Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1936
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- 1936-03-10
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- 10.03.1936
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Nummer 59, 10. März 1980 Nebenkosten im Warenverkehr mit Polen und Danzig Um die in früheren Berichten erwähnten, noch ungeklärten buchhändlerischen Fragen der Ausfuhr nach Polen und Danzig wird noch verhandelt bzw. werden Entscheidungen erwartet. Heute bringen wir einen Runderlaß der Devisenstelle. Früher veröffent lichte werden dadurch ergänzt. I. Nach früheren Anordnungen sind die Nebenkosten im Waren verkehr mit Polen außerhalb des deutsch-polnischen Verrech nungsabkommens zu zahlen. Auf Grund einer Vereinbarung der beiden Regierungen müssen die beiderseitigen Lieferungen »frei Grenze unverzollt- vorgenonimen werden. Zur Behebung von Zweifeln wird mitgeteilt, daß diese Bestimmung sich nicht aus die Spesen der Transportversicherung bezieht. Der deutsche Aussührer kann die Versicherungsprämie für die ganze Reise der Ware be zahlen und in den Preis: -»frei Grenze, unverzollt- einbeziehen. In Ergänzung früherer Anordnungen wird mitgeteilt, daß bei grundsätzlicher Aufrcchtcrhaltung der Klausel »frei Grenze, unverzollt« der deutsche Ausführer die in Polen entstehenden Eisenbahnfrachten, Frachtspesen und Zölle auf Grund einer allge meinen oder besonderen Verwendungsgenehmigung oder auch einer einzelnen Erwerbsgenehmigung in Devisen zahlt und dem polnischen Einführer gesondert in Rechnung stellt. Der polnische Einsührcr zahlt sodann den Rechnungsbetrag: »frei Grenze, un verzollt- im Wege des deutsch-polnischen Bcrrechnungsabkommens und den ihm gesondert in Rechnung gestellten Betrag für die in Polen entstehenden Nebenkosten unmittelbar in Devisen. Der deutsche Ausführer kann auch, um die in Polen entstehen den Nebenkosten vorlegcn zu können, in Polen einen Kredit auf nehmen. Die Devisenstellen werden ermächtigt, die Genehmigung zur Aufnahme derartiger Kredite zu erteilen. Die Devisenstellen werden ferner ermächtigt, die Genehmigung zur Rückzahlung der artiger Kredite aus den Devisen zu erteilen, die der polnische Ein führer für die in Polen entstandenen Nebenkosten au den deut schen Aussührer zu zahlen hat. Zur Klarstellung wird noch bemerkt, daß es nach wie vor aus geschlossen ist, den bei der Ausfuhr nach Polen entstehenden pol nischen Frachtanteil in Reichsmark an die Deutsche Reichsbahn- Gesellschaft zu zahlln. II. Für die Lieferung deutscher Waren nach Polen über Konsig- nations- und Kommissionslager gilt folgende Regelung: a) Der deutsche Ausführer hat die Möglichkeit, bei dem Pol nischen Vcrkehrsministerium für die genannten Lieferungen Stundung der polnischen Eisenbahnfrachten zu beantragen. >>) Der deutsche Ausführer kann die in Polen entstehenden Eisenbahnfrachten, Frächtspesen, Zölle und Zollspesen in Polen auf Grund einer allgemeinen oder besonderen Ver- wendungsgenehinigung oder auch einer einzelnen Erwerbs genehmigung in Devisen bezahlen. Im Gegensatz zu den im Abschnitt I behandelten Fällen zahlt der polnische Einführer sodann den ganzen, ihm insgesamt in Rechnung gestellten Betrag bei der Polnischen Gesellschaft für den Kompen sationshandel <Zahan) ein. Auf Grund der seitens des Lagerhalters vorzulegcnden Unterlagen wird der deutsche Ausführer jedoch von der Polnischen Gesellschaft für den Kompensationshandel (Zahan) den Gegenwert der veraus lagten in Polen entstandenen Nebenkosten aus den Ver kaufserlösen in Bardevisen erhalten. Falls die Frachten von dem Polnischen Berkehrsministerium gestundet worden sind, kann er diese aus den Verkaufserlösen bezahlen, e) Für den Fall, daß der deutsche Aussührer zur Bezahlung von Eisenbahnfrachten, Frachtspesen, Zöllen und Zollspcscn in Polen einen Kredit in Anspruch nimmt, wird ihm von der Polnischen Gesellschaft für