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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1920
- Strukturtyp
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- 1920-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1920
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 188. 30. Juli 1920. deutscher Ansprüche gegenüber den polnischen Stellen lm Liguidaiions- verfahrcn hat sich der »Deutsche Gläubigerschutzverein für Polen und Litauen E. V.«, Eharlottenburg, Grolmanstraße 38, gebildet, der bei -er Durchführung seiner Ausgaben in Fühlung mit den zuständigen Reichs- und Staatsniinistcrien arbeitet. Er fordert alle Interessen ten, die Vermögen ln den an Polen abgetretenen Gebietsteilen Preußens haben, zum Eintritt auf. An Unkosten entstehen, die sofort zu erstatten sind: die einmalige Einschreibgebühr mit 18 ./t, für >e 2 Anmeldebogen 2 ^7. Ferner werden etwa 2 Prozent von dem seiner zeit zur Auszahlung gelangenden Betrag in Abzug gebracht. Größte Beschleunigung der Anmeldung ist geboten! Beitritt der Südafrikanischen Union zur Berner Übereinkunft. — Im »Deutschen Reichsanzeiger- Nr. 168 vom 21. Juli 1928 findet sich folgende Bekanntmachung, betressenddcnBeltrittderSlldafrikanischen Union zur revidierten Berner internationalen Urhcber- rechtsüberelnkunst vom 13. November 1888. Vom 38. Juni 1928. Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Negierung hat die Königliche Großbritannische Regierung den Beitritt der Südafrika nischen Union zu der am 13. November 1888 zu Berlin geschlossenen revidierten Berner Übereinkunft zum Schuhe von Werken der Litera tur und Kunst sReichs-Gesetzbl. 1918, S. 365) sowie zu dem Berner Zusatzprotokoll vom 26. März 1914 sReichs-Gesetzbl. 1928, S. 137) mitgetcilt und dabei In Gemäßheit von Artikel 27 mit Bezug auf den Artikel 18 der Übereinkunft den gleichen Vorbehalt gemacht wie seiner zeit bei der Ratifizierung der Übereinkunft durch Großbritannien sReichs-Gesetzbl. 1912, S. 444>. Der Beitritt der Südafrikanischen Union ist am 1. Mai 1928 wirk sam geworden. Berlin, den 38. Juni 1920. Der Reichsmiuister des Auswärtigen. I. V.t Boqö. Makodi in München. — Von einem originellen Vorschlag zur Lin derung der Schmerzen verkannter Talente berichtet die -Vossische Zeitung-: Ein Münchener Tonkllnstler Rudolf Ritter befürwor tet die Errichtung einer ständigen Ausstellung von Manuskripten leben der Dichter t-.nd Tonsetzer. Um dem Kind gleich einen Namen m!t- zugcbcn, der im Ohr des Publikums hastet, hat er die exotisch an- mutcnde Bezeichnung Makodi erfunden, eine Zusammcnziehung für »Manuskript-Ausstellung für Komponisten und Dichter». In dem ge planten Salon sollen Verleger, Thcaterdlrektoren, Künstler und Kunst freunde Gelegenheit haben, sich mit ungedrucktcn Erzeugnissen der Dicht- und Tonkunst bekannt zu machen und so vielleicht Perlen ans Licht zu ziehen. Von Zeit zu Zeit sollen musikalische und literarische Abende veranstaltet werden, um einzelne der ausgestellten Werke auf thre künstlerische Wirkung zu erproben. Indessen schwärmt der Ur heber der Makodl-Jdee nicht für Jurpfreiheit, sondern er will die auszustellenden Werke der Prüfung eines Schlichtungs-Ausschusses unterworfen wissen. Ritter