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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1888
- Sprache
- Deutsch
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64, 19 März 1888. Nichtamtlicher Teil. 1387 doch die Regelung der angeregten Frage für wünschenswert, um Unzuträglichkeiten zu vermeiden. Bei dieser Gelegenheit wurden noch andere Verhältnisse, wie die der doppelten Stimmvertretung lokaler und provinzialer Mit glieder in der Delegiertenversammlung als einer Klärung bedürftig bezeichnet und beschlossen, folgenden Antrag an die nächste Delegier tenversammlung zu richten: »Die Delegiertenversammlung möge Bestimmungen treffen, welche sowohl das Verhältnis der Ortsvereine zu den Kreis vereinen als auch das Verhältnis dieser Vereine zum Gesamt verband der Orts- und Kreisvereine nach festen Grundsätzen regeln«. Bezüglich Punkt 3 der Tagesordnung (Beratung über die buchhändlerische Grundordnung) wurde angesichts der besonderen Aufgaben, die den Buchhandel in den letzten Monaten beschäftigten und voraussichtlich noch längere Zeit beschäftigen werden, und der dadurch veranlaßten Behinderung einer richtigen und sachgemäßen Würdigung dieser schwierigen und bedeutungsvollen Materie, es für wünschenswert bezeichnet, für diese Ostermesse von einer Be ratung dieses Gegenstandes abzusehen. Die Versammlung schloß sich diesen Gesichtspunkten einstimmig an und beschloß folgenden Antrag an die Delegiertenversammlung zu richten: »Die Delegiertenversammlung möge beschließen, daß die Beratung über die Grundordnung von der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins abgesetzt werde.« Betreffs der Wahlen zum Börsenvereins-Vorstand schloß sich die Versammlung den Vorschlägen des Verbandsvorstandes an und erklärt sich außerdem für die Wahl der Herren Koehler und Nauhardt in den Verwaltungsausschuß. Vermischtes. Einzug der Leipziger Bestellanstalt in das neue Buch händlerhaus. — Wie schon in Nr. 59 d. Bl. erwähnt, hat die »Be stellanstalt für Buchhändlerpapiere« am 12. März ihren Ein zug in die ihr angewiesenen Räume im Erdgeschoß des nach der Plato- Straße zu gelegenen Flügels des deutschen Buchhändlerhauses gehalten. Der Umstand, daß der Bestellanstalt durch ein Entgegenkommen des Börsenvereins die Ehre widerfuhr, als erstes der verschiedenen Institute die schönen neuen Räume des Buchhändlerhauses einweihen zu dürfen, gestaltete diesen Akt z» einem besonders bedeutsamen. Auf Einladung des Vorsitzenden der Deputation des Vereins der Buch händler zu Leipzig, Herr» Or. Eduard Brockhaus, hatte» sich die Deputations-Mitglieder in Gemeinschaft mit dem zur Verwaltung und Beaufsichtigung der Bestellanstalt gewählten Komitee am gedachten Tage gegen >2 Uhr in den neuen Räumen eingesunden. Nach Be endigung der gerade um diese Zeit besonders lebhaften Expedition der »empfohlenen Zettel« nahm Herr I)r. Brockhaus mit einer Ansprache auf welche Herr P. Heue Namens des Personals der Bestellanstalt erwiderte, den eigentliche» Eröffnungsakl vor. Es schloß sich daran eine Besichtigung der Expeditionsräume mit ihren zweckentsprechenden Einrichtungen, von denen man allseitig mit lebhafter Befriedigung Kenntnis nahm. Vom Postwesen. Bücherzetlel. — Bei Gelegenheit des ein- gelretenen und zunächst sehr milde gehandhabten Verbotes der Auf schrift »Bücherbestellzettel« aus den direkt gehenden Verlangzetteln und Anordnung der Aufschrift »Bücherzettel« ist in diesem Blatte mehrfach aus die Änderung aufmerksam gemacht worden. (Vergl. Jahrg. 1886 Nr. 284 und 299.) Es war nur selbstverständlich, daß die zu», Übergange gern zugebilligten und mehrfach verlängerten Fristen zum Ausbrauch der vorhandenen Vorräte einmal ein Ende nehmen mußten, und so ist es jetzt nach Ablauf von etwa anderthalb Jahren mehrfach zur Rückweisung der außer Kurs gesetzten Karten gekommen. Es liegt uns dem gegenüber nun wieder eine Entscheidung des Reichspostamts vom 1. d. M. vor, welche gestattet, »daß die bei einzelne» buchhändlerischen Firmen noch vorhandenen offenen gedruckten Karten mit dem Vordruck »Bücherbestellzettel« als Bücherzettel innerhalb des Reichs-Postgebiets aufgebraucht werden dürfen, sofern die Silben »Bestell« in dem Vordruck kräftig durch strichen