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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-03-05
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1888
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Amtsverwaltung gemachten Vorwurf der Feindseligkeit gegen das polnische Element unter allen Umständen für durchaus statthaft erachtet. Der erste Richter verneint nun zwar auch das Bewußtsein des An geklagten von dem beleidigenden Charakter der Kundgebung. Allein dieser Entscheidungsgrund wird, wie der Gebrauch des Wortes, »daher« ergiebt, aus dem ersten Eutscheidungsgrunde hergeleitet. Mit anderen Worten: das Bewußtsein der Beleidigung wird deshalb verneint, weil objektiv keine Beleidung vorhanden sein soll. Diese Erwägungen führten zur Aufhebung des angefochtenen Urteils. Aus dem oben zu 2) angegebenen Grunde mußte sich die Aushebung auf sämtliche Feststellungen des Urteils erstrecken, so daß die erste Instanz wieder mit dem gesamten Anklage-Material be faßt wird. 8trvi88l«>', Bi., s»«r .loulnuI-Bozo/iikel. VortsiUruktssts.^rt clsr biinrioirtunK null äss Bstriobss Ar. 8". 23 8. I-sipmA, Bruno UuäsUi (B. 0. lludn). Wiederholt ist in Fachkreisen darauf hingewiesen, daß Leihbiblio theken und Lesezirkel, weit entfernt eine Schädigung des Buchhandels hervorzurusen, bei der im großen Publikum leider noch immer vor herrschenden Gleichgiltigkeit gegen Litteratur und einer fast unbegreif lichen Abneigung gegen Anlegung eigener Bibliotheken, mit als wirk samste Mittel zu betrachten seien, das Interesse für Litteratur zu wecken und zu mehren. Anderseits dürfte der Betrieb dieser Nebenzweige des Buchhandels wohl nicht an und für sich zu einem einträglichen Er folge führen. Lediglich von letzterem Gesichtspunkte aus wird hier von neuem eine früher bereits anderweitig (von August Bolm u. a.) gegebene An weisung zur zweckmäßigen Einrichtung und zum förderlichsten Betriebe eines Journal-Lesezirkels geliefert. - Unter Vermeidung alles unnötigen Ballastes wird zunächst auf die Wichtigkeit einer rationellen Reklame hingewiesen, bei welcher die Ausarbeitung und Verteilung von Pro spekten eine Hauptrolle spielen. Drei solcher Prospekte erdachter, aber »blühender Journal-Lesezirkel« mit Aufführung der gelesensten Zeitschristen, der Abounemeutspreise re werden zur näheren Erläuterung abgeüruckt. — Ein weiteres Kapitel »Verschreibung der Jour nale« handelt wesentlich von der Art des Heftens und Austragens der Journale, ein Beweis, daß das Büchlein ausschließlich für Buch Händler von Fach bestimmt ist, denen die Wiederholung hinlänglich be kannter Dinge erspart bleiben sollte. Das folgende Kapitel »Besetzung eines Abonnements« handelt von der Einreihung eines Abonnenten und der Führung seines Kontos. Das vierte und letzte Kapitel »Über nahme und Sortieren der Journale« scheint ungeachtet der entgegen gesetzten Meinung des Verfassers an einer gewissen Unklarheit zu leiden. Jedenfalls würde es einer Erprobung durch die Praxis bedürfen, ob die vorgeschlagcne Art der Botentouren und der Journalordnung wirk lich die empfehlenswerteste ist. Zur Anregung, auch buchhändlerischerseits an der Anlegung privater Fachbibliotheken es nicht fehlen zu lassen und dem gesamten Publikum mit gutem Beispiele voranzugehen, giebt das Erscheinen dieses Büchleins erneuten Anlaß. Vermischtes. Buchhändlerbanner. (14. Quittungsliste. Vgl. Bbl 1887 Nr. 73, 77, 79, 83, 87, 93, 99, 111, 129, 151, 165, 286. — 1888 Nr. 20.) — Für das Buchhändlerbanner haben ferner- gezeichnet: Transport 4553. — Frau Johanne Gräff in Karlsruhe. . . . „ 3. — „ Selma Bleyl in Dresden „ 15. — „ Melanie Wagner in Braunschweig . . „ 10. — „ Jda Prager in Berlin „ 3. - Fräulein Therese Bühler in Reichenhall . . „ 5 — Im ganzen 4589. —. Weitere Beiträge sind willkommen. Die Liste der Geberinnen wird am 15. März geschlossen und dann alphabetisch geordnet der Pergamenturkunde beigefügt, mit welcher das Banner dem Börsenoerein bei der Weihe des neuen Buchhändlerhauses feierlich übergeben werden wird. Jede Geberin wird zum Andenken eine silberne Denkmünze in Form einer Klippe erhalten, die, mit einer Öse versehen, an der Armspange getragen werden kann. Leipzig. E. A. Seemann Zola, Mutter Erde. — Allen Berliner Buchhändlern, bei! welchen seiner Zeit die deutsche Übersetzung von Zolas Roman »I-s. tsrrs« (Mutter Erde) beschlagnahmt wurde, ist, wie der »Börsen- Cour.