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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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X- 88, 16. April 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b.Dtschn Buchhandel. mit 2A des Gegenstandslvertes belastet; jetzt werden — je nach Art der Güter — 2N, 4?L oder 6-L erhoben. Soviel bekannt ist, gilt für Gegenstände des Buchhandels ber niedrigste Satz. Zollschwierigkelten bei der Einfuhr von Büchern» Zeit schriften usw. in Polen. Zur Beseitigung der Schwierigkeiten bei der Einfuhr von Gegenständen des Buchhandels in Polen wurde nachstehende Eingabe an das Reichswirtschaftsininisterium gerichtet: --Von Buchhändlern in Polen gingen uns Klagen zu über willkürliche Zollbehandlung der unter Position 178 des polni schen Zolltarifs aufgeführten Gegenstände. Nach den Angaben unserer Gewährsleute wird die Position 178 des polnischen Zoll tarifs durch die polnischen Zollämter jetzt in einer Weise ausge legt, das; von einer Sperre, mindestens aber von einer nie vor gesehenen besonders hohen Verzollung von Büchern und Zeit schriften gesprochen werden kann. So werden Postpakete aus Deutschland, die einzelne Moden hefte mit Schnittmusterbogen enthalten, den Empfängern nicht ausgehändigt, sondern nach Deutschland zuriickgesandt. Die Ein fuhr von einzelnen Schnittmustern und Dnrchplättmustern in Polen ist verboten. Dagegen wurden Modezeitschristen, die Schnittmuster enthalten, als ein Ganzes angesehen und bisher ohne weiteres zur Einfuhr zugelassen und als Zeitschriften mit keinem Zoll belegt. Wenn das jetzt von den polnischen Zoll ämtern angewandte Verfahren beibehalten wird, dann käme es einem Einfuhrverbot von deutschen Modezeitschriften gleich, denn Modezeitschriften ohne Schnittmuster sind unverkäuflich. Sind Schnittmuster in die Modenzeitschriften fest eingeklebt, dann werden sie der Tarifposition 178 9 a unterworfen und mit dem hohen Zollsatz dieser Tarifposition belastet. Soweit wir unterrichtet sind, müssen Schnittmuster, sofern sie Modezeitschristen beiliegen, bei der Einfuhr in Polen zollfrei abgcfertigt werden. Die Auslegung, wie sie jetzt von den polni schen Zollämtern den betreffenden Bestimmungen des Tarifs ge geben wird, ist nicht berechtigt. Einbanddecken für Bücher und Zeitschriften werden nach den neueren Maßnahmen der polnischen Behörden von der Einfuhr ausgeschlossen. Nach den Angaben unserer Gewährsleute wird die Einfuhr der unter Position 178 fallenden Gegenstände so scharf überwacht, daß der Eindruck entsteht, als ob die Einfuhr von deutschen Bü chern und Zeitschriften nach Möglichkeit verhindert werden soll. Dom amerikanischen Büchermarkt. Bon Egon Eisenhauer. Im letzten Jahre sind im amerikanischen Buchhandel 10 807 neue Bücher erschienen, 280 mehr als im Vorjahre. Im Vergleich mit vor zehn Jahren zeigt sich eine Zunahme der neuen Titel um 56 Prozent, an Nenansgaben sogar eine solche von 80 Prozent. Da bei weist schon die Tatsache, das; lm Jahre 1931 nur sllr 8 8189 886 Bücher und Broschüren zur Einsuhr und für 8 5 248240 zur Aus fuhr gelangt sind, im Vergleich mit der Einsuhr im Werte von 8 11848 »15 und der Aussuhr im Werte von 8 12 44» 898 im Jahre 1930, auf die schlimmen Verhältnisse hin, unter denen wie andere Geschäftszweige auch der amerikanische Buchhandel infolge der ge drückten Wcliwirtschaftslagc gegenwärtig leidet. Unter solchen Umständen wirkt es ermutigend, das; der Vor sitzende des amerikanischen Verlcgervereins Mr. Case Canfield, der Ches der alten Vcrlagsfirma Harper L Bros, unter Bezugnahme ans den Cheneysche» Bericht erklärt hat, daß der von Buchhandel wie Publikum geführten Klage, die Verleger führten in jeder Saison dem Markte zuviel neue Werke zu, die sic mit höchsten Lobpreisungen ankündigen, dieses Frühjahr durch vermindertes Angebot und hilfreichere Reklame Rechnung getragen werden soll. Daß die Zahl der im Januar herausgebrachten neuen Werke nur 862 betrug, heißt cs weiter, gegen 775 im Januar 1931, läßt bereits eine gute Wirkung der von dein Fachmann erteilten Ratschläge erkennen. Augenschein lich ist die Buchinbustrie nicht willens, sagt Mr. Lansicld, müßig aus den Eintritt einer Ausschwungspcriode zu warte»; vielmehr sucht sie die bei ihr bestehende» inneren Mängel zu beseitigen und trifft Vorbereitungen, der Nachfrage eines größeren und intelli genteren Lescpnblikums zu begegnen, wie es sich im letzten Jahr zehnt entwickelt hat. Aus den Ankündigungen zahlreicher Verleger gehe hervor, daß sie jetzt weniger und dafür bessere Bücher heraus- 318 Deutschland hat an der ungehinderten Ausfuhr seiner lite rarischen Erzeugnisse ein starkes Interesse. Wir bitten das Reichswirtschastsministerium deshalb sehr ergeben, durch Ver handlungen mit der polnischen Regierung die Einsuhrschwicrig- keiten zu beseitigen.