den Kompensationshandel ebenfalls gestattet werden, daß er diesen aus den Erlösen der verkauften Waren abdeckt. Die Devisenstellen werden ermächtigt, den betreffenden deut schen Ausfiihrern aus Antrag die Genehmigung zur Aufnahme und Abdeckung von Krediten zu diesem Zweck zu erteilen. Musik-Nachrichten Organisation der Neichsmusikkammer Der Präsident der Neichsmusikkammer, Prof. Dr. Peter Naabe, hat in den »Amtlichen Mitteilungen der Neichsmusikkammer« Nr. 4 vom 21. Februar 1936 die Neuorganisation der Neichsmusikkammer bekaiintgegeben. Danach erhielten die bisherigen fünf Zentralämter der Kammer folgende neue Bezeichnungen: Allgemeine Abteilung, Finanzen, Wirtschaft, Recht und Allgemeine Kultursragen. Die Abtei lungen 6—8: Propaganda, Statistik und Archiv, Ausland (Anschrift Berlin SW 11, Bernbnrger Straße 201, Tel. 9 7264) wurden nen errichtet. Verschiedene Arbeitsausschüsse wurden ansgelöst. Bestehen bleiben der Nnndfnnkansschnß, der Kurmnsikausschnß und der Haupt- prnfungsansschnß unter der Bezeichnung »Arbeitsausschuß bei der Neichsmusikkammer. Der Programmansschuß wurde dem Leiter der Ncichsfachschaft Komponisten, die Arbeitsgemeinschaft für Hausmusik und der Ausschuß für Stimmbildungsfragen dem Leiter der Fachschast Musikerzieher unterstellt. Die bisherigen Fachverbände und Anßenämter der Kammer er halten die Bezeichnungen: Ncichsfachschaft Komponisten (Berufsstand der deutschen Komponisten), Leiter: Prof. Dr. ti. e. Paul Graener. 6. Ne i ch s m n s i k e r s ch a f t, Leiter: Prof. Dr. Peter Naabe, Geschäftsführer Pg. August Wilhelm Lukaschik. Diese setzt sich ans folgenden Fachsch asten zusammen: I. O r ch e st e r m n s i k e r. — Leiter: Pg. Hermann Henrich. II. E n s c m b l e m n s i k e r, freistehende Jnstrnmentalisten und Sänger. - Leiter: Pg. Karl Stietz. 141. Musikerzieher. — Leiter: Professor Hermann Abendrvth. IV. Konzertierende Solisten und Kapellmeister. — Leiter: Kammersänger Gerhard Hü sch. V. Evangelische K i r ch c n m n s i k e r. — Lei ter: Professor I)r. D. Karl Straube. VI. Katholische Kir- ch enmusiker. — Leiter: Professor Dr. Karl Thiel. 0. Ncichsfachschaft Konzertwes e n. (Bisher Amt für Konzertwcsen.) Leiter: Pg. Oberbürgermeister Dr. Krebs, Stellver treter: Dr. Otto Benecke. Mit den Fach schäften: 1. Veran stalter (bisher Neichsverband für Konzertwesen). Leiter: Pg. .Hans Sellschopp. Stellvertreter: Dr. Otto Bcnecke. 2. Aermitt l n n g (bis her Neichsverband für Konzertvermittlnng). Leiter: Pg. Dr. Earl Weymar. D. N e i ch s f a ch s ch a f t Chorwesen und Volksmusik (bisher Amt für Ehorwesen und Volksmusik). Leiter: Prof. Dr. Fritz Stein. Mit den Fachschaften: 1. Männerchöre (Deutscher Sängerbund). Leiter: Pg. Oberbürgermeister Meister, M.d.N. 2. Ge mischte Chöre (Neichsverband der gemischten Chöre Deutsch lands). Leiter: Dr. Walter Limbach. 3. Volksmusik (bisher Reichsverband für Volksmusik). Leiter: Dr. Mantze. D. Ncichsfachschaft M u s i k a l i e n v e r l e g e r (Deutscher Mnsikalicn-Verleger-Verein). Leiter: Pg. Horst Sander. D. N e i ch s f a ch s ch a f t M n s i k a l i e n h ä n d l c r. (Neichsver- band der Deutschen Musikalienhändler). Leiter: PA Walthe.-r Fischer. Die bisherigen Lanöesmnsikerschaften der Neichsmnsikerschaft werden aufgelöst. Die Anschrift der Neichsmusikkammer lautet jetzt: Berlin SW 11, Bernbnrger Straße 19 (Tel. ^ 9 5471). Musikernachwuchs Der Ncichs-Jugend-Pressedienst verbreitet einen Aufsatz des Abteilungsleiters in der Neichsmusikkammer Dr. A. Morgenrots), der sich mit dem deutschen Mnsikernachwnchs, seinen beruflichen Aussich ten, der Begabungsanslese und den Förderungsmaßnahmen der Neichsmusikkammer befaßt. Bei der Bestandsaufnahme der jährlich einer musikalischen Berufsausbildung sich zuwendcnden jungen Men schen werden folgende Zahlen genannt: Neben zahlreichen öffentlichen 225
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