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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1926
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- 1926-05-29
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- 29.05.1926
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X- 122, 29. Mai 1926. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Berliner amtliche Devisenkurse. am L7. Mai 1S2S am 28. Mai 1926 ^ Geldkurs Briefkurs Geld,ui» Briefkurs s . , »NE 20,461 20,403 20,455 ^ 168.89 169 11 168.57 168,99 ip..Pes.)lPeso 1,651 1,685 1.679 1,683 . 109 Ke. 90. SS 91,21 9>,29 . 100 Kr. 111.26 110,54 119,21 . 100 Kc. 112,25 112,56 112,26 112,54 New Dark. . . . I s 4,195 4,205 4,195 4,205 Belgien. . . . 13.24 13,28 12,88 12.92 j ' Italien.... 15.74 15 78 15.62 15,66 ^ 100 FrcS. 13,685 13,925 13,45 13,49 , ! 100 Frcs. 81,26 81.46 81,17 81,3.' 100 Pesetas 63,22 63,38 63,92 64,08 - 1 MilreiS 0,638 0.640 0.636 0,633 j Brag 1 Yen 1,969 1,973 1.968 1,972 100 Kr. 12,423 12,463 12,42 12,46 ,'oo 10,55 21,465 10,59 10,55 21,455 10,59 j 21.505 Sofia 8.045 3,045 8,055 7,42 7,402 7.422 Wien 100 Schill. 59,255 69.395 59,27 59,41 l 00000 Kr. 5,855 5,875 5,86 6.88 Danzig.... 100 Guld. 80,92 81,12 80,92 81,12 1 türk. F 2.31 2.82 2.331 2.341 Athen 100 Dcachm. 5,54 5,66 5.49 5,61 100 Lei 1,668 1,683 100 Zloty 36.25 36.45 Rita 100 Lats 80,60 81,00 Reval 100 Estn. M. 1.126 100 Zloty i« .1,42 4I,°Z PersonalMrWeii. Sachvcrständigenkammer für Werke der Tonkunst für Lachsen. — In der Zusammensetzung bicser Kammer sind folgende Veränderungen eingetrcten. An Stelle des verstorbenen Vorsitzenden der Kammer, Wirklichen Gehcimrat Professor v. vr. Wach-Leipzig, ist der bisherige stellvertretende Vorsitzende Herr Musikalienverleger Max Emil Brockhaus in Leipzig ernannt worden. Als stellvertretender Vorsitzender ist das ordentliche Mitglied der Kammer Professor vr.! Karl Straube- Leipzig, Kantor an St. Thomä, nachgerückt; weiter; wurde das bisher stellvertretende Mitglied Herr Professor Di . ^ Kroyer - Leipzig zum ordentlichen Mitglied und Herr Geheimer Hof- ^ rat Professor vr. Richard Schmidt- Leipzig zum stellvertretenden Mitglied ernannt. SprMlilll. Ausschaltung des Sortiments durch den Verlag. Zu obigem Kapitel kann ich ebenfalls einen schmerzlichen Beitrag liefern. Seit Wochen bemühe ich mich, unb zwar nicht ohne Erfolg, die Leitungen der Wiener Schachvereine für das Laskersche Lehrbuch des Schachspiels, das im Verlage »W e r t b u ch h a n d c l, G. m. b. H.« in Berlin SW 11 erscheint, zu interessieren. Eben wollte ich meine Vorausbestellungen ergänzen, da kommen Abbestellungen! Ich gehe der Sache nach, bringe sie im Spielleiter-Ausschuß des Österreichischen Schachverbandes zur Sprache und erfahre, daß der Verlag an alle ihm erreichbaren Schachvereine, auch an die Arbeiter-Klubs mit dem Ersuchen um Einsendung von Abschriften der Mitgliederlisten hcran- tritt, wofür er Exemplare der Laskerschen Bücher (»Gesunder Menschen verstand« und »Lehrbuch«) um den halben Ladenpreis zu liefern verspricht. Ich frage nun: soll man sich da noch für irgendeinen Verlag ver wenden? Muß einem ein solches Gebaren nicht den ganzen Buch handel verleiden? Gibt es keine Hilfe gegen Verleger, die einem auch nicht den kleinsten Verdienst gönnen und an Private, denn als solche sind doch die Vereine zu betrachten, billiger liefern als an den Buch Händler, der sich plagt, um ein paar Exemplare wenigstens in den jenigen Kreisen anzubringen, die als sicherste Abnehmer in Betracht kommen? Für die Allgemeinheit der Schachspieler gibt es ja Lehr bücher jeder Güte und Preislage schon mehr als genug. Wien, den 12. Mai 1926. Franz U n g e r. Erwiderung. Die Darstellung des Herrn Anklägers scheint von der Annahme auszugehen, daß wir das Laskersche Lehrbuch den Mitgliedern von Schachvereinen zum halben Preise angeboren hätten. Weit gefehlt! Für gar so töricht hätte er uns nicht halten sollen; wir werden uns hüten, den sichersten Käufern ein in der Herstellung recht kostspieliges Buch für eine Bettelsuppe abzulassen. Tatsächlich haben wir auch die beiden Bände nur in einem Exemplar für die Vereins- bibliothek angoboten, und