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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1932
- Sprache
- Deutsch
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244, 18. Oktober 1932. Redaktioneller Teil. — Svrechsaal. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. Rcklamczeitschriften als Zugaben. — Unter allen Handels zweigen, die in den letzten Jahren durch das Zugabewesen betroffen wurden, hat der Zeitschriftenbuchhandel einen traurigen Vorrang. Immer dreister verbreitet sich 'das Parasitentum der Gratiszeit schriften und nagt an dem Lebensmark des Zeitschriftenwesens. Las sen sich auch die umsatzhemmenden Folgen, die durch die Über schwemmung der Konsumenten mit Gratiszeitschriften verursacht werden, im einzelnen selten feststellen, so machen sie sich im gesamten desto unangenehmer bemerkbar. — Jede Neklamedruckschrift, die druckerei einer Margarincfabrik oder Gummireifenfabrik hergestellt wird. In diesem Zusammenhang ist z. B. das »Vistra-Magazin« zu ermähnen, das die Vistra-Stoffneuheiten propagiert, ohne auf Mode- schuitte näher einzugehen. Oder die »Kraftsahrerpraxis«, vertrieben durch Spezialsirmen für Kraftfahrzeugbedarf, oder das von einem Hausbesitzervcrein herausgegebene Heft »Haus-Konto-Buch«, die auf literarischen Stoff ganz verzichten. Ein typisches Beispiel ver botswidriger Zugabe war die illustrierte Versicherungszeitschrift G. m. b. H., Hamburg, vertrieben wurde. — In dem Absatz a des Zugabengesetzes werden nur Reklamegegenstände von »geringem Werte« zugelassen. Sobald eine Kundenzeitschrift ein literarisches Be dürfnis bescheidenster Art zu befriedigen geeignet ist, stellt sie un zweifelhaft eine reguläre Zeitschrift dar, kann somit unmöglich als Neklamezugabe betrachtet werden. Aber nicht nur Gratiszeitschriften werden von dem neuen Verbot erfaßt, sondern dieses richtet sich ebensogut gegen Kundenzoitschriften, »für die ein geringfügiges, offenbar bloß zum Schein verlangtes Entgelt gewährt wird«. Dar unter fallen alle Unterhaltungsdruckschriften, die unter den handels üblichen Preisen an die Kundschaft veräußert werden. Das Zugabe gesetz wurde zum »Schutze der Wirtschaft« verordnet. Es ist demnach der Wille des Gesetzgebers, Neklameauswüchse zu verhindern, die in die Produktion und den Handel einzelner Branchen schädigend ein- Am Schluß des in Nr. 41 des »Buch- und Zeitschriftenhandels« erschienenen Artikels: »Neklamezektschriften im Lichte der neneu Ver ordnung«, dem die vorstehenden Äußerungen entnommen sind, heißt es: »Und wenn sich gewisse Fabrikanten noch immer nicht danach richten wollen, so werden sie auf Betreiben der Geschädigten die heil same Belehrung eben vom Gericht hinnehmen müssen, wobei die Schuldigen auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genom men werden können.« Priifungsstcllen für Jugcndschriften in der Schweiz. — Im An zeiger für den Schweizerischen Buchhandel Nr. 19 vom 10. Oktober 1962 findet sich eine Liste der neun schweizerischen Prüfungsstellen für Jugendschriften. Verbotene Druckschrift. — Sämtliche Exemplare des Haupt blattes der Nr. 21 des 7. Jahrganges der Zeitschrift »Der Frei denker« vom 16. Dezember 1961 und die zu ihrer Herstellung be stimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. (Deut sches Kriminalpolizeidlatt Nr. 1374 vom 14. Oktober 1962.) Verkekrsuackrickten. Drucksachcukarten mit Wcrbcaufdrucken. — Die Gebühr für Dop pelkarten, bei denen der anhängende Teil keine Antwort darstellt, sondern lediglich gedruckte Mitteilungen an den Empfänger enthält, sind nicht, wie in der Nr. 232 des Börsenblattes angegeben ist, mit 6 Pfg., sondern mit 4 Pfg. zu frankieren. Sprecbsaal Noch einmal zum Kapital „Das Besprechungsexemplar". Von H. C. v o n d e r G a b e l e n tz. (S. a. Nr. 232 und 238.) Die Mißstände im Besprechungswesen, wie sie Herr Gustav Stolze in Nr. 232 des Börsenblattes schildert, bestehen, wenigstens teilweise, tatsächlich — leider! Mögen seine Zeilen dazu beitragen, der Unvernunft auf seiten des Verlages in dieser Beziehung Einhalt zu gebieten. Aber nicht allein von den Verlegern wird gesündigt, auch bei den meisten Zeitungen bilden die Buchbesprechungen, wo überhaupt, dann einen großen und dunklen Punkt. Von einem »Herschenken« des Rau mes hierfür sollte ebensowenig die Rede sein, wie etwa für Theatcr- oder Sportnachrichten der bereitgeftellte Raum als »verschenkt« an gesehen wird. Eine Tageszeitung von Rang — und nur diese sollten überhaupt für Besprechungen herangezogen werden — hat kul turell e A u f g a b e n, in deren Bereich die Information der Leser über wichtige literarische Neuerscheinungen ganz gewiß nicht an letzter Stelle steht. Diesem kulturellen Teil sollte also dieselbe Sorgfalt einer jeden Schrift! ei tung gewidmet werden wie etwa dem politischen, dem Handels- oder Sportteil, denn wieviele interessiert cs schließlich heute noch, ob etwa die Pleitenia A.