. Kindsbach sein erstes Wochenendtreffen. Der Hauptzweck dieses Treffens ist ein kameradschaftliches Zusammensein der Mitglieder des Gaues, ein Sich-kennen-lernen der pfälzischen und saarländischen Berufskame raden. Besonders die Kameraden, an deren Platz noch keine Orts gruppe besteht, werden dieses Treffen begrüßen. Ich bitte schon jetzt alle Angehörigen der Fachschaft, die an dem Treffen voraussichtlich teilnehmen werden, mir ihre Anschrift umgehend bekanntzugeben, da mit ein Überblick über die Zahl der Teilnehmer gegeben ist. Tie Anfahrt der Kameraden erfolgt Sonnabend und Sonntag früh. Es werden Referate über das deutsche Volksbuch, die Heimatliteratur u. a. mehr gehalten: für den Nachmittag ist eine Besichtigung der Burg Nannstein geplant. Uber die Referenten und die Autoren, die an der Tagung teilnehmen, werden noch nähere Mitteilungen ergehen. Das Wochenendtrefsen wird mit keinen großen Kosten verknüpft sein; Fahrtkostenzuschuß kann gewährt werden. H. Pfeiffer, Saarbrücken, Haldystraße 2. Jubiläumsfeier Anläßlich des 75jährigen Bestehens des Verlags I. Engel itz o r n s N a ch f. inStuttgart (s. Nr. 160) versammelten sich am 13. Juli die Betriebsfllhrer mit der Gefolgschaft zu gemeinsamer weihevoller Feierstunde in den festlich geschmückten Geschäftsräumen. Ein Vertreter der Angestellten brachte die Glückwünsche der Arbeits kameraden zum Ausdruck und überreichte eine von Künstlerhand ge schaffene Urkunde. Herr vr. Schumann als Senior-Chef ant wortete mit einem kurzen Rückblick auf die Arbeit der vergangenen 75 Jahre, der den großen Einfluß des Verlags auf das literarische Leben des Deutschen Volkes erkennen ließ. Er gab seiner Freude Ausdruck über den guten Geist der Verbundenheit, der von jeher unter allen Angehörigen des Verlags herrscht, und stellte mit Befriedigung fest, daß Betriebsführer und Gefolgschaft stets eine auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaute Gemeinschaft gebildet haben. Die Überreichung eines ansehnlichen Festgeschenkes an die Gefolgschaft bildete den Ab schluß dieser Feierstunde. Autoren, Behörden, Presse, buchhändlerische Vereine, Verlags und Sortimentsbuchhandel sowie unzählige Freunde des Verlags ehrten und erfreuten die Jubelfirma mit Blumen und Gratulationen, so daß der Tag in jeder Beziehung zu einem schönen Fest wurde, das seine Krönung in einem überaus harmonisch verlaufenen geselligen Abend fand. Spanische Ausgabe von Hitler „Mein Kampf" Der Zentralverlag der NSDdlP., Franz Eher Nachf. G. m. b. H., München—Berlin, teilt uns in seiner Eigenschaft als Eigentümer sämtlicher Verlagsrechte des Werkes »Mein Kampf« von Reichskanzler Adolf Hitler und im Hinblick auf die in Argentinien und Chile un erlaubterweise erschienenen Auszüge aus »Mein Kampf« mit, daß die in der Casa Editorial Araluce in Barcelona (Spanien) heraus gekommene Ausgabe von »Mein Kampf« die einzige berechtigte spanische Übersetzung und Ausgabe ist. Jede unberechtigte Veröffent lichung wird strafrechtlich verfolgt. Tarifverträge Zahlreiche Anfragen in der Geschäftsstelle des Börsenvereins über die Tarifverhältnisse im Buchhandel geben uns Veranlassung, darauf hinzuweifen, daß buchhändlerische Sondertarife lediglich in Bayern rechts des Rheins, Berlin, Hamburg und Leipzig abgeschlossen worden sind. Im übrigen wird der Buchhandel in der Regel von den für den örtlichen Handel geltenden Tarifverträgen mit erfaßt, die als Tarifordnungen weiter gelten. Für die Beratung in tartf- und arbeitsrechtlichen Fragen jeder Art ist nicht die Fachorganisation, sondern allein die Deutsche Arbeits front zuständig, die mit ihren Rechtsberatungsstellen Betriebsführern wie Gefolgschaftsmitgliedern zur Verfügung steht. Wir empfehlen deshalb, tarif- und arbeitsrechtliche Fragen nicht an die Fachorgani sation, sondern an die zuständige Rechtsberatungsstelle der Deutschen Arbeitsfront zu richten. str^ag: Der Börsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. - Anschrift der Schristleitung u. Expedition: Leipzig 0 1, Gerichtsweg 26. Postschlieh- fach 274/7T. — Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig 6 r. Hospitalstrabe 11a—IS. — DA. S150/VI. Davon 6985 d. mit Angeboten« und Gesuchte Bücher. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 6 giMigl 604
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