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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340920
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193409209
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- 220, 20. September 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. tausend und abertausend Fäden, die die Saar mit dem Reich verbinden. Bild und Text zeigen in abwechselnder Reihenfolge die völkische, politische und wirtschaftliche Verbundenheit mit dem Reich. Der Abstimmungskalender ist vom ersten bis zum letzten Blatt ein wertvolles Aufklärungswerk, das ein mütig den Willen der Saardeutschen zum Ausdruck bringt: Das Deutsche Saarland zurück zum Reich! Arbeitsausschuß „Woche des Deutschen Buches" Weitere Empfehlungsschreiben Die Retchsamtslettung des Nationalsozialistischen Sehrerbundes. An alle Gauleiter des Nationalsozialistischen Lehrerbundes! In der Anlage erhalten Sie den Abdruck eines Aufrufes, in dem der Landesleiter der Deutschen Front im Saargebiet, Pirro-Saarbrücken, für den Saar-Abstimmungskalender wirbt. Der NSLB war sich stets bewußt, daß der Kampf um die Saar eine Aufgabe des ganzen Deutschen Volkes, erst recht aber aller deutschen Lehrer und Erzieher ist. Jedes NSLB-Mitglied betrachtet es deshalb als selbstverständliche Ehrenpflicht, sich nach- drücklichst für die Verbreitung des Saar-Abstimmungskalenders einzusetzen. Wie die hier vorliegenden Probeseiten zeigen, bringt der Kalender ganz ausgezeichnete Bilder aus dem Saargebiet, die ein wertvolles Anschauungsmittel für den Unterricht und eine vorzügliche Hilfe bei der Gestaltung der Saarstunden darstellen. Der Kalender darf deshalb in keiner Klasse, in keinem Lehrerhause, überhaupt in keinem deutschen Hause fehlen. Da der Vertrieb am Montag, dem 17. ds. M. einsetzt, wollen Sie mit größter Beschleunigung für die Werbung in Ver sammlungen und Fachpresse Sorge tragen. Der Reichspost mint st er. An den Arbeitsausschuß „Woche des Deutschen Buche s", Berlin! In Erwiderung des gefälligen Schreibens vom 14. teile ich ergebenst mit, daß ich bereits auf Grund eines Ersuchens des Saarbevollmächtigten des Reichskanzlers das Personal der Deutschen Reichspost durch das Amtsblatt des Reichspostministeriums auf das Erscheinen des Saar-Abstimmungskalenders hingewiesen und alle Dienststellen veranlaßt habe, die Verbreitung des Kalenders in jeder Weise zu fördern. Mitteilungen der Geschäftsstelle Einhaltung des Satzspiegels der Börsenblatt-Anzeigen Auf Grund der Bestimmungen des Werberatgesctzes müssen die festgelegten Satzspiegelmaße genau eingehalten werden. Der Satzspiegel des Börsenblattes ist 197 mm breit und 279 mm hoch. Die einspaltig gesetzte Zeile ist 45,1 mm breit, die zweispaltig ge setzte Zeile 95 mm. Die gematert, stereotypiert oder klischiert hier «intreffenden Anzeigen sind vielfach zu groß. Es ist künftig nicht mehr möglich, solche Anzeigen, die das festgelegte Satzspiegelmaß überschreiten, im Börsenblatt aufzunehmen. Wir bitten deshalb dringend, in allen Fällen die Maße genau einzuhalten. Die in der Druckerei lagernden, das Satzspiegelmaß überschreitenden Umrandungen, die Eigentum der Inserenten sind, werden in diesen Tagen zum Zwecke der Umänderung an die Eigentümer zurückgegeben. Wegen der Zulässigkeit erheblicher Satzspicgelübcrschreitung in Einzel fällen gegen Berechnung ist Ausnahmegenehmigung beim Werberat beantragt. Bis zu dessen Entscheidung muß die Auf nahme solcher Anzeigen unterbleiben. Lieferung nationalsozialistischer Literatur an Waren häuser und nichtarische Firmen. Wir weisen nochmals auf die genaue Beachtung der im Börsenblatt Nr. 142 vom 21. Juni 1934 veröffentlichten Bekannt machung des Präsidenten der Rcichsschristtumskammcr hin. Danach dürfen Bücher und andere Druckschriften nationalsozialistischen Inhalts von Warenhäusern, warenhausähnlichen Betrieben sowie jüdischen Firmen und Vertretern nicht verbreitet werden. Für Verleger und Zwifchenbuchhändler ist es unstatthaft, Bücher und Druckschriften dieser Art an die erwähnten Firmen zu liefern. Devisenverkehr Deutschland Übertragung von Reichsmarkforderungen gegen Ausländer ge nehmigungspflichtig. Das Reichsbankdirektorium hat der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe unter dem 8. September 1934 mitgeteilt, das; durch die Anbietungspflicht von Neichsmarkforderungen gegen Ausländer oder Saarländer eine Verfügungsbeschränkung über derartige Forderungen begründet wird. Zur Abtretung einer solchen Forderung an einen Inländer — auch wenn diese nur sicherheitshalber erfolgt — ist die Freigabeerklärung der zuständigen Reichsbankanstalt erforderlich. Keine Devisen für Versicherungsprämien in Fremdwährung. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat durch Rund erlaß bekanntgegeben, daß auch für Prämienzahlungen in Fremd währung keine Devisengenehmigungen mehr erteilt werben. 826 Anträge auf Ausstellung von Devisenbescheinigungen. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung weist darauf hin, daß den einzurichtenden bzw. den bereits eingerichteten Uberwachungs- stellen Anträge auf Devisenbescheinigungen vorerst nicht zu über senden sind. Die Anträge werden nicht bearbeitet werden. Zunächst ist abzuwarten, welche neuen Richtlinien für den Verkehr mit den Uber- wachungsstellen erlassen werden. (Hierüber wird sobald als möglich ausführlicher berichtet.) England Das Konto der Bank von England bei der Deutschen Reichsbank ist vorläufig gesperrt worden, da die Einzahlungen den vorgesehenen Höchstbetrag von fünf Millionen Reichsmark erreichten. Die Reichs bank nimmt daher Einzahlungen zunächst nicht mehr an. Wie der
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