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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3170 Nichtamtlicher Theilst 186, 13. August. einen hierzu an sich geeigneten Vertreter bestellt hat (vgl. tz. 45. der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869), überhaupt verpflichtet sei, eine fortdauernde Controls über dessen Geschäftsleitung zu üben, oder aber jeder Kenntnißnahme von dessen geschäftlichen Dispositionen sich enthalten könne, ohne sich dem Vorwurf einer strafbaren outpa auszusetzen, falls durch die Dispositionen seines Vertreters widerrechtliche Eingriffe in fremde Urheberrechte herbei geführt werden, diese Frage bedarf in ihrer Allgemeinheit hier keiner Erörterung; keinesfalls ist unter obgedachter Voraussetzung dem Geschäftsinhaber zur Vermeidung crimineller Verantwortlich keit eine so eingehende Controle anzusinnen, wie sie erforderlich sein würde, um ein Vorkommniß der fraglichen Art zu verhüten. Auch wenn Payne sen. selbst sein Berlagsgeschäst leitete, würde er genöthigt sein, sich zum Betriebe desselben der Mitwirkung von Gehilfen zu bedienen und diesen vielfach die Ausführung seiner geschäftlichen Dispositionen zu überlassen; denn der Inhaber eines einigermaßen umfänglichen Verlagsgeschästs ist gar nicht im Stande, alle Geschäfte persönlich zu besorgen, und er kann nicht einmal in jedem einzelnen Falle die Art der Vollziehung der von ihm getroffenen Anordnungen überwachen. Hätte nun Payne sen. selbst einen seiner Geschästsgehilfen angewiesen, den Wiederabdruck der in der ersten Auflage gesammelten 24 Briese zu veranlassen, der damit beauftragte Gehilfe aber die Herstellung eines Abdrucks nicht bloß von den 24 Briefen, sondern auch vom 25. Briese in der Payne'schen Druckerei angeordnet, so würde dem Payne daraus, daß er seinerseits nicht noch besonders die Aus führung des Drucks überwacht und den Mitabdruck des 25. Brieses nicht verhindert habe, unmöglich der Vorwurf einer strafbaren Fahrlässigkeit gemacht werden können. Vgl. Klostcrmann, das Urheberrecht und das Verlagsrecht. Berlin 1871. S. 406 sf. „Ebensowenig ist ein solcher Vorwurf unter den vorliegenden Umständen gerechtsertigt, wo Payne sen. die Leitung seines Verlags geschäftes in der Hauptsache einem Procuristen anvertraut hat und durch die ihm von diesem gemachte Mittheilung, daß er eine neue Auflage der Lindau'schen Briefe veranstalte, für ihn nicht der geringste Anlaß zu der Vermuthung gegeben war, es werde der Wiederabdruck auf den 25. Brief erstreckt werden. Es kann Dem jenigen, welcher einen Geschästsleiter bestellt hat, keine eingehendere Ueberwachung des Geschäftsganges obliegen, als Dem, welcher selbst die Geschiffte leitet." Misrellcn. 8iv trnnsit gioria. muucki! — Hr. Emil Hohorst in Berlin, der sich augenblicklich im Concurse befindet, brachte zur Weihnachtszeit in vielen Berliner und Provinzial-Zeitungen ein Inserat, überschrieben: „Billigste Weihnachtsgeschenke! Billigste Bezugsquelle für Weihnachten!", in dem er eine größere Anzahl Classiker zu herabgesetzten Preisen — „statt soviel Mark, für nur soviel Mark" — offerirte. Hauptsächlich waren obenan und groß gedruckt: Fritz Reuter's sämmtliche Werke statt 60 Mark nur 25 Mark, berechnet das Publicum zu täuschen und den College» zu schaden. Auf eine Beschwerde des Breslauer Buchhändlervereins an die Hinstorff'sche Hosbuchhandlung erwiderte Hr. Hohorst laut uns vorliegendem Briese folgende stolze Worte, die wir in der ori ginellen Schreibweise des Schreibers und um die Ideen eines „zeitgemäßen kaufmännischen Buchhändlers" zu kenn zeichnen, soweit