ist kühn genug, an finanzielle Überschüsse des erträumten Unternehmens zu glauben. Sie sollen zur Drucklegung der besten unter de» ausgestellten Werken verwendet werden. Die Einziehung des Fernsprcch-AusbaubcltragS. — Kür die Kernsprcch-Zwangsanleihc sind die näheren Bestimmungen seht vom Rcichspostministerium getrosfen worden: Der Beitrag wird erst von dem ans die Einzahlung folgenden Monat an verzinst, und die Zins beträge unterliegen der Kapltalertragssteuer, so baß in Wirklichkeit nur 3,6 v. H. bezahlt werden. Die Dienststellen sind angewiesen, de» Betrag allgemein ohne die Nachprüfung des Bedürfnisses in viertel jährlichen Teilzahlungen einzuziehen: die erste Teilzahlung ist am 1. Oktober fällig. Anträge auf kleinere Zahlungen werden genehmigt, wenn ein besonderes wirtschaftliches Bedürfnis vorliegt. Der Mindest- betrag einer vierteljährlichen Teilzahlung beträgt aber dann bei Hauptanschlüssen 188 .7t, bei Nebenanschlüssen 68 .77. Sprechsaal. -Ohne Verantivortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zuschläge zum Buchdruck-Preistarif. Ich habe unterm 9. Januar 1928 ein« Druckkalkulalion erhallen. Das Recht des Arbeitgebers ans Schließung seines Betriebes bei passiver Resistenz. — Aus Grund einer Streitigkeit, bei der die Ar beiterschaft infolge der Verweigerung von Lohnerhöhungen passive ^Die Druckerei gibt feste Preise an und bemerkt weiter: »Sollte bis Resistenz geübt hat, weshalb bas beirefsende Unternehmen eine j zur Fertigstellung der Lvhniarif sich ändern, so würden die Preise, Schließung seines Betriebes vorzunehmen gezwungen war, Hai das ^ jmveit die Arbeit in diese Zeit Mt, sich anpassen müssen-, — Auf Landgericht Leipzig ein sehr bemerkenswertes Urteil gefällt, der inzwischen erhaltenen Rechnung werden folgende Zuschläge ange- aus dem wir die wichtigsten Enischeibungsgründe auszugsweise wie-! fuhrt: 2 5 °/-> bis z»m 22. März und 7 5°/, vom 23. März ab. dcrgcben. So heißt cs in dem Urteil: »Dem Rechte der Arbci terschafiaufEin st eil ung der Arbeit,um bcsscreAr beitsbedingnngen zu erzwingen, entspricht bas Recht des Arbeitgebers auf Schließung des Betrie bes. Dieses Recht kann dem Arbeitgeber nicht abgesprochen werden, wenn die Arbeiterschaft de» Lohnkampf in der Weise führt, daß sie zwar äußerlich weiierarbciiet, also ihren Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nachkommt, gleichzeitig aber ihre Arbeitsleistung der art geflissentlich «inschränkt, daß das Gesamtergebnis des Betriebes gegenüber dem früheren Ergebnis erheblich zurllckbleibt.« gm Anschluß an diese Urteilsbegründung betont Rechtsanwalt vr. Hagen in den »Mitteilungen des deutschen Jndustrie-Schutzver- bandes«, daß die passive Resistenz für den Arbeitgeber noch schädigen der sei als ein Streik! denn der wirtschaftliche Effekt sei fast der gleiche, die Belastung des Werkes durch die wciterlausenden Löhne aber eine ungleich größere. Unerträglich aber würde es sür die In dustrie sein, wollte man dem Arbeitgeber bei einer infolge passiver Resistenz einirctenden Schließung des Betriebes zumuten, jedem ein zelnen Arbeiter gegenüber den strikten Beweis zu erbringen, daß auch er sich am untätigen Widerstande beteiligt habe. Kusion Decla-Bioscop und Ullstein. <Vgl. Bbl. Nr. 117.