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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341006
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193410061
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341006
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-10
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sdL 234, 6. Oktober 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Mitteilungen der Geschäftsstelle Lieferungen an Volksbüchereien Das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung gibt uns Kenntnis von dem nachstehenden, au die Herren Ober- und Regierungspräsidenten sowie die Landesstelle für volkstümliches Büchcreiwcsen gerichteten Erlaß: U II R 614/34. Berlin W 8, den 25. September 1934. Buchcinkanf für die volkstümlichen Büchereien. Die Bestimmung in Absatz 1 der Nummer 11 meines Rund- crlasses vom 2. Mai 1934 — U II R Nr. 169 — hat Anlaß zu Mißverständnissen gegeben. Durch die Bestimmung, daß der Buchcinkauf der neben amtlich geleiteten Büchereien in Orten unter 10 000 Einwohnern nur durch die Staatliche Beratungsstelle zu gehen hat, werden weder das ortsansässige Sortiment ausgeschaltet noch die be stehenden Abmachungen über Skontogewähruug verletzt oder umgangen. Der zentrale Bucheinkauf für die nebenamtlich ge leiteten Büchereien in solchen Orten erfolgt aber zwcckmäßigcr- wcise in Übereinkunft mit den buchhändlerischen Gemeinschafts einrichtungen des betreffenden Gebietes, wobei es den zuständigen buchhändlcrischen Organisationen überlassen bleibt, in welcher Weise sie eine gerechte Verteilung der Bestellungen oder der Ge winne auf ihr Mitglieder vornehmen wollen. Das Ministerium bezieht sich hier auf seine Anweisung im Mai d. I., daß in Städten und Dörfern mit weniger als 10 000 Einwohnern jeder Bucheinkauf für Volksbüchereien, soweit diese nebenamtlich geleitet werden, nur durch eine staatliche Beratungs stelle erfolgen darf. Der neue Erlaß betont ausdrücklich, daß das Sortiment keines falls ausgcschaltet werden soll und daß auch die bestehenden Ab machungen über Skontogewährung weder verletzt noch umgangen werden dürfen (s. die Veröffentlichung des zwischen Börscnverein und dem Verband Deutscher Bolksbibliothckare abgeschlossenen Ver trages über Skoutogcwährung an volkstümliche Büchereien im Börsenblatt Nr. 99 vom 30. April 1934). Dabei ist besonders dar auf hinzuweisen, daß die Etats der verschiedenen Büchereien in Orten unter 10 000 Einwohnern nicht zusammengercchnct werden sollen, um dann den entsprechenden Rabattsatz herauszuholeu; der Skonto hat vielmehr die der einzelnen Bibliothek nach dem Ab kommen zustchcndc Höhe. Der bezirksweise Bezug für die Ergän zungsbüchereien muß durch Einrichtung von Bcstcllungs- und Aus- lieferungszentralcn für den Buchhandel organisiert werden. Der in gemeinschaftlicher Arbeit erzielte Gewinn ist durch einen für diese Arbeit eingesetzten Vertrauensmann auf die einzelnen in Betracht kommenden Bnchhandclsfirmen zu verteilen. Wir empfehlen dem Sortiment, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, um die Belieferung der in Frage kommenden Ergänzungsbüchcreicn als bald aufnehmcn zu können. Erhöhung der Kulturhaushalte Für die Bestrebungen des Börsenvereins und der Rcichs- schrifttumskammcr um die Erhöhung der Kulturhaushalte Lzw. die Anschaffung von Büchern für öffentliche Anstalten des Reichs, der Länder und Gemeinden werden Verglcichszahlen benötigt. Alle Sortimentsbuchhandlungen werden deshalb gebeten, unter Be nutzung des beiliegenden Fragebogens festzustellen, in welchem Verhältnis die Aufträge der öffentlichen Anstalten zu ihrem Ge samtumsatz in den Jahren 1913, 1924, 1929, 1932, 1933 und im ersten Halbjahr 1934 standen. Unter öffentlichen Anstalten werden verstanden volkstümliche Büchereien, Büchereien der Universitäten und anderer Bildungs anstalten, der Schulen, der Behörden, der gemeinnützigen volks bildnerischen Unternehmen (Volkshochschulen u. dergl.), der Hitler jugend, der SA, SS, des Arbeitsdienstes usw. Die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Wer den noch seine Firma nicht angeben möchte, kann sic fortlasscn; Orts angabe ist jedoch unerläßlich. Die Unterteilung nach verschiedenen Gruppen des Schrifttums sollte nach Möglichkeit durchgesührt werden. Statt genauer Angaben hierfür genügt für das Vorhaben der Reichsschrifttumskammer eine Schätzung. Die Fragebogen müssen biszum 20. Oktober 1934 bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins eingegangen sein. Verband Sächsischer Buchhändler Einladung zur 55. ordentlichen Hauptversammlung am Sonn tag, dem 14. Oktober 1934 vorm. 10 Uhr im Brühlschen Saale des Belvedere inDrcsden - A., Brühlsche Terrasse. Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht des Vorstandes (an Stelle des Jahresberichtes). 2. Die Lage des deutschen Buchhandels. Vortrag des Ehrenvor sitzenden Herrn Albert Diederich. 3. Gemeinschaftsarbeit: Bericht und Ausblicke. 4. Bericht des Schatzmeisters über das abgelausenc Vercinsjahr — Voranschlag 1934/35 — Festsetzung des Jahresbeitrages. 5. Neuwahl des Ersten Vorsitzenden. (Der jetzige Vorsitzende legt sein Amt in der Hauptversammlung nieder.) 6. Antrag des Vorstandes ans Abänderung der Satzung: »Der Erste Vorsitzende wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, besonders solche zur Ungleichung an die des Börsen- vcreins der Deutschen Buchhändler, vorzunehmcn.« 874 7. Wahl des Ortes der nächsten Hauptversammlung. 8. Verschiedenes. Änderungen und Umstellungen bleiben Vorbehalten. Dresden, den I. Oktober 1934. Der Vorstand. Franz Schädcr. Alexander Kaufmann. Rich. Wille. W a l t. B e rl in i ck e. Or. Ebcrh. Groos. Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums Um Mißverständnissen vorznbeugcn, weisen wir darauf hin, daß die von uns auf Anforderung der Autoren abgegebenen Gut achten nur für deren persönliche Zwecke bestimmt sind. Ihre Ver öffentlichung durch den Verlag ist lediglich mit unserer Genehmi gung gestattet. Der beabsichtigte Wortlaut ist uns vorzulcgen. Die Genehmigung ist an die Zahlung der Bcrlegergebühr geknüpft.
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