Anfang Zuli gelangt zur Auslieferung: «Das Reichsrrbhottkcht Kommentar von Dk. Franz Seimig, Rechtsamalt Obgleich schon eine große Anzahl einschlägiger Werke zum Reichserb- hofrechi, wie Textausgaben, kleine Kommentare, systematische Darstel lungen, Lehrbücher vorliegen, verlangt die Praxis dringend nach einem großen Kommentar des Reichserbhosgesehes. Dieser erscheint nun in der oben genannten Veröffentlichung, die auch die seit Verabschiedung des Gesetzes gesammelten Erfahrungen der Praxis auswertet. Das Werk behandelt alle wichtigen Vorschriften mit größter Ausführlichkeit, wobei es den Bedürfnissen der Praxis durch vollen dete Übersichtlichkeit u. Hervorkehrung des WesentlichstenRechnung trägt. Da die Sprache des Kommentars so gehalten ist, daß das Reichserb- hofrecht in allen seinen Teilen nicht nur dem Juristen, sondern auch dem Laien verständlich gemacht wird, ist der Abnehmerkreis für das Werk ein ungeahnt großer: Behörden, insbesondere Anerbengerichte, Erbhofgerichte, Reichserbhof- gericht, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Reichsgericht, der Reichs-Nähr- stand, die Orts- und Kreis-Bauernführer, Rechtsanwälte und Notare in ländlichen Bezirken, Orts-, Kreis- und Provinzbanken, Landbanken, Hypo thekenbanken, Siedlungsbanken, Bodenbanken, Sparkassen, ländliche Ge nossenschaften, Versicherungs-Gesellschaften aller Art, sowie die Erbhof bauern und viele andere Stellen und Personen flnd Käufer dieses Buches. Llmfang Kommentars 820G. Zn Ganzleinen geb. RM22. - 44 NerlagflirEorlalpEWirWaftMdStliMkk! Berlin W 68, WMmslraße 12