« Zeitungspakete, Paketkarte und Zustellgebühr. Für Pakete mit Zeitungen und Zeitschriften muß die Paketzustellgebühr vorausbezahlt werden, wenn das Paket nicht den Vermerk »Abholer» trägt. Wenn der Verleger die Zustell gebühr nicht im voraus bezahlen will, muß er jedem Zeitungs- Paket eine Paketkarte beifügen, die sonst bei der Versendung von Paketen mit Zeitungen und Zeitschriften nicht erforderlich ist. Ein größerer Zeitschriftenverlag, der etwa 1500 Pakete im Monat ohne Zustellgeld versendet, möchte die Zustellgebühren nicht im voraus bezahlen, wünscht aber auch den Fortfall der Paketkarte. Es wurde ihm geschrieben, daß die Absicht, Zei tungspakete ohne Vorauszahlung der Zustellgebühr und ohne Beifügung einer Paketkarte zu versenden, nach den Postalischen Bestimmungen nicht durchführbar ist. Zulässig ist nur das eine oder das andere. Wenn die Zustellgebühr nicht vorausbezahlt wird, müssen Paketkarten bsigesügt werden. Auf Grund dieser Paketkarten wird die Zustellgebühr dann von denjenigen Emp fängern, die ihre Pakete nicht von der Post abholen lassen, c!n- gezogen. Soll aber von der Beifügung einer Paketkarte abge sehen werden, dann ist die Vorauszahlung der Zustellgebühr Bedingung. Sie wird nur dann nicht im voraus erhoben, wenn das Paket den Vermerk »Abholer« trägt. Lohnsuinmensteucrpflicht der Aussichtsrats-Tantleme». Das Preußische Gewerbesteuergesetz, das auch die Aufsichts- rats-Tantiemen der Lohnsummeustcuer unterwirft, macht keinen Unterschied, ob es sich um lausende Vergütungen oder um satzungsgemäß sestgestellte Gewinnanteile nach Maßgabe des beim Jahresabschluß ausgewiescuen Reingewinnes handelt. Es heißt nur im Gesetz: »Als Lohn oder Gehalt gelten Tantieme», Gratifikationen und alle sonst gewährten Vergütungen und Gegenleistungen«. Es sind daher u. E. auch die nach dem Reingewinn sich errechnenden Gewinnanteile bei Ermittlung der Lohusumme zu berücksichtigen. zubringen und sich auf hervorragende und wertvolle Publikationen zu konzentrieren beabsichtigen. Zur Verbesserung der bisher im Verlag befolgten Methoden, deren Schwächen der Cheneysche Bericht aufgedeckt hat, wird sich ein Spczialausschuß unter dem Verleger W. W. Norton mit eingehendem Studium der einschlägigen Probleme befassen, die sich aus die redaktionelle Tätigkeit wie aus die Her stellung und den neuzeitlichen Vertrieb beziehen. Das Ergebnis soll einem gemeinsamen Ausschuß von Verlegern und Sortimentern als Vertretung der »national Lssoelation ok Hook tbidüsbers« wie der »Lmoricau kooüsollers' Lssoeiation« zur Durchführung unterbreitet werben. Eine ähnliche Erklärung liegt vom Vorsitzende» der letzteren Gesellschaft, Mr. John Macrae von der NewDorker Firma E. P. Tniion L Co., vor, und zwar heißt cs darin, daß auch der Buchhandel des Landes die in der von O. H. Cheney gelieferten Untersuchung ge machten Empfehlungen nicht unberücksichtigt lassen werde. Was die Cheneysche Schrist selbst anlangt, so präsentiert sie sich als ein von der national Lssoeiation ok Uooü Uudlisüors selbst herausgegebenes, »37 Druckseiten und etwa 150 000 Worte enthal tendes Buch, dessen Katalogpreis von K 10.— durch die starke Nach frage inzwischen auf einen Liebhaberpreis von 8 35.— hinausge- iricbcn worden ist. Der von dem Verlegerverband dafür angelegte Preis von angeblich 8 40 000.— erklärt sich daraus, daß der Ver fasser mit Hilfe eines Stabes von Assistenten für das Studium der verschiedenen Zweige der Buchindustrie etwa sünszehn Monate benötigt hat. Augenscheinlich hat er im Lause seiner Untersuchungen die Geduld mit dem zu behandelnden Patienten verloren, wie ans seinen unnötig kränkenden und sarkastischen Bemerkungen hervor geht, welche begreiflicherweise im Buchhandel üble Ausnahme ge funden haben. Er behauptet, daß die Leitung der Buchinbustrie vorwiegend In Händen von wirtschaftlichen Ignoranten und unheil bare» Phantasten liege, daß sie sich nicht einmal der primärsten
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