Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1888
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- 1888-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1888
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- Deutsch
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- 47, 25 Februar 1868. Sprechsaal — Vermischte Anzeigen. 995 ^ Sprechsaal. Zur Grundordnung für den buchhändlerischen Geschäftsverkehr. III. (I. II. s. Nr. 3b, 41.) 8 24 der neuen Satzungen lautet: »Der Verleger ist nicht berechtigt, die Rücknahme bar gelieserter Exemplare eines Buches an Stelle von ä condition gelieferten Exemplaren derselben Auflage zu verweigern, wenn dafür kein anderer Grund vorliegt, als mangelnde Identität der Exemplare.« Die nicht ganz klare Fassung dieses Para graphen kann zu Mißdeutungen Anlaß geben, kaum aber zu Mißbräuchen, wie sie hier vor der Abrechnung am tb Februar or. von ein zelnen Firmen getrieben wurden. Diese Firmen, welche im Sommer 1887 Partieen eines Buches ä condition erhielten und davon bis Weihnachten mehr oder weniger Exemplare ab setzten, bezogen für diese vom Kommissions lager längst verkauften Exemplare Ende Januar 1888, sogar noch in der zweiten Woche des Februar or. bar nach, »m diese mit höherem Rabatt bar bezogenen Exemplare sofort an Stelle der im Sommer v. I. ä condition mit geringercni Rabatt erhaltenen in Rechnung zu remittieren. Unscheinbare Abstempelung der neuerdings bar bezogenen Exemplare lieferte uns den klaren Beweis dieser Manipulation. Das ist doch wohl eine etwas seltsame Aus beulung des Vorteils bei Barbezug und ein Mißbrauch, dem energisch gesteuert werden muß. Die betreffenden Firmen verwiesen uns bei unserer Reklamation einfach aus diesen 8 24. Es kann aber eine derartige Auslegung des 8 24 doch unmöglich im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben und wären wir für Meinungs äußerungen hierüber aus Kollegeukreijen sehr dankbar Berlin, Februar 1888. A. Hofmann L Comp. Reform der Ostermeß-Zahlungslisten. (Vergl. Nr. 17. 23. 35. 41.) Herr II. .1. begreift nicht, warum »die Änderung zum Nachteile der Sortimenter ein- gesührt werden soll . Worin liegt der Nachteil? Doch unr in der kleinen Arbeit, einmal die Konten nach den Städten geordnet eiuznrichteu Nachher ist die Arbeit ein und dieselbe, wie sie bisher war. — Der Verlagshandel hat fast durch gängig die Ordnung nach Städten angenommen, und diejenigen Verleger, welche zugleich Sorti menter sind, ebensalls. Damit ist der Beweis geliefert, daß die Einrichtung im Sortiment sehr wohl möglich ist. Und was in einem sehr großen Teile des Buchhandels üblich ist und als vorteilhaft und übersichtlich anerkannt wird, sollte von dem andern,, noch zurück stehenden Teile schon der Kollegialität wegen eingcsührt werden. Gewiß, alte Einrichtungen wirst man nicht gern ohne weiteres eines Experimentes wegen über Bord. Wenn es sich aber um praktisch Bewährtes handelt und man dadurch Konfor mität im Buchhandel erzielen kann, so sollte man einen '»Vorschlag« doch nicht ohne jede Begründung ablehnen. Und dje Neueinrichtung ist in einer stillen Sommerwoche sehr schnell getroffen, so schnell, daß mancher der jetzt sich Sträubenden selber über seinen bisherigen Widerstand erstaunt sein wird. Das Sortiment klagt über die vielen Spesen, die es hat, und sucht eine Besserung in dem Kampfe gegen die sogenannten Schleu- derer. In diesem Kampfe sollen die Verleger die besten Dienste thun. Wenn aber der Ver leger auch nur eine Besserung m den Ver kehrsverhältnissen vorschlägt, die ohne den geringsten Nachteil für das Sortiment zu er möglichen ist, so stößt er auf den alten Zopf: »Es ist einmal so, und dabei soll es bleiben.