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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1934
- Strukturtyp
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- 1934-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1934
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Zgo, 13. Dezember 1934. Redaktioneller Teil. BSrftudlatl s. b.DlIchn.«uchl)»nd-l. Zur Bibliotheksphotokopie Erst jetzt begegnet mir Alexander Elsters Bemerkung »Zur Photo kopiefrage« in Nr. 130 des Börsenblattes (S. 585 f.); um zu ver meiden, das; die nötige Diskussion in eine falsche Richtung gebogen wird, möchte ich auf Elsters antibibliothekarischen Einwand doch noch kurz eingehen. Es handelt sich bei meinem ganzen Eintreten für die Bibliotheksphotokopie (s. jetzt: Pflicht nnd Recht der BibliothekSphoto- kopie, in: Archiv für Urheber-, Film- u. Theaterrecht, Bd. 7, S. 441— 403) nicht um eine Auslegung des geltenden Rechtes, sondern um eine grundsätzliche Festlegung des bibliothekarischen Anspruches für die Neu gestaltung des Urheberrechtes, überwiegend in Form einer Kritik an dem Hoffmannschen Entwurf: die Stelle, welche die öffentliche Biblio thek bei diesen Gedankengängen einnimmt, ist die einer — unbestrit tenen Vermittlerin des Geistesgutes an alle Glieder der Nation. Diese durch Verleihen der Bücher geübte Tätigkeit kann intensiviert werden durch Zuhilfenahme der Photokopie. Elster sieht diese Intensi vierung nur unter dem Gesichtspunkt des größeren Bedarfs an Exem plaren, der bei Benützung der Photokopie eben nicht zu erwarten sei. Verbietet man den Bibliotheken die Photokopie, so schließt er, dann stehen sic vor dem Entschluß mehr Exemplare zu kaufen, oder als nicht leistungsfähig gelten zu müssen. Die Bibliotheken in diese Zwangs lage zu bringen, scheint mir mit ihrer gemeinnützigen Aufgabe nicht vereinbar. Die Verleihctätigkeit der Bibliotheken kalkuliert der Verleger ein; beide Teile wissen sehr wohl, daß die Bibliothek als sicherer Ab nehmer weithin den Schaden aufwiegt, welcher durch den Ausfall der Entleiher als Käufer entsteht. Sollte es nicht möglich sein, auch die Photokopie noch einznkalknlieren? oder vielmehr, sich endlich davon zu angenommen wird nnd vor allem ein ersichtlicher Schaden nicht nach- zuweisen ist'? Die Einführung neuer Pflichtexemplare beweist, daß die Aufgaben der Bibliotheken nicht individualistischer Art sind. Und da kann es auch nicht wundernehmen, wenn sie für Schonung der Bücher besorgt sind. Es hat noch niemand versucht, einer Bibliothek das Recht streitig zu machen für die schonende Behandlung der Bücher (»schonungsbedürftig« sind alle, auch die geschützten Bücher) jedes nötige Mittel anzuwenden (dazu gehört ja vor allem das Einbinden). Wenn das Photokopierecht aber der Bibliothek mit dem Hinweis ab gesprochen werden soll, daß es die Abnützung der Bücher verlang same» kann, so scheint doch dabei die Aufgabe der Bibliothek wieder allzusehr unter dem Gesichtspunkte des Buchabsatzes betrachtet. Es spricht aber daraus auch außer einer Überschätzung der bücherschonen den Eigenschaft der Photokopie eine Überschätzung ihrer durch ihre Ausübung in den Bibliotheken drohenden Gefahren. Ich glaube oft genug betont zu haben, daß die Photokopie ein wichtiges Mittel im Dienste aller Vermittler des Buches ist oder es wenigstens werden kann, wenn man sie nicht zu sehr einengt. vr. Heinrich Schreiber. Eine Philippika Sehr beliebt gewesen sind in früheren Jahrhunderten gewisse Sammlungen klassischer »Historien« und belehren der Artikelchen über neue Erfindungen usw. Man gab ihnen gern den Titel ^c-erra Weihrauchküstchen. Vor mir liegt eine solche Nene und vermehrte ^eerra pbilolv^iea (Edition- Lauremberg) vom Jahre 1084. Sie ist in Frankfurt und Leipzig herausgekommen und muß bei ihrer ffroßen Beliebtheit sehr von Nachdrrickern bedroht ge wesen sein. Denn die lange und bewegliche »Vorsprach«, die der Ver leger Wilde im Jahre 1007 dem Werke gegeben hatte, und die sich gegen jene »grosse Nauberey« wendet, druckte man 1684 in großen, einprägsamen Lettern wieder mit ab. Die nachgedruckten Bücher versahen die Räuber dann selbst ihrer seits mit Privilegien und Freiheiten »zum Beweis;, das; sie es übel würden- nehmen, wa-nn andere mit gleicher Müntze sie sollen be zahlen«. Andauernde Beunruhigung des Herzens droht der Ver leger des vielbcgehrten Weihrauchkästlein-s den »Brod- und Nah rungsdieben« an, die sich durch unerlaubten Nachdruck »ihren guten Fam und Nahmen beklecken«. Auch führt er aus der Literatur Stellen an, die bedeutende und ehrenwerte Männer gegen jenes Näuber- tum geschrieben hatten, und beginnt mit den berühmten »Gesichten Philanders von Sittcwald« von Moscherosch: »Der so genannte und die Welt in allen Ständen straffende Sittewald im I. Theil der Satyrischen Gesichter im 6. (Abschnitts von den Höllen-Kindern, führet