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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1934
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- Deutsch
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248, 23. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn Buchhandel. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Im überfüllten vorderen Saale des Deutschen Buchhändler- Hauses sprach am Sonntag vormittag der Dichter E. K. Kolben hey e r. — Sichtlich beivegt von dem Beifall der Jugend, der ihn begrüßte, las Kolbenheyer nach einer kurzen Einführung durch den Studienrat Friese aus seinen Werken. Seine neuen Gedichte »Der Gott und sein Seher«, »Verleugnete Ewigkeit«, »Das Erbe« und »Ewiger Trost« ergriffen die Hörer tief. Hier begegnen sich Dichter und Philosoph, es entsteht so eine Gedankenlyrik von wahrer schöpfe rischer Kraft. Herb verschlossen, tief wühlend, verhalten ist des Künstlers Art, vielleicht zu deuten aus seiner sudentendeutschen Ab stammung. Das kam besonders zum Ausdruck, als Kolbenheyer ein Kapitel aus seinem historischen Geschlechterroman aus der Nefor- mationszeit, »Meister Joachim Pausewang«, las. Tie Zuhörer waren gebannt von dem leidenschaftlichen dichterischen Empfinden dieses Meisters. »Sehnsucht geben ist mehr als alle Weisheit der Welt«, klingt es in der Sonntagspredigt des Pctzge Pausewang auf. Von einer erhabenen sprachlichen Form zeugte die »Karlsbader No velle«, die die Wendung in Goethes Leben kurz vor seiner Flucht nach Italien in dichterischer Höhe zur Darstellung bringt. Kaum hatte der Dichter geendet, als brausender, langanhaltcnder Beifall ertönte. Professor vr. Frcnzcl sprach im Namen aller Zu hörer, wenn er in Ergriffenheit mit warmen Worten für die weihe volle Stunde dankte. Es war ein literarischer Genuß, dem Dichter zu lauschen, ein großes Erlebnis fiir die jugendlichen Herzen, das noch lange in ihnen nachhallen wird. Dsr Dichter dankte sichtlich hocherfreut für die herzliche Aufnahme. H. I. Richtfest bei der Deutschen Bücherei Bei dem Erweiterungsbau der Deutschen Bücherei wurde am 19. Oktober Richtfest gefeiert. Dieser Tag war mit vollem Bedacht gewählt worden, denn am 19. Oktober vor 21 Jahren war der Grundstein zur Deutschen Bücherei gelegt worden. Der Neubau soll die Zugänge der nächsten zehn Jahre aufnehmen. Der Feier, der eine große Anzahl von Gästen beiwohnte, schloß sich ein geselliges Beisammensein an. Firmenrecht Die Frage, welche Firma ein Einzclkaufmann führen darf, be handelt ein Urteil des Reichsgerichts vom 1V. Juli 1934 — II 48/34 —, über das in der Zeitschrift »Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber recht« auf Seite 605 ff. berichtet wird. Nach der Vorschrift des § 18 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches hat der Einzelkaufmann bekanntlich als Firma seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschrie benen Vornamen zu führen, evtl, mit einem Zusatz. In der er wähnten Entscheidung bestätigt das Reichsgericht, daß der einzelne Kaufmann als ausgeschriebenen Vornamen in der Firma nicht un bedingt seinen Rufnamen zu führen braucht, sondern auch einen oder mehrere andere ihm zustehende Vornamen verwenden darf. Hierbei ist er aber, wie das Reichsgerichtsurteil lehrt, nicht völlig frei. Er darf Namen — selbst den Familiennamen! — die er als Privater zu führen berechtigt und verpflichtet ist, im Geschäfts verkehr als Firma nur so verwenden, daß die Verwechselung mit einer älteren zu Recht bestehenden Firma ausgeschlossen ist. Dem stärkeren Recht der älteren Firma muß die spätere Firma weichen, selbst wenn sie dem Grundsätze der Firmenwahrheit entspricht. Gr. Familienkundliche Ausstellung in Göttingen Am 13. und 14. Oktober fand in Göttingen die 7. Jahresver sammlung der Ostfälischen Familienkundlichcn Kommission statt, in der die'Familien- und Sippenforscher des Gebietes zwischen Nordsee, Weser, Saal? und Elbe zusammcngesaßt sind. In Verbindung mit die ser Tagung, die durch die Anwesenheit und ein größeres Referat des Nassesachverständigen im Neichsinnenministerium I)r. Achim Gercke eine besondere Note erhielt, veranstaltete die Göttinger Uni versitäts-Bibliothek eine familienkundliche Ausstellung, die eine Auswahl aus den reichen Beständen der Bibliothek darstellte. Neben dem modernen samilienkundlichen Schrifttum waren insbe sondere samiliengeschichtlichc Sammelwerke, Kirchenbücher, Matrikel, Leichcnpredigten und andere für die Sippenforschung wichtige Ge legenheitsschriften ausgestellt. Diese