werden. Diese entgegenkommende Nachsicht der obersten Postbehörde ist ge wiß dankbar zu begrüßen; anderseits aber glauben wir aus unseren Wahrnehmungen im Buchhandel schließen zu sollen, daß der Änderung noch bei weitem nicht die notwendige Beachtung geschenkt worden ist, wie u. a. daraus hervorgeht, daß eine namhafte Verlagshandlung erst ganz vor kurzem einem Neuigkeiten-Zirkular Post-Verlangzettel mit dem unstatthaften Vordrucke »Bücher-Bestellzettel« beigefügt hat. Es sei daher nochmals eindringlichst darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Vordruck »Bücherzettel« zu lauten hat. Verurteilung. In Erledigung der in Nr. 253 d. Bl. vom 2. November vorigen Jahres mitgeteilten Beleidigungsklage der Ver lagshandlung F. A. Brockhaus in Leipzig gegen den Redakteur der »Deutschen Schriftsteller-Zeitung«, Or. Wilhelm Lange in Berlin, verurteilte am 12. d. M. die Straf-(Berufungs-) Kammer Vis. des königl. Landgerichts Berlin I (Landrichter Funcke) den Angeklagten zu 300 Geldstrafe event. 30 Tagen Gefängnis und erkannte außerdem der Klägerin Publikationsbefugnis in der »Deutschen Schriftsteller-Zeitung« zU. Das Kammergericht hakte in der Revisiousinstanz die Angelegenheit nochmals in die zweite Instanz zurückoerwiesen. Zeitungs- und Kalenderstempel in Österreich. — Die öster- reichftch-ungarische Buchdruckerzeitung bringt über das vorjährige Er gebnis des Zeitungs- und Kalenderstempcls folgenden Ausweis, In den drei letzten Quartalen des Jahres 1887 gelangten im ganzen 95 513 126 Journalnummern zur Abstempelung, um 3 651 352 mehr als in dem gleichen Zeiträume des Jahres 1886; aus Wien, respektive Niedeiösterreich, entfielen allein 53 813 204 Exemplare, also mehr als die Hälfte aller in Cisleithanien erscheinenden Blätter. Auch die Kalenderlitteratur hat zugenommen, indem deren Stückziffer von 1 241 866 im Jahre 1886 auf .1 390 122 im Jahre 1887 stieg. Die ganze Einnahme, die das hohe Ärar aus dem Kalenderstempel erzielte, belief sich nur aus 88 407 fl. 32 kr. Reichsgerichtsenlscheidung. — Der unter dem Titel »DerHerr Commerzienrath« im Jahre 1883 von Or. Vogler in Lnnzenau ver faßte Roman, welcher nach einem ersten Abdruck in der »Süddeutschen Post« in Buchform bei Louis Viereck in München erschienen ist, wurde, wie s. Z mitgeteilt, auf Grund einer Klage des Herrn Kom merzienrats Vogel in Chemnitz, welcher in der Darstellung des Titel helden eine beleidigende Verhöynung seiner Person erblickte, gerichtlich verboten. Das Landgericht Chemnitz hatte sich in seinem Ürteii der Ansicht des Klagcstellers angcschloffen, den Verleger Viereck zu sechs wöchiger, und zwei in Chemnitz und Lunzenau wohnende Verbreior zu vier- bczw. einwöchiger Gefängnisstrafe verurteilt. Die Berufung der Angeklagten wurde am 15. d. M. vom Reichsgericht unter Hinweis aus die thaisächlichen Feststellungen des Vorderrichiers verworfen. Artikel 96 u. 97 des allgemeine» deutschen Handelsgesetzbuches untersagen bekanntlich dem Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft die ohne Genehmigung der anderen Gesellschafter erfvlgte Ausführung von Geschäften auf eigene Rechnung innerhalb des gleichen Handels zweiges, in welchem die Gesellschaft arbeitet, und zwar unter der An drohung, daß die Gesellschaft widrigensalls berechtigt sei, innerhalb ^ einer Frist von drei Monaten nach Kenntnisnahme diese Geschäfte als für ihre Rechnung ausgeführl zu betrachten oder Schadenersatz zu sordern. Durch Urteil vom 23. November v. I. hat das Reichsgericht, I) Civil- senat, anerkannt, daß die durch einen Gesellschafter vvrgenommenen vor bereitenden Handlungen für einen Konkurrenzbetrieb, welcher erst nach Auflösung der Gesellschaft ins Leben treten soll, nicht unter die Strafbestimmung dieses Gesetzesparagraphen fallen. Vom Antiquariat. — Die Bibliothek des verstorbenen Pro fessors der Mathematik vr. Richard Baltzer in Gießen wurde von Herrn Heinrich Kerler in Ulm erworben, welcher auch, wie wir nachträglich mitteilen, gegen Ende vorigen Jahres die besonders reich haltige und planvoll zusainniengestellte Bibliothek aus dem Nachlaß des Professors Alfred von Gutschmid in Tübingen käuflich an sich ge bracht hat. ISO*
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