ein einen in der Höllen sitzenden Buchdrucker, so redende: Ich biu ein Buchdrucker, uud im Buchdrücken so vorteilhafftig gewesen, daß ich mich nicht 1090 genügen lassen, mit denjenigen Schrifften und- Büchern, die man mir in das Hauß gebracht: Sondern ich habe auch umb Genus; und Vortheils willen, andere Bücher zu Schaden und Nachtheil ihrer Verläger nachgedruckt, und so bald ich gesehen, daß irgend ein Merck oder Buch wol abgangen, dasselbige entweder in ein ander Format, oder mit anderer Schrifft aufgelegt, damit ich also den Gewinn zu mir ziehen mögen, und damit habe ich nicht gesehen, ob Gott oder der Christenheit damit gedient werde, sondern einzig und allein, wie ich Reichthum damit mehren möchte. O helfft mir, ich erwürge. — Was Teuffels hast du im Halse? sprach ich. — Einen Nachdruck- Teuffel, einen Buch-Teuffel, ein feuriges Buch, das ich unlängst einem ehrlichen Mann zum Verb-ruß und zu Schaden nachgedruckt, deßwegen die christliche Liebe aus der Acht gelassen, und umb Ge winns willen des Teuffels worden. — Daß dirs denn der Teusfel gesegne, sprach ich: Warum hast du dich nicht an dem genügen lassen, das dein ist, hast du nit Gottes Gebot vor dir gehabt, du solt nit stelen? — O weh, O weh! schrie er, nicht sagt mir von steten — fast komme ich gar vor Sinnen etc.«. Mit Befriedigung wird nun festgestellt, daß »dieser sinnreiche Mann«, d. h. der Satiriker, das »hinterrückige Nachdrucken« als Diebstahl betr bte. »Damit aber jemand nicht vermeyne, es sey dies; allein dieil. Mannes sein Gefühl, aus welchen nicht groß zu sehen, weil er alles wollen tadeln und durch die Hechel ziehen, als wil ich« fährt Wilde fort, »auch kürtzlich beyfügen gleiche Urtheile gewissenhaffter Theologen«. So kann er daran erinnern, daß Superintendent Mengering zu Hall in Sachsen in seinem Serutiuio Oouseientiae Caleebwmo auch eine Gewissensfrage an alle Buchhändler und Drucker richtet: Ob sie Bücher, Schrifft und Materien, so andere ihresgleichen mit grosser Unkost verleget, und von den Autoren wol an sich gebracht, mit dem schändlichen und diebessüchtigen Nachtruck, hinter der Autorn und Verläger Wissen und Willen, an sich und in ihren Willen ziehen nnd rauben wollen?« Mengering erklärt dies Vorgehen für Diebstahl und beruft sich auf Luther, der es gleichfalls bezeichnet habe als »eine rechte, öffentliche grosse Nauberey, die Gott wol straffen wird, und keinem Christlichen ehrlichen Menschen wol anstehet.« Gegen Schluß des Vorworts, in dem Wilde alle Register zu ziehen versteht, wie wir sehen, taucht der Vorschlag auf, »das; alle rechtschaffene Buchhändler und Buchdrucker dahin sich vereinbahrten, daß sie unter ihrer Zunfft keinen wollen dulden, der mit gleichem ungebührlichem Nachdrucken sich behülffe, damit, im widrigen Fall, es nit das Ansehen gewinne, als wären die Buchhändler und Buch drucker solche Leute, bey denen man auch ungescheut dürffte Natur- und Göttliche Gesetze übertreten.« Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Der Rudolf G. Bindin g-2lbend, den die Deutsche Buchhändler- Lehranstalt am 3. Dezember ihren Hörern und Freunden bot, er hielt besonderen Reiz durch seine persönliche Note. Gern war der Dichter, wie er sagte, der Einladung des Studienrats Friese gefolgt, um vor jungen Buchhändlern zu sprechen. In einem freilich sah er sich getäuscht, denn die durch die Ankündigung des Vortrages ange lockte Zahl der Zuhörer war weitaus größer, als er erwarten konnte. Deshalb war er gekommen, ohne ein fertiges Vortragspro gramm mitzubringen. Aber gerade das war es, was den Abend so wertvoll machte. Nicht einen Vortrag hörten mir, sondern mehr ein Gespräch führte der Dichter mit den von den ersten Sätzen an in seinem Banne stehenden Zuhörern. Ein Gespräch über die Verantwortung des Dichters, über das Wesen des »guten« Buches, über die Aufgabe des Buchhändlers, über das Lesen und Anhören von Gedichten. Nach solchen Worten war es eine erhöhte Freude, einer heiteren Erzäh lung, seinen Gedichten oder einem ergreifenden Stück aus seinen Lebenserinnernngen zu lauschen. Der reiche Beifall bewies dem Dich ter, welchen Widerhall er bei seinen Zuhörern gefunden hatte. Iugendnachmittag der Buchhandlung Ernst Schnelle Im »Pyrmonter Anzeiger« finden wir unter der Überschrift »Jugend in einer Buchhandlung« den nachfolgenden kleinen Artikel: »Der gestrige Adventssonntag führte mich in die Buchhandlung Schnelle. Es war keine Geschäftszeit und doch kamen Jüngens und Mädels nnd sahen sich verwundert um, denn Stuhlreihen waren ge stellt und die Bücherregale standen wie trutzige Mauern zu beiden Seiten. Von der Decke hing ein Adventskranz, Tannengrün schmückte die Auslagen. Kurz nach 3 Uhr begrüßte der Buchhändler Schnelle die Jugend und auch die weuigcu Erwachsenen uud führte etwa aus, daß
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