von Bibliothekar vr. Götz von Selle unter der Oberleitung von Bibliotheksdirektor Prof. vr. J.B-ecker durchgeführte Ausstellung, auf der auch beachtliche familienkundliche Arbeiten zweier Göttinger Schulen gezeigt wurden, vermittelte den Tagungsteilnehmern starke Eindrücke. H. S. Zusammenlegung von Hochschulen Das Streben nach einer Vereinsachung und Ermäßigung der Kosten in der Verwaltung und nach einer Verallgemeinerung der ge samten Bildungsgrundtagen führte den Preußischen Ministerrat (Sitzung vom 1«. Oktober 1S34> zu dem Beschluß, die landwirtschaft lichen Hochschulen in Berlin und in Bonn-Poppelsdors sowie die tier ärztliche Hochschule in Berlin als selbständige Lehranstalten auszu geben und sie in den Lehrkörper der beiden Universitäten Berlin bzw. Bonn einzubauen. Steurrstcckbriefe Gegen die Buchhändler vr. Leopold Alfred Baer und dessen Ehefrau Magdalena geb. Huber sowie Edwin Markus Baer und dessen Ehefrau Elsa geb. Aronsohn sind am 4. Oktober lü34 vom Finanzamt Frankfurt a. M. Ost wegen Reichssluchtsteuer von RM 44L48.su bzw. NM 44SK3LÜ Steuersteckbriese erlassen worden. Das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen wurde be schlagnahmt. Es ist verboten, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken. Dem zuständigen Finanzamt ist Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen zu machen. Verbotene Druckschriften Gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: Max Everwien: »Männer, Mächte und Methoden« (Vorhut-Verlag Otto Schlegel, Berlin): die Broschüren »Der Sieg der Kirche — Ein Zeugnis aus der bekennenden Kirche« und »Die Kirche vor ihrem Richter — Biblische Zeugnisse auf der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche« (beide Emil Müller, Wuppertal-Barmen) -. Walter Flexius: »Das Blutbad im Tritten Reich« (Verlag Heimat nnd »Saarland«, Saarbrücken); die unter dem Titel: »Ftthrerwort und Gotteswort« erschienenen sechs Verteilblätter für Volksmission, herausgegeben von Johannes Lohmann (Buchdruckerei und Verlag Harfe, Bad Blankenburg): der Sonderdruck aus dem Johanneumsboten von Direktor Pfarrer Burk hardt: »Was hat der Nationalsozialismus uns als Jüngern Jesu zu sagen?« (Evaugelistenschule Johanneum, Wuppertal-Barmen). (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1985 vom 19. Oktober.) Der Band »Das Gesicht« der Buchreihe »Die fünf Sinne« ist im Nahmen des § 41 StGB, unbrauchbar zu machen. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. F-ebr. 1933 wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten: »Beiträge zur Vorgeschichte und Geschichte der Julirevolte« (Broschüre, Wien); »Der neue Tag« (Halbmonatsschrift, Freiwaldau): bis 30. Oktober 1934 »Prawda« (Moskau). (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1986 vom 20. Oktober.) Verkehrsnachrichten Wohlfahrtswertzeichcn Die Deutsche Reichspost gibt am 5. November neue Wohlfahrts wertzeichen zugunsten der Deutschen Nothilfe heraus. Es sind wie im vorigen Jahre wieder 9 Marken: zu 3 und 2, 4 und 2, 5 und 2, 6 und 4, 8 und 4, 12 und 3, 20 und 10, 25 und 15, und 40 und 35 Npf. und eine Postkarte zu 6 und 4 Rpf. Die zusätzlichen Beträge geben die Wohl fahrtszuschläge an. Der Vertrieb durch die Postanstalten und durch die Deutsche Nothilfe dauert bis Ende Februar 1935. Die Gültig keit der Wertzeichen hört mit Ende Juni 1935 auf. Für die Marken sind Darstellungen gewählt worden, die die friedliche Tätigkeit des deutschen Volkes in allen seinen Ständen am Wiederaufbau des Reiches ausdriicken sollen. Die Bilder zeigen den Kaufmann, Schmied, Maurer, Bergmann, Baumeister, Bauer, Forscher, Künstler und Richter. Das Wertzeichen der Postkarte trägt das Brustbild eines SA-Mannes als Sinnbild für die deutsche Volksgemeinschaft. Die Entwürfe stammen von Professor Ferdinand Spiegel. Frankreich — Ursprungsbezeichnungszwang Die Handelskammer in Saarbrücken hat die dritte Auflage ihres Heftes »Der Ursprungsbezeichnungszwang in Frankreich« heraus- gegeben. Das Heft führt alle Waren auf, die bis zum 30. September 1934 dem Ursprungsbezeichnungszwang in Frank reich unterworfen wurden und ist zum Preise von NM 1.— bei der Handelskammer in Saarbrücken zu beziehen. D c^l t sch" u' »o« rl^ n k> l e z^il Lc^ipzi Änschkiit der LchniNk-nnnfl »ich (?rpedition: ^ c i p z'l n C Gerichtßwea 2 6. Postschliebsach 274/78. — Druck: ErnstHedrichNachs., LeipzigC l» Hospitalstrabe 11»—12. — DA: TVAt/IX. Davon K388 d. mit Anacbotcne unü Gesuchte Bücher. 932
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