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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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ViMmM Nr. 282 (N. 150). Leipzig. Dienstag den 4. Dezember 1934. 101. Jahrgang. Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Bundes reichsdeutscher Buchhändler Mitgliedschaft beim Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthändler e. V. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom tti. Juli 1834 (abgedruckt im Börsenblatt Nr. 164 vom 17. Juli 1934) weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, daß diejenigen Mit glieder des Bundes reichsdeutscher Buchhändler, die neben Buch- vcrlag und Buchsortiment Kunstverlag oder Kunstblatthandcl be treiben, zur Meldung beim Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthändlcr verpflichtet sind. Da künftig nur d e m Sortimenter der Einlauf von Kunst blättern und der Wiederverkauf an das Publikum möglich sein wird, der im Besitz des Mitgliedsbuches oder des Ausweises der Rcichskammcr der bildenden Künste und des FachvcrbandeS der Kunstverlcger und Kunstblatthändlcr ist, liegt die baldige Beschaf fung der erwähnten Legitimationen im Interesse der in Frage kom menden Mitglieder. Wir machen noch darauf aufmerksam, daß weder die Mitglied schaft bei der Reichsschrifttumskammer oder beim Börscnvcrein der Deutschen Buchhändler noch beim Bund die Anmeldung beim Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthändlcr ersetzt. Als Kunst blätter gelten auch Kunst- und Glückwunschkarten, Diplome, Hei ligenbilder und ähnliches, wobei cs unerheblich ist, ob das zuni Verkauf gelangende Kunstblatt gerahmt oder ungerahmt ist. Aus der Vereinsarbeit I. Börsenverei» Die erste Sitzung des Kleinen Rates des B ö r s c n v e r e i n s hat noch am Tage der Hauptversammlung in Leipzig stattgesunden. In dieser konstituierenden Sitzung gab der Vorsteher die Aufgaben bekannt, die den einzelnen Mitgliedern des Kleinen Rates obliegen. Die Geschäftsführung bleibt nach wie vor in den Händen von vr. Heß, die Finanzgeschäfte bleiben bei dem Schatzmeister Ilr. Hellmuth von Hase. Als Verbindungsmann zu der Reichsschristtumskamincr wie zu allen übrigen Berliner Behör den ist der stellvertretende Vorsteher, Martin Wülfing, beauftragt worden (der stellvertretende Vorsteher steht auch in der Berliner Zweigstelle allen Mitgliedern an bestimmten Tagen zur Aussprache zur Verfügung). In seinen weiteren Ausführungen erklärte der Vorsteher, daß er cs sich angelegen sein lassen werde, überall, wo es einigermaßen geht, sparsam zu wirtschaften. Insbesondere werden die vielen Rei sen, die bisher erhebliche Unkosten verursacht haben, aushören. Zu diesem Zweck soll auch der Kleine Rat so wenig wie möglich ein- bernfcn werden. Dafür kommt das Umlaufsystem bei allen not wendigen Fragen, deren Beantwortung von den einzelnen Mit gliedern erforderlich ist, in Betracht. An der anschließenden Aussprache über die verschiedensten Fragen der Neuorganisation beteiligten sich sämtliche Herren des Kleinen Rates. Die Geschäftsstelle wurde sodann vom Vorsteher beauftragt, die Einzelheiten auszuarbciten, damit sobald als mög lich der Plan der neuen Organisation allen Mitgliedern vorgelcgt werden kann. Am lO. November 1834, dem Tage vor der Hauptversamm lung, traten die Vertreter der Ausland vereine zu einer Besprechung unter der Leitung von Herrn Ernst Reinhardt zusammen. Der Wahl des Herrn Karl Emil L a n g - Bern als Vertreter der Auslandvcreinc in. Kleinen Rat des Börsenvereins wurde zugestimmt und dabei sestgelegt, daß der Vertrauensmann der Auslandvereinc jährlich wechselt, sodaß jedes Land einmal den Vertreter im Kleinen Rat stellen wird. Die Wahl des gemeinsamen AnSlaudvertretcrs in. Kleinen Rat liegt in der Hand der Ausland- Vereine. Nachdem der voin Börsenverein entworfene Vertrag zur Erledigung gemeinsamer Ausgaben und zur Unterstützung des Börsenvereins bei der Durchführung der von ihm erlassenen buch- händlerischen Ordnungen und satznngsgcmäßcn Beschlüsse i» den einzelnen ausländischen Vercinsgebicten von den Vertretern der Auslandvereinc vollzogen war, erfolgte eine rege Aussprache über die besonderen Wünsche der einzelnen Länder. Die Vertreter der Auslandvereine konnten sich davon überzeugen, daß der Börsen verein nach wie vor aus das Wohl des Anslandbuchhandels be dacht ist. Am gleichen Tag fand unter dem Vorsitz des Vorstehers eine Besprechung mit den Vertretern derjenigen buchhändlcrischcn Ver bände statt, die früher dem Börscnvercin angeschlosscn waren, jetzt aber in anderen Kammern der Reichskulturkammer cingegliedert sind. Sic erklärten alle ihre Bereitwilligkeit, mit dem Börsenverei» auf dem Gebiete gesamtbuchhändlerischer Aufgaben zusammenzn- arbciten. Als Vertreter dieser Verbände im Kleinen Rat des Bör senvereins wurde Herr Verlagsbuchhändler Willi Bischofs- Berlin berufen. II. Bund In einem an die Stadtverwaltungen gerichteten Schreiben haben wir gebeten, nach nunmehr erfolgter Durchfüh rung der berufsständischen Gliederung des Buchhandels und Bil dung von buchhändlerischen Arbeitsgemeinschaften die behördlichen Bestellungen auf Gegenstände des Buchhandels nur noch diesen Arbeitsgemeinschaften zu übertragen bzw. die buchhändleri - scheu Aufträge aus die ortsansässigen Voll buchhändler zu beschränken. In einer weiteren Eingabe an die Reichsschrifttumskammer wendeten wir uns dagegen, daß die Reichsdruckerei dazu übergeht, sich in größerem Umfange einen wissen schaftlichen Verlag anzugliedern. Wir baten, die zuständigen Stellen, insbesondere auch das Reichsfinanzministc- rium, dringlich auf die Notlage des Buchhandels hinzuwcisen, der eine weitere Konkurrenz der öffentlichen Hand nicht mehr verträgt, sondern im Gegenteil ihres Schutzes bedarf. Bereits vor Ankündigung der Winterausgabe des Reichskursbuchcs im Buchhandel hatte die Reichspost eine Werbung durch Postbeamte cingeleitet. Dadurch wurde dem Sortimentsbuchhandel die Möglichkeit genommen, die ihm zur Verfügung stehenden Wcrbcmaßnahmcn auszunutzen. Wir haben die Reichspost gebeten, künftig erst dann mit der Werbung für das Rcichskursbuch durch ihre Dienststellen zu beginnen, wenn der Buchhandel vom Erscheinen des Buches unterrichtet ist und selbst die Möglichkeit zu Werbemaßnahmcn bei seinen Kunden hat. 10S3
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