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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341213
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 290, 13. Dezember 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. man in seiner Freizeit sich mit Büchern bekannt machen sollte, die nicht tägliche Begleiter seien. Er zeigte unter Hinweis auf das schöne Plakat zur Buchwoche den Wert des deutschen Buches und stellte dann Freerk Hage Hainkens vor, der aus seiner Arbeit berichten sollte. In einfachster Weise erzählte Hainkens dann aus der Vorgeschichte unseres Volkes, berichtete von der Sternkunde und knüpfte hieran die Ge schichte der Externsteine an. Von Kindheitserlebnissen erzählte er und kam dann zur Entstehungsgeschichte seines Buches »Hermann der Cherusker«. Hieraus las er dann vor. . . Der gute Besuch der ersten Veranstaltung führte dazu, daß eine Wiederholung notwendig war. Sicher wird dieser Jugendnachmitlag ein unvergeßliches Erlebnis für die Besucher bleiben.« Gedichte als Iubiläumsgruß Vorbildliche Förderung eines jungen Lyrikers leistet der Buch händler Haffke in Königsberg i. Pr. Aus Anlaß des zehn jährigen Bestehens seiner Bücherstube am 1. November d. I. verschickt er an Kunden und Freunde eine geschmackvoll schlichte Jubiläums gabe: Verse des jungen Leipziger Dichters Gotthard de Beauclair in einem von den Werkstätten auf Giebichenstein gut gedruckten Heftchen. Die Gedichte selbst wirken als schönes Versprechen einer echten jugend lichen Begabung. Die Art aber, in der hier der Anlaß eines Gedenk oder Jubeltages benutzt wird, eindrucksvoll für junge Dichtung zu wirken, verdient Beachtung und sollte Schule machen. Das gibt eine lebendige und fruchtbare Verbindung von Poesie und tätigem Sein. (Das Deutsche Wort.) Lesbarkeit der Schilder im Schaufenster Bei der Gestaltung von Schildern mit Aufschriften, Textplakaten, Lcuchtschriftankündigungen usw. stehen gewöhnlich die Erwägungen ge schmacklicher Natur und über den Aufmerksamkeitswert im Vorder grund. Viel zu wenig hat man dagegen bisher die Frage der Sicht weite berücksichtigt. Für den einzelnen Fall kann es aber sehr darauf ankommen, daß die betreffende Schrift noch in einer bestimmten Ent fernung deutlich lesbar ist. Wie groß muh man die Buchstaben dann halten, und mit welchem Platzbedarf bei der Verwendung bestimmter Schristbreiten und -höhen rechnen? Welche Zwischenräume zwischen den einzelnen Buchstaben sind zu wählen, um sowohl auf den Höchst wert an Lesbarkeit als auch auf den Mindestplatzbedarf zu kommen? Diese Fragen beantwortet ein in diesen Tagen als Vornorm herausgegebenes Beiblatt zum Normblatt vlkl 1451: »N o r In schriften, Engschrist, M i t t e l s ch r i f t, Breitschrift, Sichtweiten, P l a tz b e d a r f«. (Beuth-Verlag, Berlin SW 19, Preis RM 1.—.) Die Formeln wurden auf Grund eingehender prak tischer Versuche ermittelt. Mit der allgemeinen Anwendung dieser Norm wird die Entscheidung über die Lesbarkeit und über die gün stigste Playausnutzung einer Textanordnung dem schwankenden Ein zelurteil entzogen. Aus Polen Unter den Gesetzentwürfen, über die der Sejm in diesem Winter zu beraten haben wird, befindet sich auch der Entwurf eines Biblio thekengesetzes. Der Gesetzentwurf bestimmt, daß die Städte, die Kreis verbände und die Dorfgemeinden öffentliche Bibliotheken zu errichten und zu unterhalten verpflichtet sind. — Im Rechnungsjahr 1933/34 haben die Selbstverwaltungen in Polen insgesamt über eine Million Zloty für Büchereien ausgegeben, manche Städte allerdings nur sehr geringe Beträge, wie z. B. Krakau, das nur 400 Zloty verausgabt hat. Die polnischen Städte mit weniger als 100 000 Einwohnern haben insgesamt etwa 140 000 Zloty für Büchereien ausgegeben. In den polnischen Schulen sollen in Zukunft auf Anordnung der Negierung nur noch in Polen gedruckte Ausgaben von Werken aus ländischer Autoren benutzt werden. Die Benutzung ausländischer Aus gaben fremdsprachiger Werke im Unterricht erfordert die besondere Genehmigung der Schulkuratoren. In Warschau ist eine G. m. b. H. »Pionier, Gesellschaft für den Internationalen Handel mit dem Polnischen Buch« gegründet worden (UI. Przeskok Nr. 4, m. 4). Der Polnische Buchoerlegerverein hat seinen Mitgliedern empfohlen, mit der neuen Gesellschaft, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, in Geschäftsverbindung