sie Interesse haben dürften, hier mittheilen: Namhafte Berliner Sortimenter, wie GselliuS, Plahn, Spaeth, N-uenhahn haben dieselbe Ausgabe mit 21 M. im Schaufenster ausge stellt. Ich verdenke cs diesen Firmen gar nicht, ihr Geschäft kauf männisch zu betreiben; Weiche durch größeren Umsatz mehr Nutzen erzielen, als Finnen, die beim Zops des Buchhandels stehen bleiben. Wie Sie ja wissen, habe ich außer meinem Berlagsgeschäst noch eine Sortiments-Buchhandlung und betreibe ich mein Geschäft nach Prinzipien der heutigen Zeit anpassend. Ferner: Ich belächele einfach diese Anfechtung und bedauere nur den be treffenden Herrn Collegen, daß er die schöne Zeit, die er zur Abfassung des Aufsatzes verwendet, nicht zu eigenen geschäftlichen Manipulationen benutzte; denn dies wäre jedenfalls für ihn vortheilhafter gewesen. Und endlich : Wäre ich nicht Herrn Hinstorff enger persönlich bekannt, so würde ich auch selbst jetzt meine so kostbare Zeit zu dieser ausführlichen Be leuchtung nicht verwendet haben; denn, wie gesagt: ich betreibe eben mein Geschäft, so wie ich es will. — Dem gefallenen Feinde soll man verzeihen! Nun denn, Herr Hohorst, ihre hochmüthigen Worte sind Ihnen vergeben! Breslau. —oob. Wie das „Berliner Fremdenblatt" schreibt, so ist die besonders werthvolle Bibliothek des verstorbenen Kammergerichts-Präsi- denten v. Strampfs in den Besitz des Hrn. R. L. Prager in Berlin übcrgcgangen. Die Bibliothek ist nicht nur im Gebiet der Rechts- und Staatswissenschasten und der Geschichte, den Special fächern des Verewigten, sehr hervorragend, dieselbe enthält außer dem auch die ältere Literatur, Holzschnitt- und Kupferwerke der alten deutschen und französischen Schule, Costümwerke u. s. w. in großer Reichhaltigkeit. Als besonders interessant ist eine nahezu vollständige Sammlung der über Alchemie, Magie, überhaupt die geheimen Wissenschaften erschienenen Werke zu erwähnen, sowie eine schöne Sammlung Autographen der Reformations-Literatur. Namentlich in Bezug aus letztere beiden Abtheilungen ist der Ge danke peinlich, das sorgfältig Gesammelte in alle Winde zerstreut zu sehen, und wäre die Erhaltung derselben als Ganzes und Ein verleibung in eine größere öffentliche oder Privatsaminlung recht wünschenswerth. Wie wir hören, wird der jetzige Besitzer im Lause des September Kataloge über die einzelnen Theile der Bibliothek veröffentlichen. Curiosa. — In einem soeben erschienenen Antiquar-Katalog über „rechts- und staatswissenschastliche" Werke findet sich u. A.: Masing, die tragische Schuld. Stirner, der Einzige und sein Eigenthum. Hier dürste das Wort des Terentianus Maurus: „(kro oaptu Isotoris) badont SUN kata libsili" zur vollen Geltung gelangen. Verbote. Aus Grund des Socialistengesetzes find seiner verboten: Becker, Beruh., Geschichte der revolutionären Pariser Commune in den Jahren 1789—94. Braunschweig 1875, Bracke jun. Brief, offener, an den deutschen Reichskanzler. Neuyork, Bräun lich L Co. Lassalle'sches Liederbuch. Chemnitz, Hager. Zur Geburtstagsfeier Ferdinand Lassalle's, am 17. April 1870. Ebend. Prrsonalnachrichte». Von dem Preisgericht der Kunstgewerbe-Ausstellung z u Leipzig sind in der Gruppe „Graphische Künste und Gewerbe" nachstehende Aussteller durch Prämien ausgezeichnet worden: Erster Preis (silberne Medaille). W. Drugulin, Leipzig, Buchdruckerei, für vorzügliche Erzeugnisse auf allen Gebiete» der Typographie. I. G. Flegel, Leipzig, Lylographische Anstalt, für verdienstvolle, mannigsaltige Leistungen aus dem Gesammtgebiete der Holz schneidekunst.
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