Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1934
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- 1934-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1934
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-12
- Tag1934-12-04
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282, 4. Dezember 1034. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Ttschn Buchhandel. Jahrbuch 1935 „Unsere Saar" Der N e i ch s w i r t s ch a f t s m i n i st e r und Preiisjische Mini ster für Wirtschaft und Arbeit hat an die Vorstände der dem Reichs- ivirtschastsininisterinin Nachgeordnete» Behörden den Reichs- beauftragten für Z w e ck s p a r n n t e r n e h m n n g e n, das R e i ch s b a n k - D i r e k t o r i n m , den Deutschen Handwerks- n nd Gewerbek a in mertag einen längeren Ausruf für den Erwerb des Jahrbuches 1035 »Unsere Saar« ge richtet, an dessen Schlns; es heißt: »Ich richte a» jeden Beamten, Angestellten und Arbeiter den Appell, mitznhelfen, das; dieses neue Jahrbuch jeden Volksgenossen an das Schicksalsjahr unserer Saar mahnt und ihn über ihre gros;en Aufgaben unterrichtet. Ich empfehle daher den Erwerb des Saarjahrbnches 1935 im Interesse der Saarabstimmnng und des Saarwinterhilfswerkes.« Jubiläum Am 4. Dezember 1884 gründete R o m n a l d Prombe r g e r in O l m ü tz eine Buchhandlung. Mit klarem Blick erfaßte der Grün der die sich ihm bietenden Möglichkeiten und er begann daher bald »eben dem Sortiment einen tschechischen Verlag ansznbanen. Beson ders widmete er sich den Ratnrwissenschaften und der Pädagogik, aber auch Werke ans dem Gebiete der schonen Literatur, bildende» Kunst und Musik wurden veröffentlicht. Heute umfaßt der Verlag etwa 1900 Nummern. Als Romuald Promberger 1932 starb, hinter ließ er ein blühendes Unternehmen, das seine beiden Söhne im Sinne der von ihm in 48jähriger unermüdlicher Arbeit geschaffenen Tradition fortführen. Typographische Gesellschaft zu Leipzig Am Mittwoch, dem 5. Dezember, 20 Uhr, im Sitzungszimmer im Deutschen Bnchgewerbehanse, Dolzstraße 1, Vortrag: DieSprache des dentschen B n chdruckers von vr. Albert G i e s e ck e. Der Vortragende wird hierbei die Eigenart der deutschen Bnch- drnckersprache behandeln und die geläufigen, aber ihrem ursprüng lichen Sinne nach nicht mehr ganz verständlichen Fachansdrücke er läutern. Dann wird er versuchen, die gebräuchlichen Fremdworte welche Weise sie zu erneuern und fortzusetzen sind. Der Vortrag findet gemeinsam mit dem Deutsche» Sprachverein, Ortsgruppe Leipzig, statt. Gäste sind willkommen. Die Zeitschrift im Reichsindex Bei der Neuberechnung der N e i ch s i n d e x z i s s e r für die L e b e n s h a l t n n g s k o st e n hat, wie die Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker berichtet, endlich auch die Zeitschrift die notwen dige Berücksichtigung erfahren. Damit ist sie der Gruppe des lebens notwendigen Bedarfes zngeordnet. In der Gruppe »Bildung und Unterhaltung« wurde bisher neben dem Monatsbezug einer Tages zeitung ein Rcelamheft anfgeführt, aber keine Zeitschrift. Nunmehr sind statt dieses Heftes vier Zeitschriften in die Jndexberechnnng cin- bezogen worden. Bei den Tageszeitungen ist keine Änderung ein- getreten. Buchhandel und Arbeitsdienst Nachdem ich jetzt ans dem Arbeitsdienst zurückgekehrt bin, er halte ich Kenntnis von dem im Verlag »Der nationale Aufbau«, Leipzig, erschienenen Lehr- und Lesebuch des NS-Arbeitsdienstes: »Bausteine zum Dritten Reich«, das von der Neichsleitnng des NS- Arbeitsdienstes heransgegeben worden ist (584 Seiten. Preis: Lw. RM 3.80). Was ich in meinem Artikel im Börsenblatt vom 22. No vember als wünschenswert hinstellte, ist also bereits verwirklicht worden. Heinz Nedon. Verbotene Druckschriften Ans Grund des 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wur den für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: »Die Puderquaste — ein Damenbrevier« von Franz Blei (Georg Müller, München. Auf Antrag der Reichsschrifttnmskammer); vr. jur. Johann Friedrich Deck »Uitler-Lpolc küler ^pisock?