Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1879
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- 1879-09-01
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- 01.09.1879
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3410 Nichtamtlicher Theil. 202, 1. September. Buchhandel heute liegen, wohl Niemand die Berechtigung zur Existenz absprechen wird. Dort — d. h. im modernen Antiquariat — ist recht wohl zu be obachten, wie auch der Buchhändler nur zu gut weiß, daß das Buch eine Waare und daß sür diese Waare in den Gesetzen des Verkehrs und Handels kein anderes Prinzip Platz hat, als für jede andere Art Waare. Unter der von dieser Seite ausgebotenen Waare sind die Sachen, die durch einen der oben angeführten Gründe werthlos oder minderwerthig geworden sind. Der Gelehrte und Bücherliebhaber kennt diese Waare und ihren derzeitigen Werth, er wird dort selten kaufen und wenn, dann immer mit dem Be wußtsein, etwas erstanden zu haben, was aus irgend welchem Grunde an Werth verloren hat. Von daher droht also wenig oder keine Gefahr; diese kommt vielmehr einzig und allein vom — halten wir einmal dieses odiöse Wort fest — „Schleuderer", d. h. von dem Kollegen, der nur dadurch im Stande ist, Geschäfte zu machen, daß er öffentlich, oder privatim, Bücher, die beim Verleger noch nicht im Preise herabgesetzt sind, unter dem Ladenpreise ansbietet oder verkauft. Er ist die Quelle alles Nebels und er wird mit der Zeit den Buchhandel materiell ruiniren, ebenso gewiß, wie er jetzt schon durch seine Manipulationen den soliden Kollegen täglich in den Augen des bücherkaufenden Publikums auf das unverantwortlichste discreditirt. Denn wenn in andern Branchen Leute mosaischen Glaubens oder doch semitischer Abkunst zu möglichen oder unmöglichen Preisen in stehenden Ge schäften oder sogen. Wanderlagern ihre Waare ausbieten und — wir müssen betonen — sehr oft mit viel materiellem Erfolg, so ist das für die soliden Geschäftsleute jener Branche in den meisten Fällen zwar auch ein nicht zu unterschätzender Nachtheil; der Urtheilssähige weiß aber genau, daß cs Schwindel ist, und daß die Waare zu ihrem Preise auch im Verhältniß steht. Ganz anders bei uns. Der Kunde findet ganz dasselbe Buch, das er bei uns mit 10 Mark, abzüglich des jetzt wohl überall üblich werdenden Diskonts von 4 oder 5H> bei Baarzahlung kauft, in den Katalogen der Schleuderer 20 und 30U billiger. Ist es ihm zu verdenken, wenn er von Letzteren bezieht? Ist es ihm zu verargen, wenn er sich von seinem seitherigen Buchhändler, mit dem er vielleicht seit vielen Jahren in Verbindung steht, aus das schnödeste geprellt glaubt? Gewiß nicht; denn er erhält von der Concurrenz ganz dasselbe Buch in ganz demselben Zustande statt sür S M. 50 Ps. sür vielleicht 7 oder 8 M. Und hierin liegt der sittliche Punkt der Frage. Dem Privat mann ist es nicht immer klar zu machen, wie die Verhältnisse liegen. Diese sind ihm auch ziemlich gleichgültig, wenn er nur billig kauft. Das Vertrauen zu seinem alten Lieferanten muß ihm aber noth- wendig verloren gehen. Und deswegen müssen Mittel und Wege gefunden werden, dem cingcrissenen Unwesen zu steuern; wir setzen auch in die dem nächst zusammentretende Commission das volle Vertrauen, daß sie die Gefahr in ihrer vollen Größe würdigt und sich redliche Mühe geben wird, den Talisman zu finden, der sie bannen kann. Acceptiren wir doch den Schlußpassuz des Hrn. 0. 8.! Be trachten wir den anständigen Theil des Sortimentsbuchhandels als Commanditgesellschaft, und entfernen wir Diejenigen, die sich ihren Bestimmungen nicht unterwerfen, aus derselben und bekämpfen sic mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln! Sr., Ende August 1879. 0. U. Herrn 0. 