> - Der Verlag Ullstein L Co. in Berlin hat in Gemeinschaft mit der Decla- Bioscop-Aktien-Gcsellschaft ein neues Filmuniernehcmn ins Leben ge rufen, das den Namen Uco-Film-Gcscllschast führt, und dem die leitenden Persönlichkeiten der beiden Konzerne in führenden Stellungen angehören. Bei den hochwertigen Krediten, die beide Fir men dem neuen Unternehmen zu gewahren sich verpflichtet haben, wird diese Gründung mit in die Reihen der kapitalkräftigsten Filmnntcr Wie habe ich mich hierzu zu verhallen? Antwort: In der Kalkulation, die Sic am 9. Januar 1928 er halten haben, ist bereits der vom 15. Dezember 1919 an in Kraft ge tretene Aufschlag von 25"/» aus die fünfte sgrauc) Ausgabe des Deut schen Bnchdruck-Prcisiarifs, der Anfang Januar d. I. zur Ausgabe ge langte, m i t e n i h a i i c n. Das geht übrigens auch schon aus dem Satze hervor: »Sollte bis zur Fertigstellung der Lohntarif sich ändern, so würden die Preise, soweit die Arbeit in diese Zelt fällt, sich anpas sen müssen». AuS der Fassung dieses Satzes muß ohne weiteres der Schluß gezogen Ivcrdcn, baß bei der Abgabe der Offerte <9. Ja nuar 1920) der Bnchdruckereibesitzer den preistariflichen Status guo berücksichtigt hatte, also die an diesem Tage in Krage kommenden Aufschläge <25"/,) im Preise bereits mit eingerechnet waren. Am 15. März d. I. erhöhten sich die Preise des Prcisiarifs um 75°/,, das heißt die Preise einschließ lich der 25°/» Aufschlag vom 15. Dezember 1919 an nur um 48°/,. Da Sie die Kalkulation am 9. Januar 1919 mit einem festen Preise er hielten, der die damals gültige» 25°/, Zuschlag ohne scdsn. Zweifel bereits einschloß, so haben Sic auf den offerierten Preis nur einen Aufschlag von 48°/a und nicht von 75°/, zu zahlen. Es liegt also das gleiche Ergebnis vor, wie in dem in Nr. 155 des Börsenblattes (S. 888) besprochenen Falle. — Bon Interesse ist die Tatsache, mü welch pein licher Genauigkeit die Bnchdruckereibesitzer die Verleger mit den vollen Ausschlägen belaste» i960 bzw. 1888°/,). Von dem großen Entgegenkommen, dessen sich z. B. ine behördlichen Auftrag geber seitens der sogenannten Regierungsdrucker zu erfreuen haben, ist den Verlegern gegenüber auch nicht das geringste zu spüren sogt, j Artikel im Börsenblatt: »Hohe Druckprcisc sür Verleger — niedrige nehmungen gestellt, was im Interesse der deutschen Filmindustrie nur > Druckpreise sür Behörden und Regierungen« sNr. 157, Seite 889». mit Freuden begrüßt werden kann. Die neue Gesellschaft will den Hosfentlicht kommt nun bald die Zeit, in der den Buchdrnckereibesiycrn ganz großen OualitätSfUm pflegen, was bei den weitgehenden Ute-! wieder etwas mehr zum Bewußtsein kommt, daß der Verlagsbuchhan- rarischen Verbindungen des genannten Verlages zweifellos einen Ge-! del ein mindestens ebenso wichtiger Auftraggeber für das Bochdrnck- winn für den deutschen Film bedeuten muß. Thielemann. gewerbe ist wie Behörden und Regierungen. R-d I «RI«ard«I»--ii. — Bering: D-rBdri-nn-retn der D-utl-b-n «uLbSndler ,u L-Ivlia. DkUltch-S BnchbS-dlerbxu». DiuN: in L-igila. - «di-üc »" R-dntN-n und Tr»-dM°n: «ein,lg, S-r1«,»n>„ -« lBuMntndl-idn»,'. 872
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