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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1883
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- Deutsch
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Uebertragung der Leitung desselben auf ihren Sohn Herrn Ferdinand Meder und Procuraertheilung an den selben zu diesem Zwecke). Circul. von Justus Meyer und Julius Ritter in Schwerin i/M. vom 31. März 1883 (betr. Austritt des Herrn Justus Meyer aus der Firma Stiller'sche Hofbuchhandlung in Schwerin und Uebernahme des Geschäfts durch Herrn Julius Ritter für alleinige Rechnung). „ „ Albert Moser in Tübingen vom April 1883 (betr. Verkauf des am 1. April 1855 unter der Firma Albert Moser, Buchhandlung und Antiquariat gegründeten Geschäfts an Herrn Franz Pietzcker aus Frankfurt a/Oder). „ „ Franz Pietzcker in Tübingen vom 23. April 1883 (betr. käufliche Erwerbung der Buchhandlung und des Antiquariats des Herrn Albert Moser in Tübingen und Fortfühmng des Geschäfts unter der Firma A. Moser'- sche Buch- und Antiquariatshandlung (Franz Pietzcker)). „ „ P. Plath in Bartensteiu vom April 1883 (betr. käuflichen Uebergang der unter der Firma I. Eichling be stehenden Buch- und Musikalienhandlung, verbunden mit Leihbibliothek und Journalzirkel, in seinen Besitz und Fortführung derselben unter der Firma P. Plath, vorm. I. Eichling). „ „ G. Ragoczy in Freiburg i/Br. vom 2. April 1883 (betr. Eröffnung einer Antiquariats-Buchhandlung unter der Firma G. Ragoczy). „ „ Paul Riedinger in Ratibor vom 4. April 1883 (betr. Gründung einer Sortiments-Buchhandlung unter der Firma Paul Riedinger neben dem Verlage des „Oberschlesischen Anzeigers", Eröffnung derselben im Laufe des Monats April, Uebertragung der Leitung derselben auf seinen Bruder, Herrn Gustav Riedinger und Procuraer theilung an denselben zu diesem Behufe). „ „ Josef 8afär in Wien vom April 1883 (betr. käufliche Erwerbung der dort seit 20 Jahren bestehenden, bis her aus zweiter Hand assortirten Buchhandlung nebst Leihbibliothek (vormals A. Wibrial) und Weiterführung derselben unter der Firma Josef 8afnr). „ „ Bruno Scharfer in Sagau vom 9. April 1883 (betr. käufliche Erwerbung des seit 1855 unter der Firma Rud. Schönborn's Buchhandlung bestehenden Geschäfts und Fortführung desselben unter der Firma Rud. Schönborn's Buchhandlung (Bruno Scharfer)). „ „ C. Scheller in Dessau vom 1. April 1883 (betr. käufliche Uebernahme des unter der Firma E. Barth's Hof buchhandlung (Paul Scheller) in Dessau geführten Geschäfts durch Herrn Paul Baumann in Dessau). „ „ Heinrich Schlick in Mülhausen i/E. vom 1. April 1883 (betr. käufliche Erwerbung der Sortimentsbuch handlung des Herrn W. Bnfleb und Fortführung derselben unter der Firma W. Bufleb's Buchhandlung (H. Schlick)). „ „ Karl Schmid (I. Dalp'sche Buchhandlung) in Bern vom März 1883 (betr. Errichtung einer Filiale in Lugano unter der ins Handelsregister eingetragenen Firma lübroriu valx (6. soluniä) und Uebertragung der Leitung derselben auf seinen Sohn Herrn Edmund Schmid). „ „ Max Schmidt in Oldenburg vom 1. April 1883 (betr. käufliche Erwerbung der Buchhandlung und Leih bibliothek des Herrn Karl Stalling und Fortführung derselben unter der Firma G. Stalling'sche Buchhandlung (Max Schmidt)). „ „ W. Spemann in Stuttgart vom 27. März 1883 (betr. Collectiv-Procura-Ertheilung an Herrn Anton Hoffmann und Herrn Johann Alfred Kaltenboeck). „ „ Karl Stalling (G. Stalling'sche Buchhandlung) in Oldenburg vom 1. April 1883 (betr. Uebergang der seit 1851 dort bestehenden G. Stalling'schen Buchhandlung in den Besitz des Herrn Max Schmidt). Leipzig, den 1. Mai 1883. Das Centralbureau des Sörsenvereins der Deutschen Suchhitndler. vr. Schmidt. Bekanntmachung. Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die Reichs stempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unterliegen den Anweisungen nach folgenden Vorschriften zu verwenden: 1. Die den erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken sind auf der Rückseite der Urkunde, und zwar, wenn die Rückseite noch unbeschrieben ist, unmittelbar an einem Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Vermerke (Indossament u. s. w.) auf einer mit Buchstaben oder Ziffern nicht beschriebenen oder bedruckten Stelle aufzukleben. Das erste inländische Indossament, welches nach der Cassirung der Stempelmarke auf die Rückseite des Wechsels gesetzt wird, be ziehungsweise der erste sonstige inländische Vermerk, ist unterhalb der Marke niederzuschreiben, widrigenfalls die letztere dem Nieder schreiber dieses Indossaments beziehungsweise Vermerks und dessen Nachmännern gegenüber als nicht verwendet gilt. Es dürfen jedoch die Vermerke „ohne Protest", „ohne Kosten" neben der Marke nieder geschrieben werden. - Dem inländischen Inhaber, welcher aus Versehen sein Jndossa- ! ment auf den Wechsel gesetzt hat, bevor er die Marke aufgeklebt
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