8. in Wien. In Ihrem Artikel „Zum 16. Sep tember" greisen Sie die jetzige Bewegung als einen Kamps gegen die Schleudern an, einen Kamps, der schon von Alters her geführt wurde, ohne daß deshalb die Schleuderei ausgehört habe. Nun ja, gälte es nur der seitherigen Art der Schleuderei, der localen möchte ich sagen, so könnten wir ruhig sein. Der Kamps mit dieser wird freilich nie aufhören, er ist aber noch immer siegreich geführt; Beweis die vielen Sortimentsfirmen, die durch intelligente Ge schäftsführung groß geworden sind, während es noch keine durch Schleuderei dahin gebracht hat. Wir haben aber jetzt mit neuen Verhältnissen, die durch das einheitliche Porto geschaffen sind, zu rechnen. Sie wollen das Buch als Waare wie jede andere betrachtet wissen, übersehen aber dabei, daß die Bezugsverhältnisse dieser Waare ganz besondere sind, daß die Waare selbst eine ganz eigen artige ist. Oder können Sie eine andere Waare nennen, die an einem Centralpunkt spesenfrei von den dortigen Geschäftsleuten be zogen werden kann, während das übrige Deutschland die Kosten dieser Spesensreiheit zu tragen hat? Und wieviel Waaren können Sie nennen, bei denen das Vertrauen zur Solidität des Verkäufers gleichgültig ist? Freytag's „Soll und Haben" ist Freytag's „Soll und Haben", ob Sie es bei dem Ihnen persönlich bekannten, ehrcn- werthen Buchhändler Ihres Ortes nehmen oder bei einem Ihnen unbekannten, vielleicht wenig chrenwerthen Schleuderer Leipzigs. Bon wieviel Waaren können Sie das Gleiche behaupten? Ueber- tragen Sie doch einmal die Institutionen des Buchhandels und die Eigenart der Waare aus beliebige andere Geschäfte, und es wird Ihnen in die Augen springen, daß wir andern Geschäftsleuten nicht gleich stehen. Nehmen Sie beispielsweise an, die Juweliere Deutschlands hätten gleichfalls einen Centralpunkt, wohin Alles srankirt wird, von woher Alles unfrankirt kommt; nehmen Sie an, es gäbe Juwelentitel wie Büchertitel und das Publicum könne sicher sein, durch Bestellung nach Juwelentiteln überall die gleiche Waare zu bekommen. Denken Sie sich nun, die Juweliere des Central punktes nutzten ihre Vortheile aus, um sämmtliche Juweliere des übrigen Deutschlands zu erdrücken: würden Letztere sich nicht wehren und wehren müssen? Das aber ist die Lage des Provinzial-Buch- handels seit Einführung des einheitlichen Portos. Der Sortimentshandel muß sich gegen „die rohe Anwendung einer zufällig in der Hand liegenden Macht" wehren, das verlangt nicht nur die Pflicht der Selbsterhaltung, sondern auch das allge meine Wohl des Standes gegenüber den Leipziger re. Schleuderer», denen „der persönliche Gesichtspunkt der maßgebende" ist. Die Zukunst des Buchhandels kann sich wohl nur so ge stalten, daß entweder der Leipziger Sortimenter sich bestimmten Normen fügt, die dem auswärtigen Sortimenter die Weiterexistenz ermöglichen, und darin sehe ich keine Beschränkung der „Freiheit der Geschäfts führung", denn in jedem Gemeinwesen muß sich der Einzelne be stimmten Normen fügen, oder die jetzige Organisation des Buchhandels wird fallen, was ein großes Unglück für den Buchhandel wäre, oder der Provinzial-Buchhandel geht nach und nach zu Grunde, was ein großes Unglück für die Nation wäre, nebenbei das Leip ziger Commissionsgeschäft ruiniren würde. Schleuderei heißt übrigens nach Campe, Sanders und Weigand „unter dem Preise weggeben", von dem Worte „(Einkaufs-)" ist dort nichts zu finden, es gehört auch nicht nothwendig zum Sinne. H. 6. V7. Der Ocmxrss lidtorniro iutornutionul zu London 1879. Der Buch-, Kunst- und Musikalienhandel hat immer ein sehr nahe liegendes Interesse zu erfahren, welchen Wandelungen im Jn- und Auslande der Begriff und Werth der literarischen Production unterworfen wird, ob und wie im Verkehre der Völker mit einander neue Gebiete diesen und ihm zugleich theils durch den Gesetzgeber eröffnet, theils durch die Concurrenz verschlossen werden.
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