« Daß der Vorschlag ohne ein gemeinsames Wort der Verleger bezw. des Börsenvereins nicht zur Verwirklichung gelangt, ist dem Ein sender völlig klar, da ihm von seiten des Sor timents noch keine Reformen vorgekommen sind, welche das Sortiment selber in Anspruch nahmen. Auch die neue »Grundordnung sür den buch händlerischen Geschäftsverkehr« bringt darüber nichts Neues, trotzdem im Börsenblatt zu ver schiedenen Malen die gewichtigsten Vorschläge gemacht worden sind. Das kann aber nicht ab halten, immer wieder wenigstens Vorschläge zu machen. Steter Tropfen höhlt den Steinl L. Auch ein Kapitel über Anzahlungen. (Vergl. Rr. 35 u. 41.) Herr Id. W. hat im Börsenblatts Nr. 35 die Aufmerksamkeit aus die seitens vieler Ver leger vom Begründer einer neuen Hand lung geforderte Anzahlung gelenkt und ans die Unmöglichkeit hmgewiesen, in dieser Be ziehung allen Anforderungen zu willfahren. — Heilte möchte ich ein geehrtes Publikum, sowohl im Verlags- wie im Sortimentsbuchhandel, darauf aufmerksam machen, daß nicht nur die die Herren Verleger »traurige Erfahrungen« machen; sondern auch der nichts ahnende Anfänger im Sortimente, der im guten Glauben an die Solidität einer bestehenden Verlagsbuchhandlung sein gutes Geld als ä conto-Zahlung oder richtiger als Depositum für ä cond.-Sendung einsendet. Mir passierte folgendes: Acht Wochen nach Einsendung des Betrages fallierte die betreffende Handlung l Ich erbat mir mein Geld zurück, da dasselbe mein Eigentum und nicht das des Fallentcn sei. — Vergeblich! — Da ich nun hin und wieder einige Artikel aus dem be treffenden Verlage absetzen kann, so verlangte ich dieselben in Rechnung geliefert, aber zu den Netto-Barpreisen. Hieraus wollte der Fallent nicht eingehen. — Ich erwiderte: Gut, da m verkaufe ich das Kommissionsgut an irgend einen »modernen Antiquar«, nur um zu meinem Gelbe zu kommen. Als Antwort er hielt ich ein vom Fallenten und dem Konkurs verwalter unterzeichnetes Schreiben mit der Drohung, falls ich mein Vorhaben ausführe, würde gerichtlich gegen mich vorgegangen werden. Ich sehe nun zwar keinen Grund zu einem gerichtlichen Einschreiten, begreift aber, daß ich durch Verkauf an einen »modernen Antiquar« mich selbst schädigen würde, da ich doch dem Verleger den vollen Preis zahlen mußte und nur einen Bruchteil desselben vom Antiquar erhalten würde. Vor Verlust kann ich mich also im vorliegenden Falle gar nicht schützenI — Ich kann aber nicht umhin alle Kollegen, die sich etablieren wollen, hierauf hinzuweisen. Sie werden gut thun, hieraus eine Lehre zu ziehen! — A» den Buchhandel möchte ich jedoch die Frage richten: Ließe sich nicht ein Mittel finden, das uns vor derartigen »traurigen Erfahrungen« bewahren könnte? Z. B.: In Dänemark stellen die Sortimenter Kaution an den Buchhändler verein und nicht an die einzelnen Verleger! In einem so kleinen Lande, wo der Verlags buchhandel in Händen weniger Firmen liegt, geht es ganz gut so. Anders hier in Deutsch land. Hier müßten vielleicht die Verleger vereine die Kautionsverhältnisse ordnen. Ich glaube, es wäre gut, wenn über diese Angelegenheit ein Meinungsaustausch im Sprech saal stattfände. Lüneburg, 20. Februar 1888. F. Delbanco. Antwort auf die Anfrage in Nr. 41. Herren 6. 51. L 6o. — Auf Ihre Anfrage in Nr. 41 d. Börsenblattes zieht oie »Grnnd- ordnung für den buchhändlerischen Geschäfts verkehr« eine klare und deutliche Antwort in 8 22. — Der Expedition der Allgemeinen Mcdicin. Cemralzeitnng ist jedenfalls größere Kulanz in Bezug aus Rücknahme nicht jabge setzter Exemplare dieses Blattes zu empfehlen. Würden sich solche Grundsätze, wie sie hier geübt werden, im Buchhandel verallgemeinern, so würden dem Sortiment nnd indirekt dem Verlag jährlich Hunderttausende von Abonnenten verloren gehen Ihr Abonnent war vielleicht schon vor Jahr und Tag willens, die Allgemeine Medicin. Centralzeitung abzuschaffen, und ist nur deshalb noch mehrere Jahre hindurch dieler Zeitung erhalten worden, weil er den Zeitpunkt der Abbestellung verpaßte. Behält man sich übrigens das Rennssions- recht bei Journalbestellungen ein sür alle mal vor, wie das Schreiber dss. tHut, so erreicht man auch bei der genannten Expedition seinen Zweck. — t. ILl1»8t) Hv1/86llIlittvV6I Ke 6t6. sl1085s Wir mini stets Käufer von kleineren Verla^srssten und I'artäeartiksln aus clein Oeviets der Lml, MMllmk sie. ck. aueii aus älterer /eit. — kein teobnisebes Llenre ausxsseblosssn. — öarotksrtsn an uns mit mällixen kreisen verlier, von Rrtolg: sein. Ltuttgart. 4. Svlieidle's Verlag u. Lntlgu. Vi6IIIl6I18111. s11086s -Ries aut Wien und RmAebunA Ilsr.ÜA- liolre in ^nsiebten, Rüoberv ste. kaufen stets ?.u soliden kreisen tlilboter L lianseliburq in Wien I., Lognsrgasss 2. froste Wösten Makulatur s11087s offeriere zu billigsten Preisen. 50— 60 Zentner rohe und broschierte Bücher, in Ballen verpackt, sauber. Offerten gef. direkt per Post. Mainz. 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