« hört, eine Vorladung zu der auf den 16. März, vormittags 9 Uhr, anberaumten Hauptverhandlung zugegangen. Der dieser Vor ladung beigefügte »Beschluß« lautet: »Auf den Antrag der Königl. Staatsanwaltschaft wird beschlossen, das Hauptverfahrcn zu eröffne» zum Zwecke, der Unbrauchbarmachung der vorfindnchen Exemplare der deutschen Übersetzung des Romans von Emile Zola: »I-a tvrrs« (Mutter Erde), weil hinreichend Verdacht vorliegt, daß Exemplare des genannten Romans in deutscher Übersetzung in verschiedene» Buchhand lungen zu Berlin im Jahre 1887, also in Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausgestellt gewesen sind, und daß der Inhalt jenes Romans ein unzüchtiger ist. (Vergehen gegen 88 >84, 41, 42 des Strafgesetzbuchs )« ' lLpzgr. Ztg.) Die Mauessesche Liederhandschrift. — Die »Straßburger Post« erfährt aus London, daß Herr Karl I. Trübn er in Straßburg einen Teil der Handschriftensämmlung von Lord Ashburnham (die vor Zeiten angeblich aus französischen Bibliotheken entwendeten Libri- schen Handschriften) erworben und sofort an die Pariser National- Bibliothek weiterverkauft habe. Im Austausch gegen diese Handschriften habe Herr Trübner die Mauessesche Liederhandschrift erworben, deren Rückgabe von Frankreich durch besondere preußische Gesandtschaften 1815 und 1823 vergebens versucht worden war. Wir geben diese Mitteilung, wie wir sie den übereinstimmenden, bisher unwidersprochenen Nachrichten der Tagesblätter entnehmen, und hoffen recht bald ihre ver.ürgte Bestätigung folgen lassen zu können. Handelsregister. — Der in Nr. 36 d. Bl. erwähnte Gesetz entwurf, betreffend die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister, ist vom Bundesrate nunmehr dem Reichstage in der folgenden veränderten bezw. vervollständigten Fassung zugegangen. 8 1. Kan» im Falle des Erlöschens einer in das Handelsregister eingetragenen Firma die Anmeldung dieser Thatsache durch die hierzu Verpflichteten nicht in Gemäßheit des Artikels 26 des Handelsgesetz buchs herbeigcsührt werden, so hat das Gericht das Erlöschen der Firma von Amtswegen in das Handelsregister einzutragen. H 2. Vor der Eintragung sind der eingetragene Inhaber der Firma oder die Rechtsnachfolger desselben aufzufordern, einen etwaige» Widerspruch gegen die Eintragung bis zum Ablauf einer nicht unter drei Monaten zu bestimmenden Frist schriftlich oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers geltend zu machen. Sind die bezeichnet«-» Per sonen oder der Aufenthalt derselben nicht bekannt, so ersolgt die Auf forderung durch einmalige Bekanntmachung in den für die Veröffent lichungen aus dem Handelsregister bestimmten öffentlichen Blättern (Handelsgesetzbuch Art. 13, 14) Auch kann die Einrückung der Bekannt machung noch in andere Blätter angeordnet werden. Das Gericht ent scheidet über den erhobenen Widerspruch. Gegen den einen Widerspruch zurückweisenden Beschluß findet binnen der Notfrist von zwei Wochen Beschwerde nach Maßgabe der in Sachen der nichtstreitigen Gerichts barkeit geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen statt. Eine hiernach zulässige Anfechtung der in der Beichwerdeinstanz ergehenden Ent scheidung ist an die gleiche Notfrist gebunden. Falsches G eld. — Die »Leipz.Ztg.« berichtet nach »Hänsel's Notiz- blatl« über folgende falsche Stücke: Reichskassenscheine zu 50 v. 10. Jan. 1882: Papier glatter, dünner, Farben blasser, Schrift der Strafandrohung verschwommen; — do.: das starke mit Fasernstreifcn versehene Papier der echten Scheine ist durch Aufkleben von Fasern, Haare» und Papier nachgeahmt. Die Fälschung ist durch Eintauchen der Scheine in lau warmes Wasser leicht zu ermitteln; — do. 5 >/s «m schmäler, Papier gewöhnlich, Wasserzeichen fehlt, Druck und Färbung blasser. — do. 50 : leichte Verwaschbarkeit. Reichsbanknoten zu loO ^ : Ziffern aus der Rückseite größer und braunrot, statt hellrot: — do.: Wasser zeichen mangelhaft, blaue Färbung Heller; — Reichskassenscheine zu 20 ^ 1882, L.., in der Höhe um 242 mm zu groß; — Reichsgold münzen zu 20, 10 und 5 in der Regel leichteres Gewicht und matterer Klang; — 5-, 2-, 1-^cl-, 50-, 20-H-Stücke: leichteres Gewicht, fetter Griff, hohler Klang; — 2-^-Stücke sächsischen Gepräges: L. 1883; 2-^-Stücke: aus Blei, 1884, Münzzeichen ^., Bildseite Reußj. L. Aus dem Vereinsleben. — Der Budapester Buchhandlungs- Gehilfen-Berein »Nur Fest« hielt am 16. Februar seine General versammlung. Der Verein hat neuestens einen Unterstützungssoud ge gründet. Gewählt wurden folgende Funktionäre: Präsident: Edmund Rovai (i. H. Gebr. Rö mi); Vizepräsident: Amon Stokovszkh (i. H. F. Pfeifer); Sekretär: Ludwig Köpper (i. H. L. Aigner); Vizcsekietär: Konstantin Sztrükay (i. H. P. Franke); Kassierer: Johann Nep. Fichtner (i. H. Rözsavölgyi L Co.). Vom Po st wesen.— Die britische Postvcrwallung hat neuerdings in entgegenkommender Weise Maßnahmen dahin getroffen, daß die deutsche Post für Amerika fortan am Sonntag von London nach
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