zu treten. Zu den schon bestehenden Ortsgruppen des Polnischen Buch händlerverbandes ist jetzt eine neue in Lodz hinzugekommen. An der Gründungsversammlung am 28. Oktober nahmen 33 Buchhändler teil, die den Vorstand wählten. vr. W. Christians. Jubiläum der Goethe-Gesellschaft Die Goethe-Gesellschaft wird auf ihrer nächsten Hauptversamm lung ihr fünfzigjähriges Bestehen feiern, zugleich wird sie den Er weiterungsbau am Weimarer Goethehaus einweihen können. Da dieser Bau erst im Sommer fertig wird, ist die Versammlung, die sonst stets um Pfingsten stattfindet, aus die Tage vom 26. bis 28. August verlegt worden. Im Sommer wird als Auftakt zu der Jubi läumsversammlung eine Geschichte der Goethe-Gesellschaft von Alfred Bergmann erscheinen, wogegen das Jahrbuch, das die Berichte über die Tagung schon enthalten soll, erst im Herbst ausgcgeben wird. Für das kommende Frühjahr ist das Erscheinen des Registers zu Band 1 bis 20 der Jahrbücher in Aussicht genommen. Deutscher Sprachunterricht in aller Welt Die Deutsche Akademie in München, die während der letzten Jahre an zwanzig verschiedenen Orten des Auslandes Lehrgänge der deutschen Sprache einrichtete, hat am 1. Oktober wieder vierzehn neue Sprachlehrer ausgeschickt. Die Fortbildungskurse für ausländische Deutschlehrer, die das Goethe-Institut der Akademie während des Sommers in München veranstaltete, wurden von 91 schwedischen, ungarischen, englischen, italienischen, dänischen, finnischen, norwegi schen, holländischen, bulgarischen und polnischen Germanisten besucht; das Sprachlehrerdiplom der Akademie erwarben fünf Teilnehmer, vier Italienerinnen und eine Holländerin. Verbot reichsdeutscher Zeitungen in Österreich Das Bundeskanzleramt hat das Verbot der Verbreitung im Deutschen Reich erscheinender Tageszeitungen und gewisser Zeit schriften für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten (Endtag 16. März 1935) verlängert. Nicht unter das Verbot fallen Zeitungen und Zeitschriften, die ausschließlich wissenschaftlichen oder fachlichen Zwecken, der Übermittlung von Sportnachrichten oder zur Unter haltung dienen (worunter auch die schon bisher zugclassenen illu strierten Zeitschriften und Modezeitschriften fallen). Verbotene Druckschriften Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten: »Aurora und Christliche Woche« (Buffalo, Amerika); »Grenzland« (Saarbrücken): vr. Fritz Kreisler: »Wer hat Dollfuß ermordet?« (Bodenbach); Peter und Irma Petroff: »Düs Leerst ok ttitlsr'8 Vistor>« (London); »Vokis- kasis Siaubas« (Buch). Gemäß § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 werden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: »Der Ruf« Nr. 12 (Eichen kreuz-Verlag, Kassel-Wilhelmshöhe); die vom Schocken-Verlag in Berlin verbreiteten Kataloge über jüdische Bücher (auf Antrag der Neichsschrifttumskammer). Die im Verlag Werner Schoknecht in Berlin erscheinende Zeit schrift: »Wir Kriegsfreiwilligen von 1914—1915« ist mit sofortiger Wirkung auf Grund des § 1 der Verordnung vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres verlwten worden. Die Zeitschrift: »Ordensblatt«, Hrsg, von der Großen National- Mutterloge »Zu den Drei Weltkugeln« und der »Großen Loge von Preußen«, gen. »Zur Freundschaft« in Berlin ist mit sofortiger Wir kung bis auf weiteres verboten worden. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2028 u. 2029 v. 10. u. 11. Dez.) Mit Beschluß vom 28. November 1934 ist die Beschlagnahme und Einziehung für Bayern angeordnet von: »Zwei Jahre Aufbau- Werk der Negierung vr. Dollfuß«, Hrsg, vom Österreichischen Bun despressedienst, Wien; Otto Michael Knab: »Kleinstadt unterm Hakenkreuz« (Verlag Räber L Cie., Luzern); »Die lebendige Offen barung über die Gesetzlichkeit im Werden des Geistigen« (ohne An gabe von Verfasser und Verlag). (Bayerisches Polizeiblatt Nr. 168 vom 3. Dezember 1934.) Verkehrsnachrichten Sendungen nach dem Saargcbiet Immer wieder laufen bei uns Klagen ein über die Nichtbeach tung der Versand-Bestimmungen nach dem Saargebiet. Es wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Paket- oder Expreß karte bzw. jedem Fracht- oder Eilgutbrief zwei Fakturen, aus gefüllt mit: Negisternummer, Fälligkeitsdatmn der Rechnung, Uber weisungsart und Wahrheitsbeweis dieser Angaben, an ge he stet 1091
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