Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1871
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- 1871-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1871
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- Deutsch
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Erscheint nutzer Sonntags täglich. — Bis srüd S UHr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beeträue für daS Börsenblatt sind an di, Redaktion — Anzeigen aber an die Erpeditton desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscndercinS der Deutschen Buchhendker. 34. Leipzig, Freitag den 10. Februar. 4«— 1871. Amtlicher Theil. Bericht über die Generalversammlung des Vereins der Buchhändler in Leipzig am 30. Januar 1871. Nach Verlesung der Präsenzliste trug der Vorsitzende, Herr Stadtältester Raymund Härtel, den nachfolgenden Geschäftsbe richt vor: Meine geehrten Herren! Unsere diesjährige Generalversammlung fällt in eine schwere, ereignißvolle, aber doch schöne und erhebende Zeit. Wornach die Besten des Volks seit Jahren gestrebt, was noch vor wenig Monaten Vielen nur als Ideal vorschwebte, es hat sich vollzogen, wenn auch unter schweren Kämpfen, unter großen Opfern; die deutschen Stämme in Nord und Süd, sie sind geeinigt unter dem kaiserlichen Scepter, und wenn das Wort von dem Mehrer des Reiches auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung zur Wahrheit wird, wenn sich gleiches Recht, gleiches Gesetz über die vereinigten Lande verbreitet, so wird unser geliebtes großes Vaterland sich schnell und kräftig zur herrlichsten Blüthe entfalten und es wird gut wohnen in ihm sein. Gab den nächsten Anstoß dazu die frivole Herausforderung der gestürzten Napvleoniden und ist darin die Hand der ewigen aber gerechten Nemesis nicht zu verkennen, so dürfen wir wohl mit einigem Stolze sagen, daß auch wir, die Buchhändler, die Presse, nicht un- thätig gewesen sind, allezeit schon mit darauf hinzuwirken, daß solcher Umschwung sich vollziehen konnte. Freuen wir uns aber dieser Errungenschaften, so schulden wir auch ein heiliges Andenken und einen tiefen Herzensdank Denen, die in diesem Kriege Gut und Blut einsehten und die noch heute draußen stehen, den alten Erbfeind zu fesseln, daß sein giftiger Hauch nicht die schöne Blüthe des neuen Reiches gefährde. Auch aus unseren Kreisen sind Viele mit hinauszezogcn, so Mancher ruht schon in der fremden Erde, Mancher schwer verwundit dort und hier, in Allen aber lebte und lebt der hohe sittliche Emst der guten und gerechten Sache, die heilige Vaterlandsliebe. Bringen wir Allen hier unfern Dank, den Zoll der höchsten Achtung und Bewunderung, und spre chen wir es aus, daß, wenn der Krieg in Haus und Geschäft von uns schwere Opfer verlangte, wir solche freudig brachten und brin gen in der festen Zuversicht, daß aus all dem Blut und Leid dem großen Ganzen reicher Segen crsprießen werde. Wenden wir uns hiernach in den engeren Bereich unseres Ge schäftslebens im vergangenen Jahre. Die im vorjährigen Geschäftsbericht ausgesprochene Hcffnung auf das Zustandekommen des Gesetzes über das literarische Figen- thum ist durch die am II. Juni 1870 erfolgte Publication desselben Achttmddreißigstcr Jahrgang. in Erfüllung gegangen. Das Gesetz ist am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Wie gut cs war, daß dasselbe, dem Geschrei un berufener und unkundiger Stimmen zum Trotz, auf den Grundlagen der bisher in ganz Deutschland angenommenen Prinzipien aufgebaut wurde, zeigt sich gegenwärtig, wo früher als die kühnste Hoffnung erwarten durste, die süddeutschen Staaten sich mit dem Norddeutschen Bunde zu Einem deutschen Reich verbunden haben und kein Hin derniß im Wege steht, das Gesetz zu einem deutschen Reichsgesetz zu erheben. Bei dem wesentlichen Antheil, den der Abgeordnete der Stadt Leipzig, .Herr Vice-Bürgermeister vr. Stephani, an dem Zustande kommen des Gesetzes hatte, wurde demselben ein Dankschreiben von Seiten der Deputation überbracht. Schon am 24. März vorigen Jahres wurde das mit dem säch sischen Landtag vereinbarte sächsische Preßgesetz publieirt, das in der Geschichte der Preßgesetzgebung einen denkwürdigen Abschnitt bildet und als ein enormer Fortschritt bezeichnet werden darf. Dank dem Entgegenkommen der Regierung und den unermüdlichen Anstreng ungen der Abgeordneten sind eine Menge althergebrachter, schwer drückender Belästigungen, ohne welche man die Sicherheit des Staates gefährdet glaubte, einfach in Wegfall gekommen und weniger als je haben sich die Gerichte seitdem mit Preßvergehen zu beschäftigen gehabt. Daß es sogar gelungen ist, die auf keinem Rcchtsgrund be ruhende Abgabe der Pflichteremplare, die der Abgeordnete der Uni versität vergebens aus Gründen der Nützlichkeit forterhoben wissen wollte, gänzlich in Wegfall zu bringen, ist wesentlich das Verdienst des Herrn Geheimen Hofrath Albrecht, das dem sächsischen Buch handel unvergessen bleiben soll. Im März vorigen Jahres wurde an Ihre Deputation seitens des Börsenvorstandes das Gesuch gestellt, eine Börsenordnung für die Deutsche Buchhändlerbörse aufzustellen. Wir kamen demselben mit Freuden nach, und Sie wissen, daß unser Entwurf in der Can tate-Versammlung angenommen wurde. Nach ihm bilden den Aus schuß für die Börse 6 Mitglieder, welche sämmtlich in Leipzig wohn haft sein und von denen 2 Ihrer Deputation angehören sollen. Von größter Bedeutung, auch für den Buchhandel, war die am 5. August erfolgte Eröffnung des Bundes-Obcrhandelsgerichts in unserer Stadt. Wir haben nicht nöthig zu sagen, von welcher Be deutung, vollends jetzt, die Errichtung dieses höchsten Gerichtshofes ist, wie er vor allem berufen, gleiche Rechtsanschauungen durch alle Gauen Deutschlands zu verbreiten. Und das wird sich bei unserem Buchhandel mit der Zeit besonders und in der wünschenswertesten Weise fühlbar machen; denn leider waren es gerade die Ansichten 61
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