« (A. Bonnier, Stockholms; Peter und Irma Petroff »'l'iw 8eer?t ok Uitl<>r'8 Victor^« (Hw Uo^artk ?re88, London). (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2020 und 2021 vom 30. November und 1. Dezember 1934.) Für die neugefaßte Auflage des Buches: »Reich und Religion« von vr. A. Hompf (Verlag für Nationalsozialistisches Schrifttum Erhard Walther, Stuttgart) wird die Beschlagnahmeverfügung des Württ. Politischen Landespolizeiamtes vom 17. Januar 1934 auf gehoben. Verkehrsnachrichten Neue Vorschriften im Weltpostverkehr Am 1. Januar 1935 treten i m Verkehr mit de m A n s - land folgende neue Bestimmungen in Kraft: Drucksachen. Drucksachen können ans p a p i e r ü h n l i ch e n Stoffen her- gestellt sein. — Lichtspielfilme, Rollfilme und Filmblätter für Photographenapparate sowie Schallplatte» sind als Drucksachen nicht zulässig. Zum Ansfüllen eingerichtete Formblätter werden nicht gegen die Drncksachengebühr zngelassen, wenn größere Mengen in einer Sendung enthalten sind. Die Ordnnngs- oder Bnchnngsnnmmer ans Drucksachen kann auch ans Zahlen und Buchstaben bestehen. Ans Bücherzetteln können die Zahl der bestellten oder an- gebotenen Werke, ferner Vermerke, die als Bestandteile der Preis bestimmung anznsehen sind, nachgetragen werden. Ans Lichtbildern können außer der jetzt schon zngelassenen kurz gehaltenen Erklärung auch andre knappe Angaben, die sich auf das Lichtbild beziehen, nachgetrage» werden, z. B. EopyriM by Allen Drucksachen kann beigefügt werden eine Karte, ein Um schlag oder ein Streifband mit der Anschrift des Absenders der Drucksache und mit der Freigebühr für die Rücksendung in Postwert zeichen des Bestimmungslandes der Drucksache. Drucksachen unter Umschlag können mit gefahrlosen Verschluß mitteln versehen sein, die sich leicht abnehmen und wieder anbrin gen lassen. Für die Einliefernng der den Drucksachen gleichgestellten Abzüge usw. gelten künftig auch im Anslandverkehr die im Inland gültigen Bestimmungen, jedoch müssen mindestens 20 Sendungen eingelicsert werden. Die E r m ä ßignng der Drncksachenge b ü h r n m 50 v. H. f ü r Z e i t n n g e n und Zeitschriften nach bestimm ten Ländern (Liste s. Börsenblatt Nr. 140) wird nur noch für solche vom Verleger oder deren Beauftragten versandten Zeitungen und Zeitschriften gewährt, die im Anfgabeland der Druck- fach e n s e n d n n g h e r a u s g e g e b e n werden. Päckchen. Die Gebühr für Päckchen wird ans 10 Psg. für je 50 Gramm herabgesetzt: die Mindestgebühr von 50 Psg. bleibt unverändert. Postpakete. Die Gebühren für Postpakete werden sich im Verkehr mit viele» Ländern ändern. Eine neue Tabelle ist in Vorbereitung. Die Gebühren für dringende Pakete werden vom drei fachen ans den doppelten Betrag der Beförderungsgebühren er mäßigt. Für sperrige dringende Pakete wird der Sperrgutznschlag von der einfachen Beförderungsgebühr berechnet. Die Weitersendung der Pakete an einen andern Empfänger nach einem andern Ort kann vom Absender v o r a u s v e r s ii g t werden. Die Wiedergabe des Siegels oder Siegelbildes ans der Paket karte zu Wertpaketen ist nicht mehr erforderlich. Geschäftspapiere. Auch Abschriften von Briefen und Postkarten ans früherer Zeit können als Geschäftspapiere versandt werden. Höchst- und Mindestmaße der Briefsendungen. Die Höchstmaße für alle Arten von Briefsendungen (mit Aus nahme derjenigen in Kartenform) werden festgesetzt für Sendungen in rechteckiger Form ans: Länge, Breite und Höhe zusammen 90 cm, größte Länge jedoch nicht mehr als 60 ein; für Sendungen in Rollenform ans: Länge und zweifacher Durch messer zusammen 100 em, Länge jedoch nicht über 80 cm. Diese Maße entsprechen der Regelung im innerdeutschen Verkehr. Zeitungen. Die Gebühr für die Nachsendnng von Zeitungen im Ansland- verkehr beträgt in Deutschland künftig ohne Rücksicht ans die Dauer der Nachsendnng innerhalb derselben Bezngszeit: a) für Zeitungen, die einmal wöchentlich oder seltener erscheinen 40 Psg. b) für Zeitungen, die öfter als einmal wöchentlich erscheinen 80 Psg. Verschiedenes. Die V e r s i ch e r u n g s g e b ü h r für Wertbriefe, Wertkästchen und Wertpakete beträgt künftig 30 Pf. für je 500 RM. Der Preis der A n t w o r t s ch e i n e wird vom 1. Januar 1935 an auf 30 Pf. herabgesetzt. 1059
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