-G. auch in diesem Jahre wieder einmal keine Dividende verteilt, -und sogar Lustmorde, Bankein brüche oder ähnliche sensationelle Dinge sind selbst in gewissen Zeit- abständen doch nur von bedingtem Interesse. Allerdings sei zuge geben, daß es der Leserschaft einer Tageszeitung mit Recht ebenfalls gleichgültig sein kann, ob der bis dato durchaus unbekannte Schrift steller Piefke seinen Erstlingsroman vollendet hat, selbst wenn von ihm der Werbeleiter des im glücklichen Besitz dieses Opus befind lichen Verlages, wenn auch wider besseres Wissen und Gewissen, jedoch mit um so mehr Superlativen, die Wichtigkeit und (hoffentlich!) Einmaligkeit dieses Ereignisses rühmt. Aber Spaß beiseite: wich tiger als irgendwelche Lokalnachrichten und solche »aus der Nachbar schaft«, so unentbehrlich sie als Stofs für Stammtische und Kaffee kränzchen auch sein mögen, sollten doch Mitteilungen sein ans sach verständiger Feder über Neuerscheinungen, die über den Rahmen reiner Unterhaltungsliteratur hinaus wissenschaftlich oder künstle risch die Aufmerksamkeit eines gebildeten Laicnkreises beanspruchen können. Wieviel Zeitungen nun können behaupten, in dieser Beziehung berechtigten Ansprüchen zu genügen? Denkt man hieran, so könnte es scheinen, als ob bei den meisten die Arbeit des Kopfes dem An zeigenteil, die der Hände dem Papierkorb allein zugewendet wäre! Damit müßte es nicht nur eine leichte, sondern auch dankbare Auf gabe sein, -für einen literarischen Teil Mitarbeiter zn gewinnen, die nach ihrer Sachkenntnis ohne eine andere Entschädigung als der Überlassung der Besprcchungsstücke deren Rezension gern übernehmen würden. In diesem Falle würden dann auch sofort, weil wirkungs los, die üblen Lobhudeleien der Verleger über ihre eigenen Produkte ebenso wie die genau so minderwertigen Waschzettel von den Redak- t'ionstischen verschwinden, während die Schriftleiter sich an Hand der Bücher selbst entweder ein eigenes Urteil über ihren Wert für die Allgemeinheit bilden oder im «Falle von Mangel an Interesse, Sach kenntnis oder Zeit sich und ihren Lesern ein solches von einem zu verlässigen Referentenstab verschaffen könnten. Dem Leser aber würde seine Zeitung geistige Anregung bieten, wertvoller als das »aktuelle« Geschwätz über Politik, Kino oder Sport, und man sage nicht, daß dies nicht mehr in den Aufgabenkreis einer Zeitung hin- eingchöre. Jur Beachtung. Verlag Wilhelm Borngräber Nachf., Leipzig (Rudolf Lehm- stcdt, Weißenfels). Frau Oberstleutnant Cramer v. Clausbruch, Walsleben, Mark (Gustav Pietzsch, Dresden). lüe boreiZn Int. ?ress Lerviee, vr. Zaratin de Franceschi und vr. Blume-Viljour, Stockholm/New Aork (Auslandabteilung des Börsenvereins). Inhaltsverzeichnis. Mitteilung der Geschäftsstelle des B.-V. bctr. Weihnachts- nummer des Bbl. S. 757. Artikel: Herbstversammlung des Mitteldeutschen Buchhändler-Verbandes. Von St. Wangart. S. 757. Für die buch händlerische Fachbibliothek S. 762. Kleine Mitteilungen S. 763—54: Die Gebührentafel für Postpakete nach dem Ausland / Allgemeiner Deutscher Buchhand- luiigsge-hilseu-Verban'd / Krebs, Berlin / Libraria, Leipzig / Buchhändler im Rundfunk / lieber Wesen und Unwesen der neuen Typographie / Der Dichter und seine Zeit / Wilhelm von Scholz liest in Hamburg / Versteigerungskalender / Aus dem Buchdruckgewerbe / Neklamezcitschriften als Zugaben / Prüfungsstellen für Jugendschriften in der Schweiz / Ver botene Druckschrift. Verkehrsnachr'ichten S. 764: Drucksachenkarten mit Werbe aufdrucken. S p r e ch sa a l S. 764: Noch einmal zum Kapitel: Das Besprechungs exemplar / Zur Beachtung. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: D e r V ö r , e n o e r e t n Ser Dewschen Buchhändler zu Leipzig, Deutfcheö Buchhändlerhaus. Druck: E. H e ü r t ch N a ch s. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schrtstlettung u. Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2ii «Buchhanülertiaus,. Pust schlick, ach 27t/7b. 764
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