das keineswegs ohne weitere Verpslich tung. Aus dem der Redaktion vorgelegten Rundschreiben geht hervor, daß die Abgabe zum halben Preise als Gegenleistung die Überlassung der Mitgliederliste des Vereins voraussetzte. Wer etwas haben will, muß dafür etwas leisten, das wird auch dem Herrn Beschwerdeführer als Kaufmann geläufig sein. Geld für die Liste anzubicten, erschien uns mißlich; cs gibt auch heute noch Leute, die in privaten Dingen eine empfindliche Haut besitzen und jede me tallische Berührung scheuen. Wir zogen es deshalb vor, einen kleinen Teil der Substanz zu opfern, um das Ganze zu fördern, eine wirt schaftliche Maßnahme, die sonst nirgends Anstoß erregt. Uber diese Kostprobe, frisch und warm serviert, gerät nun, schönen Eifers voll, aber ohne unsere Schuld, der Herr Kläger, wird darüber, wie erklärlich, ärgerlich und zerrt uns wogen Fahrlässigkeit vor den Kadi. Weshalb in aller Welt soll es eine unlautere Handlung sein, wenn wir einem uns zu nichts verpflichteten Menschen ein halbes Buch anbietcn dafür, daß er sich der Mühe unterzieht, umfangreiche, spaltenlange Listen für uns herzustellen! Und wie nun, wenn wii ihm gar das ganze Buch dafür stiften wollten, wäre das auch strafbar? Im Äußersten doch nur dann, wenn wir damit etwas eintauschten, was wir gegen das Gemeinwohl des Sortiments ausspielen wollten, wem wir etwa die Absicht gehabt hätten, die erstandenen Adressen nur zu eigenem Nutz und Frommen zu verwenden. Selbst hier müßte man, mit der Verkaufsordnung in der Hand, ein Fragezeichen fetzen, solange nicht billiger als zum Ladenpreis angoboten wird. Unser Prospekt, der der Redaktion vorgelegt wurde, ist durch aus neutral und vollkommen eindeutig. Er trägt unsere Firma überhaupt nicht, und der bcigefügte Bestellschein fordert den Besteller auf, anzugeben, durch welche Buchhandlung der Auftrag zu den bei- godruckten Ladenpreisen ausgeführt werden soll. Er treibt also die Schäfchen dem Sortiment zur Schur direkt in den Stall. Wir ließen es uns ein schönes Stück Geld kosten, dem Sortiment die Kosten für die Propaganda abzunchmen und teure Prospekte vicltausendweise an mühsam erworbene Adressen direkt zu verbreiten. So sicht die ge rügte »Ausschaltung des Sortiments durch den Verlag« in Wahrheit aus. Berlin, den 21. Mai 1926. W e r t b u ch h a n b e l G. m. b. H. Behandlung von Drucksachensendungen durch die Post. Dieser Tage versandte ich einige 100 Exemplare eines annähernd 2 Kilo schweren gebundenen Buches als Drucksache (unteilbar) in tadelloser, sorgfältiger, fachmännisch ausgeführ ter Verpackung. Wie das bei solchen Massenversendungen üblich ist, kommen stets einige Sendungen als unbestellbar zurück. Aber wie sehen diese Sendungen aus?! Man glaubt ein Paket Lumpen zurück- zucrhaltcn. Entfernt man die Hülle, dann bietet der Gegenstand der Versendung einen traurigen Anblick. Alle Ecken sind verbogen, zusam- mcngeknickt, der Rücken oben und unten zerquetscht und zerdrückt. Woher kommt das? Die Frage ist einfach zu beantworten: Bei der Post ist der Begriff »legen« unbekannt, man kennt dort nur »werfen«, populär ausgedrückt: »schmeißen«. Man sehe sich einmal, besonders auf Bahnhöfen, an, wie die Sachen »fliegen«. Gewiß, die Post muß fix arbeiten, damit die zu befördernden Sachen schnellstens ihren Bestimmungsort erreichen; aber auch selbst bei schnellem Arbeiten braucht die erforderliche Sorgfalt, die man fremdem Eigentum gegen über anzuwenden hat, nicht außer Acht gelassen zu werden. Wir Buchhändler wissen ja wohl zur Genüge, was schnelles Arbeiten heißt, und unsere Herren Kommissionäre stehen in Punkto Fixigkeit der Post in nichts nach. Wo kämen wir hin, wenn sie ähnlichen Schaden an- richteten wie die Post! Ich schlage vor, daß alle Kollegen, die den gleichen Ilbelstand zu beklagen haben, dieses der Geschäftsstelle des Börsenver eins zur weiteren Veranlassung Mitteilen. Berlin. Max Galle. Berantwortl. Redakteur: N t ch a r b A l b e^r t t. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. Hcdrich Nachs. sAbt. Ramm L seemauu). Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 (BuchhäudlerhauS-. 638
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