Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360206
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193602068
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360206
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-02
- Tag1936-02-06
- Monat1936-02
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den kommenden Jahren fortzusetzen. Sind doch die Einnahmen der Stagma noch keineswegs so, daß sie den Einnahmeausfall ausgleichen können, den die Autoren und Verleger auf allen anderen Musik- verwertungsgebicten in den letzten Jahren zu beklagen haben. Nach dem die Entwicklung leider dahin gegangen ist, daß das Erträgnis aus den Musikaufführungsrechten beinahe die einzige wesentliche Einnahmequelle für die Mehrzahl der Komponisten geworden ist, muß die Stagma alles daransetzen, um nach und nach für die Autoren und Verleger diejenigen Beträge zu schaffen, die für sie als Existenzgrundlage notwendig sind . .. Ausland: NM 510 000.— (NM 224 000.—) ... Der Betrag von NM 510 000.— ist geringer als der in früheren Jahren den deut schen Gesellschaften aus dem Ausland zugeflossene. Der Grund hier für liegt Zum Teil in der Abwanderung einer ganzen Anzahl von Emigranten, die ausländischen Gesellschaften beigetreten sind. Weiter hin fällt ins Gewicht, daß die ernste deutsche Musik, die überall Welt geltung hat, nicht so in Erscheinung tritt, wie dies der Fall sein sollte, da die ausländischen Gesellschaften zum überwiegenden Teil der Bewertung der ernsten Musik nicht die gleiche Bedeutung zu messen wie wir.« Die Liquidation der Gema beendet »Der Autor« Nr. 12 schreibt: »Auf Grund des Gesetzes zur Vermittlung von musikalischen Aufführungsrechten wurden, wie man weiß, die beiden deutschen Aufführungsrechtsgesellschaften: Gema (Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte) und GDT (Genossenschaft Deutscher Tonsetzer) zur Liquidation ge zwungen. Die Negierung machte einem jahrelang andauernden uner quicklichen Streit dadurch ein Ende, daß unter ihrer Mithilfe die Stagma (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikali scher Urheberrechte) gegründet wurde. Die letzte Generalversamm lung der Gema fand am 17. Dezember 1935 in Berlin statt. Die Liqui datoren, Heinz Bolten-Bacckers und vr. Nobert Nies, konnten von einem sehr erfreulichen materiellen Abschluß der Liquidation be richten, da es gelungen war, den einzelnen Komponisten, Textdichtern und Verlegern noch erhebliche, die Erwartungen weit übersteigende Beträge aus der Liquidationsmasse zuzufllhren. vr. Nobert Nies, der Leiter der Versammlung, legte die Abschlußbilanz vor, die ebenso wie die anderen Punkte der Tagesordnung einstimmig genehmigt wurde. Den Liquidatoren wurden lebhafte Vertrauenskundgebungen dargebracht. Richard Bars als Vorsitzender des Aufsichtsrats er klärte dessen Arbeiten für beendet und dankte den Liquidatoren und den versammelten Mitgliedern für die geleistete Arbeit und das oft bewiesene Vertrauen. Musikverleger Robert Lienau, der an der Gründung der Gema hervorragenden Anteil hatte und zwölf Jahre lang deren Vor sitzender gewesen war, gab am Schluß der Versammlung einen Über blick über die zwanzigjährige Geschichte der Gema«. Urteilsverkündung im Schallplattenprozeß am 10. Febr. Die Justizpressestelle Berlin teilt mit: »Wie bereits angekündigt, fand am 27. Januar vor dem 27. Zivilsenat des Kammergerichts die Berufungsverhandlung in dem Rechtsstreit der Carl Lindström AG. u. a. gegen die Neichsrundsunk-Gesellschaft m. b. H. statt. Die Ausführungen der Anwälte beschränkten sich in der letzten Ver handlung lediglich auf die in Frage kommenden rechtlichen Gesichts punkte. Durch Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Berlin war der Neichsrundsunk-Gesellschaft unter dem 28. Mai 1935 bekanntlich verboten worden, die in den Betrieben der Klägerinnen hergestellten Schallplatten zu senden, soweit die Platten ausschließlich Schrift werke, Reden und Vorträge wiedergebcn. Der Antrag der Schall plattenfirmen, auch die Schallplattensendungen von reinen Musik werken zu verbieten, war vom Landgericht abgewiesen worden. Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien, das heißt sowohl die Neichsrundsunk-Gesellschaft wie auch die klagenden Firmen, Berufung eingelegt. Zunächst wird das Kammergericht grundsätzlich die Frage zu klären «haben, ob überhaupt der von den Schallplattenfirmen eingeschlagene Rechtsweg zulässig ist. Da die Neichsrundsunk- Gesellschaft nämlich in dem Prozeß den Standpunkt einnimmt, daß sie als Trägerin von Hoheitsrechten anzusehen sei, wären gegebenen falls zur Entscheidung der vorliegenden Streitfrage die Verwaltungs gerichte zuständig. Ferner ist die Frage zu entscheiden, ob die Kläge rinnen von der Neichsrundsunk-Gesellschaft neben dem Kaufpreis der einzelnen Platten auch noch eine besondere Vergütung für die Verbreitung durch Rundfunk verlangen können. Durch die Stellung nahme der Schallplattenfirmen ist schließlich auch die Frage aufge worfen worden, wieweit hier internationales Recht gilt. Gleichzeitig werden bei Entscheidung des Rechtsstreits auch die Gesichtspunkte desvgegenseitigen Wettbewerbes zu berücksichtigen sein. Die Entschei dung dieses Rechtsstreits in seiner Gesamtheit ist um so schwieriger, weil die urheberrechtlichen Gesetze, auf die der erkennende Senat seine Entscheidung zu stützen hat, in einer Zeit erlassen worden sind, als es einen Rundfunk im heutigen Sinne noch nicht gab. Der 27. Zivilsenat des Kammergerichts hat nunmehr Termin zur Verkündung des Urteils auf den 10. Februar 1936 anberaumt«. Musikpreise Düsseldorf, die Kunststadt des Westens, verteilt alljährlich den Musikpreis der Stadt Düsseldorf, der 5000 NM beträgt und für eine arteigene deutsche Komposition verliehen wird. Für das Jahr 1935/36 wird der Musikpreis für ein abendfüllendes Chorwerk für Soli, Chor und Orchester ausgesctzt. An dem Wettbewerb können sämt liche deutschen, arischen Komponisten teilnehmen. Werke, die bereits von anderer Seite preisgekrönt wurden, werden nicht berücksichtigt. Schlnßtag der Einsendung ist der 30. April 1936. Anschrift: Ober bürgermeister — Amt für kulturelle Angelegenheiten — Düsseldorf, Rathaus. Der deutsch-österreichische Komponist Roderich von Mojsi- sovics erhielt für sein Gesamtschaffcn, bestehend in Sinfonien, Suiten, Konzerten für Klavier und auch für Violine mit Orchester, Kammermusikwerken, Opern, Liedern den großen österreichischen Staatspreis für Musik. Ehrungen Furtwänglers zum 50. Geburtstag Der Führer und Reichskanzler hat vr. Wilhelm Furtwängler zu seinem 50. Geburtstage am 25. Januar sein in Silber gerahmtes Bild mit folgender Widmung zum Geschenk gemacht: »Herrn Wilhelm Furtwängler, dem großen deutschen Meister, zum 50. Geburtstag in aufrichtiger Bewunderung. Adolf Hitler«. Neichsminister vr. Goebbels hat an vr. Furtwängler zum 50. Geburtstag folgendes Schreiben gerichtet: »Sehr verehrter Herr vr. Furtwängler! Zu Ihrem heutigen 50. Geburtstag übermittle ich Ihnen in meinem eigenen Namen sowohl wie im Namen aller deutschen Künstler und kunstbegeisterten Menschen meine herzlichsten und aufrichtigsten Glückwünsche. Ich verbinde damit meinen tiefen und ehrlichen Tank für die großen Verdienste, die Sie sich um die Entwicklung der deutschen Musik sowie um die höchste Verlebendigung und Vollendung der deutschen Dirigentenkunst in den vielen Jahren ihrer musikalischen Tätigkeit erworben haben. Ich bitte Sie, dabei auch meinen per sönlichen Dank entgegennehmen zu wollen für die vielen Stunden reinsten und edelsten Kunstgenusses, die Sie mir durch die unver gleichliche Wiedergabe der Meisterwerke der Tonkunst vermittelt haben. Ich bringe damit den Wunsch zum Ausdruck, daß Ihre geniale Begabung allen musikliebenden Menschen in Deutschland und weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus in der ganzen Welt noch viele Jahre erhalten bleiben möge. Mit herzlichen Grüßen und Heil Hitler! Ihr ergebener vr. Goebbels«. Abt Alban Schachleiter zum Ehrendoktor ernannt Die Philosophische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München ernannte auf Grund einmütigen Fakultätsbeschlusses Abt Alban Schachleiter an seinem 75. Geburtstage — 20. Januar — zum Ehrendoktor. Uber die Gründe, die die Universität München vcranlaßten, ihre höchste wissenschaftliche Ehrung an Abt Schachleiter zu vergeben, teilt der »Völkische Beobachter« aus einer vom Deut schen Nachrichtenbüro verbreiteten Darstellung des Philosophen und Musikwissenschaftlers Grunsky u. a. folgendes mit: »Auf dem Gebiet der Musikwissenschaft hat Abt Schachleiter der deutschen Wissenschaft unschätzbare Dienste geleistet, indem er um die Wahrung des alten und ursprünglichen Sinnes der künstlerischen musikalischen Messc- gestaltung unermüdlich bemüht war, indem er Entscheidendes für das Verständnis des Gregorianischen Chorals getan hat. Ihm ist es zu verdanken, daß die antike Schönheit der Gregorianischen Choral- Melodie neu erstand. Sein Ruhm ist es, daß aus der Musikwissen schaft der Begriff der ,Iüturgis Lumutiim' — also jener strengen Liturgie, wie sie von ihm als Abt des Klosters Emaus in Prag ge pflegt wurde — nicht mehr wegzudenken ist. Wesentliches Verdienst ist auch die Gründung und anschließende achtjährige Leitung der .dlumea vivina', der hochangesehenen Zeitschrift für Musikgeschichte. Auch die Schöpfung der Soliola Qregorisua in der Allerheiligen hofkirche in München, die dann von Schachleiter acht Jahre bis zu ihrer Auflösung 1930 geleitet wurde, muß unter die tiefgreifendsten Bemühungen um das Wiederauflsbenlassen alter Musik gezählt 110
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder